Überholen von Radfahrern

Hallo Gemeinde, heute auf der B112, blaues Schild Kraftfahrstraße, Wechselseitig Zweispurig , eine ältere Dame mit dem Fahrrad vor mir. Doppelte Sperrlinie, mußte dann einige Kilometer hinterher fahren, hinter mir war Stau, wie soll man sich da nun verhalten?
2 Meter Abstand, Überholen in der Gegenspur?

203 Antworten

Also wenn die „Oma“ wirklich eine so lange Autoschlange sich hatte, hoffe ich das die Oma die Polizei gerufen hat 😁

Der TE fährt lieber "einige Kilometer" mit Radgeschwindigkeit und blockiert dabei die ganze Kraftfahrstraße - da wäre dringend eine MPU angebracht.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 5. Juli 2021 um 09:54:00 Uhr:


Genau das ist es! Per Gesetz werden oft Verordnungen erlassen, die praktisch oftmals nicht umsetzbar sind-
(...) und rechnen scheinen "die da oben" sowieso nicht zu können.

Es sind nicht immer die, die Gesetze oder Verordnungen erlassen, die sich durch Unflexibilität auszeichnen, sondern oft die Autofahrer.

Gerade Gesetze sollte man als Richtschnur betrachten. Man sollte den Sinn der Gesetze hinterfragen, dann wird man feststellen, dass sie oft sehr durchdacht sind. Man wird aber auch feststellen, dass sie nicht für jede Situation passend sein können.

Wenn man die Gesetze verstanden hat, dann weiß man aber trotzdem, wie sinngemäß zu handeln ist.

Wer natürlich pedantisch buchstabengetreu nach dem Gesetzestext handelt, bekommt dann natürlich Probleme. Das kann so weit gehren, dass eine fette Strafe von einem Gericht verhängt wird, weil eben nicht nach dem gesunden Menschenverstand gehandelt wurde.

Gruß

Uwe

Zitat:

@towe96 schrieb am 5. Juli 2021 um 11:02:15 Uhr:


Der TE fährt lieber "einige Kilometer" mit Radgeschwindigkeit und blockiert dabei die ganze Kraftfahrstraße - da wäre dringend eine MPU angebracht.

MPU, weil regelkonform

nicht

überholt werden kann?

😕

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Was hat man euch in der Fahrschule beigebracht? Mein Prüfer saß mit im Auto als ich angab: "Normalerweise würde ich nicht über den Sperrbereich fahren, aber ein (zu unrecht) parkendes Auto blockiert meine Fahrspur. Ich will den Verkehrsfluss nicht stören."

Ich habe die Prüfung mit Sternchen bestanden. 😁

Zitat:

@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 11:16:53 Uhr:


MPU, weil regelkonform nicht überholt werden kann?
😕

MPU, weil der TE die Verkehrssituation absolut nicht einschätzen konnte.

Zugegebenermaßen sollte auch bei Sicherheitslinien das "einspuriges darf überholt werden" analog Zeichen 276 ("Überholverbot"😉 gelten, scheint aber ja nicht der Fall zu sein.

Zitat:

@Ascender schrieb am 5. Juli 2021 um 11:25:06 Uhr:


Was hat man euch in der Fahrschule beigebracht? Mein Prüfer saß mit im Auto als ich angab: "Normalerweise würde ich nicht über den Sperrbereich fahren, aber ein (zu unrecht) parkendes Auto blockiert meine Fahrspur. Ich will den Verkehrsfluss nicht stören."

Ich habe die Prüfung mit Sternchen bestanden. 😁

Blockiert bedeutet, der Verkehr steht!

Hinter einem Radler rollt der Verkehr, wenn auch langsam.

Die Beispiel passt nicht so ganz.

Zitat:

@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 11:27:47 Uhr:



Zitat:

@Ascender schrieb am 5. Juli 2021 um 11:25:06 Uhr:


Was hat man euch in der Fahrschule beigebracht? Mein Prüfer saß mit im Auto als ich angab: "Normalerweise würde ich nicht über den Sperrbereich fahren, aber ein (zu unrecht) parkendes Auto blockiert meine Fahrspur. Ich will den Verkehrsfluss nicht stören."

Ich habe die Prüfung mit Sternchen bestanden. 😁


Blockiert bedeutet, der Verkehr steht!
Hinter einem Radler rollt der Verkehr, wenn auch langsam.
Die Beispiel passt nicht so ganz.

Aber viel zu langsam! Das ist eine Kraftfahrzeugstraße. Mindestens 60 km/h!!!

Zitat:

@Ascender schrieb am 5. Juli 2021 um 11:29:03 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 11:27:47 Uhr:



Blockiert bedeutet, der Verkehr steht!
Hinter einem Radler rollt der Verkehr, wenn auch langsam.
Die Beispiel passt nicht so ganz.

Aber viel zu langsam! Das ist eine Kraftfahrzeugstraße. Mindestens 60 km/h!!!

Sag das dem Radler.

Die Tatsache, dass ein anderer VT einen sanktionierbaren Verstoß begeht, verpflichtet nicht, selbst einen sanktionierbaren Verstoß zu begehen.

Der Verkehr rollt. Es gibt keinen Anspruch auf "Mindestgeschwindigkeit".

Leider gibt es auch keinen Anspruch auf gesunden Menschenverstand.

Zitat:

@towe96 schrieb am 5. Juli 2021 um 11:27:07 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 5. Juli 2021 um 11:16:53 Uhr:


MPU, weil regelkonform nicht überholt werden kann?
😕

MPU, weil der TE die Verkehrssituation absolut nicht einschätzen konnte.

...

Bietest du MPU an?

Eine Fahreignungsuntersuchung in Form einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist in der Regel dann erforderlich, wenn ein Kraftfahrer:
•entweder zum wiederholten Male, d. h. zweimal oder mehr mit Alkohol auffällig geworden ist oder
•bei der ersten Alkohol-Auffälligkeit 1,6 Promille oder mehr hatte oder
•mehr als 18 Punkte durch "kleinere" Verkehrsdelikte erreicht hat oder
•sonst Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslöst (z.B. bei Drogendelikten, allgemeinen Straftaten, psychiatrischen Auffälligkeiten etc.).

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 5. Juli 2021 um 11:45:39 Uhr:


Leider gibt es auch keinen Anspruch auf gesunden Menschenverstand.
Fahrradfahrer bei durchgezogener Linie überholen?Bei breiten Fahrstreifen ist dies möglich. Solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dürfen Radfahrer hier überholt werden. Nimmt man als Beispiel ein Fahrzeug mit 2 m Breite und rechnet den Mindestabstand von 1,5 m hinzu sowie die Breite des Radfahrers von 1 m, ergibt sich eine notwendige Fahrstreifenbereite von rund 4,5 m.

Missachtung der durchgezogenen Linie in der Probezeit:
Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung wird je nach Situation unterschiedlich bewertet. Für Fahranfänger hat das dann auch verschiedene Konsequenzen. Bei Verstoß gegen das Überholverbot (Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen) handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers um weitere zwei Jahre und er muss ein Aufbauseminar besuchen.

Mit gesundem Menschenverstand sitzt man so eine Probezeitverlängerung locker auf einer Ars..backe ab.
😮

Der TE ist nicht in der Probezeit, sondern fährt, auch wenn man das nicht glauben mag, seit Jahrzehnten Auto.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 5. Juli 2021 um 12:37:02 Uhr:


Der TE ist nicht in der Probezeit, sondern fährt, auch wenn man das nicht glauben mag, seit Jahrzehnten Auto.

Ist ja auch nur ein Hinweis darauf, was (wem auch immer) droht, wenn man die StVO mit gesundem Menschenverstand auslegt.

Nicht das Fahranfänger hier mitlesen und den Eindruck gewinnen, dass man diese Situationen mit gesundem Menschenverstand löst.

Es passiert gar nichts, weil auch die Polizisten und Polizistinnen einen gesunden Menschenverstand haben und sich nicht um den Linienmissachter sondern um die Radfahrerin kümmern werden.

Das ist genauso wie mit dem Beschleunigungsstreifen, wenn man nicht schafft, auf die Autobahn aufzufahren. Wenn man dann einfach ein Stück über die Standspur weiterfährt, wird das in der Regel von der Polizei nicht geahndet.

Also, wenn die Polizei das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen des Radfahrers doch ahndet, dann werden halt 10,- € fällig, na und. Es liegt keine Gefährdung und auch keine unklare Verkehrslage vor, also kann nur das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung geahndet werden, also 10,- €.

Gruß

Uwe

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