Ummeldung verweigert H-Kennzeichen
Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung verkauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG
25 Antworten
Shit Happens... da schaut deine Zulassungsstelle ganz genau hin, während andere es nicht ganz so genau nehmen und zugunsten des Fahrzeugbesitzers handeln. Vielleicht hatte ich auch nur Glück. I don't know.
Zitat:@E500AMG schrieb am 3. Juni 2025 um 16:50:13 Uhr:
Shit Happens... da schaut deine Zulassungsstelle ganz genau hin, während andere es nicht ganz so genau nehmen und zugunsten des Fahrzeugbesitzers handeln. Vielleicht hatte ich auch nur Glück. I don't know.
Behördenwillkür würde ich nicht als Shithappens abstempeln. Es scheint die Handschrift einer grünen Regierung zu haben.
Ja grün darf das Auto sein, aber nicht die Politik. 👹
Was ist nun dein Plan? Du weißt wo das H-Gutachten gemacht wurde.
Zitat:@E500AMG schrieb am 3. Juni 2025 um 17:09:28 Uhr:
Ja grün darf das Auto sein, aber nicht die Politik. 👹Was ist nun dein Plan? Du weißt wo das H-Gutachten gemacht wurde.
Ja, ich weiß wo das Gutachten ursprünglich gemacht wurde. Nach über 10 Jahren ist das Gutachten allerdings aus dem System der Prüforganisation gelöscht.
Aber wie ist das bei jeder HU bei H-Fahrzeugen? Da wird doch sicher geschaut, ob der Wagen weiter H-würdig ist, oder nicht. Das sollte der letzte HU-Bericht klären nehme ich an.
Wenn mein jetziger 200D mit Rost so zur HU vorgefahren wird, wird das H-Kennzeichen sicher aberkannt.
Im HU Bericht ist das Kennzeichen mit dem H und der Code 0098 hinterlegt. Explizit auf den Zustand das eine historische Zulassung bestätigt befindet sich wahrscheinlich auf kaum einen HU Bericht.
Dann sollte also der letzte HU-Bericht reichen, oder? Oder steht irgendwo das man alle 10 Jahre das H-Gutachten über sich ergehen lassen muss?
Zitat:@E500AMG schrieb am 4. Juni 2025 um 06:56:11 Uhr:
Dann sollte also der letzte HU-Bericht reichen, oder? Oder steht irgendwo das man alle 10 Jahre das H-Gutachten über sich ergehen lassen muss?
Ein H-Gutachten ist sofern es sich um §23 STVO handelt, unbegrenzt gültig.
Na dann hoffe du kriegst das hin und klärst uns auf, wie du es gemacht hast im Bürokratie-Dschungel Deutschland.
Moin !
Auch bei einer Umschreibung handelt es sich um ein Antrag sowie bei erstmaligen Zulassung
Mit dieser schwachsinnigen Begründung kann man auch bei jeder Ummeldung eine Vollabnahme fordern, weil es ja dann möglich sein kann, dass das Fzg nicht mehr der ABE / EBE bzw. den Briefdaten entspricht.
Ich würde den Landesverkehrsminister anschreiben.
Volker
Zitat:@schreyhalz schrieb am 4. Juni 2025 um 12:18:21 Uhr:
Moin !Mit dieser schwachsinnigen Begründung kann man auch bei jeder Ummeldung eine Vollabnahme fordern, weil es ja dann möglich sein kann, dass das Fzg nicht mehr der ABE / EBE bzw. den Briefdaten entspricht.Ich würde den Landesverkehrsminister anschreiben.Volker
Es gibt keine plausible Begründung seitens des RP, auch nachdem ich auf die Erklärung geantwortet habe welche Begründung seit 2020 dahinter steht.