Überweisen wenn Brief erhalten ?
Hallo Zusammen,
ich habe mal 2 kleine Frage und evtl. kann mir einer von Euch helfen. Ich habe bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft (EU-Neuwagen). Der Händler schickt mir den Brief damit ich das Fahrzeug anmelden kann (Vertrag ist schon unterschrieben) Zahlen würde ich gerne mit Bankbestätigten Scheck oder einen LZB Scheck. Leider dauert die Beantragung einige Tage und ich habe nur bis zum 23.12 Zeit das Fahrzeug abzuholen.
Jetzt überlege ich, den Betrag zu überweisen.
Habe aber die Ängste das bei einer Insolvenz, ich mein Fahrzeug nicht übergeben bekomme und das Geld auch weg ist. Oder bin ich durch den Besitzes des Briefes und unterschriebenen Kaufvertrag auf der sicheren Seite ???
Ich weiß sehr unwahrscheinlich aber das Geld zu verlieren wäre extrem schmerzhaft und ich bin eher der Typ der lieber auf der sicheren Seite ist.
2. Frage:
würde Ihr das Fahrzeug jetzt noch am Ende des Jahres zulassen oder eher im neuen Jahr, damit es ein Zulassungsdatum von 2016 erhält ???
Beste Antwort im Thema
Du könntest am Ort des Händlers zu einer Filiale deiner Bank gehen und das Geld dort auszahlen lassen,das müsstest du aber vorab mitdeiner Bank klären. Dann mit dem Taxi zum Händler
76 Antworten
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 24. Dezember 2015 um 07:21:13 Uhr:
scheinbar haben sie ein problem das geld im alten jahr von "ihren" konten vorzustrecken und ich würde ihre konnten ja mit meiner zahlung erst um januar ausgleichen ?!?!?leider ist das autohaus 300 km von mir weg, ich werde das nächste woche mit der zulassungstelle klären ob es diese möglichkeit gibt. andernfalls lasse ich den wagen zu und das geld gibt es dann bei abholung.
Ich rate dir die Abholung bei Barzahlung mit einem Kurzzeitkennzeichen.
dies würde bedeuten ich brauche einen tag urlaub da dank unserer geilen politiker ein kurzzeitkennzeichen ja mittlerweile nur noch mit dem kfz brief möglich ist...
also MUSS ich den wagen an einem wochentag abholen um ihn beim händler vor ort anzumelden.
würde ich gerne vermeiden... wenn er mir jetzt den brief an die zulassungstelle schickt hab ihn wenigstens schon
angemeldet und kann ihn an einem samstag holen.
das ganze erscheint mir lächerlich, zumal ich mehrfach gedrängt wurde das geld vorab zu überweisen. ich hab daraufhin gesagt entweder bar oder per bankgeglaubigtem scheck bei übergabe.
auch wenn ich es kaum abwarten kann werd ich das jetzt so durchziehen...
bei der bmw niederlassung stuttgart hab ich per fax einen jahreswagen gekauft und die haben mir den brief geschickt nachdem ich den kaufvertrag wieder unterzeichnet zurück geschickt hab. bei der mercedes niederlassung in stuttgart haben sie mir nach der probefahrt und der unterzeichnung des kaufvertrags den brief gegeben und gesagt ich solle dann bei abholung bar bezahlen oder das geld muss halt bis dort auf deren konto sein.
letztes jahrs als ich 800 km weit weg einen ford für meinen vater gekauft hab haben sie mir nach 500 euro vorabüberweisung der brief geschickt... ich hatte noch nie so ein affentheater...
ich werde dies aber bei der abholung mit sicherheit nochmals entsprechend kommunizieren. andererseits wird mir das nicht nochmal passieren. zukünftig werd ich die zahlung vorab im kaufvertrag schriftlich fixieren lassen.
allerdings rechnet man ja nicht mit so einer lachnummer wenn man dem händler sogar anbietet das geld bar zu bringen...
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:07:42 Uhr:
dies würde bedeuten ich brauche einen tag urlaub da dank unserer geilen politiker ein kurzzeitkennzeichen ja mittlerweile nur noch mit dem kfz brief möglich ist...
Soweit ich gelesen habe reicht auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung aus oder halt vor Ort wo du das Fahrzeug kaufst.
http://www.rhein-erft-kreis.de/.../kurzzeitkennzeichen.html
http://www.autobild.de/.../...zeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html
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@pepperduster: vor ort geht aber dann nur unter der woche und nicht samstags. kopie reicht bei unserem lra scheinbar nicht aus
@zahn: der örtliche bmw händer hat bei mir verspielt, der kauft seit jahren alles um ihn rum auf und nutzt seine marktposition gnadenlos aus. den einzigen verbleibenden kleinen bmw händler den er nicht bekommen hat weil der eigentümer nicht verkaufen wollte hat er fast platt gemacht. dieser hat mittlerweile nur noch bmw service und verkauft keine mehr auf eigene rechung. dort lasse ich meine bmw auch warten, aber preislich kann er nicht mithalten weil er nur über ein anderes bmw autohaus seine neuwagen bezieht.
dies spiegelt sich in der arroganz und vor allem bei den preisen wieder... zudem hat man mir beim letzten versuch 2014 ins geschäft zu kommen ein unverschämtes inzahlungnahmeangebot für meinen alten gemacht und die überführung hätte fast das 3x fache gekostet von dem was ich jetzt zahlen muss.
bevor ich dem einen neuwagen abkaufe geh ich lieber zu audi ;-)
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 24. Dezember 2015 um 11:25:46 Uhr:
zum thema eigentum: wenn das auto angemeldet ist und ich den brief hab ist das riskio meines erachtens überschaubar. zumal ja der nachweis erbracht ist "mein" eigentum ist bezahlt. sollte der händler jetzt z.b. insolvenz anmelden würde sich der insolvenzverwalter wohl kaum auf so dünnes eis begeben, weil jeder der sein auto beim kundendienst hat würde sich dem gleichen risiko wie ich aussetzen.
Ich fürchte damit liegst du falsch.
Du hast zwar bezahlt, aber noch kein Eigentum am Fahrzeug erworben, denn das passiert erst mit Übergabe dessen. Und jeder Insolvenzverwalter wird das nicht nur so sehen, er muss es so sehen.
Auto beim Kundendienst ist eine vollkommen andere Nummer, denn der Händel erwirbt bei der Übergabe kein Eiegentum am Fahrzeug und das ändert sich bis zur Abholung auch nicht.
ich bin kein anwalt, aber wenn ich den brief + schein habe, das auto auf mich angemeldet ist und nachweislich bezahlt ist... was soll dann der insolvenzverwalter mit dem auto machen. abmelden kann er es ja nicht, oder ?
nein, auto nicht übergeben. ich tendiere mittlerweile auch zu der variante auto + brief gegen geld...
kann sich der händler eigentlich weigern das geschäft bar abwickeln zu wollen ?
ich sprech mal mit meiner bank, eventuell gibt es ja die möglichkeit das ich die überweisung "vorbereite" und meine bank auf meinem "zuruf" das geld sofort per blitzüberweisung abschickt ?!?!
@klausus75
Wie hast du es jetzt letztendlich gelöst?
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 24. Dezember 2015 um 07:21:13 Uhr:
scheinbar haben sie ein problem das geld im alten jahr von "ihren" konten vorzustrecken und ich würde ihre konnten ja mit meiner zahlung erst um januar ausgleichen ?!?!?es handelt sich um ein größeres bmw autohaus mit 3 vertretungen... mir ist absolut rätselhaft wie man so eine aussage treffen kann ?!?!
eigentlich sollten beträge in der höhe spielgeld für die sein... jedenfalls stinkt es gewaltig nach einem liquiditätsproblem meiner meinung nach. mir egal, ich hab klar zu verstehen gegeben das ich in keinerlei vorleistung treten werde.
entweder erst brief dann geld dann auto, oder alles komplett wenn ich den wagen hole.
man hat mir jetzt den vorschlag unterbreitet man wird den brief nächstes jahr an die zulassungstelle schicken dort kann ich das auto anmelden und eine blitzüberweisung machen und dann bekommt die zulassunsgstelle grünes licht mir den brief auszuhändigen.leider ist das autohaus 300 km von mir weg, ich werde das nächste woche mit der zulassungstelle klären ob es diese möglichkeit gibt. andernfalls lasse ich den wagen zu und das geld gibt es dann bei abholung.
ist übrigens nicht meiner erster autokauf übers internet und so einen zirkus hatte ich eigentlich soweit ich mich erinnern kann noch nie...
Auch große Autohäuser sind schon "Pleite gegangen".
Ich möchte noch einmal an meinen frühen Beitrag erinnern. Eigentümer wird man durch Übergabe. (929 BGB) Mit dem Brief wird man nicht Eigentümer! Allgemein ist die Übergabe des Schlüssels mit dem Auto als Übergabe anzusehen. Dann ist man Eigentümer. Auch wenn man noch nicht bezahlt hat!
Diese Übergaben , des Geldes und des Fahrzeuges können in den Räumen einer Bank stattfinden. Aber man sollte sich den richtigen Schlüssel übergeben lassen und das Fahrzeug darf nicht geklaut sein.
Üblich ist es durchaus, beim Amtsgericht des Ortes frühmorgens anzurufen, ob da bereits eine Insolvenz angemeldet ist. Für die Bevollmächtigung wird das üblicherweise benutzt. Es könnte ja einer unterschreiben, der bereits nicht mehr bevollmächtigt ist.
schrauber
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 11:08:37 Uhr:
nein, auto nicht übergeben. ich tendiere mittlerweile auch zu der variante auto + brief gegen geld...
kann sich der händler eigentlich weigern das geschäft bar abwickeln zu wollen ?
Ja, das ist die sicherste Variante und nein, ein Händler darf Bargeld nicht ablehnen, sofern nicht vorher im Vertrag etwas anderes vereinbart wurde. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel und das darf man nicht verweigern bzw. wer verweigert, verweigert die Vertragserfüllung.
Zitat:
@schrauber10 schrieb am 25. Dezember 2015 um 23:38:42 Uhr:
Üblich ist es durchaus, beim Amtsgericht des Ortes frühmorgens anzurufen, ob da bereits eine Insolvenz angemeldet ist.
... allerdings ist nicht jedes Amtsgericht ein Insolvenzgericht. Eine Insolvenz kann nur beim zuständigen Insolvenzgericht angemeldet werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich weiss der Thread ist schon eine Weile alt aber das Thema immer noch aktuell und mich interessiert das Thema auch.
Ich habe dazu ein Statement der Verbraucherzentrale Hamburg gefunden und mich würde Eure Meinung dazu interessieren.
Zitat:
Weil der Kunde aber bereits die Fahrzeugpapiere habe, zähle das Auto nicht zur Insolvenzmasse: „Die Papiere dienen als Eigentumsnachweis, und mit ihnen kann das Auto problemlos von den anderen Gebrauchtwagen, die bei dem Händler stehen, unterschieden werden.“
Nur müsse sich der Käufer in dieser Situation von sich aus an den Insolvenzverwalter beziehungsweise den gerichtlich bestellten Sachwalter wenden, der die Herausgabe des Autos veranlassen werde. Anders sähe es aus, wenn der Kunde das Auto zwar bezahlt, aber noch nicht die Fahrzeugpapiere erhalten habe: „Dann hat der Käufer Pech gehabt.“ Er kann dann nur noch hoffen, später wenigstens einen Teil des Kaufpreises aus der Insolvenzmasse zurückzuerhalten.