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Beim Autokauf gelinkt worden

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 13:16

Hallo

Ich habe gestern einen Chrysler Vision gekauft und bin schon auf der Heimfahrt liegen geblieben.

Ich habe das Auto bei Mobile entdeckt und bin die 350km hingefahren um es zu kaufen.

Ich habe es von "privat" gekauft. Mir ist der Motor nach ca 240 Km um die Ohren geflogen, ich bin noch auf einen Parkplatz gerollt und habe festgestellt, es befand sich kein Tropfen Öl mehr am Messstab.

Vor Fahrtantritt wurde es überprüft. Also hat er einen immensen Ölverlust gehabt.

Ich habe mit dem Vorbesitzer gesprochen, der hat das Auto an einen Händler verkauft, genau gegenüber dem Händler habe ich es von "privat" gekauft.

Der Vorbesitzer hat gesagt er hat ihn mit 135.000 km abgegeben an diesen Händler und wäre auch bereit das auszusagen. Jetzt hat er 168.000 drauf war aber nicht angemeldet.

Auf den Bilder bei Mobile sieht man ihn beim Händler auf dem Hof stehen.

Weiss einer ob man da was machen kann?

Wie kann man was machen?

Wir haben 1300Euro für das Auto bezahlt, für manch einen mag das nicht viel Geld sein, für uns leider schon.

Beste Antwort im Thema

Abseits der ganzen vertraglichen Dinge gibt es auch noch die arglistige Täuschung und die könnt hier greifen wenn man glaubhaft nachvollziehen kann das der Verkäufer davon wusste das der Motor kaputt war und es trotzdem verschwiegen hat.

 

Erst mal müßte der Grund für den Motorschaden ermittelt werden,dann kann man auch entscheiden ob der Vorbesitzer was davon gewusste haben muß oder ob es mehr oder weniger Zufall war das der Motor gerade kurz nach dem Verkauf kaputtging.

Also ab zum Anwalt um den Kaufvertrag prüfen zu lassen und alles Weitere ergibt sich dann. Ebenso kann es Sinn machen die Aussage des Vorbesitzers als Zeugen zu protokollieren da es mit Sicherheit wichtig wird woher die Differenz der Kilometerstände kommt. Das der Händler ihn Vorgedreht hat kann man wohl ausschliessen.

Ohne Anwalt wird das wohl nichts werden.

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Was steht denn so alles im Kaufvertrag?

Bei Kauf von privat kann man Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, da kann's sein, dass ihr auf dem Motorschaden sitzen bleibt.

Abseits der ganzen vertraglichen Dinge gibt es auch noch die arglistige Täuschung und die könnt hier greifen wenn man glaubhaft nachvollziehen kann das der Verkäufer davon wusste das der Motor kaputt war und es trotzdem verschwiegen hat.

 

Erst mal müßte der Grund für den Motorschaden ermittelt werden,dann kann man auch entscheiden ob der Vorbesitzer was davon gewusste haben muß oder ob es mehr oder weniger Zufall war das der Motor gerade kurz nach dem Verkauf kaputtging.

Also ab zum Anwalt um den Kaufvertrag prüfen zu lassen und alles Weitere ergibt sich dann. Ebenso kann es Sinn machen die Aussage des Vorbesitzers als Zeugen zu protokollieren da es mit Sicherheit wichtig wird woher die Differenz der Kilometerstände kommt. Das der Händler ihn Vorgedreht hat kann man wohl ausschliessen.

Ohne Anwalt wird das wohl nichts werden.

am 11. Oktober 2010 um 0:44

Zitat:

Bei Kauf von privat kann man Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, da kann's sein, dass ihr auf dem Motorschaden sitzen bleibt.

Verschweigt ein Verkäufer einen Mangel, muß er Gewährleistung leisten, egal was im Vertrag steht. Leider muß ein Gutachter feststellen, daß der Schaden schon vorher bestanden hat.

am 11. Oktober 2010 um 6:08

Zitat:

Verschweigt ein Verkäufer einen Mangel, muß er Gewährleistung leisten, egal was im Vertrag steht. Leider muß ein Gutachter feststellen, daß der Schaden schon vorher bestanden hat.

Falsch, sofern es ein privater Verkäufer war und im Vertrag ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Zitat:

Verschweigt ein Verkäufer einen Mangel, muß er Gewährleistung leisten, egal was im Vertrag steht. Leider muß ein Gutachter feststellen, daß der Schaden schon vorher bestanden hat.

Falsch, sofern es ein privater Verkäufer war und im Vertrag ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Das greift allerdings nicht bei Mängeln die bekannt sind und bewusst verschwiegen werden.

Wenn der Ölstand vor Fahrtantritt ok war und nach 240km Fahrt war keins mehr drin, so erweckt das schon den Eindruck, dass kurz vor Fahrzeugübergabe erstmal welches eingefüllt worden ist. Näheres wird dann aber das Gutachten zeigen.

am 11. Oktober 2010 um 10:25

Aber auch das geht immer erst zu Lasten des Klägers bzw. des Auftraggebers und birgt ein recht großes finanzielles Risiko.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Aber auch das geht immer erst zu Lasten des Klägers bzw. des Auftraggebers und birgt ein recht großes finanzielles Risiko.

Naja. Ein kaputter Motor ist ja keine Kleinigkeit.

am 11. Oktober 2010 um 11:37

Stimmt, der TE schrieb aber auch, das der betrag von 1xxx.-€ bereits eine hohe finanzielle Belastung darstellt.

Ohne Versichungschutz im Rücken ( Rechtschutz ) ist und bleibt es schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von Desmodina

Hallo

 

Ich habe mit dem Vorbesitzer gesprochen, der hat das Auto an einen Händler verkauft, genau gegenüber dem Händler habe ich es von "privat" gekauft.

 

Der Vorbesitzer hat gesagt er hat ihn mit 135.000 km abgegeben an diesen Händler und wäre auch bereit das auszusagen. Jetzt hat er 168.000 drauf war aber nicht angemeldet.

 

Auf den Bilder bei Mobile sieht man ihn beim Händler auf dem Hof stehen.

Zu klären ist, ob tatsächlich ein Privatverkauf vorliegt oder ob es ein Umgehungsgeschäft war, um die Sachmängelhaftung auschließen zu können.

 

Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug an einen Händler verkauft hat, ist Händler Eigentümer geworden. Er kann es nicht mehr als Vermittler im Namen des Vorbesitzers verkaufen.

 

Ein Privatverkauf liegt vorliegend dann und nur dann vor, wenn der private Verkäufer das Eigentum an diesem Fahrzeug von dem Händler erworben hat. Dies ist vermutlich nicht der Fall, da das Fahrzeug zwischen dem seinerzeitigen Ankauf durch den Händler und dem jetzigen Verkauf offensichtlich nicht angemeldet war.

 

Unklar bleibt der abweichende Tachostand. Welcher Zeitraum liegt dann zwischen den beiden Ablesungen des Tachostandes?

 

O.

Da sollte man vielleicht mal prüfen was der Händler mit seinen roten Händlerkennzeichen treibt,nicht das da die Gebrauchten nebenher als Kurierfahrzeuge laufen.

Ich schließe mich go-4-golf an.

Je nachdem, ob er überhaupt (und wie lange) auf diese "Privatperson" gegenüber dem Händler angemeldet war, ist das ein krummes Geschäft und der Händler muss doch Gewährleistung geben.

Das war voraussichtlich wirklich eine "Umgehung", um die Gewährleistung ausschließen zu können.

Ein Rechtschutz ist hier sehr sinnvoll.

Als ADAC-Mitglied bekommt man aber auch eine kostenlose (Erst-)Beratung durch einen versierten Anwalt.

Ohne Anwalt wird da nämlich kaum etwas zu machen sein.

Gib uns doch mal mehr Input...

Rechtschutz? War er zugelassen auf diese Privatperson? ...

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