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um wieviel steigt die SF bei einem Unfall ?

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 23:40

hallo liebe MT-Freunde

mir ist am 05.07.13 morgens auf dem weg nach Hause mein Reifen geplatzt und ich schleifte an der Leitplanke dann ist mein Rad abgegangen und hat die achse mit gerissen dann ist das Airbag aufgegangen und ich blieb kurze zeit später erst stehen.

Gottsei dank hatte ich nix aber das Auto ist im Eimer (Totalschaden)

Die Polizei glaubt es mir nicht und sagt ich wäre zu schnell gewesen und hätte die kurve nicht bekommen und wäre rein gefahren, dann der schaden.

Nun habe ich meiner Versicherung den Unfall mitgeteilt. Sie haben mir am Telefon gesagt sie schicken mir was wo ich den Unfall aufschreiben soll.

Nun die Frage zahlt die Versicherung alles trotz das ich A sage und die Polizei B sagt ?

und wenn ja um wieviel SF Klassen steigt es ? habe mit SF1/2 angefangen 2012, bin dann auf SF 1 gefallen - Typklasse 19 Regionalklasse R12

hatte im Januar 947,95€ bezahlt Jährlich.

Was müste ich zahlen wenn ich das 1/1 das gleiche Auto wieder Versichern würde ?

Tut mir leid für die Rechtschreibung und fürs Grammatik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

AGB gibt es bei den KFZ Versicherungen nicht, dort heißt es AKB (Allgemeine KFZ Bedingungen).

Oh Entschuldigung. Wie konnte ich nur so daneben liegen.:)

Ich hoffe, dass auch so jeder wußte was gemeint ist.

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Zitat:

Original geschrieben von AudiS38VFahrer

Es kommt drauf an, welche SF Staffel du in deinem Vertrag hast.

Wenn der Vertrag 2012 begonnen hat, kann es gut sein, dass du schon die "lange" SF Staffel bis SF 35 hast.

Damit wäre die Rückstufung nicht so "dramatisch", wie in der alten "kurzen" SF Staffel die bis SF 25 geht.

Also wenn ich mir so die Rückstufungstabellen der HUK für die neuen Verträge mit SF35 angucke wage ich zu bezweifeln, dass man mit dem neuen System besser dran wäre.

Hier mal ein Auszug für Haftpflicht:

SF/ 1Schaden /2 oder mehr Schäden

35 20 8

34 17 7

33 16 7

32 16 6

31 15 6

30 15 6

.....

16 8 2

15 7 1

14 6 1

13 6 1

....

Damit ist dann jemand der blöderweise in einem Jahr zwei Unfälle hat fast auf Null, obwohl er vorher 35 oder mehr Jahre (das muss man sich mal reinziehen) unfallfrei war. Bei anderen Versicherern werden die sicherlich nicht groß anders aussehen.

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 11:18

habe vorhin den Briefkasten geöffnet siehe da Post von HDI bekommen (Schadenanzeige)

soll die Daten von meinem Fahrzeug angeben und den Unfall ereignis beschreiben

nun das Auto habe ich wie gesagt sofort abgemeldet

Das Auto habe ich einer Werkstatt verkauft die es dann wieder an einem anderen verkauft haben.

wie soll ich jetzt Fahrgestell-Nr: schreiben ?

Gebührenpflichtig Verwarnung ? was ist damit gemeint ?

Wie meinste das mit Fahrgestellnummer schreiben? Du musst angeben welche Fahrgestellnummer dein Auto hatte. Achja, das Auto verkauft man EIG nach dem der Unfall reguliert wurde. Evt will die Versicherung sich das Angucken etc.. naja zu späät.

 

P.s mit der alten Tabelle fährt man besser. Mit der neuen ist man am popo.. Ich hatte glück. SF1 gehabt, 1 Unfall, bin dann in SF 1/2 zurückgefallen, Mit der neuen wäre ich in SF 0 gelandet.

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wie meinste das mit Fahrgestellnummer schreiben? Du musst angeben welche Fahrgestellnummer dein Auto hatte. Achja, das Auto verkauft man EIG nach dem der Unfall reguliert wurde. Evt will die Versicherung sich das Angucken etc.. naja zu späät.

 

P.s mit der alten Tabelle fährt man besser. Mit der neuen ist man am popo.. Ich hatte glück. SF1 gehabt, 1 Unfall, bin dann in SF 1/2 zurückgefallen, Mit der neuen wäre ich in SF 0 gelandet.

ist das wichtig ? wenn ja kann ich die Nr noch besorgen kenne den Werkstattbesitzer er würde es für mich nachfragen beim käufer.

 

wie ist das mit Auto angucken ? das ist ja nicht mehr möglich

darf man das Auto nicht vor der Unfall regulierung verkaufen ?

am 7. Juli 2013 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von bmw-driver43

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wie meinste das mit Fahrgestellnummer schreiben? Du musst angeben welche Fahrgestellnummer dein Auto hatte. Achja, das Auto verkauft man EIG nach dem der Unfall reguliert wurde. Evt will die Versicherung sich das Angucken etc.. naja zu späät.

 

 

P.s mit der alten Tabelle fährt man besser. Mit der neuen ist man am popo.. Ich hatte glück. SF1 gehabt, 1 Unfall, bin dann in SF 1/2 zurückgefallen, Mit der neuen wäre ich in SF 0 gelandet.

ist das wichtig ? wenn ja kann ich die Nr noch besorgen kenne den Werkstattbesitzer er würde es für mich nachfragen beim käufer.

 

 

wie ist das mit Auto angucken ? das ist ja nicht mehr möglich

 

darf man das Auto nicht vor der Unfall regulierung verkaufen ?

Klar kannst du das in deimem Falle machen, deine Versicherung wird auch nur den Schaden der Leitplanke und einem eventuellen Flurschaden ersetzen. Das Auto hat hiermit nichts zu tun, hier bekommst du kein Geld von deiner Versicherung

Da würde ich mir ma nicht so sicher sein. Man sollte mindestens warten bis das schadensprotokoll, wo man die daten ausfüllt abwarten. Machnmal kommen von den Versicherung auch die leute vorbei, und gucken sich den Kilometerstand an.. Alles schon erlebt.

Die FIN kannst Du aus Deiner Police entnehmen.

 

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 19:02

so FIN wurde geklärt habe die nummer :)

am 7. Juli 2013 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Zitat:

Original geschrieben von AudiS38VFahrer

Es kommt drauf an, welche SF Staffel du in deinem Vertrag hast.

Wenn der Vertrag 2012 begonnen hat, kann es gut sein, dass du schon die "lange" SF Staffel bis SF 35 hast.

Damit wäre die Rückstufung nicht so "dramatisch", wie in der alten "kurzen" SF Staffel die bis SF 25 geht.

Also wenn ich mir so die Rückstufungstabellen der HUK für die neuen Verträge mit SF35 angucke wage ich zu bezweifeln, dass man mit dem neuen System besser dran wäre.

Hier mal ein Auszug für Haftpflicht:

SF/ 1Schaden /2 oder mehr Schäden

35 20 8

34 17 7

33 16 7

32 16 6

31 15 6

30 15 6

.....

16 8 2

15 7 1

14 6 1

13 6 1

....

Damit ist dann jemand der blöderweise in einem Jahr zwei Unfälle hat fast auf Null, obwohl er vorher 35 oder mehr Jahre (das muss man sich mal reinziehen) unfallfrei war. Bei anderen Versicherern werden die sicherlich nicht groß anders aussehen.

Nur noch kurz 2 Anmerkungen dazu.

1. Er ist in SF 1

Wie also aus SF 35 oder SF 16 zurück gestuft wird, hilft ihm nicht weiter.

2. Die Rückstufungstabellen der alten und neuen Staffel kann man nur dann miteinander vergleichen, wenn man die Prozentuale Höherstufung mit in den Vergleich mit aufnimmt.

SF35 SF20 SF8 bedeutet nämlich z.B.

20% 27% 39%

Bei der alten Staffelung war die Rückstufung:

SF35 SF11 SF4

30% 45% 60%

Wenn man dann wieder mit einrechnet, wie lange man wieder nach unten braucht, so dürfte sich in etwa doch wieder der gleiche finanzielle Schaden entstehen.

 

Die Rückstufung die er jetzt hat, kann er sich ja nicht aussuchen. Die erfolgt auf alle Fälle in der Staffelung, in der er jetzt schon ist.

Danach denke ich, dass es für ihn besser ist, wenn er in der neuen SF Staffelung weiter macht. Diese scheint mir für Fahranfänger eben besser zu sein.

Er hat doch eh keine KAsko !?

Gebühren pflichtuge verwarnung würde ich vermuten da du eigentum zerstört hast wirds berechnet.

musste auch 35 euro zahlen als ich wen aufgefahren bin.

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 12:21

ich muss ja jetzt in der Schadenanzeige ankreuzen

Gebührenpflichtige Verwarnung JA NEIN EURO: Wer:

habe von der Polizei noch nix erhalten was soll ankreuzen ?

oder soll ich noch warten

Denke mal das da was kommen wird, bzw wie lange ist es her? Würde Ja ankreuzen.

Zitat:

Original geschrieben von AudiS38VFahrer

Wie du genau zurück gestuft wirst, steht ganz genau in den AKBs von deinem Vertrag.

Ein kleiner Einwand meinerseits zu der so oft genannten Floskel, man solle seine AKB studieren:

Der TE hat das Auto abgemeldet, d.h. die Rückstufungstabelle des HDI ist vollkommen nebensächlich, da wir nicht wissen, welchen Versicherer und Tarif der TE beim Folgefahrzeug wählt und nur diese Rückstufungstabelle ist ausschlaggebend.

Der HDI meldet, sofern der TE einen Vorvertrag angibt (was ich vermutlich nicht machen würde) ein Rabattgrundjahr (im Falle des TE 2012) plus einen KH-Schaden!

am 9. Juli 2013 um 6:35

Stimmt natürlich auch.

Wenn er nicht zum selben Versicherer geht, dann gilt die Tabelle vom neuen Versicherer.

Wobei die meistens ja recht ähnlich sind und er ja nur aktuell wissen will, wo er ungefähr landen wird nach dem Schaden.

In seinem Fall wäre es eh besser beim nächsten Vertrag auf die alten SF zu verzichten und zu versuchen eine neue Zweitwagenregelung hin zu bekommen.

SF sind ja dann eh keine mehr da, oder nur noch sehr weniger. SF 1/2 evtl.

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