Überrollbügel im 1303

VW Käfer 1303

Hallo in die Runde, ich fahre seit ca 3 Wochen meinen ersten eigenen 1303.
Nun hat der seit mindestens 29 Jahren ein Überrollbügel verbaut. Sicherer im Falle eines Unfalls ist das bestimmt aber es schaut wie ein Fremdkörper aus.
Hat jemand Erfahrungen bezüglich des Fahrverhaltens mit seinem 1303 mit und ohne den Bügel.
Ich kenne meinen ja nur mit dem Bügel.
Würde ihn eigentlich gerne ausbauen.
Vermutlich ist die Karosse dadurch versteifter und stabiler.
Was sagt ihr dazu?

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26 Antworten

Zitat:

@Suzukagrauer schrieb am 1. August 2023 um 22:26:24 Uhr:


Welchen Grund gab es für dich, ein Käfer 1303 Cabrio zu kaufen? Aussehen, Sicherheit, ...? Das eine schließt zwar das andere nicht unbedingt aus, aber wirklich schön ist so ein Überrollbügel meiner Meinung nicht am Cabrio. Das Einsteigen nach hinten wird auch erschwert, denke ich.

Es wird total erschwert und nervt immer wenn der Hund hinten rein muss und man sich zum Hund anschnallen wie eine Schlange durchschlängelt. Außerdem ist ständig der Gurt irgendwie damit verkeilt.
An Sicherheit möchte bei dem alten Fahrzeug garnicht denken, ich wollte ihn weil er mir gefällt und mich mein angelesenes Laienwissen zu diesem Modell geführt hat … Thema höchste Entwicklungsstufe in seiner Evolution.
Und damit möchte ich hier kein Faß öffnen, jeder hat dazu sicherlich seine eigene Meinung gebildet. Am Ende ist es mir Wurscht ob es so ist oder nicht. Ich mag ihn so 🙂

Ach so, das wichtigste fehlt ja.
Ich liebe eben den Flair dieses Autos, er erinnert mich an meine Kindheit und was mir das allerliebste ist; der Klang <3

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 1. August 2023 um 22:03:13 Uhr:


Dann werfe ich noch den Schneewittchensarg in die Runde. 🙂
https://de.wikipedia.org/wiki/Volvo_P1800_ES

unter schnewittchensarg verstehe ich was ganz
anderes als einen alten schweden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Messerschmitt_Kabinenroller
das mit dem volvo hat ein banause in die welt gesetzt.
und bis heute gibt es solche Banausen.
alter schwede!

Zitat:

@Chriss009 schrieb am 1. August 2023 um 21:41:49 Uhr:



Zitat:

@murkspitter schrieb am 1. August 2023 um 21:17:13 Uhr:


echt jetzt?
ein bekannter von mir hatte so eine karre
in blau 🙂
ich hab dem so oft angeboten dem bügel
rot zu lackieren.
aber das hat er immer abgelehnt. 😕

Ja gepasst hätte das wunderbar! Ich hätte Dich aber auch ferngehalten von meinem Fruchtkörbchen

aber für auspuff, bremse, kupplung usw.
war ich dann doch begehrt.
nur rot lackieren durfte ich nicht. 😠

Zitat:

@murkspitter schrieb am 1. August 2023 um 23:02:38 Uhr:



Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 1. August 2023 um 22:03:13 Uhr:


Dann werfe ich noch den Schneewittchensarg in die Runde. 🙂
https://de.wikipedia.org/wiki/Volvo_P1800_ES

unter schnewittchensarg verstehe ich was ganz
anderes als einen alten schweden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Messerschmitt_Kabinenroller
das mit dem volvo hat ein banause in die welt gesetzt.
und bis heute gibt es solche Banausen.
alter schwede!

Schneewittchensarg war für mich immer nur der VOLVO.

Zeig mal, wie Schneewittchen in der Rennsemmel liegen soll! 😁

Ähnliche Themen

...zurück zum Thema Überrollbügel. Der Einbau ist Abnahmepflichtig. Schau nach ob dieser eingetragen ist. Falls ja muss der Bügel ausgetragen werden,wenn er ausgebaut wird. Falls keine Eintragung erfogt war, ist die BE sowieso durch eine Eintragung nach §19(2) StVZO zu erneuern. Außerdem ein Bügel ohne Abstrebung wirkt nicht in jede Richtung beim Überschlag.

Der Bügel ist optisch nicht so sehr ein Bringer. Gerade das tolle 1303 Cabrio wird in seiner eleganten Form schon etwas verhunzt... beim Golf hat man ja genug drüber gelästert.

Allzu oft braucht man ja den Bügel nicht, aber wenn, dann ist er gut zu haben. Überschläge sind ja eher mal selten... aber Überlebende beim 1303 sind dann auch eher selten.

Wennst du dich dran gewöhnt hast, es gibt weit Schlimmeres als das.

Also wenn der Henkel eingetragen ist, würde ich ihn lassen.

Schaden kann er wohl eher nicht et ligustibus non est disputandum. 😉

Zitat:

@murkspitter schrieb am 1. August 2023 um 23:02:38 Uhr:



Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 1. August 2023 um 22:03:13 Uhr:


Dann werfe ich noch den Schneewittchensarg in die Runde. 🙂
https://de.wikipedia.org/wiki/Volvo_P1800_ES

unter schnewittchensarg verstehe ich was ganz
anderes als einen alten schweden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Messerschmitt_Kabinenroller
das mit dem volvo hat ein banause in die welt gesetzt.
und bis heute gibt es solche Banausen.
alter schwede!

Also beim Kabinenroller kenne ich noch:
"Menschen in Aspik" 🙂

Bau weg das hässliche Ding! Bitte !

Zitat:

@Datawizz schrieb am 3. August 2023 um 12:58:55 Uhr:


Bau weg das hässliche Ding! Bitte !

:-)

Zitat:

@mikesan schrieb am 2. August 2023 um 09:28:23 Uhr:


...zurück zum Thema Überrollbügel. Der Einbau ist Abnahmepflichtig. Schau nach ob dieser eingetragen ist. Falls ja muss der Bügel ausgetragen werden,wenn er ausgebaut wird. Falls keine Eintragung erfogt war, ist die BE sowieso durch eine Eintragung nach §19(2) StVZO zu erneuern. Außerdem ein Bügel ohne Abstrebung wirkt nicht in jede Richtung beim Überschlag.

Vielen Dank für Deine Antwort.
Warum muss ich den denn austragen lassen wenn ich ihn ausbaue?
Wenn zusätzliche Felgen eingetragen werden, ich die originalen wieder draufmache, muss ich die zusätzlich eingetragenen doch auch nicht wieder austragen.
Verhält es sich bei einem Überrollbügel anders?
LG, Christian

ich bin mir nicht sicher ob da
überhapt noch ein hahn nach kräht.
früher musste fast alles eingetragen werden.
anhängerkupplung, standheizung und auch die
in den 80er und 90er jahren beliebten
Sonnendächer.
sowas ist deutlich einfacher heutzutage.
was abgasverhalten, lautstärke usw. betrifft
ist es heute viel strenger als früher.
den bügel würde ich als gut gesicherte
ladung deklarieren.

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