Umsatzsteuervoranmeldung und Fahrtenbuch
Hallo Freunde,
ich habe ja seit kurzem einen E90 LCI als Firmenwagen und frage mich gerade wie genau die Abrechnung übers Fahrtenbuch in der Praxis funktioniert.
Klar, die 1% Methode ist einfach zu verstehen ... es wird einfach 1% des Bruttolistenpreises monatlich versteuert.
Aber wie verhält es sich beim Fahrtenbuch.
Ich habe ja jetzt die Umsatzsteuer die im Fahrzeugkaufpreis enthalten war über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten. Was mache ich nun bei einem Fahrtenbuch. Sagen wir mal ich fahre nächsten Monat 50% privat und 50% gewerblich. Was versteuere ich denn jetzt? Versteuere ich 50% des Kaufpreises als Geldwerten Vorteil, oder versteuere ich prozentual nur die laufenden anfallenden Kosten?
Kann mir gerade nichts darunter vorstellen :-) Hoffe ihr wisst bescheid.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Und wie führt man ein solches Fahrzeug ins Privatvermögen über?Also soweit ich den Notar verstanden habe, darf ich laut GmbHG als Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich auch Verträge mit mir selbst abschließen. Theoretisch dürfte ich doch das Auto nun für 1 EUR von meiner Firma kaufen :-) Oder ist das wieder falsch? 😕
Genau... Wieder falsch... 😁
Es liegt an Dir, das Auto entsprechend zu bewerten - nur muss das im Falle einer Betriebsprüfung auch realistisch und nachvollziehbar sein. Das Auto für 1 Euro an Dich zu verkaufen kannst vergessen. Führt am Ende nur dazu, dass der Buchprüfer vom Finanzamt den Gewinn nachrechnet und schätzt - und zwar
grundsätzlichzu Gunsten des Finanzamtes!
Du kannst aber davon ausgehen, wenn ein Fahrzeug auf 0 Euro abgeschrieben ist und noch einen Zeitwert von etwa 12.000 Euro hat, dann kann man einen Verkauf für 8.000 Euro Brutto durchaus realisieren. Dann war er halt besonders verbeult, verschmutzt oder zerkratzt...
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Wenn das mal kein böses Erwachen gibt, wenn man vor realen Finanzbeamten auftaucht und sagt: ich dachte aber ... Oder: man hat mir bei MT erklärt ...
Ich empfehle in dem Fall grundsätzlich den Gang zum Steuerberater. Selber machen bringt nix und führt nur zu teuren Fehlern. Entweder verschenkt man eine Menge Geld oder das teure Erwachen kommt nach der nächsten Buchprüfung... Gut, ich mach meinen eigenen Jahresabschluss natürlich auch selber, aber schließlich arbeite ich auch schon einige Jährchen auf dem Gebiet.
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
...
und daher fahre ich jetzt zur BMW Niederlassung Düsseldorf und kaufe mir einen F30 ...
Ich glaube, der beste Kommentar dazu und zu all Deinen Threads ist:
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
So ich war gerade bei einem Steuerberater ... er meinte das Fahrtenbuch kann ich vergessen weil er noch keinen Fall hatte wo das Fahrtenbuch anerkannt wurde.Ich muss wohl die 1% Methode wählen.
Jetzt zahle ich Monatlich fürs Auto:
130 EUR Rate für Teilfinanzierung
80 EUR Steuer nach 1% Regelung
-----------------------------------------
210 EUR MonatlichDas geht natürlich garnicht, und daher fahre ich jetzt zur BMW Niederlassung Düsseldorf und kaufe mir einen F30 ... dort ist die Monatliche Belastung gleich hoch. 😠
210 EUR Leasingrate (Steuerlich geltendgemacht)
- 33 EUR Rückerstattung Finanzamt Leasingrate
+ 60 EUR Nachversteureung 1% Regelun
-------------------
243 EUR Monatliche Belastung und ich habe einen Neuwagen.😠 😠 😠
Schade, der E90 ist wirklich schön, aber bevor ich dem Finanzamt was schenke lege ich mir einen F30 zu.Wisst ihr ob man auch Lagerwagen direkt mitnehmen kann, oder muss ich jetzt 2 Monate auf den neuen warten?
Sorry Rainer, das ist der größte Blödsinn, den ich je gehört habe und so ganz nehme ich Dir das jetzt auch echt nicht mehr ab. Ich arbeite in der Branche schon ein paar Jahre, mach hunderte Steuererklärungen und einige Dutzend Jahresabschlüsse und Bilanzen im Jahr und gut ein Drittel unserer Mandanten rechnet nach Fahrtenbuch ab - der Rest nach 1% Regelung. Sollte ich mal Lust und Laune haben, zitier ich Dir auch gern das jeweilige Steuergesetz.
Zudem ist auch die aufgestellte Rechnung der absolute Blödsinn. Den genauen Rechnungsweg bei der 1% Regelung habe ich Dir soweit ich weiß am Anfang des Threads schon aufgezeigt.
Also wenn ein Steuerberater tatsächlich eine solche Aussage getätigt hat, dann ist er wohl dämlich wie Toast und haftbar für den Mist, den er da von sich gibt...
Das hat er leider so gesagt. Er meinte dass das Fahrtenbuch in den meisten Fällen sowieso nicht akzeptiert wird (und er kenne nicht einen bei dem das Fahrtenbuch anerkannt wurde) und für mich wohl nur die 1% Methode in Frage kommt. Ich habe mir alles auf einem Zettel notiert ... ich hol den gleich mal von unten (liege aktuell im Bett mit einer saftigen Migräne)
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Das hat er leider so gesagt. Er meinte dass das Fahrtenbuch in den meisten Fällen sowieso nicht akzeptiert wird (und er kenne nicht einen bei dem das Fahrtenbuch anerkannt wurde) und für mich wohl nur die 1% Methode in Frage kommt. Ich habe mir alles auf einem Zettel notiert ... ich hol den gleich mal von unten (liege aktuell im Bett mit einer saftigen Migräne)
Sorry Rainer, das nehme ich Dir echt nicht mehr ab. Entweder hast Du versehentlich die Putze beim Steuerberater gefragt oder nicht richtig zugehört. Fahrtenbuch oder 1% Regelung - beides ist gesetzlich verankert und kann von keinem Finanzamt in Zweifel gezogen werden.
Fahrtenbuch MUSS übrigens IMMER anerkannt werden. lediglich bei der 1% Regelung gibt es unter Umständen Einschränkungen im Zuge des Anteils der betrieblichen Nutzung.
Der Bundesfinanzhof hat die formalen Anforderungen an das Führen eines Fahrtenbuches spezifiziert. Im Urteil vom 9.3.2010 - VIII R 24/08 hat der BFH entschieden, dass die so genannte 1%-Regelung auch dann auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden ist, wenn der Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt. Die Besteuerung hat fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen zu erfolgen. Damit ist nach Ansicht der Richter die Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug anzuwenden, das auch privat genutzt wird. In der Regel führt diese Anwendung zu einer höheren Steuerlast, die nur durch Führen eines Fahrtenbuches vermieden werden kann.
Formale und materielle Anforderungen an das Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es muss die Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben (BFH-Urteil vom 9. November 2005, BStBl II 2006 S. 408). Das Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen. Auf einzelne dieser Angaben kann verzichtet werden, soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die betriebliche/berufliche Veranlassung der Fahrten und der Umfang der Privatfahrten ausreichend dargelegt sind und Überprüfungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden. Quelle: BMF-Schreiben vom 18.11.2009 - IV C 6 - S 2177/07/10004
Ein elektronisches Fahrtenbuch wird zum Nachweis privat veranlasster Fahrten nur dann anerkannt, wenn nachträgliche Veränderungen an den aufgezeichneten steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sind (FG Münster, Urteil vom 04.02.2010 - 5 K 5046/07 E,U). Das Fahrtenbuch muss geeignet sein, die Fahrten fortlaufend und lückenlos belgen zu können. Manipulationsmöglichkeiten am Fahrtenbuch sollen ausgeschlossen sein.
Hinweis: Dies bedeutet, dass wenn ein Fahrtenbuch den formalen und materiellen Anforderungen nicht ausreichend entspricht, nur die Ein-Prozent-Pauschale Anwendung finden kann.
Neo, gib es auf, Du erschwerst ihm nur den Ausstieg aus seiner Verar...e.
Er ist nicht Deiner Mühe und Aufmerksamkeit wert.
Tischler, bleib beim Hobeln.
Ich verstehe gar nicht von welcher Verarsche hier andauernd gesprochen wird. Dass einige hier sehr arrogant zu sein scheinen ist ja eine Sache, aber dass diese Personen auch noch ausnahmslos jeden Thread meinen zerreden zu müssen mit seltsamen Anschuldigungen, haltlosen Verdächtigungen und eine großen Portion Verachtung ist schon sehr grenzwertig.
Ich finde es jedenfalls sehr Schade, dass es immer wieder die gleichen sind, die hier ein solch unangenehmes, fades Klima auf Motortalk verbreiten.
Kann mir eigentlich nur vorstellen, dass diese Menschen auch im realen Leben ziemliche Probleme mit ihren Mitmenschen haben. Würde vorschlagen sich mal gründlich einem Wesenstest zu unterziehen, und bis dahin die normalen Motortalker friedlich diskutieren lassen.
Aber wenn du glaubst dass ich dich verarsche, mein lieber dcb_dreier, dann können wir gerne eine Wette abschließen. Wenn ich dir binnen 7 Tagen einen Kaufvertrag über einen E92 zukommen lasse bezahlst du mir 500 EUR, ansonsten entlarvst du mich als "Lügner" und du erhälst von mir 500 EUR. Gerne unterschreibe ich dir eine solche Wette sofort mit einer Kopie vom Perso, und überweise NeoNeo die 500 EUR die er dann treuhänderisch verwaltet. Aber das würdest du sowieso nicht machen, weil du vermutlich selber nicht daran glaubst was du erzählst. Im Internet Stimmung machen kannst du gut, aber was wenn es hart auf hart kommt?
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
...und überweise NeoNeo die 500 EUR die er dann treuhänderisch verwaltet.
Oh man Leute, hauptsache ihr macht mich nicht noch zum Insolvenzverwalter... 😁
Aber macht's Euch nix drauß, meine kürzeste Haltedauer eines Fahrzeuges war ein popeliger Nachmittag. Morgens gekauft und abgeholt, vormittags angemeldet und zum Kaffee kam ein Kumpel vorbei, der die Karre unbedingt haben wollte und 2000 DM mehr auf den Tisch gelegt hat, als ich vormittags noch bezahlt hab. Okay, meine Versicherung kam sich wohl verarscht vor, denn die haben gut 2 Monate gebraucht, bis die kapiert haben, dass das neue Auto nicht der Neue ist... 😛