Ummeldung von Fahrzeugen nach Autokauf (iKFZ?)

Hallo zusammen,

Ich habe mir hier bereits mehrere Themen durchgelesen, in denen prinzipiell nur schlecht über das IKFZ-Verfahren geschrieben wird. Da meine Abholung erst am 27.02 geplant ist, wollte ich mal wissen, wie das die meisten hier so handhaben.

Ich habe aktuell einen RS6, der soll, wie bereits erwähnt, am 27.02 zum Händler, wo ich dann einen RS3 in Empfang nehme.
Da ich meine aktuellen Kennzeichen gerne behalten möchte, der Händler aber ~100km von mir entfernt ist und ich zudem auf die Aufwendung von 100€ für Überführungskennzeichen verzichten möchte, dachte ich mir, ich mache die Ummeldung einfach vor Ort online.

Ich habe zwar extra für diesen Zweck Urlaub genommen, jedoch ist es ja leider noch immer nicht möglich ein KFZ umzumelden und mit dem abgemeldeten zum Händler zu fahren, da das Kennzeichen dann ja bereits auf den Neuen zugelassen ist.

Meine Frage, wie handhabt ihr das in der Regel? Macht ihr bei jedem Fahrzeugwechsel (kommt bei mir alle paar Jahre mal vor) neue Kennzeichen oder da gibts doch noch "Tricks" die ich seither nicht kenne?

Weswegen ich Frage:
Nach den ganzen Negativbeiträgen zum IKFZ würde ich ungern zum Händler fahren um da dann, im Worst-Case, meinen aktuellen abzumelden, den Neuen aber nicht angemeldet zu bekommen.

Prinzipiell schreibt ja jeder immer nur über das Negative (Was logisch ist, denn bei funktionierender Anwendung wäre die Fragestellung in einem Forum sinnfrei) deshalb würde mich interessieren, ob es auch Menschen da draußen gibt, bei denen alles reibungslos funktioniert hat.
Insbesondere bei der Zulassungsstelle Künzelsau im Landkreis Hohenlohe

33 Antworten

Früher ging das, daß man abmeldet und danach noch den letzten Weg zurücklegt, wohin auch immer der ging. Versicherung und Steuer sind für den laufenden Tag ja gezahlt.

Bei Onlineabmeldung steht dabei, daß es sofort gilt.

Vielleicht kann @windelexpress als Profi dazu was sagen.

Das mit der Nutzung am selben Tag geht nur, wenn man das Kennzeichen nicht sofort weiter nutzt.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. Februar 2025 um 13:35:39 Uhr:


Früher ging das, daß man abmeldet und danach noch den letzten Weg zurücklegt, wohin auch immer der ging. Versicherung und Steuer sind für den laufenden Tag ja gezahlt.

Bei Onlineabmeldung steht dabei, daß es sofort gilt.

Vielleicht kann @windelexpress als Profi dazu was sagen.

Rückfahrten nach Entstempelung der Kennzeichen und Außerbetriebsetzung sind am selben Tag bis 24 Uhr mit den entsiegelten Kennzeichen erlaubt.

Leider ist auch bei der letzten Änderung der FZV die Rückfahrt nicht eindeutig definiert worden.

Ich sehe das verbringen zum Autohaus in einen anderen Zulassungsbezirk nicht als Rückfahrt sondern als Überführungsfahrt an. Andere wiederum sind der Meinung, dass man nach der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle noch Kreuz und quer durch D fahren darf ohne Siegel auf den blechen.
Da kann man sich dann bei der Kontrolle drüber streiten.

Ich habe schon öfters Fahrzeuge nach Abmeldung nach Hause oder sonst wo hin gebracht auch Kreuz und Quer um Sachen zu erledigen. Handhabe das schon Jahrelang so Aussage von 2 Versicherungen war um 0 Uhr muss das Fahrzeug von der Straße sein danach ist es fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung.

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Zumindest vor einigen Jahren war das mit der Fahrt quer durch Deutschland erlaubt. Das hatten wir sogar mal schriftlich bekommen. Auto gekauft, abgemeldet und von der Oberpfalz zu uns gefahren. Um 23:30 kam er von der Straße in die TG.

Inzwischen gibt es unterschiedliche Ansichten, vom Zulassungsbezirk bis ganz Deutschland, alles dabei. Es gibt wohl auch keine, zumindest mir bekannte, höchstrichterliche Rechtsprechung dazu.

In der FZV stand schon immer nur "Rückfahrt nach Entstempelung"

Jeder hat es halt für sich so ausgelegt, wie er es brauchte, ein entsprechendes Urteil dazu ist mir nicht bekannt.
Und die schriftliche Bestätigung ist nicht mehr Wert als das Papier auf dem es steht, oder hat der unterzeichner zugesagt, für etwaige Schäden aufzukommen, sollte ein Kontrolleur anderer Ansicht sein.

Ich persönlich würde innerhalb des Zulassungsbezirks von der Zulassungsstelle nach Hause fahren, durch die Republik wäre mir zu heiß.
Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.

Was ist eigentlich so wichtig daran, daß alte Kennzeichen zu behalten?

@Handschweiß Erinnerungen, besondere Tage, da gibt es viel.

@Windelexpress das war ein Merkblatt der Zulassungsstelle gewesen. Aber im Ernst, fahr mal von Schwandorf nach Leonberg und versuche ein Polizeiauto zu treffen. Wenn ich außerhalb von größeren Städten unterwegs bin, treffe ich nie auf Polizei. Ich bin schon nach Rostock gefahren und zurück um die 1700km, nix gesehen, ebenso Papenburg und sogar über Vechta (Felgen geholt und Werft beguckt), 1400km nix. In der Stadt sehe ich die öfter, auf dem Land meist nur an der Metzgerei.

Vielleicht würde der Händler auch ein Leihauto stellen für die 1-2 Tage Zeit zwischen "Abmeldung iKFZ Altfahrzeug" und "Kennzeichen wieder verfügbar"?

Was soll er mit dem Leihwagen?

Der TE hatte sicherlich nicht vor, hunderte Kilometer hin und her zu fahren...
Die Zeit die man damit verplempert, kann man auch in KZK stecken.

Vor allem wird hier bei 50-80€ gespart, obwohl man vorher einen RS6 abgibt, und einen RS3 holt.

Zitat:

@mrniemand75 schrieb am 17. Februar 2025 um 18:18:54 Uhr:


Ich habe schon öfters Fahrzeuge nach Abmeldung nach Hause oder sonst wo hin gebracht auch Kreuz und Quer um Sachen zu erledigen. Handhabe das schon Jahrelang so Aussage von 2 Versicherungen war um 0 Uhr muss das Fahrzeug von der Straße sein danach ist es fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung.

Das ist die Sichtweise der Versicherung, die auch richtig ist, da die Versicherung am Zulassungstag um 0Uhr beginnt und bei Abmeldung um 24Uhr endet. Diese Regelung ist auch sinnvoll.
Nur Zulassungsstellen könnten das anders sehen und im Falle eines Unfalles, weit ab vom ehemaligen Zulassungsbezirk .., könnte deren Sichtweise sehr interessant werden.
Am besten fragt man lieber einmal nach, schriftlich, wie die Regelung genau ist.
Selbst wenn die Polizei NUR die weiterfahrt untersagen würde, wäre das schon Mega aufwendig. Autotransporter besorgen usw. .

MfG Günter

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 18. Februar 2025 um 09:21:29 Uhr:


@Handschweiß Erinnerungen, besondere Tage, da gibt es viel.

@Windelexpress das war ein Merkblatt der Zulassungsstelle gewesen. Aber im Ernst, fahr mal von Schwandorf nach Leonberg und versuche ein Polizeiauto zu treffen. Wenn ich außerhalb von größeren Städten unterwegs bin, treffe ich nie auf Polizei. Ich bin schon nach Rostock gefahren und zurück um die 1700km, nix gesehen, ebenso Papenburg und sogar über Vechta (Felgen geholt und Werft beguckt), 1400km nix. In der Stadt sehe ich die öfter, auf dem Land meist nur an der Metzgerei.

Ein dummer kleiner Fehler eines anderen, der hat einen Firmenwagen/ Leasingfahrzeug oder einfach nur Vorsichtig weil er sieht das an deinem die Schilder "entstempelt" sind, dann siehst du die Polizei sehr schnell.
Und wenn der bei der Polizei anfängt, mit Schilder "entstempelt", glaub mir die kommen ..!

MfG Günter

Zitat:

@He016lga schrieb am 17. Februar 2025 um 07:41:00 Uhr:


Ich habe aktuell einen RS6, der soll, wie bereits erwähnt, am 27.02 zum Händler, wo ich dann einen RS3 in Empfang nehme.
Da ich meine aktuellen Kennzeichen gerne behalten möchte, der Händler aber ~100km von mir entfernt ist und ich zudem auf die Aufwendung von 100€ für Überführungskennzeichen verzichten möchte, dachte ich mir, ich mache die Ummeldung einfach vor Ort online.

Ich habe zwar extra für diesen Zweck Urlaub genommen, jedoch ist es ja leider noch immer nicht möglich ein KFZ umzumelden und mit dem abgemeldeten zum Händler zu fahren, da das Kennzeichen dann ja bereits auf den Neuen zugelassen ist.

So wie du dir das vorstellst mit abmelden/ anmelden (selbes Kennzeichen) wird das obige einfach nicht gehen!
Ein Bekannter hat das zuletzt im Rhein Sieg Kreis auch gehabt er wollte das ALTE Kennzeichen behalten, was bedeutet das zw. Ab und Anmeldung ein Tag liegen MUSS.
Es gibt nur einige Möglichkeiten und ALLE werden Geld kosten:
1) Neues Kennzeichen für das neue Fahrzeug.
2) Überführungskennzeichen für eines der Fahrzeuge / fahrt Richtung.
3) Der Händler bringt dir das neue Fahrzeug und nimmt das alte mit.
4) Du leihst dir ein entsprechendes Gespann.

MfG Günter

P.S. RS6 Bzw. RS3 fahren und dann über Müll Vermeidung sinnieren .., etwas lächerlich oder??

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 20. Februar 2025 um 19:08:11 Uhr:


So wie du dir das vorstellst mit abmelden/ anmelden (selbes Kennzeichen) wird das obige einfach nicht gehen!
Ein Bekannter hat das zuletzt im Rhein Sieg Kreis auch gehabt er wollte das ALTE Kennzeichen behalten, was bedeutet das zw. Ab und Anmeldung ein Tag liegen MUSS.
Es gibt nur einige Möglichkeiten und ALLE werden Geld kosten:
1) Neues Kennzeichen für das neue Fahrzeug.
2) Überführungskennzeichen für eines der Fahrzeuge / fahrt Richtung.
3) Der Händler bringt dir das neue Fahrzeug und nimmt das alte mit.
4) Du leihst dir ein entsprechendes Gespann.

MfG Günter

P.S. RS6 Bzw. RS3 fahren und dann über Müll Vermeidung sinnieren .., etwas lächerlich oder??

Lächerlich ist sich damit nicht auseinander zu setzen.
Immer dieses engstirnige Denken geht mir so mega mäßig auf den Wecker.. Nur weil man ein Leistungsstarkes Auto fährt, kann man nicht anderweitig etwas zur Vermeidung beitragen oder wie? Das ist der gleiche Schwachsinn, wie davon auszugehen das man sich, weil man so ein Auto fährt, keine Gedanken ums Geld machen müsste bzw. mit der Kohle nur so um sich werfen zu können. Ein derartiges Genie war in diesem Thread ja auch schon unterwegs..

Ich habe mich nun dennoch damit abgefunden, das ich um ein neues Kennzeichen nicht drum herum kommen werde.
Jedoch würde ich gern das ikfz Verfahren mal versuchen. Dazu fehlen mir allerdings noch die Sicherheitscodes.
Zum Schluss werde ich berichten, ob es halbwegs komplikationsfrei funktioniert hat.

Beste Grüße
Robin

Je nach Zulassungsstelle geht das aber mit dem gleichen Tag. Hatte ich bei mir schon mehrfach gemacht.

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