Umsatzsteuervoranmeldung und Fahrtenbuch
Hallo Freunde,
ich habe ja seit kurzem einen E90 LCI als Firmenwagen und frage mich gerade wie genau die Abrechnung übers Fahrtenbuch in der Praxis funktioniert.
Klar, die 1% Methode ist einfach zu verstehen ... es wird einfach 1% des Bruttolistenpreises monatlich versteuert.
Aber wie verhält es sich beim Fahrtenbuch.
Ich habe ja jetzt die Umsatzsteuer die im Fahrzeugkaufpreis enthalten war über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten. Was mache ich nun bei einem Fahrtenbuch. Sagen wir mal ich fahre nächsten Monat 50% privat und 50% gewerblich. Was versteuere ich denn jetzt? Versteuere ich 50% des Kaufpreises als Geldwerten Vorteil, oder versteuere ich prozentual nur die laufenden anfallenden Kosten?
Kann mir gerade nichts darunter vorstellen :-) Hoffe ihr wisst bescheid.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Und wie führt man ein solches Fahrzeug ins Privatvermögen über?Also soweit ich den Notar verstanden habe, darf ich laut GmbHG als Geschäftsführer und Gesellschafter zugleich auch Verträge mit mir selbst abschließen. Theoretisch dürfte ich doch das Auto nun für 1 EUR von meiner Firma kaufen :-) Oder ist das wieder falsch? 😕
Genau... Wieder falsch... 😁
Es liegt an Dir, das Auto entsprechend zu bewerten - nur muss das im Falle einer Betriebsprüfung auch realistisch und nachvollziehbar sein. Das Auto für 1 Euro an Dich zu verkaufen kannst vergessen. Führt am Ende nur dazu, dass der Buchprüfer vom Finanzamt den Gewinn nachrechnet und schätzt - und zwar
grundsätzlichzu Gunsten des Finanzamtes!
Du kannst aber davon ausgehen, wenn ein Fahrzeug auf 0 Euro abgeschrieben ist und noch einen Zeitwert von etwa 12.000 Euro hat, dann kann man einen Verkauf für 8.000 Euro Brutto durchaus realisieren. Dann war er halt besonders verbeult, verschmutzt oder zerkratzt...
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Wenn das mal kein böses Erwachen gibt, wenn man vor realen Finanzbeamten auftaucht und sagt: ich dachte aber ... Oder: man hat mir bei MT erklärt ...
Ich empfehle in dem Fall grundsätzlich den Gang zum Steuerberater. Selber machen bringt nix und führt nur zu teuren Fehlern. Entweder verschenkt man eine Menge Geld oder das teure Erwachen kommt nach der nächsten Buchprüfung... Gut, ich mach meinen eigenen Jahresabschluss natürlich auch selber, aber schließlich arbeite ich auch schon einige Jährchen auf dem Gebiet.
52 Antworten
..scheichender Luftverlust reduziert den Wert der Alu-Felgen auch gegen 1€/Felge
und den Bordsteinremplern nicht vergessen zu erwähnen........🙄
Danke NeoNeo; Eine Hand wäscht die Andere😎
Ja gut ... äääh ... die 50%-Schwelle gilt wohl nur für die Pauschalversteuerung als Unternehmer.
Was halten die Fachkundigen denn von dieser Variante :
Jemand kauft meinen Traumwagen privat und bietet ihn meinem Unternehmen zum Leasing an.
Das heisst ich lease den Wagen beispielsweis zu 1000€ monatlich.
Davon kassiert dieser jemand 50€ als Zins und legt die restlichen 950€ auf ein Tagesgeldkonto.
Wenn auf dem Tagesgeldkonto dann in Summe der Betrag eingegangen ist, den der Wagen mal gekostet hat habe ich diesem Jemand den Wagen praktisch abgekauft.
Da dieser Jemand den Wagen in kein Betriebsvermögen eingebracht hat muss er auch weder abschreiben noch irgendwelche Privatentnahmen buchen sondern kann mir den Wagen schenken oder für ne Mark verkaufen 🙂
Ich frage mich nur ob man als Privatperson ein Fahrzeug verleasen kann ...
In dieser Welt müsste man Steuerberater oder Jurist sein ... oder BEIDES !
Zitat:
Original geschrieben von Addicted
Ja gut ... äääh ... die 50%-Schwelle gilt wohl nur für die Pauschalversteuerung als Unternehmer.Was halten die Fachkundigen denn von dieser Variante :
Jemand kauft meinen Traumwagen privat und bietet ihn meinem Unternehmen zum Leasing an.
Das heisst ich lease den Wagen beispielsweis zu 1000€ monatlich.
Davon kassiert dieser jemand 50€ als Zins und legt die restlichen 950€ auf ein Tagesgeldkonto.
Wenn auf dem Tagesgeldkonto dann in Summe der Betrag eingegangen ist, den der Wagen mal gekostet hat habe ich diesem Jemand den Wagen praktisch abgekauft.
Da dieser Jemand den Wagen in kein Betriebsvermögen eingebracht hat muss er auch weder abschreiben noch irgendwelche Privatentnahmen buchen sondern kann mir den Wagen schenken oder für ne Mark verkaufen 🙂Ich frage mich nur ob man als Privatperson ein Fahrzeug verleasen kann ...
In dieser Welt müsste man Steuerberater oder Jurist sein ... oder BEIDES !
Wow...wow...wow... Mit Vorsicht zu genießen! 😁
Zur Privatperson:
Leasing ist ja im Grunde nichts anderes als mieten. Als Privatperson kann ich also jederzeit auch Gegenstände "vermieten". Aber Achtung! Auch diese Einnahmen sind ganz normal zu versteuern. Es ist also völlig egal, ob ich eine Wohnung, ein Auto, mein alten Besen (z.Bsp. meine Ex-Frau 😁) oder mein Werkzeug vermiete.
In dem Fall wird aus der Privatperson im Grundsatz jedoch ein Unternehmer (bis 17.500 Euro Umsatz im Jahr auch als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis möglich). Selbst ein Vermieter (Immobilie) ist im Grundsatz Unternehmer, auch wenn das steuerlich durch Anlage V anders beurteilt wird. Ansonstensind diese Umsätze / Gewinne in Anlage G (Gewerbetreibende) oder Anlage S (Selbstständige) nebst Anlage EÜR.
Auf die Umsatzsteuerbefreiung kann auch verzichtet werden, sodass halt ganz normal Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen und die vereinnahmte Umsatzsteuer abzuführen ist.
Beispiel mit / ohne Umsatzsteuer:
Person A vermietet an Person B ein Kfz zu 1000 Euro Brutto mit Umsatzsteuer
Person A hat 1915,96 Euro jährlich an Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Seine zu versteuernden Einkünfte erhöhen sich um den Gewinn von 10084,04 Euro pro Jahr (wenn keine Betriebsausgaben für das Fahrzeug vermieterseitig anfallen).
Person B (sofern umsatzsteuerpflichtig tätig) kann nun die Umsatzsteuer vom Finanzamt und die vollen Mietkosten als Betriebsausgabe geltend machen. Ist Person B nicht umsatzsteuerpflichtig, kann er die Gesamtmietkosten einschließlich gezahlter Umsatzsteuer als Betriebsausgabe geltend machen.
Agiert Person A als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer und Person B als umsatzsteuerbefreiter Selbstständiger, so wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, kann nicht vom Finanzamt erstattet werden, muss aber auch nicht abgeführt werden. In dem Fall ist der Vermietpreis von 1000 Euro = Brutto wie Netto. Von A müssen die kompletten 12.000 Euro im Jahr als Einnahme versteuert werden, Person B kann die kompletten 12.000 Euro als Betriebsausgabe absetzen.
Achtung! Auch in dem Fall kommt für die Privatnutzung die 1% Regelung oder Fahrtenbuchmethode für Person B zum tragen...
Was der private Autovermieter, der in dem Fall ja wieder Unternehmer ist, mit dem Geld macht ist letztlich seine Sache. Er kann das Geld natürlich auf einem Tagesgeldkonto deponieren und muss die zusätzlichen Zinseinkünfte dann als kapitalerträge ganz normal betrieblich versteuern. Ist ja nicht sein Privatgeld in dem Sinne, sondern der Gewinn seines Unternehmens.
Allerdings liegt hier auch ein kleiner Denkfehler vor:
Wenn Person A gewerblich ein Fahrzeug vermieten will, muss er in der Regel auch erstmal ein Fahrzeug zum vermieten haben. In der Regel wird er dieses kaufen und auch abschreiben. Das wiederum wäre eine Betriebsausgabe.
* * * * *
Solche Schachtelkombinationen kann ich echt nicht empfehlen. Wenn es dann noch die eigene Freundin ist, die Part A übernimmt, dann dann kann das zu einer ganz bösen Steuergeschichte werden. Aber gut, man kann viel realisieren und so lange es im gesetzlichen Rahmen bleibt...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
...
Solche Schachtelkombinationen kann ich echt nicht empfehlen. Wenn es dann noch die eigene Freundin ist, die Part A übernimmt, dann dann kann das zu einer ganz bösen Steuergeschichte werden. Aber gut, man kann viel realisieren und so lange es im gesetzlichen Rahmen bleibt...
Vielen Dank erst mal für die detallierte Aufklärung. Das war jetzt wirklich auch die verrückteste Variante, die mir eingefallen ist.
Werde wohl dabei bleiben, dass ich den Jahreswagen auf 5 Jahre abschreibe und nach ca. 3 Jahren privat Entnehme zum niedrigstmöglichen Preis.
Das ist zwar ziemlich unspektakulär aber scheint mir der Weg zu sein bei dem ich das meiste Geld sparen kann ...
Danke nochmal für die Einschätzung. Kannst dir gar nicht vorstellen wie lange man sich totsuchen kann bei solchen sehr speziellen Fragestellungen.
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Und direkt das nächste Problem.
Ich bin davon ausgegangen dass ich den gesamten E90 über die Umsatzsteuervoranmeldung absetzen kann, und dann nach und nach mitm Fahrtenbuch den Privatanteil versteuere.
Aber Pustekuchen. Diesen Brief habe ich vom Finanzamt bekommen und soll offenbar schon in der Umsatzsteuervoranmeldung meinen Privatanteil abziehen???? Wie soll das gehen? Ich bin perplex uns steh wie ein Ochs vorm Berg.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Und direkt das nächste Problem.Ich bin davon ausgegangen dass ich den gesamten E90 über die Umsatzsteuervoranmeldung absetzen kann, und dann nach und nach mitm Fahrtenbuch den Privatanteil versteuere.
Aber Pustekuchen. Diesen Brief habe ich vom Finanzamt bekommen und soll offenbar schon in der Umsatzsteuervoranmeldung meinen Privatanteil abziehen???? Wie soll das gehen? Ich bin perplex uns steh wie ein Ochs vorm Berg.
Ochsen stehen vor dem Tor, auf dem Berge sitzen Zwerge.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Und direkt das nächste Problem.Ich bin davon ausgegangen dass ich den gesamten E90 über die Umsatzsteuervoranmeldung absetzen kann, und dann nach und nach mitm Fahrtenbuch den Privatanteil versteuere.
Aber Pustekuchen. Diesen Brief habe ich vom Finanzamt bekommen und soll offenbar schon in der Umsatzsteuervoranmeldung meinen Privatanteil abziehen???? Wie soll das gehen? Ich bin perplex uns steh wie ein Ochs vorm Berg.
Schlicht und einfach dem Finanzamt mitteilen, dass die Privatnutzung im Zuge des Jahresabschlusses per 1% Regelung oder Fahrtenbuch abgerechnet werden wird. Das Fahrzeug steht zu 100% im Betriebsvermögen, eine Vorababrechnung der privaten Nutzung ist unüblich...
Sollte das FA darauf nicht eingehen und entgegen dem entscheiden, dann Einspruch einlegen.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Schlicht und einfach dem Finanzamt mitteilen, dass die Privatnutzung im Zuge des Jahresabschlusses per 1% Regelung oder Fahrtenbuch abgerechnet werden wird. Das Fahrzeug steht zu 100% im Betriebsvermögen, eine Vorababrechnung der privaten Nutzung ist unüblich...
Sollte das FA darauf nicht eingehen und entgegen dem entscheiden, dann Einspruch einlegen.
Das ist doch der typische Brief, den "Neuunternehmer" von Finanzämtern bekommen.
Wie viele Jahre besteht denn Reiners Unternehmen schon?
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Das ist doch der typische Brief, den "Neuunternehmer" von Finanzämtern bekommen.Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Schlicht und einfach dem Finanzamt mitteilen, dass die Privatnutzung im Zuge des Jahresabschlusses per 1% Regelung oder Fahrtenbuch abgerechnet werden wird. Das Fahrzeug steht zu 100% im Betriebsvermögen, eine Vorababrechnung der privaten Nutzung ist unüblich...
Sollte das FA darauf nicht eingehen und entgegen dem entscheiden, dann Einspruch einlegen.
Wie viele Jahre besteht denn Reiners Unternehmen schon?
Es besteht seit etwa 9 Monaten.
Das ist jetzt die Frage ... soll ich jetzt exta einen Steuerberater für diesen einen Fall engagieren?
Der Privatanteil ist doch noch gar nicht abschätzbar ... Ich schätze er wird bei 10-20% liegen.
Wofür gibt es die Fahrtenbuch methode denn, wenn ich schon im Vorfeld den Privatanteil versteuern muss? Ich bin baff :-(
Wäre echt hilfreich wenn du noch etwas zu diesem "Hypothethischen" Fall sagen könntest.
Ich bekomme langsam die totale Desorientierung 😕
Was für eine Aufstellung der Gesamteinnahmen wollen die jetzt von mir wissen, und wie kann ich jetzt schon den Privatanteil auf den Zeitraum der Abschreibung abschätzen?!?
Teile dem Finanzamt mit, dass das Fahrzeug zu 100% im BV ist und eine Abrechnung der privaten Nutzung am Jahresende über die 1% Regelung oder Fahrtenbuchmethode abgerechnet wird.
Lass Dich nicht verrückt machen. Dcb_dreier hat da im Grunde schon recht, ist halt ein übliches Formschreiben.
Aber im Grunde kann ich Dir wirklich nur empfehlen, das ganze Zeugs von einem Steuerberater machen zu lassen. Glaube MT ist da nicht der richtige Platz um Steuerfragen auszudiskutieren. Kann man zwar mal den einen oder anderen Punkt ansprechen, aber eine reine Steuer- bzw. Rechtsberatung ist immer schwierig. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Mensch Rainer, jetzt lass Dich nicht verrückt machen. Dcb_dreier hat da im Grunde schon recht, ist halt ein übliches Formschreiben.Aber im Grunde kann ich Dir wirklich nur empfehlen, das ganze Zeugs von einem Steuerberater machen zu lassen. Glaube MT ist da nicht der richtige Platz um Steuerfragen auszudiskutieren. Kann man zwar mal den einen oder anderen Punkt ansprechen, aber eine reine Steuer- bzw. Rechtsberatung ist immer schwierig. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen...
genau.
Investiere einfach ein Bruchteil Deiner zum_in_den Sand_zu_setzen geplanten Umbaukosten in einen Steuerberater. Da lebst Du in der Regel ruhiger und darfst Deinen 318d noch ein paar Wochen länger behalten.
Rainer... Letztlich kannst Du das Steuerliche eh nicht selbst regeln, geschweige denn einen richtigen Jahresabschluss anfertigen. Du wirst also früher oder später so oder so zu einem Steuerberater gehen müssen. Solche Sachen werden da nebenher abgeklärt und kosten in der Regel nicht extra...
So ich war gerade bei einem Steuerberater ... er meinte das Fahrtenbuch kann ich vergessen weil er noch keinen Fall hatte wo das Fahrtenbuch anerkannt wurde.
Ich muss wohl die 1% Methode wählen.
Jetzt zahle ich Monatlich fürs Auto:
130 EUR Rate für Teilfinanzierung
80 EUR Steuer nach 1% Regelung
-----------------------------------------
210 EUR Monatlich
Das geht natürlich garnicht, und daher fahre ich jetzt zur BMW Niederlassung Düsseldorf und kaufe mir einen F30 ... dort ist die Monatliche Belastung gleich hoch. 😠
210 EUR Leasingrate (Steuerlich geltendgemacht)
- 33 EUR Rückerstattung Finanzamt Leasingrate
+ 60 EUR Nachversteureung 1% Regelun
-------------------
243 EUR Monatliche Belastung und ich habe einen Neuwagen.
😠 😠 😠
Schade, der E90 ist wirklich schön, aber bevor ich dem Finanzamt was schenke lege ich mir einen F30 zu.
Wisst ihr ob man auch Lagerwagen direkt mitnehmen kann, oder muss ich jetzt 2 Monate auf den neuen warten?