Umbereifung auf 225/60R17 möglich.?
Hallo, hat schon mal jemand einen W447 Mixto 119 4x4 auf 225/60R 17 umgerüstet?
Ich finde nur wenige/fast keine Infos und der Freundliche ist sich mit der Tachoprogrammierung auch nicht sicher. Ich möchte auf einen Reifen mit etwas mehr Provil und Eiskristall umrüsten.
Vielen Dank Bernd
18 Antworten
Hab ich und fahr ich. Vergleichsgutachten zur Eintragung kann ich zur Verfügung stellen, Tachoanpassung ist dort nicht notwendig.
Allerdings Vito Tourer 119 4x2, schau auf die Betriebserlaubnis, ab e1*2007/46*0457*.. geht.
Reifenempfehlung wäre dann vermutlich sowas wie Cooper Discoverer ATT.
Ich kann dir wärmstens rsu.de empfehlen, die waren günstig und kompetent.
Hallo,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Du fährst offensichtlich genau das, was ich gerne hätte. Der Unterschied zwischen 2 oder
4 Rad Antrieb dürfte eigentlich nicht soviel ausmachen. Wäre es dir möglich mir dein Vergleichsgutachten zur Verfügung zustellen? Dann könnte ich mit dem Freundlichen der Dekra die Einzelheiten bereden und das mit der Betriebserlaubnis
muss abstimmen. Kannst du mir eventuell noch ein Bild deiner Kombination zukommen lassen ?
Also nochmal Danke und Grüße
Bernd
Klar, anbei bzw. siehe unten!
Felgen sind MAK Krone Black Mirror in 7,5Jx17 H2 ET48. Original ist 225/55R17C bereift, damit ist auch RG1 (Reifengrößengruppe 1) vercodet. Nach Umbereifung jetzt und Kontrolle mit GPS tendiert die Tachoabweichung gegen 0, heißt bei Tacho 120km/h zeigt GPS auch 120km/h an. Korrekt prüfen lassen hab ich das aber nicht und mein GPS zeigt das nicht auf zwei Kommastellen genau an. 😉
Gutachten: http://b2b.makwheels.it/.../KN7570%20WS4X-66,6-A04.pdf
Jetzt kommt er, der Klugscheißer! ??
Sowas wie Vergleichsgutachten gibt es nicht. Eine Begutachtung im Einzelfall (§21 StVZO) muss jedes mal erneut für die jeweilige Fahrgestellnummer nachweisen das ein Sachverhalt zulässig ist oder eben nicht. Aber das werden meine Kollegen schon machen.
Und das verlinkte Teilegutachten ist ebenso sinnlos, da stehen keine 225/60R17 drin.
Meine Antwort an den Kunden: kein Problem, eine Tachoprüfung machen lassen und falls das positiv ist gehts los. Anhand der Angaben vom DrLoboto ist das aber sehr unwahrscheinlich weil sich der schon rechnerisch erkennbare Nachteil im Abrollumfang anhand der Erfahrungen per GPS belegen lässt. Im Toleranzbereich liegen +1% Abrollumfang zur Serie.
Und jetzt gibts noch die Schlaumeier: „bei xy ists aber eingetragen“. Na und? Das bedeutet garnichts. Im Schadenfall sowieso nicht, da regeln die Richter und Anwälte alles unter sich, aber auch im echten Leben auf der Strasse bringt eine „Eintragung“ nichts wenn sie schlichtweg Fehlerhaft ist.
Hatten wir erst, das hier Reihenweise Gasanlagen eingetragen wurden von einem mittlerweile inhaftierten Kollegen. Unsere Zulassungsbehörde vor Ort hat auf einen Schlag knapp 120Fahrzeuge postalisch Zwangsstillgelegt, und die Kunden stehen dann bei uns und heulen rum das Ihre ach so billige Polenkacke doch „eingetragen“ ist… da hieß es 120x Gasanlage ausbauen und wegwerfen, nicht zulassungsfähig.
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Das Vergleichsgutachten keine Garantie sind, ist wohl klar, das behauptet auch niemand. Aber es gibt dem Prüfer zumindest einen Anhaltspunkt, wie Kollegen das geprüft und beschieden haben.
Und im Teilegutachten steht es sehr wohl drin, nicht richtig geschaut? Und was steht dadrin? Keine dimensionsbezogenen Auflagen, kein A01, kein 51G, kein 54A. Insofern lässt sich vielleicht ein Prüfer darauf ein. Rein rechnerisch hast du mit den Toleranzen natürlich recht. Aber ich werde kein Tachometergutachten machen, wenn es laut Teilegutachten nicht notwendig ist. 🙂
Zitat:
@DrLoboto schrieb am 3. Juli 2021 um 09:04:45 Uhr:
Nicht richtig geschaut?
So ist es, das ändert viel, du hast recht! Sorry, überfliegen reicht eben nicht!
Hallo ihr "2",
Also bevor ich endgültig kaufe, werde ich auf jeden Fall vorher mit einem freundlichen Prüfer Kontakt aufnehmen.
Ich weiß sehr wohl, daß es es einen Rahmen für jeden Prüfer gibt an den er sich sinnvoller Weise zu halten hat.
Aber es gibt auch freundliche Prüfer, denen die Möglichkeiten des Kunden egal sind und einfach "NEIN" sagen , weils Arbeit macht !
Also erst mal recht herzlichen Dank euch beiden und ihr werdet von mir hören .
Grüße Bernd
Druck dir alles notwendige inklusive betroffener Auflagen im Volltext aus und fahre damit, dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeug vorab zum Prüfer und lass Ihn/Sie/Es drüberschauen.
Oder lass das über den Reifenhändler machen, für die ist das ja Tagesgeschäft.
Hats geklappt?
Guten Morgen,
ich bin immer noch dabei.
Zum ersten sind die 225/60R 17 vom Umfang genau so gross wie der 245/45 r19.
Damit kann der Freundliche nach Rücksprache den Tacho von Rg1 auf Rg 2
umprogrammieren.
Ich wollte die org. 17 X 6,5 Stahlfelge behalten, da wir die Robuste verbaut haben und die Optik ist erstmal zweitrangig.
Ich warte nun auf die Infos vom Mitarbeiter der Dekra, da der abschließend das letzte Wort hat.
Mein größtes zum Schluß: Welches Gummi !!!
Ein bisschen mehr Provil wegen nasser Wiese, dann brauchen wir Winterzulassung und als letztes die 103 Tragfähigkeit.
Ich halte euch weiter auf dem laufenden.
Grüße Bernd
Schau hier: https://tinyurl.com/vwmjzmbk
Cooper, Nokian, sowas in der Richtung. Ob die rein optisch für dich passen, musst du selbst wissen. Sommerreifen in den Dimensionen wäre Cooper Discoverer ATT, die fahren hier einige.
Den Nokian Weatherproof kann ich empfehlen, nicht ganz AT, aber verstärkte Seitenwände und gutes Profil, lange Haltbarkeit sowie Ganzjahreszulassung und Geschwindigkeits Index H.
Fahre jetzt Cooper AT3 als GJR, der ATT ist m.E. keiner.
Reifengröße bei meinem aber 235/60R17 mit Sonderzulassung.