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Überweisen wenn Brief erhalten ?

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 12:44

Hallo Zusammen,

ich habe mal 2 kleine Frage und evtl. kann mir einer von Euch helfen. Ich habe bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft (EU-Neuwagen). Der Händler schickt mir den Brief damit ich das Fahrzeug anmelden kann (Vertrag ist schon unterschrieben) Zahlen würde ich gerne mit Bankbestätigten Scheck oder einen LZB Scheck. Leider dauert die Beantragung einige Tage und ich habe nur bis zum 23.12 Zeit das Fahrzeug abzuholen.

Jetzt überlege ich, den Betrag zu überweisen.

Habe aber die Ängste das bei einer Insolvenz, ich mein Fahrzeug nicht übergeben bekomme und das Geld auch weg ist. Oder bin ich durch den Besitzes des Briefes und unterschriebenen Kaufvertrag auf der sicheren Seite ???

Ich weiß sehr unwahrscheinlich aber das Geld zu verlieren wäre extrem schmerzhaft und ich bin eher der Typ der lieber auf der sicheren Seite ist.

2. Frage:

würde Ihr das Fahrzeug jetzt noch am Ende des Jahres zulassen oder eher im neuen Jahr, damit es ein Zulassungsdatum von 2016 erhält ???

Beste Antwort im Thema

Du könntest am Ort des Händlers zu einer Filiale deiner Bank gehen und das Geld dort auszahlen lassen,das müsstest du aber vorab mitdeiner Bank klären. Dann mit dem Taxi zum Händler

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In den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung I + II) steht explizit, daß diese Dokumente keine Eigentumsnachweise darstellen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. April 2020 um 20:23:45 Uhr:

In den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung I + II) steht explizit, daß diese Dokumente keine Eigentumsnachweise darstellen.

Aber genauso kann doch auch der Händler - der zwar derzeit Besitzer ist - nicht der Eigentümer sein.

Hier habe ich noch etwas dazu gefunden aber so richtig viele Infos findet man nicht. :confused:

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