Überholen von Radfahrern

Hallo Gemeinde, heute auf der B112, blaues Schild Kraftfahrstraße, Wechselseitig Zweispurig , eine ältere Dame mit dem Fahrrad vor mir. Doppelte Sperrlinie, mußte dann einige Kilometer hinterher fahren, hinter mir war Stau, wie soll man sich da nun verhalten?
2 Meter Abstand, Überholen in der Gegenspur?

203 Antworten

Ich finde es schon beängstigend, wie viele Leute mit dem Überholen eines Fahrradfahrers komplett überfordet sind, sobald die Situation nicht mehr eindeutig ist. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen als Viel-Fahrradfahrer.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. Juli 2021 um 22:49:27 Uhr:


Einerseits wirst du doch wohl kaum so überholen, dass jemand gefährdet wird,

Es mag regional unterschiedlich sein, aber öfters scheint es, daß 2-Räder gefährdet werden, wenn sie von Lkw, Pkw und Co. überholt werden, da der Seitenabstand während des Überholvorganges kaum wirklich mal eingehalten ist.

Es ist immer zweierlei. Das Eine, was man hier schreibt. Wie man sich lehrbuchmäßig mustergülig verhält. Zum Anderen, wie man tatsächlich fährt.

Ich denke, alle sind sich einig, dass die Doppellinie nach StVO nicht überfahren werden darf. Mein Fahrlehrer meinte damals "stell Dir das wie eine Mauer vor, da fährt man auch nicht drüber."
Insofern hat der TE zunächst nach erst mal richtig gehandelt, dass er nicht überholt. Einen Fehler anderer wird durch eigene Fehler nicht besser.
Zum Anderen muss ich sagen: Respekt, dass er das so lange durchgehalten hat. Ich wäre auch nach Abschätzung der Situation und Platz von vorne daran vorbeigefahren. So wie 99% der anderen auch.

Der TE dafür aber zu verurteilen finde ich falsch. Er hat sich an die Vorschriften gehalten, dafür kann man hier keine Verurteilung machen. Die StVO lässt hier keine Ausnahme zu, insofern kann man sich zwar aufregen, das war es dann aber auch.
Eine Info bei der Rennleitung wäre in jedem Fall angebracht gewesen. Vorallem zum Schutz der Radlerin.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 7. Juli 2021 um 08:44:33 Uhr:


Die StVO lässt hier keine Ausnahme zu, insofern kann man sich zwar aufregen, das war es dann aber auch.

Die StVO lässt auch keine Ausnahme zu, wenn man es nicht schafft auf eine Autobahn aufzufahren, daher muss man am Ende der Beschleunigungsspur anhalten. Wer das aber macht, obwohl nach der Beschleunigungsspur ein Pannenstreifen folgt, ist …. ?

Gruß

Uwe

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Zitat:

@fire-fighter schrieb am 7. Juli 2021 um 08:44:33 Uhr:


Eine Info bei der Rennleitung wäre in jedem Fall angebracht gewesen. Vorallem zum Schutz der Radlerin.

Mich überrascht, dass bisher wohl kein Diskutant davon schrieb:

Im Sinne der Gefahrenabwehr wäre es, die ältere Dame mitsamt Drahtesel von der Kraftfahrtstraße einzusammeln. Sofern man das geeignete Fahrzeug zur raschen "Bergung" beider hat.

Potenziellen Schaden für Leib & Leben (anderer) umgehend abwenden zu wollen, bezeigt wesentlich mehr Entschlusskraft als auf meinem Handy die "110" zu wählen.
Letzteres käme für mich nur in Betracht, sofern die Dame keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juli 2021 um 08:30:57 Uhr:


Ich finde es schon beängstigend, wie viele Leute mit dem Überholen eines Fahrradfahrers komplett überfordet sind, sobald die Situation nicht mehr eindeutig ist. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen als Viel-Fahrradfahrer.

Ja, ist mir erst vor kurzem passiert. Ich auf dem Rad auf der Straße, 30m weiter vorne eine Ampelkreuzung. Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg beginnt 15m vor der Kreuzung. (Ja, so ist das im Hamburg, manchmal enden Radwege im Nichts und manchmal beginnen sie einfach so). Ampel ist grün und mich überholt so ein Idiot im VW-Van im sehr knappen Abstand. Ampel springt dann auf Rot und er muss an der Kreuzung anhalten. Ich habe ihn dann mit Handzeichen klar gemacht, dass er keinen Abstand gehalten hat. Es folgte ein kurzer Dialog, wo er meinte, da ist doch ein Radweg. Ich habe ihn dann erklärt, dass ich den Radweg nicht nutzen muss und dass er Abstand halten muss beim Überholen. Daraufhin ging die Fensterscheibe wieder hoch.

Das ist leider das Problem bei vielen Autofahrern, sie denken, die Straße gehöre ihnen. Und Radfahrer sind lästige Verkehrsteilnehmer, auf die man keine Rücksicht nehmen muss.

Ich finde die verschärften Regeln im Sinne der Radfahrer gut. Also Autofahrer oft unbequem, als Radfahrer hatte ich schon einen Außenspiegel am Ellenbogen. Ich weiß auf welcher Seite ich stehe!

Wobei man natürlich jetzt bei allen Regeln nun wirklich nicht eine Haarspalterei anfangen muss. Wenn man die doppelte Linie bei passender Situation vielleicht um 10cm überschreitet und so nur mit 1,9m den Radfahrer überholt ... wer will das nachmessen, ist allen geholfen. Aber manch einer dreht die Diskussion dahin!
Ich wäre als Radfahrer einfach mal nur froh dass ich nicht 19cm sondern 190cm Abstand hätte zum Auto was mich mit Vdiff ~50km/h oder mehr überholt. Alleine wenn ich was höre und mal Schulterblick mache halte ich sicherlich nicht meine Linie um 100%.

Bzw. wer kennt als Autofahrer nicht, welche Schlenker mal ein LKW macht weil der Fahrer was weiß ich machte.
Es gilt immer noch als höchstes Gebot Abstand nach vorne, warum soll das zur Seite so wenig wichtig sein.
Die Straße gehört grundsätzlich noch allen. Hier und da natürlich dem einen nicht mehr, aber das heißt noch lange nicht, dass §1 nicht zählt.

Ich habe auch schon überlegt, was mache ich, wenn ich innerorts einen Radfahrer nicht überholen kann. Ja, dann halt nicht. Egal was der Autofahrer oder Die hinter mir denken.

Zitat:

@Rigero schrieb am 7. Juli 2021 um 09:43:53 Uhr:



Zitat:

@fire-fighter schrieb am 7. Juli 2021 um 08:44:33 Uhr:


Eine Info bei der Rennleitung wäre in jedem Fall angebracht gewesen. Vorallem zum Schutz der Radlerin.

Mich überrascht, dass bisher wohl kein Diskutant davon schrieb:
Im Sinne der Gefahrenabwehr wäre es, die ältere Dame mitsamt Drahtesel von der Kraftfahrtstraße einzusammeln. Sofern man das geeignete Fahrzeug zur raschen "Bergung" beider hat.
...
.

Das könnte daran liegen, dass das noch gefährlicher wäre als das, was der TE veranstaltet hat.

Zitat:

@augenauf schrieb am 7. Juli 2021 um 09:53:38 Uhr:


Das ist leider das Problem bei vielen Autofahrern, sie denken, die Straße gehöre ihnen. Und Radfahrer sind lästige Verkehrsteilnehmer, auf die man keine Rücksicht nehmen muss.

Es gibt - unabhängig vom Verkehrsmittel - überall Arschlöcher. 😉

Außer hier im Forum. Hier gibts keine 😉

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 7. Juli 2021 um 08:44:33 Uhr:


Der TE dafür aber zu verurteilen finde ich falsch. Er hat sich an die Vorschriften gehalten, dafür kann man hier keine Verurteilung machen. Die StVO lässt hier keine Ausnahme zu, insofern kann man sich zwar aufregen, das war es dann aber auch.
Eine Info bei der Rennleitung wäre in jedem Fall angebracht gewesen. Vorallem zum Schutz der Radlerin.

Ihn dafür verurteilen sicherlich nicht, da bin ich bei Dir. Aber er hat nach Meinungen gefragt, wie man damit umgehen würde. Und Kilometer weit hinter her dackeln ist doch nun wirklich total weltfremd. Sorry, Regeln hin Regeln her, mir total schleierhaft, wie man das so handhaben kann. Ich würde bei doppelt durchgezogener Linie auch nicht wie ein wilder vorbei stochern. Aber wenn man sieht, dass die Linie erstmal so weiter geht, wartet man bis der Gegenverkehr ein gefahrloses Überholen möglich macht, und dann überholt man. Auf ein paar Kilometern würde man ja selbst auf ner Serpentinenstraße vorbei kommen. Und ein anderer User hat ja schon die potenzielle Stelle gezeigt, da wäre es gleich gar kein Thema.

@Gurkengraeber

Wie ich in meinem von Dir zitierten Post bereits schrieb:

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 7. Juli 2021 um 08:44:33 Uhr:


Zum Anderen muss ich sagen: Respekt, dass er das so lange durchgehalten hat. Ich wäre auch nach Abschätzung der Situation und Platz von vorne daran vorbeigefahren. So wie 99% der anderen auch.

Insofern sind wir uns da einig...

Zitat:

@Rigero schrieb am 7. Juli 2021 um 09:43:53 Uhr:


Mich überrascht, dass bisher wohl kein Diskutant davon schrieb:
Im Sinne der Gefahrenabwehr wäre es, die ältere Dame mitsamt Drahtesel von der Kraftfahrtstraße einzusammeln. Sofern man das geeignete Fahrzeug zur raschen "Bergung" beider hat.

Daran gedacht habe ich schon, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich die ältere Damit nicht einsammeln lassen wird. Dann wird für die längere Diskussionsphase die ganze Straße blockiert. Das gibt dann neue Gefährdungspotentiale und danach fährt die Dame weiter, mit lauter wütende und unberechenbare PKW-Fahrer hinter sich.

Gruß

Uwe

Einsammeln würde auch bedeuten:
1. Überholen
2. Halten und die Dame zum Stoppen bringen (Fagt sich wie...)
3. Diskussion im fließenden Verkehr starten, idealerweise mit Absicherung der Gefahrenstelle
4. Verladen von Rad und Dame
5. Weiterfahrt

Ohne ein Einsatzfahrzeug (POL mit Blaulicht, oder Streckenkontrollfahrzeug vom Bauamt (Die orangen Pritschen mit Gelblicht und Heckabsicherung) ist das ein echt gefährliches unterfangen. Zumal man damit die Spur komplett blockiert, den Rückwärtigen Verkehr zum Überholen zwingt und ohne Rundumleuchten die Situation für den Gegenverkehr auf den ersten Blick nicht erkennbar wird, also eine zusätzliche Unfallgefahr bedeutet.

Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Insofern ist diese Option für Privatpersonen nicht wirklich eine gute Idee, da viel zu riskant.

Ich finde wir sollten im Bundestag eine Petition voranbringen, die ein Mitführen von Fangnetzen im PKW zu diesem Zweck vorschreibt.

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