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Überholen von Radfahrern

Hallo Gemeinde, heute auf der B112, blaues Schild Kraftfahrstraße, Wechselseitig Zweispurig , eine ältere Dame mit dem Fahrrad vor mir. Doppelte Sperrlinie, mußte dann einige Kilometer hinterher fahren, hinter mir war Stau, wie soll man sich da nun verhalten?
2 Meter Abstand, Überholen in der Gegenspur?

203 Antworten

Ok Rigero. Mag sein, hatte es nur grad im Bußgeldkatalog überflogen. Der TE hat sich für seine Idee entschieden. Dennoch war es eine suboptimale Idee der Radlerin....

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:57:40 Uhr:


Oh, wer sich an die STVO hält ist bekloppt.
.

Es gibt Situationen, in denen eine Verletzung der StVO das geringere Übel darstellt. Als Beispiel sei das Befahren des Seitenstreifens einer Autobahn im Falle des Nichteinscherenkönnens von der Beschleunigungsspur genannt.

In der geschilderten Situation (so es sich tatsächlich so zugetragen hat; ich mag es auch nicht glauben) wäre es angezeigt gewesen, zu überholen, wenn möglich natürlich (Gegenverkehr).

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. Juli 2021 um 22:04:20 Uhr:


NDLimit:, das Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung zum Zwecke des Überholens kostet mind. 30,- Euro, - mit Behinderung oder gar Gefährdung des Begegnungsverkehrs wird's entsprechend teurer und ggf. punktebewehrt.

Ich würde so überholen, dass Gegenverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Anders ausgedrückt:

auch wenn man die durchgezogene Linie ignoriert, so bedeutet das nicht, dass man nicht wartet, bis „frei“ zum überholen ist.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:57:40 Uhr:


Oh, wer sich an die STVO hält ist bekloppt.
Hast du schon Mal einen Unfall mit dem Radfahrer gehabt, der Autofahrer ist immer der Dumme.

Überleg mal, welche Gefahr ausgeht, wenn einer von hinten 10 Autos überholen muss, weil er die STVO-Gläubigen nicht mehr ertragen kann.

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... oder auf das Stauende draufknallt.

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. Juli 2021 um 22:04:20 Uhr:


NDLimit:, das Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung zum Zwecke des Überholens kostet mind. 30,- Euro, - mit Behinderung oder gar Gefährdung des Begegnungsverkehrs wird's entsprechend teurer und ggf. punktebewehrt.

Das ist doch völlig egal. Einerseits wirst du doch wohl kaum so überholen, dass jemand gefährdet wird, und die Pillepalle-Ordnungswidrigkeit wird die Polizei wohl kaum interessieren, wenn da eine Radfahrerin gefährlich rumeiert, denn darum werden die sich wohl eher kümmern.

Aber wieder zeigt sich mal, die StVO-Hörigkeit siegt über die Vernunft. 🙁

Gruß

Uwe

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:45:33 Uhr:


Eh die Rennleitung da ist, ist das Fahrrad weg. Weißt du wie lange es dauert bis dort jemand den Höherer abnimmt?

Und das weißt du jetzt genau woher dass das Fahrrad weg ist? Und wie lange dauert es denn bis beim Notruf der Hörer abgenommen wird. Würde mich interessieren. Und bevor jetzt protestiert wird. Das ist was für den Notruf.

AS60, stimme Dir da völlig zu. Musste mal vor einigen Jahren den Notruf wählen, ok andere Situation wg. hilfloser Person die in den Straßenverkehr torkelte und ich sie zurückhielt. Dennoch waren Deine Kollegen sehr schnell am Hörer, schickten aber dann nach Abwägung den Rettungsdienst, der sehr schnell vor Ort war.

Eine hilflose Person war hier offensichtlich auch im Spiel. Und Oma scheint recht fit gewesen zu sein...
*duckundweg*

Hey, mich überrascht, wie manche von einer nüchternen Betrachtung ggf. zu zahlender Verwarnungs-/Bußgelder auf mein konkretes Verhalten in einer Verkehrssituation schließen können?

Ich geselle mich auch mal zu den "wenn kein Gegenverkehr, dann einfach mit genügend Abstand überholen" Kollegen. Ein Fahrrad hat auch das schwächliste KFZ schnell überholt, für diesen Fall gibt es überhaupt keine Diskussion.

TE, bitte Lappen abgeben.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:45:33 Uhr:


Eh die Rennleitung da ist, ist das Fahrrad weg. Weißt du wie lange es dauert bis dort jemand den Höherer abnimmt?
An der Stelle im Gegenverkehr sind 160 keine Seltenheit.
Aber Radfahrer Überholen? Muss man erst Mal nachrechnen.
Landstraße, 2,75m eine Spur, 5,5m gesamt. Lkw oder Bus mit Spiegel, eine Spur weg, dann 2 Meter dazu, bleiben 75 cm für den Radfahrer, fährt dieser nicht ganz rechts muß der Busfahrer erst seine Spiegel abklappen dann darf er Überholen. Hat der Radfahrer einen Anhänger, darf dieser 99 cm breit sein.
Also rund 1 Meter, plus 2 Meter Abstand, bleiben 2,5 Meter. Ist der LKW aber 2,55 oder ein Kühlzug 2,60 breit muss er hinter dem Radfahrer bleiben bis dieser als langsames Fahrzeug rechts raus fährt um die schnelleren vorbei zu lassen. Der LKW Fahrer kann nur sagen Danke Andi.

Genau das ist es! Per Gesetz werden oft Verordnungen erlassen, die praktisch oftmals nicht umsetzbar sind-
(...) und rechnen scheinen "die da oben" sowieso nicht zu können.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juli 2021 um 21:11:58 Uhr:


Warnblinkanlage an,Rechts ran fahren und auf Hilfe warten

😁 😁

Zitat:

@hjluecke schrieb am 5. Juli 2021 um 09:54:00 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:45:33 Uhr:


Eh die Rennleitung da ist, ist das Fahrrad weg. Weißt du wie lange es dauert bis dort jemand den Höherer abnimmt?
An der Stelle im Gegenverkehr sind 160 keine Seltenheit.
Aber Radfahrer Überholen? Muss man erst Mal nachrechnen.
Landstraße, 2,75m eine Spur, 5,5m gesamt. Lkw.....

Genau das ist es! Per Gesetz werden oft Verordnungen erlassen, die praktisch oftmals nicht umsetzbar sind-
(...) und rechnen scheinen "die da oben" sowieso nicht zu können.

Hättest du gern für jede Straßenbreite eine individuelle Abstandsregelung?

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. Juli 2021 um 22:04:20 Uhr:


NDLimit:, das Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung zum Zwecke des Überholens kostet mind. 30,- Euro, - mit Behinderung oder gar Gefährdung des Begegnungsverkehrs wird's entsprechend teurer und ggf. punktebewehrt.
Die von Dir kolportierten 10,- Euro werden bereits für das bloße Berühren oder Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung aufgerufen.

Gut investiertes Geld... aber zunächst müsste man erwischt werden, und wenn tatsächlich eine Ordnungsmacht vor Ort gewesen wäre, hätten die das Verkehrshindernis wohl zuerst beseitigt. Die Polizei kann man natürlich trotzdem rufen - ach herrje - Handy am Steuer! Aber da ist Gefahr in Verzug. Unmotorisierte Fahrzeuge haben auf einer Kraftfahrzeugstraße nix zu suchen. Sowohl der eigenen Sicherheit wegen, als auch der der anderen. 🙂

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