Überholen von Radfahrern
Hallo Gemeinde, heute auf der B112, blaues Schild Kraftfahrstraße, Wechselseitig Zweispurig , eine ältere Dame mit dem Fahrrad vor mir. Doppelte Sperrlinie, mußte dann einige Kilometer hinterher fahren, hinter mir war Stau, wie soll man sich da nun verhalten?
2 Meter Abstand, Überholen in der Gegenspur?
203 Antworten
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 11:54:59 Uhr:
Bietest du MPU an?•sonst Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslöst (z.B. bei Drogendelikten, allgemeinen Straftaten, psychiatrischen Auffälligkeiten etc.).
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:05:36 Uhr:
, wie soll man sich da nun verhalten?
Wie „man“ sich verhalten soll kann ich pauschal nicht sagen. Ich bemühe mich immer um etwas Augenmaß und verhalte mich der Situation angemessen. Eine längere Strecke einem Radfahrer folgen und den rückwärtigen Verkehr blockieren weil ich nicht über eine gemalte Linie fahren darf gehört meines Erachtens nicht dazu.
Edit:
Der beste Satz des Forums:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 11:11:26 Uhr:
Gerade Gesetze sollte man als Richtschnur betrachten.
🙂
Wenn keine Gefährdung des Gegenverkehrs und des Radfahrers vorliegt - ich bleibe dabei - würde ich die Doppellinie überqueren und zügig überholen (auf rückwärtigen Verkehr achten, nicht dass bereits einer zum Überholen angesetzt hat). Den Polizisten, der mich dann mit 10 EUR verwarnt möchte ich gerne sehen.
§ 1 StVo
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat:
@Ascender schrieb am 5. Juli 2021 um 13:24:38 Uhr:
§ 1 StVo
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das geht an die Adresse des Radlers.
Oder meinst du, dass "nicht überholen in einer Überholverbots-Situation" eine Behinderung darstellt?
Sehen das Verkehrs-Juristen auch so?
Ähnliche Themen
Zitat:
Oder meinst du, dass "nicht überholen in einer Überholverbots-Situation" eine Behinderung darstellt?
Beides.
Zitat:
Sehen das Verkehrs-Juristen auch so?
Das muss im Zweifel ein Richter klären. Gesetze bilden in Deutschland nicht alle Eventualitäten des Lebens ab (anders als bspw. in den USA, wo Richtersprüche in den Gesetzen der Bundesstaaten aufgenommen werden).
In dieser Situation würde ich tatsächlich so handeln. Wenn die Radfahrerin bspw. Schlangenlinien fahren würde, würde ich es nicht tun, sondern Warnblinker an und die Polizei rufen.
Es würde in der Situation eh zu keinem Richterspruch kommen, da
1.) Keine Polizei anwesend war, die eine Verwarnung aussprechen würde
2.) Die Polizei die Radfahrerin entfernt hätte, und nicht die vermeintlichen Verkehrsverstöße der Autofahrer geahndet hätte.
3.) Selbst wenn die Polizei mir 10 EUR Verwarngeld aufbrummen würde, würde ich da gar nicht diskutieren. Lächeln, bezahlen und gut ist es. Vorgang erledigt.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 12:35:04 Uhr:
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 5. Juli 2021 um 11:45:39 Uhr:
Leider gibt es auch keinen Anspruch auf gesunden Menschenverstand.
Fahrradfahrer bei durchgezogener Linie überholen?
Bei breiten Fahrstreifen ist dies möglich. Solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dürfen Radfahrer hier überholt werden. Nimmt man als Beispiel ein Fahrzeug mit 2 m Breite und rechnet den Mindestabstand von 1,5 m hinzu sowie die Breite des Radfahrers von 1 m, ergibt sich eine notwendige Fahrstreifenbereite von rund 4,5 m.Missachtung der durchgezogenen Linie in der Probezeit:
Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung wird je nach Situation unterschiedlich bewertet. Für Fahranfänger hat das dann auch verschiedene Konsequenzen. Bei Verstoß gegen das Überholverbot (Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen) handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers um weitere zwei Jahre und er muss ein Aufbauseminar besuchen.Mit gesundem Menschenverstand sitzt man so eine Probezeitverlängerung locker auf einer Ars..backe ab.
😮
Das bloße Überfahren des Zeichens 295, und von dem sprechen wir hier ja, kostet laut Tatbestandskatalog 30 Euro und stelle mitnichten einen A Verstoß dar.
141259 Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbe- 0 30,00
grenzung (Zeichen 295/296 *)).
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKat
Um diesen Verstoß aufzuwerten und teuer und dann vermutlich zum A-Verstoß zu machen, müssen noch andere Sachen hinzukommen. (- Strecke nicht einsehbar, Gefährdung/Behinderung des Gegenverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden - unklare Verkehrslage )
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Juli 2021 um 14:31:39 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 12:35:04 Uhr:
Fahrradfahrer bei durchgezogener Linie überholen?
Bei breiten Fahrstreifen ist dies möglich. Solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dürfen Radfahrer hier überholt werden. Nimmt man als Beispiel ein Fahrzeug mit 2 m Breite und rechnet den Mindestabstand von 1,5 m hinzu sowie die Breite des Radfahrers von 1 m, ergibt sich eine notwendige Fahrstreifenbereite von rund 4,5 m.Missachtung der durchgezogenen Linie in der Probezeit:
Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung wird je nach Situation unterschiedlich bewertet. Für Fahranfänger hat das dann auch verschiedene Konsequenzen. Bei Verstoß gegen das Überholverbot (Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen) handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers um weitere zwei Jahre und er muss ein Aufbauseminar besuchen.Mit gesundem Menschenverstand sitzt man so eine Probezeitverlängerung locker auf einer Ars..backe ab.
😮
Das bloße Überfahren des Zeichens 295, und von dem sprechen wir hier ja, kostet laut Tatbestandskatalog 30 Euro und stelle mitnichten einen A Verstoß dar.141259 Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbe- 0 30,00
grenzung (Zeichen 295/296 *)).
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKatUm diesen Verstoß aufzuwerten und teuer und dann vermutlich zum A-Verstoß zu machen, müssen noch andere Sachen hinzukommen. (- Strecke nicht einsehbar, Gefährdung/Behinderung des Gegenverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden - unklare Verkehrslage )
Steht oben. Je nach Situation. Die durchgezogenen Linien kommen ja in unübersichtlichen Bereichen zum Einsatz.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:36:55 Uhr:
Steht oben. Je nach Situation.
Warum unterstellst du, dass verkehrsgefährdend oder bei unklarer Verkehrslage überholt wird?
Deine Unterstellung lenkt vom eigentlichen Thema ab, denn das wird immer sehr zu Recht hoch bebußt, egal ob da nun eine durchgezogene Doppellinie ist oder nicht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:36:55 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Juli 2021 um 14:31:39 Uhr:
Das bloße Überfahren des Zeichens 295, und von dem sprechen wir hier ja, kostet laut Tatbestandskatalog 30 Euro und stelle mitnichten einen A Verstoß dar.141259 Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbe- 0 30,00
grenzung (Zeichen 295/296 *)).
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKatUm diesen Verstoß aufzuwerten und teuer und dann vermutlich zum A-Verstoß zu machen, müssen noch andere Sachen hinzukommen. (- Strecke nicht einsehbar, Gefährdung/Behinderung des Gegenverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden - unklare Verkehrslage )
Steht oben. Je nach Situation. Die durchgezogenen Linien kommen ja in unübersichtlichen Bereichen zum Einsatz.
Eine derartige Situation wurde hier in keinster Weise angerissen. Von daher ist es für den vorliegenden Sachverhalt völlig ohne Bedeutung. Jeder normale Autofahrer fährt in einem für beide ungefährlichen Moment an der Oma vorbei anstatt mit 10 bis 15 km/h hinter der Oma herzueiern. Alles andere ist realitätsfremd. Und ein bisschen an der Realität sollte man sich selbst hier orientieren.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 14:44:09 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:36:55 Uhr:
Steht oben. Je nach Situation.
Warum unterstellst du, dass verkehrsgefährdend oder bei unklarer Verkehrslage überholt wird?Deine Unterstellung lenkt vom eigentlichen Thema ab, denn das wird immer sehr zu Recht hoch bebußt, egal ob da nun eine durchgezogene Doppellinie ist oder nicht.
Gruß
Uwe
Einige Leute müssen vielleicht immer in ihre Meinung bestätigt werden. Da wird schon mal leicht übetrieben.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:36:55 Uhr:
Die durchgezogenen Linien kommen ja in unübersichtlichen Bereichen zum Einsatz.
😁😁😁😁😁
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Juli 2021 um 14:46:31 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 14:44:09 Uhr:
Warum unterstellst du, dass verkehrsgefährdend oder bei unklarer Verkehrslage überholt wird?Deine Unterstellung lenkt vom eigentlichen Thema ab, denn das wird immer sehr zu Recht hoch bebußt, egal ob da nun eine durchgezogene Doppellinie ist oder nicht.
Gruß
Uwe
Einige Leute müssen vielleicht immer in ihre Meinung bestätigt werden. Da wird schon mal leicht übetrieben.
Es wurde weder unterstellt noch übertrieben. Es wurde im Zusammenhang mit dem Stichwort GMV nur verlinkt.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:36:55 Uhr:
Steht oben. Je nach Situation. Die durchgezogenen Linien kommen ja in unübersichtlichen Bereichen zum Einsatz.
Sie kommen auch auf Kraftstraßen zur Trennung der Fahrtrichtungen auch außerhalb unübersichtlicher Stellen zum Einsatz. Siehe das unten verlinkte Straßenbild.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:05:36 Uhr:
Hallo Gemeinde, heute auf der B112, blaues Schild Kraftfahrstraße, Wechselseitig Zweispurig , eine ältere Dame mit dem Fahrrad vor mir. Doppelte Sperrlinie, mußte dann einige Kilometer hinterher fahren, hinter mir war Stau, wie soll man sich da nun verhalten?
Ich gehe mal davon aus, dass es dem TE um eine Stelle wie diese auf der B112 geht:
https://www.mapillary.com/app/?...
Mit entsprechender Umsicht ohne Gegenverkehr, wird man wohl die Radfahrerin überholen können, in dem man kurz mit einem Rad ein paar Zentimeter über die durchgezogene Linie fährt. Da würde ich vielleicht auch ein My weniger Abstand als 2m halten, wenn ich dafür Sicherheit beim Übertreten der Linie gewinne.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:56:23 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Juli 2021 um 14:46:31 Uhr:
Einige Leute müssen vielleicht immer in ihre Meinung bestätigt werden. Da wird schon mal leicht übetrieben.Es wurde weder unterstellt noch übertrieben. Es wurde im Zusammenhang mit dem Stichwort GMV nur verlinkt.
Das vielleicht nicht. Wichtige Sachen einfach nicht erwähnt passt besser. Lies dir deinen Post mit dem Hinweis auf die Probezeitverlängerung nochmal durch. Das stellst du als Tatsache beim Überfahren der Linie dar ohne auf die Besonderheiten hinzuweisen. Das steht nun mal fest.
Ist aber auch egal. Wie ich schon sagte. Man sollte sich ein bisschen mehr an der Realität orientieren.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:36:55 Uhr:
Steht oben. Je nach Situation. Die durchgezogenen Linien kommen ja in unübersichtlichen Bereichen zum Einsatz.
Aber nicht nur, sondern auch, wenn alles übersichtlich ist und die Fahrbahn abwechselnd ein- und zweispurig ist, denn dann gibt es im einspurigen Bereich eine durchgezogene Linie. Genau das ist hier der Fall, wie man leicht aus dem Ausgangsbeitrag hätte entnehmen können.
Zitat:
@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 14:56:23 Uhr:
Es wurde weder unterstellt noch übertrieben. Es wurde im Zusammenhang mit dem Stichwort GMV nur verlinkt.
…und den relevanten 30,-€ Tatbestand weggelassen.
Was soll das, nur die Tatbestände auflisten, die unklare und gefährliche Verkehrssituationen beinhalten. Dies wird aber immer deutlich bebußt, egal ob nun dabei eine Linie überfahren wird oder nicht. Solche Diskussionsführung, nur um zu dramatisieren, ist aber wenig zielführend. 🙁
Gruß
Uwe