Ummeldung verweigert H-Kennzeichen
Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung verkauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG
25 Antworten
So etwas höre ich zum erstenmal!
Die Damen haben meiner Meinung nach keine Ahnung. Richtig ist wohl das das Gutachten relativ frisch sein muss um anerkannt zu werden. Selbst wenn das 10 Jahre alte Gutachten vorhanden wäre, würde es nicht akzeptiert.
Ich habe noch nie gehört das einem Auto, das ja laut Brief schon als Oldtimer ausgewiesen sein muss, beim ummelden das H-Kennzeichen verweigert wird.
Begründung der Verweigerung ist, dass die Zulassungsstelle eine Kopie des Gutachten im System hinterlegen muss. Da das Auto in diesem Landkreis vorher nicht zugelassen war, gibt es in deren System nicht das Gutachten. Auch der Datenaustausch zwischen meiner und der Zulassungsstelle in dem das Gutachten vorliegt wird aufgrund Datenschutzgründen verweigert.
Die Vorgabe dieser ominösen Bestimmung kommt lt. der Dame vom Regierungsbezirk Tübingen.
Habe den Monat auch einen W124 200D '88 wo als H lief, abgemeldet gekauft. Bin zur Zulassungsstelle hin und wurde mir wieder als H angemeldet. Die HU war Anfang den Monat nur noch 4 Monate gültig. Hatte nicht mal HU Papiere, geschweige H-Gutachten. Der 200D kam auch aus einem anderen Landkreis. Meine Zulassungsstelle fragt zwecks HU eine Stelle (KBA?) ab, so sehen die gleich ob noch gültige HU drauf ist.
Andere Länder andere Sitten. Hier in Baden Württemberg hat sich ein Amtsschimmel im Regierungspräsidium wohl diesen Unfug ausgedacht.
Ich komme aus Ba-Wü.
Zitat:
@VAG_80 schrieb am 28. Mai 2025 um 12:29:57 Uhr:
Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung verkauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen.
Hast du wirklich verkauft oder gekauft?
Ich hätte diese nicht Mercedes-spezifische Frage im allgemeinen Forum
https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html
gestellt. Da gibt es den Zulassungs-Fachmann @windelexpress, der wahrscheinlich erklären könnte, wie man gegenüber der Behörde argumentieren muß - oder ob die tatsächlich so handeln darf, wie sie es tut.
Zitat:@Wrdlbrmpfd schrieb am 29. Mai 2025 um 00:47:50 Uhr:
Hast du wirklich verkauft oder gekauft?Ich hätte diese nicht Mercedes-spezifische Frage im allgemeinen Forumhttps://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.htmlgestellt. Da gibt es den Zulassungs-Fachmann @windelexpress, der wahrscheinlich erklären könnte, wie man gegenüber der Behörde argumentieren muß - oder ob die tatsächlich so handeln darf, wie sie es tut.
Das ist in der Tat ein Schreibfehler. Es sollte gekauft heißen. Danke für dein Tipp, werde mich dort mal vorstellen.
Zitat:
@VAG_80 schrieb am 28. Mai 2025 um 15:04:39 Uhr:
.... Auch der Datenaustausch zwischen meiner und der Zulassungsstelle in dem das Gutachten vorliegt wird aufgrund Datenschutzgründen verweigert.
Das ist doch nun aus meiner Sicht hanebüchener Unsinn von der Zulassungsstelle.....
Zitat:@Frankyboy379 schrieb am 2. Juni 2025 um 09:56:58 Uhr:
Das ist doch nun aus meiner Sicht hanebüchener Unsinn von der Zulassungsstelle.....
Leider nicht. Das ist leider Tatsache.
Ich hatte nach mehreren Anrufen bei verschiedenen technischen Diensten (rausfinden wo die HU gemacht wurde ) und deren Aussage zwecks Datenschutz dürften die keine Info rausrücken. Das stimmt. Aber auf den Rat eines Mitarbeiters ich solle das KBA anrufen, die wissen wo das Auto war, könnte ich rausfinden, wo das Auto zur HU war. Die dürfen das auch nicht sagen. Aber da kam die Aussage dass die Zulassungsstelle im System abfragt, wo und bis wann die HU gültig ist, ebenso das H-Gutachten.
Also, die Dame am Schalter hatte keine Ahnung. Würde da anrufen und den Fall nochmals schildern, die können und wissen das wie es geht. Vermutlich eine schlecht eingearbeitete oder demotivierte Dame abbekommen. Nochmals probieren und berichten.
Grüße aus Ba-Wü - wo es klappt. 🙃
Wo genau das Fahrzeug nach §23 begutachtet wurde hab ich schnell herausgefunden. Wie gesagt in der Zulassungstelle des bayerischen Nachbarlandkreis liegt das Gutachten als Kopie tatsächlich vor. Einzig die Zulassungsstellen die Tübingen unterstellt sind machen Probleme.
Vielleicht einmal mit dem Leiter der Zulassungsstelle sprechen?
Eventuell bemüht der sich mehr um eine sinnhafte Lösung?
Hier die Antwort vom Regierungspräsidium.
Sehr geehrter Herr xxxx,
Rechtsgrundlage für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen ist § 10 Abs. 1 FZV. Auf Antrag ist für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zuzuteilen.Auch bei einer Umschreibung handelt es sich um ein Antrag sowie bei erstmaligen Zulassung. Folglich ist Voraussetzung die Vorlage eines Gutachten nach § 23 StVZO und nicht eine bestehende Eintragung in den Fahrzeugpapieren.Diese Vorgehensweise wurde 2020 bei einer Dienstbesprechung des Verkehrsministeriums mit den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg festgelegt. Das Landratsamt xxxxxxxxxxx hat demnach bei der Umschreibung richtigerweise die Vorlage eines Gutachten nach § 23 StVZO verlangt.
Freundliche Grüßexxxxx