Überweisen wenn Brief erhalten ?
Hallo Zusammen,
ich habe mal 2 kleine Frage und evtl. kann mir einer von Euch helfen. Ich habe bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft (EU-Neuwagen). Der Händler schickt mir den Brief damit ich das Fahrzeug anmelden kann (Vertrag ist schon unterschrieben) Zahlen würde ich gerne mit Bankbestätigten Scheck oder einen LZB Scheck. Leider dauert die Beantragung einige Tage und ich habe nur bis zum 23.12 Zeit das Fahrzeug abzuholen.
Jetzt überlege ich, den Betrag zu überweisen.
Habe aber die Ängste das bei einer Insolvenz, ich mein Fahrzeug nicht übergeben bekomme und das Geld auch weg ist. Oder bin ich durch den Besitzes des Briefes und unterschriebenen Kaufvertrag auf der sicheren Seite ???
Ich weiß sehr unwahrscheinlich aber das Geld zu verlieren wäre extrem schmerzhaft und ich bin eher der Typ der lieber auf der sicheren Seite ist.
2. Frage:
würde Ihr das Fahrzeug jetzt noch am Ende des Jahres zulassen oder eher im neuen Jahr, damit es ein Zulassungsdatum von 2016 erhält ???
Beste Antwort im Thema
Du könntest am Ort des Händlers zu einer Filiale deiner Bank gehen und das Geld dort auszahlen lassen,das müsstest du aber vorab mitdeiner Bank klären. Dann mit dem Taxi zum Händler
76 Antworten
Zitat:
@klausus75 schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:54:59 Uhr:
Zu 1: Bar geht nicht summe ist zu groß und ich Fahre 3 Stunden mit dem Zug...Da würde ich vor Nervosität nicht klar kommen :-)
Ein gewisses Unbehagen dabei, mit einer hohen Summe Bargeld durch unbekanntes Terrain zu spazieren kann ich durchaus nachvollziehen. Ich frage mich jedoch, inwiefern du mit einem bestätigten Bundesbankscheck weniger sorglos sein kannst. Da steht dein Name nicht drauf, und jeder der ihn dir aus der Tasche zieht kann ihn bei einer Filiale der Bundesbank in Cash umtauschen. Ich sehe da keinen gravierenden Vorteil.
Zur Frage des Zulassungsdatums: Ich würde da weniger auf eventuelle Verkaufsoptionen schielen, sondern eher im hier und jetzt (2015) bleiben. Unangemeldet brauchst du auf jeden Fall mal einen privaten Stellplatz, auf der Strasse stehen lassen fällt flach. Und obendrein ist der Wagen unangemeldet vermutlich nicht Kaskoversichert, Vandalismusschäden (Man denke an Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel) oder Diebstahl gingen komplett an deine eigene Börse. "Nichtanmelden" kann also durchaus "alles weg" bedeuten. Ein Gedanke, der dir beim Transfer der Kaufsumme gar nicht geheuer ist.
Zitat:
@cvr schrieb am 20. Dezember 2015 um 21:02:45 Uhr:
Ich frage mich jedoch, inwiefern du mit einem bestätigten Bundesbankscheck weniger sorglos sein kannst. Da steht dein Name nicht drauf, und jeder der ihn dir aus der Tasche zieht kann ihn bei einer Filiale der Bundesbank in Cash umtauschen. Ich sehe da keinen gravierenden Vorteil.
Der Vorteil besteht darin, daß die meisten Pfosten, die ihren Lebensunterhalt mit Raubüberfällen bestreiten, nicht wissen, was man mit so einem Stück Papier anfangen kann...
Die Bezahlung in einer Bankfiliale zusammen mit dem Verkäufer abzuwickeln ist - nicht nur von mir - vorgeschlagen worden. Dürfte auch praktikabel sein.
Zitat:
@cvr schrieb am 20. Dezember 2015 um 21:02:45 Uhr:
Ein gewisses Unbehagen dabei, mit einer hohen Summe Bargeld durch unbekanntes Terrain zu spazieren kann ich durchaus nachvollziehen. Ich frage mich jedoch, inwiefern du mit einem bestätigten Bundesbankscheck weniger sorglos sein kannst. Da steht dein Name nicht drauf, und jeder der ihn dir aus der Tasche zieht kann ihn bei einer Filiale der Bundesbank in Cash umtauschen. Ich sehe da keinen gravierenden Vorteil.
"NUR ZUR VERRECHNUNG" 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 21. Dezember 2015 um 06:59:49 Uhr:
"NUR ZUR VERRECHNUNG" 😉
Wenn der - seltener mit solchen Instrumenten hantierende - Laie daran denkt, schützt das vielleicht vor der Barauszahlung. Kommt das Geld eben auf ein Konto an. Der clevere Ganove benutzt dazu nicht sein eigenes Konto. Kauft er eben ein Auto oder was schönes vom Juwelier. Dann weiß man hinterher vielleicht, was der Ganove mit dem Geld gekauft hat - aber davon hat man ja auch nichts.
Zitat:
@cvr schrieb am 21. Dezember 2015 um 11:18:37 Uhr:
Der clevere Ganove...
...führt keine Raubüberfälle durch, weil er weiß, daß das eigene Risiko da in keinem Verhältnis zum erzielbaren "Erfolg" steht...
Zitat:
@cvr schrieb am 21. Dezember 2015 um 11:18:37 Uhr:
Wenn der - seltener mit solchen Instrumenten hantierende - Laie daran denkt, schützt das vielleicht vor der Barauszahlung. Kommt das Geld eben auf ein Konto an. Der clevere Ganove benutzt dazu nicht sein eigenes Konto. Kauft er eben ein Auto oder was schönes vom Juwelier. Dann weiß man hinterher vielleicht, was der Ganove mit dem Geld gekauft hat - aber davon hat man ja auch nichts.Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 21. Dezember 2015 um 06:59:49 Uhr:
"NUR ZUR VERRECHNUNG" 😉
... so langsam bekommt ein alltäglicher Vorgang - die Bezahlung eines Autos - leicht paranoide Züge.
Der eine hat Angst davor, dass das Autohaus Insolvenz anmeldet, wenn zu früh überwiesen wird, der andere befürchtet einen Raubüberfall, bei dem der Käufer um sein bares Erspartes gebracht wird und wieder ein anderer befürchtet, dass der Verrechnungsscheck geklaut wird und von dubiosen Subjekten eingelöst wird ...
Meine Meinung: Solange man nicht grob fahrlässig handelt und z. B. sein Bargeld öffentlich vor Dutzenden Mitreisenden nachzählt (oder womöglich nachts in einer dunklen Seitengasse) oder mit dem Bundesbankscheck umherwedelt, gibt es keinen Grund, zu befürchten, dass man um sein Geld gebracht wird.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@cvr schrieb am 21. Dezember 2015 um 11:18:37 Uhr:
Wenn der - seltener mit solchen Instrumenten hantierende - Laie daran denkt, schützt das vielleicht vor der Barauszahlung. Kommt das Geld eben auf ein Konto an. Der clevere Ganove benutzt dazu nicht sein eigenes Konto. Kauft er eben ein Auto oder was schönes vom Juwelier. Dann weiß man hinterher vielleicht, was der Ganove mit dem Geld gekauft hat - aber davon hat man ja auch nichts.Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 21. Dezember 2015 um 06:59:49 Uhr:
"NUR ZUR VERRECHNUNG" 😉
Auch der Laie wird in einem solchen Fall hoffentlich von seiner Bank kompetent beraten und erhält den Bundesbankscheck dann als Orderscheck ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 21. Dezember 2015 um 11:28:08 Uhr:
...Zitat:
@cvr schrieb am 21. Dezember 2015 um 11:18:37 Uhr:
Wenn der - seltener mit solchen Instrumenten hantierende - Laie daran denkt, schützt das vielleicht vor der Barauszahlung. Kommt das Geld eben auf ein Konto an. Der clevere Ganove benutzt dazu nicht sein eigenes Konto. Kauft er eben ein Auto oder was schönes vom Juwelier. Dann weiß man hinterher vielleicht, was der Ganove mit dem Geld gekauft hat - aber davon hat man ja auch nichts.so langsam bekommt ein alltäglicher Vorgang - die Bezahlung eines Autos - leicht paranoide Züge.
Der eine hat Angst davor, dass das Autohaus Insolvenz anmeldet, wenn zu früh überwiesen wird, ...
Liegt vieleicht aber auch daran, dass man sich um so vermeintlich einfache und alltägliche Vorgänge erst dann Gedanken macht wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist oder wenn man von jemanden draufgeschuppst wird.
Also ich würde das nicht als Paranoia, sondern eher als gesunde Vorsicht sehen.
Hab im Fernsehen mal einen Bericht von einem Rentnerpaar gesehen das sich 2009 während des Abwrackwahns einen Opel bestellt hat. Brief erhalten, Geld überwiesen, Auto beim Händler auf dem Hof und dann Bums - Abwrackblase gelatzt, Rolltor zu. Die haben dann zwar, glaub ich, irgendwann über den Insolvenzverwalter doch ihr Auto bekommen, aber den Stress möchte ich keinem wünschen.
Habe selbst 2009 bei einem vermittelten dt. Vertragshändler einen VW bestellt. Ging bei mir alles glatt, auch mit den Abwrackprämien. Kurz darauf kam ein Brief vom Insolvenzverwalter, ob ich noch irgendwelche Ansprüche hätte.
Ist/war anscheinend nicht ganz so unüblich.
Und wie schon weiter oben beschrieben, ist es bei EU-Importen nicht unüblich, dass der eigentliche Verkäufer der ausländische Händler ist. Da kannst du mal schauen wie du an dein Geld oder Auto kommst, wenn der deutsche Vermittler mit deinem Geld die Hände hebt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Dezember 2015 um 13:40:55 Uhr:
Und wie schon weiter oben beschrieben, ist es bei EU-Importen nicht unüblich, dass der eigentliche Verkäufer der ausländische Händler ist. Da kannst du mal schauen wie du an dein Geld oder Auto kommst, wenn der deutsche Vermittler mit deinem Geld die Hände hebt.
Du solltest mich nicht für so naiv halten, dass ich nicht wüsste, wer mir im Falle eines Falles ein Auto verkauft ... ich bin kein Grünschnabel, sondern jemand, der seit Jahrzehnten (nicht ganz erfolglos) im Geschäftsleben unterwegs ist ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Dezember 2015 um 13:54:33 Uhr:
Es geht hier auch nicht darum dir zu helfen sondern dem TE
Ich fühlte mich persönlich angesprochen, nachdem Du im letzten Absatz vom verallgemeinernden "man" auf das persönliche "du" umgeschwenkt bist ...
Gruß
Der Chaosmanager
Hat schon mal jemand einen Gebraucht- oder Neuwagen per Kreditkarte bezahlt ? Bei vielen Banken kann man ja durch Überweisen von Geld auf die Kreditkarte quasi den Verfügungsrahmen erhöhen.
Dann bräuchte man nur noch zum Autohaus gehen, Schlüssel und Papiere in Empfang nehmen und an der Kasse mit Kreditkarte sofort bezahlen.
Leider bieten viele Autohändler bei uns nur die Zahlung mit EC Karte oder eben bar an. Das gilt leider auch für normale Werkstattrechnungen. Bei unseren VW/Audi Händlern kann man z.B. nicht mit Kreditkarte bezahlen, nicht mal eine Inspektion o.ä. 😠
Die Kreditkartenunternehmen verlangen normalerweise gesalzene Gebühren.
Klar, bei solchen Umsätzen sind das nur 0,5% oder so, aber das ist bei den Summen auch richtig Geld.
Würdest du die zahlen wollen?