Umrüstung auf Non-RFT-Reifen
Ich spiele mit dem Gedanken, von Runflat-Reifen auf Non-Runflat-Reifen umzurüsten, da meine Bridgestones zu hart, zu unkomfortabel, den Spurrillen nachlaufen und den Wagen leicht nach rechts laufen lassen.
Derzeit habe ich als Sommerreifen Bridgestone Turanza 225/50 R 18 95 W drauf. Wenn ich bei den Reifensuchmaschinen diese Reifengrösse eingebe und nach Non-Runflat-Reifen suche, finde ich folgende Größen:
225/50 R 18 99 W. Ich bin kein Reifenexperte. Aber ist das richtig, dass es die Non-RFT-Reifen hier nur mit dem Tragfähigkeitsindex 99 gibt? Kann ich anstandslos so von Runflat auf Non-Runflat umrüsten oder muss ich neben einem Tirefit noch etwas beachten?
Beste Antwort im Thema
Ich weiß gar nicht was die Diskussion hier jetzt soll Audi macht das genauso und ich habe über das Thema mit der BMW Service Hotline und zwei Werkstattleiter unterschiedlicher Händler über dieses Thema gesprochen, alle haben das gleiche gesagt keine BMW Kennung auf den Reifen keine Gewährleistung für betroffene Teile
ob das Sinn macht oder nicht ist dabei völlig irrelevant es sind die Gewährleistung bzw Garantiebedingungen vom Hersteller und damit muss man leben
47 Antworten
Zitat:
@MichaelN schrieb am 30. November 2020 um 14:13:13 Uhr:
Das bestätigt nur meinen Verdacht, daß es alleine eine Garantie-Ablehnungs-Vorschrift ist.
Ist leider so, ist aber leider auch Herstellerübergreifend da hier jeder sein eigenes Freigabesüppchen kocht.
Anscheinend aber nur bei Premium Marken
Das Sternchen bedeutet nichts anders, als dass die so gekennzeichneten Reifen den Anforderungen entsprechen die BMW definiert, und das in nachgewiesener und geprüfter Weise.
Andere Reifen mögen genauso gut oder gar besser sein, nur ist eben dieser Nachweis nicht erbracht.
Das ist vergleichbar mit anderen herstellerspezifischen Anforderungen an Materialen oder Komponenten in Fahrzeugen welche über die rein regulatorischen Anforderungen des Gesetzgebers, die z.B. bei einer KBA Zulassung erfüllt werden müssen, z.T. weit hinausgehen.
Es ist niemand gezwungen solche Reifen oder andere Komponenten sekundär zu verwenden. Nur möchte BMW im Umkehrschluss nicht mit Problemen behelligt werden die aus der Verwendung von nicht freigegebenen Produkten entstehen.
Der Schaden am z.B. Hinterachsdifferential ist dann reine Privatsache wenn BlingBling Schlappen aufgezogen waren auf Alus aus dem A*U Katalog. Was vollkommen in Ordnung ist da man sich bewusst dafür entscheidet.
Zutreffend ist natürlich dass man so etwas eher im oberen Preissegment findet und nicht in den unteren Dezilen des Marktes.
Dann bin dann mal richtig gespannt wenn was G.W in diese Richtung anliegt in den kommenden Jahre.😉
Neuwagen Abholung wenn es dann klappt noch dieses Jahr.😎
Neuwagen-Serienbereifung- Sommer geht in Anrechnung.
(Continental All Season Contact 225/55 R17 101V) wie bekannt hat der kein "Sternchen"
wird sofort vor Auslieferung an mich auf die Original Felgen montiert.
Aktion vom BMW Händler vor Ort wo Neuwagen abgeholt wird.
Ich verstehe das jetzt nicht ganz, dass der Händler sich in eine solche Rechtsunsicherheit begibt.😕
Über für und wieder Reifentyp- Ganzjahres Reifen- brauche ich aber keinen Rat.😉
Irgend welche Hinweise über Risiko obiger Reifenmontage GW Haftung sind in Neuwagen Kaufvertrag nicht vermerkt.
Und jetzt?😕
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Zitat:
@xjr-sepp schrieb am 30. November 2020 um 20:05:04 Uhr:
Dann bin dann mal richtig gespannt wenn was G.W in diese Richtung anliegt in den kommenden Jahre.😉Neuwagen Abholung wenn es dann klappt noch dieses Jahr.😎
Neuwagen-Serienbereifung- Sommer geht in Anrechnung.
(Continental All Season Contact 225/55 R17 101V) wie bekannt hat der kein "Sternchen"
wird sofort vor Auslieferung an mich auf die Original Felgen montiert.Aktion vom BMW Händler vor Ort wo Neuwagen abgeholt wird.
Ich verstehe das jetzt nicht ganz, dass der Händler sich in eine solche Rechtsunsicherheit begibt.😕
Über für und wieder Reifentyp- Ganzjahres Reifen- brauche ich aber keinen Rat.😉
Irgend welche Hinweise über Risiko obiger Reifenmontage GW Haftung sind in Neuwagen Kaufvertrag nicht vermerkt.
Und jetzt?😕
Was für wirres geschreibe!
Zitat:
@ICT415 schrieb am 30. November 2020 um 20:38:29 Uhr:
Zitat:
@xjr-sepp schrieb am 30. November 2020 um 20:05:04 Uhr:
Dann bin dann mal richtig gespannt wenn was G.W in diese Richtung anliegt in den kommenden Jahre.😉Neuwagen Abholung wenn es dann klappt noch dieses Jahr.😎
Neuwagen-Serienbereifung- Sommer geht in Anrechnung.
(Continental All Season Contact 225/55 R17 101V) wie bekannt hat der kein "Sternchen"
wird sofort vor Auslieferung an mich auf die Original Felgen montiert.Aktion vom BMW Händler vor Ort wo Neuwagen abgeholt wird.
Ich verstehe das jetzt nicht ganz, dass der Händler sich in eine solche Rechtsunsicherheit begibt.😕
Über für und wieder Reifentyp- Ganzjahres Reifen- brauche ich aber keinen Rat.😉
Irgend welche Hinweise über Risiko obiger Reifenmontage GW Haftung sind in Neuwagen Kaufvertrag nicht vermerkt.
Und jetzt?😕
Was für wirres geschreibe!
Danke für die Beurteilung der "Sternchen Vorgang" obige Ausführungen ist ja auch einfach wirr.
Zitat:
@Turbo-Fix schrieb am 30. November 2020 um 12:30:03 Uhr:
Ich weiß gar nicht was die Diskussion hier jetzt soll Audi macht das genauso und ich habe über das Thema mit der BMW Service Hotline und zwei Werkstattleiter unterschiedlicher Händler über dieses Thema gesprochen, alle haben das gleiche gesagt keine BMW Kennung auf den Reifen keine Gewährleistung für betroffene Teile
ob das Sinn macht oder nicht ist dabei völlig irrelevant es sind die Gewährleistung bzw Garantiebedingungen vom Hersteller und damit muss man leben
Hallo Turbo-Fix,
Ich denke schon das man darüber diskutieren kann. Der Fachhandel bietet schließlich keinen Schrott an solange man Reifen von den sogenannten Premium Herstellern (Conti, Michelin, Pirelli etc.) abnimmt. Also was soll eine solche Vorgabe. Innerhalb der Garantiezeit würde kein Gericht in D dem Hersteller BMW Recht geben. Es ist zwischenzeitlich gesetzlich geregelt das auch in anderen Werkstätten (außerhalb BMW) Servicearbeiten durchgeführt werden können ohne den Garantieanspruch zu verlieren.
Zitat:
@rsmotortalk schrieb am 30. November 2020 um 20:54:38 Uhr:
Zitat:
@Turbo-Fix schrieb am 30. November 2020 um 12:30:03 Uhr:
Ich weiß gar nicht was die Diskussion hier jetzt soll Audi macht das genauso und ich habe über das Thema mit der BMW Service Hotline und zwei Werkstattleiter unterschiedlicher Händler über dieses Thema gesprochen, alle haben das gleiche gesagt keine BMW Kennung auf den Reifen keine Gewährleistung für betroffene Teile
ob das Sinn macht oder nicht ist dabei völlig irrelevant es sind die Gewährleistung bzw Garantiebedingungen vom Hersteller und damit muss man lebenHallo Turbo-Fix,
Ich denke schon das man darüber diskutieren kann. Der Fachhandel bietet schließlich keinen Schrott an solange man Reifen von den sogenannten Premium Herstellern (Conti, Michelin, Pirelli etc.) abnimmt. Also was soll eine solche Vorgabe. Innerhalb der Garantiezeit würde kein Gericht in D dem Hersteller BMW Recht geben. Es ist zwischenzeitlich gesetzlich geregelt das auch in anderen Werkstätten (außerhalb BMW) Servicearbeiten durchgeführt werden können ohne den Garantieanspruch zu verlieren.
Garantie und Gewährleistungsbedingungen sind vom Hersteller festgelegt wenn du gegen diese verstößt kannst du ja gerne versuchen im Schadensfall gegen BMW zu prozessieren, ich wünsche dir viel Glück, Geld und Durchhaltevermögen, ich halte mich auch wenn mir natürlich das Verhalten von BMW nicht gefällt lieber an die Bedingungen und habe keine Probleme
wobei ich es schon interessant finde dass du behauptest kein Gericht der Welt würde in solch einem Fall für BMW entscheiden aber gut Selbstüberschätzung gehört nun mal zum Leben ;-)
und noch was BMW gibt keine Garantie sondern Gewährleistung ;-)
Zitat:
@Turbo-Fix schrieb am 30. November 2020 um 21:09:06 Uhr:
Zitat:
@rsmotortalk schrieb am 30. November 2020 um 20:54:38 Uhr:
Hallo Turbo-Fix,
Ich denke schon das man darüber diskutieren kann. Der Fachhandel bietet schließlich keinen Schrott an solange man Reifen von den sogenannten Premium Herstellern (Conti, Michelin, Pirelli etc.) abnimmt. Also was soll eine solche Vorgabe. Innerhalb der Garantiezeit würde kein Gericht in D dem Hersteller BMW Recht geben. Es ist zwischenzeitlich gesetzlich geregelt das auch in anderen Werkstätten (außerhalb BMW) Servicearbeiten durchgeführt werden können ohne den Garantieanspruch zu verlieren.
Garantie und Gewährleistungsbedingungen sind vom Hersteller festgelegt wenn du gegen diese verstößt kannst du ja gerne versuchen im Schadensfall gegen BMW zu prozessieren, ich wünsche dir viel Glück, Geld und Durchhaltevermögen, ich halte mich auch wenn mir natürlich das Verhalten von BMW nicht gefällt lieber an die Bedingungen und habe keine Probleme
wobei ich es schon interessant finde dass du behauptest kein Gericht der Welt würde in solch einem Fall für BMW entscheiden aber gut Selbstüberschätzung gehört nun mal zum Leben
"aber gut Selbstüberschätzung gehört nun mal zum Leben."
Duckmäusertum aber auch.😉
Zitat:
@xjr-sepp schrieb am 30. November 2020 um 21:16:23 Uhr:
"aber gut Selbstüberschätzung gehört nun mal zum Leben."Duckmäusertum aber auch.😉
Hahahaha , der war gut
Ich maße mir nicht an zu wissen wie solch ein Gerichtsverfahren ausgeben würde und sich an Herstellervorgaben sofern sie einem bekannt sind zu halten um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen hat mit Duckmäusertum überhaupt nichts zu tun sondern mit gesunden Menschenverstand,
zumindest würde ich im Schadensfall irgendwie versuchen Reifen mit BMW Kennung auf das Auto zu bekommen bevor ich zum Händler fahre um den Schaden melden.
Das Risiko ist auf jeden Fall sehr hoch vor Gericht zu verlieren und einen sehr langen Prozess führen zu müssen und ob es das wert ist wage ich zu bezweifeln
übrigens ich finde das Verhalten und diese Vorgabe von BMW völlig sinnfrei und bin selber jahrelangen Reifen auf neuen BMWs ohne BMW Kennung gefahren, ändert aber nichts daran dass ich wenn es sich irgendwie verhindern lässt nicht unnötig gegen BMW prozessieren wollte
Zitat:
@xjr-sepp schrieb am 30. November 2020 um 21:15:36 Uhr:
Zitat:
@Turbo-Fix schrieb am 30. November 2020 um 21:09:06 Uhr:
Garantie und Gewährleistungsbedingungen sind vom Hersteller festgelegt wenn du gegen diese verstößt kannst du ja gerne versuchen im Schadensfall gegen BMW zu prozessieren, ich wünsche dir viel Glück, Geld und Durchhaltevermögen, ich halte mich auch wenn mir natürlich das Verhalten von BMW nicht gefällt lieber an die Bedingungen und habe keine Probleme
wobei ich es schon interessant finde dass du behauptest kein Gericht der Welt würde in solch einem Fall für BMW entscheiden aber gut Selbstüberschätzung gehört nun mal zum Leben
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, aber warum antworten Sie so so „süffisant“? Bitte bringen Sie meinen Aussagen nicht gleich eine „Weltweite Bedeutung“ bei. Habe ich ja nicht behauptet und kein Gericht in D wie Deutschland ist halt nicht gleich weltweit. Gesetzlich geregelt sind definitiv Garantieansprüche auch bei Serviceleistungen die außerhalb von BMW und Partnerwerkstätten erbracht wurden. Darüber gibt es keinen Zweifel.
Zitat:
@Turbo-Fix schrieb am 30. November 2020 um 21:09:06 Uhr:
Garantie und Gewährleistungsbedingungen sind vom Hersteller festgelegt wenn du gegen diese verstößt kannst du ja gerne versuchen im Schadensfall gegen BMW zu prozessieren, ich wünsche dir viel Glück, Geld und Durchhaltevermögen....
Es steht in keinen Garantie und Gewährleistungsbedingungen das man den Service ausschließlich beim Hersteller durchführen lassen muss, sowas wäre Rechtswidrig.
In meinem Garantieheftchen steht richtigerweise mit keinem Wort wo und bei wem ich zu warten habe.
Es gibt eine eindeutige Rechtsprechung das dies auch frei Werkstätten machen dürfen solange die Wartung nach Herstellervorgaben geschieht.
Bei Kulanz sieht das möglicherweise anders aus, aber auch eine durchgehende Wartung in einer Vertragswerkstatt ist kein Garant auf eine wohlwollende Kulanzentscheidung, weis ich aus eigener Erfahrung.
Wie kommt ihr bitte auf "Garantie" und "Gewährleistung"?
So lange nirgendwo ein gesetzeskonformer Haftungsausschluss seitens BMW in euren Verträgen steckt, worin es heißt "Bei Nutzung von Nicht-Stern-Reifen wird die Gewährleistung für Achsbauteile, beispielsweise Verteilergetriebe, ausgeschlossen", wird das alles mit der Gewährleistung auf "normale Weise" laufen. Soll heißen, BMW kann sich auch in der Gewährleistungszeit immer quer stellen oder ohne Murren akzeptieren - egal ob mit Sternmarkierung oder ohne.
Bei freiwilliger Kulanz kann sich dann BMW natürlich auf die Sternmarkierung berufen und Kulanz verweigern - ist ja freiwillig.
Zitat:
@Xentres schrieb am 30. November 2020 um 21:57:15 Uhr:
Soll heißen, BMW kann sich auch in der Gewährleistungszeit immer quer stellen oder ohne Murren akzeptieren - egal ob mit Sternmarkierung oder ohne.
Vollkommen Richtig, macht aber einen bitteren Geschmack weil man im Schadenfall auf die Laune des Herstellers angewiesen ist. Man kommt sich dann eher wie ein Bittsteller vor obwohl man eigentlich ein Recht auf ein einwandfreies Produkt hat.
Zum Stern auf den Reifen habe ich bisher nur etwas gefunden was den Reifen an sich betrifft (z.B. Garantie wenn der Schlappen vom freundlichen aufgezogen wird), vom Leistungsausschluss bei Fehlern am Antriebsstrang habe ich nichts gefunden.