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Überholvorgang mit Handy Kamera aufgenommen

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 5. Oktober 2009 um 14:57

Überholvorgang mit Handy Kamera aufgenommen

Bin heute auf der Landstraße einen 3 BMW hinterhergefahren und der ist mit knapp 100KM/h da lang getuckert, da ich keine Zeit hatte und ich einen Termin war nehmen musste, habe ich zum überholen angesetzt, ich musste den Überholvorgang aber abbrechen da etwas von vorne gekommen ist.

Nach einer Weile versuchte ich es wieder und mein 1,8TFSI mit 160PS hat mich wieder mal nicht enttäuscht, zack vorbei am dreier, auf einmal fuchtelt der mit seiner Handy Kamera rum und filmt mich, vl. Weil ihn das Auto so gefällt oder weil er sich etwas angepisst fühlt.

Dann nach war gleich vor mir ein Fahrschulauto dies wollte ich überholen , jedoch ging es nicht weil wieder Gegenverkehr da war, dann wurde es mir zu blöd mit den BWM und ich bin auf die rechte Seite an einen Parkplatz rangefahren der BMW hält vor mir und macht ein Bild vom Auto, dann bin ich ausgestiegen und er ist weiter gefahren, so jetzt meine frage ich hatte noch jemanden im Auto, er aber nicht hat aber beim Fahren mit dem Handy gefilmt, wenn er mich jetzt anzeigen würde wegen weiß der Geier was es da gibt dann steht doch Aussage gegen aussagen oder? Desweiteren dürfte doch den sein Video gar nicht als Beweis Mittel reichen weil er belastet sich ja selber oder? Er filmt ja beim fahren, allein schon eine sms lesen ist ja teuer!

Könnte ich also wegen der Sache Ärger bekommen?

P.S. habe bis jetzt bei Youtube noch nix gefunden!

Grüße Werschon

Beste Antwort im Thema
am 6. Oktober 2009 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von Parodontose

Frag noch mal einen anderen Anwalt...

Das Recht am eigenen Bild gilt nur für die Veröffentlichung, oder wenn Du Dich in einem geschützten Bereich (Wohnung) aufhältst. Das Auto zähle ich da nicht dazu, weil da sieht man Dich ja ohnehin. Wenn dem anders wäre, gäbe es keine Überwachungskameras und in jedem Freizeitpark wäre fotografieren verboten.

Nicht ganz - vgl.:

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KUG Rz. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.

Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:

„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“

Ich würde hier die Weitergabe des Bildes an unberechtigte Dritte (Polizei) ohne Einverständnis meinerseits als Veröffentlichungsgleich werten.

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Zitat:

Original geschrieben von Werschon2008

Könnte ich also wegen der Sache Ärger bekommen?

Definitiv Ja. Wen dich in DE jemand ank*cken will ist das ohne Probleme möglich. Wenn derjenige obendrein noch einen Zeugen hat und Du alleine warst, dann hast Du von vornherein verloren.

Auf diese Art und Weise hat es einen Freund von mir gebeutelt... Er ist Motorradfahrer, hat easy ein Auto auf der Landstraße überholt. Der Fahrer des Wagens hat ihn angezeigt (angeblich zu knappes überholen bei Gegenverkehr) und hatte eine Zeugin (seine Frau) dabei. Machte dann lässige 250€ Geldstrafe... Hier in DE ist mittlerweile alles möglich. Leider.

Dein Vorteil: ER hatte keinen Zeugen. Hängt nun also von der Situation ab in der Du überholt hast und was auf dem Video zu sehen ist.

Frage trotzdem: Warum hast Du auf dem Parkplatz wegen der Fahrschule angehalten!?

Ich bin auch mal gefilmt und fotografiert wurden weil einer mich zu aggressiv beim überholen fand.

 

Es ist nie was gekommen und ich habe mich deshalb auch nicht verrückt gemacht. Er wollte dir durch seine art bisschen angst machen was er auch geschafft hat ;-)

 

Vergiss es einfach. Wenn überhaupt mal was kommen soll in aller ruhe überlegen was man sagen und machen soll und wie die Beweislage ist und gut ist. Wozu soll er auch seine zeit verschwenden um dich anzuzeigen? ^^

 

Lass es ruhen und fertig.

 

Viele Grüße

Hi,

solange du "nur" überholt hast was soll dir passieren? Wenn du ihn natürlich geschnitten hast bzw. Gegenverkehr zu sehen ist und das ganze knapp war könnte dir schon was blühen.

Ihm aber genauso,Handynutzung während der Fahrt gibt inzwischen auch einen Punkt :D Der wäre also schön blöd!

Gruß Tobias

Ich denke, dass der Polizist, bei dem der Gute Anzeige erstatten möchte, ihn schon darauf hinweist, dass sich dann auch schnell die Frage stellt, warum er denn während der Fahrt mit seinem Handy hantiert - dazu noch in einer solchen "Gefahrensituation". Da wird garantiert nix von kommen. Denunzianten sind auch bei der Polizei nicht sonderlich beliebt, wenn es um Pillepalle geht. Abhaken!

Zitat:

Original geschrieben von onkel_eduard

Abhaken!

Was anderes bleibt ihm vorerst ohnehin nicht übrig ;) Falls überhaupt etwas kommen sollte...

am 5. Oktober 2009 um 16:14

Hallo,

ein Handy während der Autofahrt zu benutzen ist für den Fahrzeughalter verboten (außer Freisprecheinrichtung).

Beweise die mit verbotenen Mitteln zustandekommen, dürfen nicht verwendet werden!

Bin zwar kein Rechtsanwalt, habe aber so meine Infoquellen ;-)

Also es kann Dir nichts passieren!

.... aber auch so werden jegliche Beweise die Digital aufgezeichnet wurden vor Gericht nicht einfach zugelassen. Dank Photoshop oder bei Video eben Aftereffects!

Zitat:

Original geschrieben von Werschon2008

Überholvorgang mit Handy Kamera aufgenommen

Bin heute auf der Landstraße einen 3 BMW hinterhergefahren und der ist mit knapp 100KM/h da lang getuckert, da ich keine Zeit hatte und ich einen Termin war nehmen musste, habe ich zum überholen angesetzt, ich musste den Überholvorgang aber abbrechen da etwas von vorne gekommen ist.

Nach einer Weile versuchte ich es wieder und mein 1,8TFSI mit 160PS hat mich wieder mal nicht enttäuscht, zack vorbei am dreier, auf einmal fuchtelt der mit seiner Handy Kamera rum und filmt mich, vl. Weil ihn das Auto so gefällt oder weil er sich etwas angepisst fühlt.

Dann nach war gleich vor mir ein Fahrschulauto dies wollte ich überholen , jedoch ging es nicht weil wieder Gegenverkehr da war, dann wurde es mir zu blöd mit den BWM und ich bin auf die rechte Seite an einen Parkplatz rangefahren der BMW hält vor mir und macht ein Bild vom Auto, dann bin ich ausgestiegen und er ist weiter gefahren, so jetzt meine frage ich hatte noch jemanden im Auto, er aber nicht hat aber beim Fahren mit dem Handy gefilmt, wenn er mich jetzt anzeigen würde wegen weiß der Geier was es da gibt dann steht doch Aussage gegen aussagen oder? Desweiteren dürfte doch den sein Video gar nicht als Beweis Mittel reichen weil er belastet sich ja selber oder? Er filmt ja beim fahren, allein schon eine sms lesen ist ja teuer!

Könnte ich also wegen der Sache Ärger bekommen?

P.S. habe bis jetzt bei Youtube noch nix gefunden!

Grüße Werschon

dann mach dich mal auf etwas gefasst, dass wird teuer wenn der dich anzeigt!

pappe wech usw.!

such dir schon mal einen anwalt ;)

am 5. Oktober 2009 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von RedCowboy

.... aber auch so werden jegliche Beweise die Digital aufgezeichnet wurden vor Gericht nicht einfach zugelassen. Dank Photoshop oder bei Video eben Aftereffects!

Doch bei Raubkopierern reichen schon billige Screenshots mit IP-Adressen drauf. Urteile sind auf dieser Basis schon gefällt wurden.

 

Zitat:

Original geschrieben von rufu$

 

dann mach dich mal auf etwas gefasst, dass wird teuer wenn der dich anzeigt!

pappe wech usw.!

such dir schon mal einen anwalt ;)

Und da dieser Post von Rufus kommt wird er einfach ignoriert.

 

 

Selbst wenn er dich anzeigen sollte (was mangels beweisen eh nicht durchkommen wird), dann muss die Polizei die Tat nicht genauso sehen.

Zitat:

Original geschrieben von powow

Zitat:

Original geschrieben von RedCowboy

.... aber auch so werden jegliche Beweise die Digital aufgezeichnet wurden vor Gericht nicht einfach zugelassen. Dank Photoshop oder bei Video eben Aftereffects!

Doch bei Raubkopierern reichen schon billige Screenshots mit IP-Adressen drauf. Urteile sind auf dieser Basis schon gefällt wurden.

Ne ne ne ... die Urteile sind dort entstanden, weil die Angeklagten auf Grund existierender billiger Screenshots zugegeben haben illegal zu kopieren. Das Handy-Video wird definitiv vor Gericht nicht zugelassen. Mach dir also keinen Kopf und wenn du ne Rechtschutzvers. hast, frag einfach deinen Anwalt, der wird dir das bestätigen.

Andererseits ... WARUM DER AUFRISS ... da wird nie was kommen. Der Mann sitzt jetzt schon wieder mit seinem Kissen im Küchenfenster und zählt vorbeifahrende Autos. War doch BMW ... oder?:rolleyes:

kennst du nicht so wichtig tuer,die fotos,filme oder handy raus holen und so tun alls würden sie polizei rufen lächerlich diese leute. :)

Themenstarteram 6. Oktober 2009 um 7:07

Also habe meinen Anwalt engerufen, der sagt erstens belastet er sich selber, der hat nicht zufilmen beim Fahren. 2. darf der ohne meine einwilligung kein bild oder sonstiges von mir machen, also kann ich den anzeigen wenn er mit dem bild zur Polizei geht. 3. wird ein Privat video nicht zugelassen, kann ja jeder gemacht und bearbeitet haben, und 4. was will er anzeigen? das sein dreier nicht mehr läuft, da soll er doch so BMW gehen.

Im gegenteil er hat mir noch den Vogel gezeigt, und das wird für den richtig teuer, aber wie gesagt, ich hätte nicht unbedingt überholen müssen, sehe ich ja ein, aber warum der dan so einen aufriss mit seinen Handy macht weiß ich echt nicht? er musste ja nicht mal bremsen oder ausweichen es war ein ganz normaler überholvorgang, den ich beim ersten mal abbrechen musste, da kann er ja noch froh sein sonst hätte er noch bremsen müssen, also habe ich ja fast schon richtig gehandelt!

Warten wir mal ab was da noch kommt!

Aber danke für die Schnelle Hilfe

am 6. Oktober 2009 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von Werschon2008

aber warum der dan so einen aufriss mit seinen Handy macht weiß ich echt nicht?

Warten wir mal ab was da noch kommt!

Weil es solche Vollidioten und selbsternannten "Verkehrshüter" tonnenweise auf deutschen Straßen gibt! :rolleyes: Weiß gar nicht wie oft mich schon einer gefilmt / fotografiert hat bzw. mit dem Handy gewunken hat. Einer hat sogar mal ne richtige Spiegelreflex - Kamera verwendet (hab die Kamera und den Blitz im Rückspiegel gesehen) - bei Nacht wohlgemerkt. Das tangiert mich jedesmal genauso wie der berühmte Sack Reis in China. Einem bin ich dann mal an die Tankstelle nachgefahren und wollte wissen warum er sowas macht. Als ich dann ausgestiegen bin ging bei ihm das hecktische "Knopfrunterdrücken" im Auto los - die feige *** hat sich nichtmal getraut die Fenster runterzulassen...

Also nicht verrückt machen, da kommt nix.

keine angst, das war´n wichtigtuer! da kommt gar nix!

mich hat´s mal noch besser erwischt!

folgende situation: 70-er zone, überholverbot, streckenabschnitt nach vorn weit einsehbar. vor mir ein pickup (mitsubishi) reduziert die geschwindigkeit nach und nach bis auf 49 km/h. ich den blinker geworfen und schwupp in null komma nix vorbei. was passiert? wildes gehupe und lichthupe. ich mir gedacht, ja komm´ lass gut sein! normal weitergefahren. an der nächsten tanke angehalten (hatte ne Hermes retoure abzugeben), ausgestiegen; steht der pickup hinter mir! der typ steigt aus, wedelte mit nem ausweis umher und sagte: "moment mal bitte!"

ob ich ihn grad überholt hätte? ich sagte, klar könnte schon sein. er wieder: wieso ich das getan hätte? ich: "weil sie deutlich langsamer gefahren sind als erlaubt." er: "das kann gar nicht sein." ich: "also laut meinem digitaltacho schon; 49 km/h."

na, jedenfalls warf er mir vor, dass ich ihn im überholverbot überholt hätte (ok, das stimmt) und das deutlich zu schnell. ich würde von ihm hören; ich bekäme eine vorladung und ich solle mir schon mal was einfallen lassen.

tja und ratet mal was passiert ist. rein gar nix!!!

solche leute haben wahrscheinlich irgendwelche minderwertigkeitskomplexe oder sonstige probleme. vielleicht kommen sie zu hause nicht zum zug und meinen, auf diese art und weise "den max zu markieren". :o

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