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Umschreibung auf LKW Zulassung

Themenstarteram 31. Juli 2012 um 14:33

Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden. Die hinteren Gurte müssen raus, Sitze ebenso. Die Fenster können bleiben. Muss da noch etwas verändert werden?

Danke für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Klingt jetzt wahrscheinlich etwas hart - aber : User PiKaPo hat es schon geschrieben. Hier will einer ne "legimation" für was illegales. Darüber zu diskutieren wie im Fall der Fälle bestraft wird - OK. Darüber zu Diskutieren wie er was am besten macht damit es am wenigsten auffällt. Nogo.

Was soll der Schei.....? Wenn Du Steuern sparen willst kauf ein Fahrrad mit Anhänger. Wenn Du ein Auto brauchst zahl die Steuern. Wenn Du nen LKW mit genügend Sitzplätzen willst kauf nen Mercedes Vario mit Doppelkabine.

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In den 80ern am Gardaseeurlaub hatten wir auch nen Mercedestransporter ( neben 4 normalen autos) dabei. Wie man als jungspund halt so ist sind wir auch zu dritt im ladeabteil gestanden. Bei einer Vollbremsung aus "fast nur schrittgeschwindigkeit" hat es und hinten dermaßen gegen die Schottwand geknallt + die gegenstände die rumfliegen das ich bei sowas - mit verlaub - kein verständniss hsbe. Hochgradig Lebensgefährlich und die einsicht kommt meist zu spät. Lasst den Schmarrn und befestigt die Sitze so das sie auch halten wenn es drauf ankommt und nicht mitsamt den Passagieren nach vorne fliegen. Lohnt so ein Risiko die Steuerersparniss ? Wieviel wird denn gespart und was kostet der Umbau ?

Themenstarteram 2. August 2012 um 9:53

Und wenn der Ladebereich ohne Fenster geschlossen und unsichtbar ist, sind eigentlich die Ordnungshüter bei regelmäßigen Kontrollen neugierig, was da drinnen ist? Wenn man mit Handwerkerwagen unterwegs ist. Man könnte dann hinten die Vorrichtungen sicher anbringen wie bei einem normalen PKW.

am 2. August 2012 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Das Finanzamt erhebt nach dem Gesetz den doppelten Steuersatz der Steuerschuld, das Gericht verhängt, bei einer Steuerhinterhinterziehung bis 1000Euro 2 Tagessätze, ermittelt aus den Tageseinkommen der letzten 3 Jahre.

Damit ist man nicht vorbestraft.

Stimmt, denn 2 Tagessätze sind weniger als 90 Tagessätze.

Mit einer Selbstanzeige, lässt sich der an das Finanzamt zu zahlende Betrag senken.

Nochmal, wenn der Fahrer mit einem zum PKW zurückgebauten Nutzfahrzeug erwischt wird, wurde der Steuerstraftatbestand im Rahmen einer Kontrolle ermittelt. Damit wird es dem Finanzbehörde "amtsbekannt". Und eine nur nach der Kontrolle erfolgende Selbstanzeige ist völlig unwirksam.

am 2. August 2012 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

... Man könnte dann hinten die Vorrichtungen sicher anbringen wie bei einem normalen PKW.

Das wäre mir zu heiß, weil es ein Steuerstarfbestand ist. Wenn es rein zufällig entdeckt würde, wird es so teuer (schau mal den Baitrag von @hartgummifelge, der schein damit schon Erfahrungen gemacht zu haben. Bei den dort genannten Beträgen von Steuernachzahlung und Geldstrafe kannst du ja 10 Jahre das Ding als PKW nutzen.

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