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Umschreibung auf LKW Zulassung

Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden. Die hinteren Gurte müssen raus, Sitze ebenso. Die Fenster können bleiben. Muss da noch etwas verändert werden?
Danke für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Klingt jetzt wahrscheinlich etwas hart - aber : User PiKaPo hat es schon geschrieben. Hier will einer ne "legimation" für was illegales. Darüber zu diskutieren wie im Fall der Fälle bestraft wird - OK. Darüber zu Diskutieren wie er was am besten macht damit es am wenigsten auffällt. Nogo.
Was soll der Schei.....? Wenn Du Steuern sparen willst kauf ein Fahrrad mit Anhänger. Wenn Du ein Auto brauchst zahl die Steuern. Wenn Du nen LKW mit genügend Sitzplätzen willst kauf nen Mercedes Vario mit Doppelkabine.

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63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Pingo76


Kacke ist natürlich, wenn ein Unfall passiert und die Personen hinten verletzt werden. Man sollte immer vom Worst-Case ausgehen, wenn man solche Aktionen unternimmt.

Dass man nur einige male im Jahr dies tut und nur für kleine Strecken geschweige denn während des Verkehrsrummels, wäre dies sehr unwahrscheinlich, als auch unwahrscheinlich in eine Kontrolle zu fallen.

Seit Nov 1990 sind auch in Dokas Gurte auf allen Sitzen vorgeschrieben.
Sollte ein typgeprüftes Sofa auf der Ladefläche verschraubt sein, wird es auch integrierte Gute haben.

Zitat:

Original geschrieben von pirat01



Zitat:

Original geschrieben von Pingo76


Kacke ist natürlich, wenn ein Unfall passiert und die Personen hinten verletzt werden. Man sollte immer vom Worst-Case ausgehen, wenn man solche Aktionen unternimmt.
Dass man nur einige male im Jahr dies tut und nur für kleine Strecken geschweige denn während des Verkehrsrummels, wäre dies sehr unwahrscheinlich, als auch unwahrscheinlich in eine Kontrolle zu fallen.

Nach Murphys-Law passieren die Dinge immer, wenn man sie am wenigsten erwartet, als auf kurzen Schrecken, mitten in der Nacht, usw.

Man kann Dich nur warnen, den Rest musst Du selbst entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Seit Nov 1990 sind auch in Dokas Gurte auf allen Sitzen vorgeschrieben.
Sollte ein typgeprüftes Sofa auf der Ladefläche verschraubt sein, wird es auch intigrierte Gute haben.

Aber so wie sich das anhört, will er sein Wohnzimmersofa hinten reinstellen...

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Kann er machen, dann kann er auch auf der Ladefläche gesicherte Personen mit nehmen, die, die Ladung sichern 😁 😁
Nachtrag, wie er allerdings erklären will, das es sich um ein Bautruppfahrzeug handelt, ist sein Problem..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Seit Nov 1990 sind auch in Dokas Gurte auf allen Sitzen vorgeschrieben.
Sollte ein typgeprüftes Sofa auf der Ladefläche verschraubt sein, wird es auch intigrierte Gute haben.

genau.

maßgeschneidertes Sofa zum Abtransport.

"Herr Polizist, den wunderschönen Couch habe ich drangemacht, damit der sich nicht von den holprigen Straßen zu Schaden kommt und umkippt. Denn wir amüsieren uns ab und zu und die Gurte sind dafür da, damit die Mädels mich treffsicherer auspeitschen können un ich nicht umfalle"

Nicht vergessen die Peitschengarderobe dranzumachen!

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden.

Du solltest dir aber darüber bewußt sein, daß du dir mit dieser Änderung mehr Nachteile als Vorteile einhandelst.

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Und wie hoch wäre denn das Busgeld im schlimmsten Falle?

Ach ja, das ist auch noch eine Möglichkeit Steuern zu sparen!

Bei uns kostet eine Fahrt mit dem Bus 2 Euro...

Ob die Nachteile überwiegen, oder doch die Vorteile, kommt ganz darauf an, für welchen Zweck das Fahrzeug genutzt wird.
Oft lohnt es sich einen Kasten, oder eine Pritsche zu haben, nicht nur aus steuerlichichen, oder versicherungstechnischen Gründen..

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Und wie hoch wäre denn das Busgeld im schlimmsten Falle?

Das hängt davon ab, für welchen Zeitraum du auf den ÖPNV angewiesen bist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden.
Du solltest dir aber darüber bewußt sein, daß du dir mit dieser Änderung mehr Nachteile als Vorteile einhandelst.

Das würde ich so nicht stehenlassen.

Am Beispiel T3, JX-Motor, 70 PS, Turbodiesel.

Steuern im Jahr als normaler PKW (ohne KAT, ohne WOMO-Zulassung, etc.): ca. 700 Euro
Steuern als LKW im Jahr: ca. 160 Euro

Wenn ich also meinen T3 hauptsächlich als LKW benutze, um irgendwelche Sachen rumzufahren, dann bau ich am besten hinten die Sitze aus und eine Trennwand ein und schon spare ich Steuern.

Aber es lohnt sich halt nur, wenn man sich mit PKW-Zulassung in einer echt üblen Steuerklasse befindet.

Aber auch bei diesem Beispiel gibt es angeblich einen Nachrüstkat für ein paar Hundert Euro, mit dem man in eine bessere Emissionsklasse kommt. Und der Aufwand eine stabilel Trennwand einzubauen ist auch nicht zu unterschätzen. Ich spreche aus Erfahrung von tagelanger Bastelarbeit 😉

Ach ja, und Versicherung wird meist auch teurer, außer man hat ne Oldtimer-Versicherung, denen egal ist, ob man einen LKW oder einen PKW versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Pingo76



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Du solltest dir aber darüber bewußt sein, daß du dir mit dieser Änderung mehr Nachteile als Vorteile einhandelst.
Das würde ich so nicht stehenlassen.
Am Beispiel T3, JX-Motor, 70 PS, Turbodiesel.

Steuern im Jahr als normaler PKW (ohne KAT, ohne WOMO-Zulassung, etc.): ca. 700 Euro
Steuern als LKW im Jahr: ca. 160 Euro

Wenn ich also meinen T3 hauptsächlich als LKW benutze, um irgendwelche Sachen rumzufahren, dann bau ich am besten hinten die Sitze aus und eine Trennwand ein und schon spare ich Steuern.

Normal würde doch jeder mal wegen den krassen Unterschied an Steuerklasse versuchen, das beste drauszumachen, notfalls unter der Hand.

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Normal würde doch jeder mal wegen den krassen Unterschied an Steuerklasse versuchen, das beste drauszumachen, notfalls unter der Hand.

Na dann rechne mal die paar Euro Steuerersparnis gegen die Regreßgrenze von 5000 Euro auf, dann weist du, wieviele Jahre du unfallfrei fahren mußt, bis du wirklich etwas gespart hast.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Das ist ein ganz normales Steuerverfahren, das zwar strafrechtlich geahndet wird, anhand der Höhe des Bußgeldes, aber nie und nimmer für eine Vorstrafe ausreichend ist.

Was ist es denn nun deiner Meinung nach: ein Steuerstrafverfahren oder ein Bußgeldverfahren? Ich denke, es ist eine Steuerstrafverfahren, für das eine Geldstrafe verhängt wird, das ins Zentralregister eingetragen wird (so wie alle Strafbefehle) aber das durch seine Höhe von weniger als 90 Tagessätze nicht dazu reichen dürfte, dass es in einem polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.

Zitat:

Es sei, man macht eine Selbstanzeige, dann wird meist nur der doppelte Steuersatz erhoben und von einem Prozess mit anschliessender Bußgeldforderung abgesehen.

Eine Selbstanzeige geht nur, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht "amtsbekannt" ist. Bei einer Kontrolle wird es aber "amtsbekannt" und damit ist eine Selbstanzeige hinfällig. Damit muss es aber nicht mal zu einem Prozess kommen, wenn es mit einem Strafbefehl mit Geldstrafe geahndet wird und man als Verurteilter keinen Einspruch dagegen einlegt.

Das Finanzamt erhebt nach dem Gesetz den doppelten Steuersatz der Steuerschuld, das Gericht verhängt, bei einer Steuerhinterhinterziehung bis 1000Euro 2 Tagessätze, ermittelt aus den Tageseinkommen der letzten 3 Jahre.
Damit ist man nicht vorbestraft.
Mit einer Selbstanzeige, lässt sich der an das Finanzamt zu zahlende Betrag senken.

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