um wieviel steigt die SF bei einem Unfall ?
hallo liebe MT-Freunde
mir ist am 05.07.13 morgens auf dem weg nach Hause mein Reifen geplatzt und ich schleifte an der Leitplanke dann ist mein Rad abgegangen und hat die achse mit gerissen dann ist das Airbag aufgegangen und ich blieb kurze zeit später erst stehen.
Gottsei dank hatte ich nix aber das Auto ist im Eimer (Totalschaden)
Die Polizei glaubt es mir nicht und sagt ich wäre zu schnell gewesen und hätte die kurve nicht bekommen und wäre rein gefahren, dann der schaden.
Nun habe ich meiner Versicherung den Unfall mitgeteilt. Sie haben mir am Telefon gesagt sie schicken mir was wo ich den Unfall aufschreiben soll.
Nun die Frage zahlt die Versicherung alles trotz das ich A sage und die Polizei B sagt ?
und wenn ja um wieviel SF Klassen steigt es ? habe mit SF1/2 angefangen 2012, bin dann auf SF 1 gefallen - Typklasse 19 Regionalklasse R12
hatte im Januar 947,95€ bezahlt Jährlich.
Was müste ich zahlen wenn ich das 1/1 das gleiche Auto wieder Versichern würde ?
Tut mir leid für die Rechtschreibung und fürs Grammatik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,AGB gibt es bei den KFZ Versicherungen nicht, dort heißt es AKB (Allgemeine KFZ Bedingungen).
Oh Entschuldigung. Wie konnte ich nur so daneben liegen.🙂
Ich hoffe, dass auch so jeder wußte was gemeint ist.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Denke mal das da was kommen wird, bzw wie lange ist es her? Würde Ja ankreuzen.
Was soll den der Blödsinn?
Es wird gefragt, wurden Sie gebührenpflichtig verwarnt und nuch werden Sie eventuell noch eine gebührenpflichtige Verwarnung zählen müssen?
Die einzig richtige Antwort wäre hier: es erfolgte keine Verwarnung!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Ein kleiner Einwand meinerseits zu der so oft genannten Floskel, man solle seine AKB studieren:Zitat:
Original geschrieben von AudiS38VFahrer
Wie du genau zurück gestuft wirst, steht ganz genau in den AKBs von deinem Vertrag.Der TE hat das Auto abgemeldet, d.h. die Rückstufungstabelle des HDI ist vollkommen nebensächlich, da wir nicht wissen, welchen Versicherer und Tarif der TE beim Folgefahrzeug wählt und nur diese Rückstufungstabelle ist ausschlaggebend.
Der HDI meldet, sofern der TE einen Vorvertrag angibt (was ich vermutlich nicht machen würde) ein Rabattgrundjahr (im Falle des TE 2012) plus einen KH-Schaden!
was meinst du mit Vorvertrag angibt ?
der Unfall passierte am 04.07 morgens bis jetzt ist noch nix gekommen von der Polizei
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
was meinst du mit Vorvertrag angibt ?
Das hat momentan noch keine Bewandnis...
Der Schadenfall hat jetzt, nachdem Du das Auto abgemeldet hast, erst mal keine finanziellen Folgen hinsichtlich der Versicherung, da eine eventuelle Rückstufung erst zum nächsten Versicherungsjahr (meist 01.01.) erfolgt.
Wenn Du Dir allerdings ein neues Fahrzeug anschaffst, wird im Antrag nach einer Vorversicherung gefragt und hier kann es sinnvoller/kostengünstiger sein, wieder als Fahranfänger (je nach Versicherer meist SF 1/2) anzufangen, als den Vorvertrag anzugeben, da Du hier u.U. in eine schlechtere SF-Klasse (z.B. SF0 oder sogar SF S) kommst.
Allerdings sind das jetzt Mutmassungen, da wir ja nicht wissen, ob, wann und welches Auto angeschafft wird...
Wenn es soweit ist, grab den Thread wieder aus und frage nochmal nach, weil ehrlich gesagt auch die meisten mündigen Bürger hier nicht weiter kommen, auch wenn sie die AKB (und hier wichtiger: die Tarifbestimmungen) des Wunschversicherers lesen, was sie in 99% der Fälle nicht tun und wenn sie es tun in 99% der Fälle nicht verstehen!
Wenn du ein vorvertrag und unfall verschweigst wirds richtig teuer. Die versicherung stellt eine anfrage bei son amt ding da werden alle registriert. Hab den namen vergessen.
Gib bloss bei der neuen an das du ein unfall hattest. Das darfst du nicht verschweigen.
Zitat:
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungStellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer unwahre Angaben bei der Antragstellung gemacht hat. z.B. das Verschweigen einer Vorversicherung und Vorschäden oder dass er gekündigt wurde, kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend aufheben und alle gezahlten Leistungen vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
check24.de
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Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Das hat momentan noch keine Bewandnis...Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
was meinst du mit Vorvertrag angibt ?Der Schadenfall hat jetzt, nachdem Du das Auto abgemeldet hast, erst mal keine finanziellen Folgen hinsichtlich der Versicherung, da eine eventuelle Rückstufung erst zum nächsten Versicherungsjahr/Hauptfälligkeit (sie könnte u.U. schon in 2013 sein, zB 01.12.) (meist 01.01.) erfolgt.
so hab mal in HDI Hannover angerufen um klarheit zu bekommen
der liebe Mitarbeiter meinte bis 31.12.13 bin ich SF 1 und ab 1.1.14 werde ich auf SF 1/2 zurückgestuft 🙂
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wenn du ein vorvertrag und unfall verschweigst wirds richtig teuer. Die versicherung stellt eine anfrage bei son amt ding da werden alle registriert. Hab den namen vergessen.
Hier auch nochmal:
Verboten wäre, wenn Du einen Vorvertrag angibst und den Vorschaden verschweigst, zumindest wenn der Versicherer im Antrag nach Vorschäden fragt. Hier gibts einige, die das nicht tun. Oder aber, Du wechselst den Versicherer. Fragt der nach Vorschäden, wäre es eine klare vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und würde vermutlich teuer werden, wenn Du die Vorschäden verschweigst. Aber auch hier gilt, dass der Versicherer danach fragen muss.
Es steht Dir jederzeit frei, bei einem Fahrzeugwechsel "neu" anzufangen oder was spricht Deiner Meinung nach dagegen?
Mit dem "amt ding" meinst Du vermutlich das HIS. Ich hatte bislang nur Berührungspunkte, weil Fahrzeuge die schon mal Totalschäden erlitten haben, erneut in Unfälle mit grösserem Reparaturbedarf verwickelt wurden... 😰
@TE
Dann kannst Du Dein nächstes Fahrzeug getrost wieder beim HDI versichern, da Du in 2013 noch in den Genuss von SF 1 kommst und ab 2014 vermutlich die meisten anderen Versicherer auch nicht besser, als SF 1/2 sind...