Umsatzsteuervoranmeldung und Fahrtenbuch

BMW 3er

Hallo Freunde,

ich habe ja seit kurzem einen E90 LCI als Firmenwagen und frage mich gerade wie genau die Abrechnung übers Fahrtenbuch in der Praxis funktioniert.

Klar, die 1% Methode ist einfach zu verstehen ... es wird einfach 1% des Bruttolistenpreises monatlich versteuert.

Aber wie verhält es sich beim Fahrtenbuch.
Ich habe ja jetzt die Umsatzsteuer die im Fahrzeugkaufpreis enthalten war über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten. Was mache ich nun bei einem Fahrtenbuch. Sagen wir mal ich fahre nächsten Monat 50% privat und 50% gewerblich. Was versteuere ich denn jetzt? Versteuere ich 50% des Kaufpreises als Geldwerten Vorteil, oder versteuere ich prozentual nur die laufenden anfallenden Kosten?

Kann mir gerade nichts darunter vorstellen :-) Hoffe ihr wisst bescheid.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


Und wie führt man ein solches Fahrzeug ins Privatvermögen über?

Also soweit ich den Notar verstanden habe, darf ich laut GmbHG als Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich auch Verträge mit mir selbst abschließen. Theoretisch dürfte ich doch das Auto nun für 1 EUR von meiner Firma kaufen :-) Oder ist das wieder falsch? 😕

Genau... Wieder falsch... 😁

Es liegt an Dir, das Auto entsprechend zu bewerten - nur muss das im Falle einer Betriebsprüfung auch realistisch und nachvollziehbar sein. Das Auto für 1 Euro an Dich zu verkaufen kannst vergessen. Führt am Ende nur dazu, dass der Buchprüfer vom Finanzamt den Gewinn nachrechnet und schätzt - und zwar

grundsätzlich

zu Gunsten des Finanzamtes!

Du kannst aber davon ausgehen, wenn ein Fahrzeug auf 0 Euro abgeschrieben ist und noch einen Zeitwert von etwa 12.000 Euro hat, dann kann man einen Verkauf für 8.000 Euro Brutto durchaus realisieren. Dann war er halt besonders verbeult, verschmutzt oder zerkratzt...

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Wenn das mal kein böses Erwachen gibt, wenn man vor realen Finanzbeamten auftaucht und sagt: ich dachte aber ... Oder: man hat mir bei MT erklärt ...

Ich empfehle in dem Fall grundsätzlich den Gang zum Steuerberater. Selber machen bringt nix und führt nur zu teuren Fehlern. Entweder verschenkt man eine Menge Geld oder das teure Erwachen kommt nach der nächsten Buchprüfung... Gut, ich mach meinen eigenen Jahresabschluss natürlich auch selber, aber schließlich arbeite ich auch schon einige Jährchen auf dem Gebiet.

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Und wie führt man ein solches Fahrzeug ins Privatvermögen über?

Also soweit ich den Notar verstanden habe, darf ich laut GmbHG als Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich auch Verträge mit mir selbst abschließen. Theoretisch dürfte ich doch das Auto nun für 1 EUR von meiner Firma kaufen :-) Oder ist das wieder falsch? 😕

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann man nur dann machen wenn man eine Firma hat, die auch im Handelsregister eingetragen ist und man darüber hinaus nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Auch Freiberufler und Selbstständige machen so etwas, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein.

Wäre nicht das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll?

Auf keinen Fall, da der was kostet. Da würde ich mich auch bei Motor Talk schlau machen ... es geht ja um ein Auto.

Wenn man ja anscheinend sehr wenig Ahnung von der Materie hat, muss einem jede einigermaßen plausible Antwort hier vorkommen, wie anno dunnemals bei Moses, als Gott aus dem brennenden Dornbusch zu ihm sprach. Wenn das mal kein böses Erwachen gibt, wenn man vor realen Finanzbeamten auftaucht und sagt: ich dachte aber ... Oder: man hat mir bei MT erklärt ...

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


Und wie führt man ein solches Fahrzeug ins Privatvermögen über?

Also soweit ich den Notar verstanden habe, darf ich laut GmbHG als Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich auch Verträge mit mir selbst abschließen. Theoretisch dürfte ich doch das Auto nun für 1 EUR von meiner Firma kaufen :-) Oder ist das wieder falsch? 😕

Genau... Wieder falsch... 😁

Es liegt an Dir, das Auto entsprechend zu bewerten - nur muss das im Falle einer Betriebsprüfung auch realistisch und nachvollziehbar sein. Das Auto für 1 Euro an Dich zu verkaufen kannst vergessen. Führt am Ende nur dazu, dass der Buchprüfer vom Finanzamt den Gewinn nachrechnet und schätzt - und zwar

grundsätzlich

zu Gunsten des Finanzamtes!

Du kannst aber davon ausgehen, wenn ein Fahrzeug auf 0 Euro abgeschrieben ist und noch einen Zeitwert von etwa 12.000 Euro hat, dann kann man einen Verkauf für 8.000 Euro Brutto durchaus realisieren. Dann war er halt besonders verbeult, verschmutzt oder zerkratzt...

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Wenn das mal kein böses Erwachen gibt, wenn man vor realen Finanzbeamten auftaucht und sagt: ich dachte aber ... Oder: man hat mir bei MT erklärt ...

Ich empfehle in dem Fall grundsätzlich den Gang zum Steuerberater. Selber machen bringt nix und führt nur zu teuren Fehlern. Entweder verschenkt man eine Menge Geld oder das teure Erwachen kommt nach der nächsten Buchprüfung... Gut, ich mach meinen eigenen Jahresabschluss natürlich auch selber, aber schließlich arbeite ich auch schon einige Jährchen auf dem Gebiet.

...die 1000 Steuertricks vom KONZ kennt das Finanzamt auch; und 998 kommen dann so gut wie nie zur Anwendung😁;

Und --Rainer: Der Steuerberater ist dein Freund, aber er ist eben Steuerberater und nicht Steuerhinterziehungsberater... .

Zum Absetzen mußt du auch erst mal einen Gewinn haben,....

und Privatbilder von einem tollen Auto, dass dann nur 1 € wert sein soll und für 100€ Verkaufserlös als Privatentnahme gebucht wird...das macht dir kein seriöser Steuerberater; der hält nämlich dann auch den Kopf hin.
Dann würde ich das Auto zumindest von einem Sachvertständigen oder Händler schätzen lassen, schriftlich!, und den Wert auch angeben....😉

Ohne guten Steuerberater kannst du heutzutage nix machen....😎

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Ich rate auch ganz klar zum Steuerberater... hab gerade die Fahrtenbuch Abrechnung hinter mir und die Berechnungstabelle meines Steuerberater angesehen, die Augen aufgerissen und mir gedacht "passt schon". 😁

Wenn man nicht vom Fach ist, sollte man die Finger davon lassen!

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


Dann würde ich das Auto zumindest von einem Sachvertständigen oder Händler schätzen lassen, schriftlich!, und den Wert auch angeben....😉

Eine denkbar schlechte Variante, Manfred - wenn auch nachvollziehbar. Ein paar Euronen lassen sich schon

legal

sparen beim Verkauf von Anlagevermögen.

Allerdings geb ich Dir recht - unsereins ist kein Steuerhinterziehungsberater und muss sich nach wie vor in den Grenzen der geltenden Gesetze bewegen. Unter anderem auch aus Haftungsgründen. Allerdings darf man eines auch nicht vergessen - wir arbeiten für unsere Mandanten - nicht für das Finanzamt. Am Ende ist es ein Geben und Nehmen. Wir telefonieren nicht umsonst mehrmals täglich mit den Finanzämtern und kennen die Bearbeiter dort schon fast persönlich. Meist ist es schon so, dass sie einem entgegen kommen - sofern ein gewisser Rahmen nicht überschritten wird...

Ist der Bescheid dann erstmal bestandskräftig, kann auch der Buchprüfer kaum mehr was machen - sofern die Verfahrensweise entsprechend in der Erklärung erläutert wurde und so durchgegangen ist.

Aber wie Du schon sagtest, wer mit der materie nicht zu 100% vertraut ist, sollte ganz schnell die Finger davon lassen... 😎

..Hallo Neo-Neo; war aus dem Zusammenhang gerissen;
wenn er es schon so extrem niedrig ansetzten will, dann soll er wenigstens schauen, dass er eine (natürlich niedrigstmögliche 😉 ) Bewertung bekommt, die aber noch irgendwo realistisch ist...😉
Und bitte keine Bilder vom tollen Auto im Büro rumstehen haben...
Manche Prüfer gönnen nämlich nicht so gerne...😉😛

vor allem hier auf`m Land immerwieder ein Spektakel....😰😮

Ach so... 😁

Nee, da hast Du recht, das käme in dem Fall nicht so gut... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Genau... Wieder falsch... 😁
Es liegt an Dir, das Auto entsprechend zu bewerten - nur muss das im Falle einer Betriebsprüfung auch realistisch und nachvollziehbar sein. Das Auto für 1 Euro an Dich zu verkaufen kannst vergessen. Führt am Ende nur dazu, dass der Buchprüfer vom Finanzamt den Gewinn nachrechnet und schätzt - und zwar grundsätzlich zu Gunsten des Finanzamtes!

Du kannst aber davon ausgehen, wenn ein Fahrzeug auf 0 Euro abgeschrieben ist und noch einen Zeitwert von etwa 12.000 Euro hat, dann kann man einen Verkauf für 8.000 Euro Brutto durchaus realisieren. Dann war er halt besonders verbeult, verschmutzt oder zerkratzt...

Achja der Traum ist bei mir vor ein paar Tagen geplatzt. Was ist denn jetzt der schlauste Weg einen Wagen mit Unternehmensmitteln abzuzahlen ?

Machst du auch so steuerliche Fallberstung gegen Honorar ?

Versuche gerade einen 5er BMW so gut wie möglich geschäftlich abzuschreiben bevor ihn meine Frau bekommt. Mir stehen alle Möglichkeiten offen da ich Freiberufler bin 😉

Wenn ich NeoNeo richtig verstanden habe ist die beste Lösung:

- Auto geschäftlich kaufen
- Preis vollständig über die Umstatzsteuervoranmeldung geltend machen und die Mehrwertsteuer kassieren
- Privat Nutzen mit Fahrtenbuch und in der Zeit steuerlich keine Fahrten geltend machen.
- Auto über 3 Jahre abschreiben
- Auto (mit Beulen und Lackschäden) für ein Appel und ein Ei ins Privatvermögen überführen.

Hoffe ich habs jetzt korrekt verstanden :-)

Zitat:

Original geschrieben von Addicted


...
Machst du auch so steuerliche Fallberstung gegen Honorar ?
...

😁 Das

Honorar

geht an Rainer 😎

🙄 mußt du aber versteuern 😛

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


Wenn ich NeoNeo richtig verstanden habe ist die beste Lösung:

- Auto geschäftlich kaufen
- Preis vollständig über die Umstatzsteuervoranmeldung geltend machen und die Mehrwertsteuer kassieren
- Privat Nutzen mit Fahrtenbuch und in der Zeit steuerlich keine Fahrten geltend machen.
- Auto über 3 Jahre abschreiben
- Auto (mit Beulen und Lackschäden) für ein Appel und ein Ei ins Privatvermögen überführen.

Hoffe ich habs jetzt korrekt verstanden :-)

Als Unternehmer gibt es eine Schwelle von 50% geschäftlicher Nutzung bei Geschäftswagen ;(

Im Prinzip sieht mein Plan jetzt so aus. Tipp war noch bei der Überführung ins Priatvermögen von einem Autohändler ein Angebot für die Inzahlungenahme machen lassen und zu diesem Wert den Wagen entnehmen da diese Schätzungen üblicherweise recht niedrig sind. Vielleicht hilfts ja wenn man erwähnt wofür man die Schätzung braucht 😉

Das mit dem Honorar lassen wir mal... 😁

Zitat:

Als Unternehmer gibt es eine Schwelle von 50% geschäftlicher Nutzung bei Geschäftswagen

Bitte gaaaaaaaanz tief Luft holen und lesen. 🙂

In Kürze: Gewillkürtes Betriebsvermögen für ein Auto liegt vor, wenn das Auto zu mindestens 10 % und höchstens 50 % für das Unternehmen eingesetzt wird. Dann können sämtliche Kosten für Benzin, Steuern, Versicherung, Abschreibung, Leasingraten, Reparaturen und Finanzierung von der Steuer abgesetzt werden. Sie benötigen dafür lediglich ein so genanntes Anlagenverzeichnis, in dem der Pkw erscheinen muss.

Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen sowie notwendiges Privatvermögen. Ein Wirtschaftsgut ist dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn es ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird oder dazu bestimmt ist. Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung zu mindestens 50 Prozent. Ein Wirtschaftsgut stellt dann notwendiges Privatvermögen dar, wenn es zu mehr als 90 Prozent privat genutzt wird.

Es bleibt mithin ein "offener Teil" der betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50%. Unter gewillkürtem Betriebsvermögen werden Vermögensgegenstände verstanden, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Wenn der Unternehmer diese Wirtschaftsgüter in seiner Buchführung als Betriebsvermögen ausweist, sind sie gewillkürtes Betriebsvermögen. Ob ein Wirtschaftsgut gewillkürtes Betriebsvermögen darstellt oder nicht, hängt somit von der Entscheidung des Unternehmers ab.

Wirtschaftsgüter im notwendigen Betriebsvermögen sind auch dann Betriebsvermögen, wenn sie aufgrund eines Fehlers nicht in der Buchhaltung als solche ausgewiesen sind. Bei der späteren Einbuchung ist das Wirtschaftsgut mit dem Wert zu aktivieren, der zu Buche stehen würde, wenn das Wirtschaftsgut von Anfang an richtig ausgewiesen worden wäre.

Zur Überführung ins Privatvermögen...

Im Prinzip find ich die Idee ganz gut. Würd doch mal glatt zu einem Hinterhof- oder Fähnchenhändler gehen und mir ein schriftliches Ankaufangebot machen lassen. Gut, der Motor ruckelt und spinnt gelegentlich und die Elektronik spielt bei Regen auch des Öfteren mal verrückt - ganz klar - bin ja ne ehrliche Haut... 🙂

Würd in dem Fall aber nicht erwähnen, wofür ich das Angebot brauche.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


..........
Im Prinzip find ich die Idee ganz gut. Würd doch mal glatt zu einem Hinterhof- oder Fähnchenhändler gehen und mir ein schriftliches Ankaufangebot machen lassen. Gut, der Motor ruckelt und spinnt gelegentlich und die Elektronik spielt bei Regen auch des Öfteren mal verrückt - ganz klar - bin ja ne ehrliche Haut... 🙂
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Am besten von den letzten 3 Seiten hier im Forum die Thread -Überschriften stichpunktartig notieren; 😁

( Klappert, Rost am Gasdruckdämpfer, Hilfe--Motorruckelt; Schleifgeräusche, Turbo ölt; Batterie schwächelt, Sitzheizung wird nicht warm,.... Auspuff verküxelt

Benzinleitung zwitschert, ELV-Problem, ab und an geht gelbes Lämpchen an, ....)😰😮

Ich befürchte allerdings, der Fähnchenhändler gibt dir noch 50€ bar auf Tatze, , wenn du schnell seinen Hof wieder verläßt, und verzichtet auf jegliche Probefahrt (nachher macht er noch was kaputt dabei) 😁........

Manfred... Dat war jut... 😁

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