Überholen Innerorts
Hallo,
Ich habe heute ein Pkw welches sehr langsam unterwegs war in einer 50 er Zone überholt.
Die Straße ist breit und es ist keine durchgezogene Linie vorhanden. Als ich dann nach dem Überholmanöver wieder eingeschert war mit großzügigen Abstand zum überholten Pkw, kamen wir an einer Ampel zum halten. Ich bemerkte ein Handy und dessen LED Licht von der Kamera im innenspiegel ( Fahrerin hatte Handy in der Hand) und die machte ein Foto.
Kann es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen und was kann sie alles mit dem Foto
machen? Es ist kein Riesen ding mit dem man zum Anwalt läuft.
Ich danke euch schon mal.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von aga94
Kann es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen und was kann sie alles mit dem Foto machen?
Das kann durchaus 1 Punkt und 60,-€ Bußgeld bringen wenn man das Handy während des Führens eines Fahrzeuges nutzt 😁
65 Antworten
Auch meiner Erfahrung nach kommen vor allem Männer nicht damit klar, wenn man sie überholt (betrifft auch Fahrradfahrer)... Somit scheint sie wirklich ein Sonderfall zu sein. Vielleicht hat sie ein Selfie von sich an der Ampel gemacht? 😁
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Was wäre denn nun, wenn die Gute zufällig Anwältin ist und dem TE eine
Anzeige wegen Nötigung mit Überholen, Schneiden, ggf. noch ausbremsen
und Bedrohung (aussteigen, zum Auto kommen) usw. antexten würde?
Wenn dem so sein sollte dass die " Fotografin " RA´in ist sollte sie
wissen, dass die Anzeige einen Straftatbestand der Unterstellung
falscher Tatsachen darstellen würde 😉
Das Foto, welches vom TE gemacht wurde, ist wertlos.
Wenn die " Überholte " mit der Art und Weise des TE´s nicht einverstanden
ist oder gar in ihrer Handlungsfreiheit im Strassenverkehr eingeschränkt war,
wird sie nur eine Zeugenaussage weiterbringen.
Die wird es aber nicht geben, da nichts vorgefallen ist.
Dass der TE mit seinem Auto nach dem Überholvorgang vor der
V- Teilnehmerin gestanden hat und dieses per Bildmaterial
dokumentiert wurde beweist nicht den Tatbestand, dass der TE etwas
unrechtes getan hat.
Der Beweis liegt lediglich nur darauf, dass der TE da stand.
Nicht was vorher passiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Nicht alle "Aussage gegen Aussage" haben eine solche klassische Pattsituation. Da hätte ich auch einige gegenteilige Live-Erfahrungen beizusteuern, wo eine Zeugenaussage einfach vom Richter im Wahrheitsgehalt höher bewertet wurde, als die Gegenaussage. 😉
Ein generelles "Aussage gegen Aussage" Konstrukt gibt es nicht. Es kommt immer auf alle Umstände an...
Dann wird sich bei Lapalien wohl keiner irgendwelche Hirnwindungen verbiegen.
Obwohl der Fall klar war, allen Anwesenden im Gerichtssaal war klar wer bei Rot drüber ist (wahrscheinlich auch dem Richter).
Warum kam es dann zu so einem Urteil?
Zitat:
Was ist bei dieser Verhandlung rausgekommen? Schadensteilung, weil Verursacher nicht feststellbar?
Yep, 50:50 Schadensteilung.
Gruß Metalhead
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Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Yep, 50:50 Schadensteilung.
Das ist natürlich absolut ärgerlich für den Nichtverursacher, wenn es technisch nicht möglich war, dass beide Funzeln auf Grün standen.
Recht haben und Recht bekommen...die alte Leier und in diesem Fall unlösbar für das Gericht.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
...die alte Leier und in diesem Fall unlösbar für das Gericht.
Und wann genau kommt bei "Aussage gegen Aussage" vor Gericht eine Gewichtung der Aussagen zum Tragen?
Der Fall war eigentlich Sonnenklar, trotzdem war das Urteil entsprechend.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Und wann genau kommt bei "Aussage gegen Aussage" vor Gericht eine Gewichtung der Aussagen zum Tragen?
Der Fall war eigentlich Sonnenklar, trotzdem war das Urteil entsprechend.Gruß Metalhead
Das kommt auf den Einzelfall an. Dein Beispiel kann man allerdings nicht verallgemeinern.
Wem hätte denn der Richter die Schuld zuweisen sollen? Für den Nichtverursacher war der Fall natürlich sonnenklar. Der wußte ja, dass er im Recht ist.
Es steht auch außer Frage, dass es einen Schuldigen geben muss, weil es technisch ausgeschlossen wurde, dass die Ampel gleichzeitig Grün zeigen kann. Nur wem soll hier der Richter glauben? Ein Klassiker.
Ich persönlich bin mal als Unfallzeuge vor Gericht gewesen, wo meiner Aussage mehr Gewichtung gegeben wurde, als der des Unfallverursachers. Möglichwerweise, weil ich ein unabhängiger Zeuge und nicht gleichzeitig Geschädigter war. Da stand meine Aussage gegen die des Unfallverursachers. Keine weiteren Zeugen. Er erzählte eine Story, ich eine andere. Nämlich die richtige, eine die plausibler erschien und natürlich auch war.
Nun könntest Du einwenden, dass man meine Geschichte auch nicht verallgemeinern kann. Das ist richitg. Es ist aber nicht die einzige derartige Erfahrung meinerseits.
Beide Varianten kommen im Rechtsalltag vor. Aussage gegen Aussage heißt nicht automatisch eine Pattsituation, sondern der Einzelfall zählt. Wie wird eine Aussage hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet? Manchmal ist es eine Pattsituation, manchmal nicht.
Edit PS:
Was ich noch vergaß zu palavern ist eine Bemerkung hinsichtlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten". Der kommt bei einer Aussage gegen Aussage Situation nicht unbedingt zum tragen. Nämlich dann, wenn das Gericht die eine Aussage für wahrheitsgemäß betrachtet und die andere gegenteilige eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Wem hätte denn der Richter die Schuld zuweisen sollen?
Dem, der nur immer wieder den Satz "die war grün" als Antwort auf alle Fragen hatte. 😉
Zitat:
Nur wem soll hier der Richter glauben? Ein Klassiker.
Eben, "Aussage gegen Aussage".
Zitat:
Ich persönlich bin mal als Unfallzeuge vor Gericht gewesen, wo meiner Aussage mehr Gewichtung gegeben wurde, als der des Unfallverursachers. Möglichwerweise, weil ich ein unabhängiger Zeuge und nicht gleichzeitig Geschädigter war.
Klar, dann steht's ja 2:1 (denn der Unfallgeschädigte wird wohl eine ähnliche wahrheitsgemäße Aussage gemacht haben).
Selbst wenn nicht ist es ja klar daß ein Außenstehender (der gar nix von einer Falschaussage hätte) glaubwürdiger ist als ein direkt Betroffener.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Eben, "Aussage gegen Aussage".Zitat:
Nur wem soll hier der Richter glauben? Ein Klassiker.
eben nicht. Eine Aussage ist nicht gleich einer anderen Aussage. Es kommt auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit an. Aussage gegen Aussage kann 100 : 0; 50 : 50 oder 0 : 100 bedeuten. Pauschal "das hebt sich auf" kann man in keiner Weise sagen.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Klar, dann steht's ja 2:1 (denn der Unfallgeschädigte wird wohl eine ähnliche wahrheitsgemäße Aussage gemacht haben).Zitat:
Ich persönlich bin mal als Unfallzeuge vor Gericht gewesen, wo meiner Aussage mehr Gewichtung gegeben wurde, als der des Unfallverursachers. Möglichwerweise, weil ich ein unabhängiger Zeuge und nicht gleichzeitig Geschädigter war.
Es reicht, wenn es 1:1 steht. Der Eine ist ein unbeteiligter Zeuge, der kein Interesse an einer Falschaussage hat und als Zeuge auch zur Wahrheit verpflichtet ist. Der Andere wird eines Fehlverhaltens beschuldigt, hat jedes Interesse aus der Nummer rauszukommen und darf lügen, dass sich die Balken biegen. Wem wird ein Richter wohl eher glauben?
In der Unfallsituation, wo beide gleiche Interessen haben und keiner unbeteiligt ist, sieht die Sache natürlich anders aus, da kann dann unter Umständen tatsächlich kein Schuldiger ermittelt werden.
Zitat:
Es reicht, wenn es 1:1 steht. Der Eine ist ein unbeteiligter Zeuge, der kein Interesse an einer Falschaussage hat und als Zeuge auch zur Wahrheit verpflichtet ist.
Yep, hab ich doch oben auch geschrieben.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ahhhhh...wir sind hier gerade im Jura-Forum...ich schau später wieder vorbei.🙂
Sind die denn alle schon so alt😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ahhhhh...wir sind hier gerade im Jura-Forum...ich schau später wieder vorbei.🙂
nein, wir sind nach wie vor im "jede Dumpfbacke darf hier rumlabern"-Forum - LOL (Du bist nicht gemeint)
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
...Klar, dann steht's ja 2:1 (denn der Unfallgeschädigte wird wohl eine ähnliche wahrheitsgemäße Aussage gemacht haben).
Selbst wenn nicht ist es ja klar daß ein Außenstehender (der gar nix von einer Falschaussage hätte) glaubwürdiger ist als ein direkt Betroffener.Gruß Metalhead
Nee, die Geschädigten waren zwei Poller im Grünstreifen. Die konnten nichts aussagen. 😉
Glaub es oder nicht. Hier stand Aussage gegen Aussage, also 1:1. Der Typ ist einfach zu schnell gefahren, hat die Kurve nicht mehr bekommen und ist in der Mitte der Fahrbahnen gelandet. Seine Aussage war, er hätte einem Fußgänger auf der Fahrbahn ausweichen müssen. Nur war dort eben keiner. Warum man mir mehr glaubte, als ihm, kann ich nicht sagen. Weiteres Beweismittel war die polizeiliche Unfallaufnahme. Nur wären es bei Version 1 dieselben Spuren wie Version 2 gewesen.
Vielleicht wäre es anders ausgegangen, wenn sein Anwalt nicht so eine Trantüte gewesen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Nee, die Geschädigten waren zwei Poller im Grünstreifen. Die konnten nichts aussagen. 😉
Ach so.
Zitat:
Glaub es oder nicht. Hier stand Aussage gegen Aussage, also 1:1. ... Warum man mir mehr glaubte, als ihm, kann ich nicht sagen.
Glaube ich dir schon.
Weil du einfach nix davon gehabt hättest zu lügen (kann dir ja egal sein wer die Poller bzw. das Auto bezahlt).
Gruß Metalhead