Überholen Innerorts

Hallo,
Ich habe heute ein Pkw welches sehr langsam unterwegs war in einer 50 er Zone überholt.
Die Straße ist breit und es ist keine durchgezogene Linie vorhanden. Als ich dann nach dem Überholmanöver wieder eingeschert war mit großzügigen Abstand zum überholten Pkw, kamen wir an einer Ampel zum halten. Ich bemerkte ein Handy und dessen LED Licht von der Kamera im innenspiegel ( Fahrerin hatte Handy in der Hand) und die machte ein Foto.
Kann es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen und was kann sie alles mit dem Foto
machen? Es ist kein Riesen ding mit dem man zum Anwalt läuft.
Ich danke euch schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von aga94


Kann es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen und was kann sie alles mit dem Foto machen?

Das kann durchaus 1 Punkt und 60,-€ Bußgeld bringen wenn man das Handy während des Führens eines Fahrzeuges nutzt 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Naja, ich denke hier muss man auch differenzieren. Wenn ich Beweisfotos von einem Unfall mit Personenschaden vorlege wird mich sicherlich keiner fragen wo die Bilder herkommen.

Wie willst Du das denn machen? Dann müsstest Du das Handy ja zum Zeitpunkt des Unfalles schon mit aktivierter Kamerafunktion "schussbereit" in der Hand haben. Die Aufnahmen (Standorte der Fahrzeuge etc.) nach dem Unfall sind dann ja wieder "legal" entstanden...

Zitat:

Wenn ich aus dem Auto bei 120 jemanden fotografiere, weil er mir mal kurz ne Lichthupe gegeben hat und ich das nicht in Ordnung finde, ist es schon ok mir auch was an die Backe zu kleben.

Das ist wohl genau das Problem. Dass anscheinend auf manchen Polizeiwachen (je näher an der AB desto öfter...) täglich mehrere Leute handyschwingend in der Tür stehen, weil sie (angeblich) jemand gedrängelt, blockiert, geschnitten, ausgebremst oder schief angeguckt hat...

Wer mit dem LED-Licht aus dem Auto heraus fotografieren will, sieht auf dem Foto sowieso nur den Dreck seiner Windschutzscheibe.

Schade, dabei wollte sie dich doch so gerne kennen lernen!

Ihr nehmt das alle so auf die lockere Art.

Was wäre denn nun, wenn die Gute zufällig Anwältin ist und dem TE eine Anzeige wegen Nötigung mit Überholen, Schneiden, ggf. noch ausbremsen und Bedrohung (aussteigen, zum Auto kommen) usw. antexten würde?
Das Foto als Beweis für das Fahrzeug und den Rest denkt sie sich mal sauber aus, verpackt es gut und geht damit zur Polizei. Die müssten ihr erstmal glauben und der Vorteil bei so einer Nummer liegt ganz klar auf der Seite der Tusnelda.

Woher das Foto kommt, ist ziemlich schnuppe, notfalls kann sie genau so gut sagen, dass sie mit einem Mini-Tablet oder einer Digicam fotografiert hat - das wäre ja nicht einmal verboten.

Ich denke zwar ebenfalls, dass sie den TE einfach etwas einschüchtern wollte aber wer kann das schon als Außenstehender mit Sicherheit sagen?

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Was wäre denn nun, wenn die Gute zufällig Anwältin ist und dem TE eine Anzeige wegen Nötigung mit Überholen, Schneiden, ggf. noch ausbremsen und Bedrohung (aussteigen, zum Auto kommen) usw. antexten würde?

Als Anwältin würde sie wissen was eine solche Falschaussage für sie und evt. ihre weitere berufliche Tätigkeit zur Folge hätte, sehr unwahrscheinlich das sie wegen nichts lügen würde.

Zitat:

Woher das Foto kommt, ist ziemlich schnuppe, notfalls kann sie genau so gut sagen, dass sie mit einem Mini-Tablet oder einer Digicam fotografiert hat - das wäre ja nicht einmal verboten.

Jeder kann dich anzeigen anhand Deines Kennzeichens, und lügen bis sich die Balken biegen, auch ohne Foto oder sonstiges.

Aber jeder der dies tut und wissentlich jemanden beschuldigt der etwas "nicht" getan hat, macht sich strafbar.

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Als Anwältin weiß sie vor allem das dann Aussage gegen Aussage steht.
Und ein fotografiertes Kennzeichen/Auto ist lange kein Beweis für eine angebliche Tat.

Da könnte ja jeder kommen...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Das ist wohl genau das Problem. Dass anscheinend auf manchen Polizeiwachen (je näher an der AB desto öfter...) täglich mehrere Leute handyschwingend in der Tür stehen, weil sie (angeblich) jemand gedrängelt, blockiert, geschnitten, ausgebremst oder schief angeguckt hat...

... und deshalb verdrehen manche Polizisten bereits die Augen, wenn wieder einmal jemand mit hochrotem Kopf vor der Türe steht und Einlass begehrt. Wenn die "Ich-will-eine-Anzeige-erstatten-Menschen" dann merken, wie lange es dauert bis so eine Anzeige angefertigt ist, überlegen sie sich das beim nächsten Mal dreimal.

Natürlich wird einem erst mal mümelig, wenn da jemand Fotos macht ... Nur, damit kann er/SIE leider nichts anfangen, da er/SIE mich ohne mein Einverständnis fotografiert hat. Also, von WAS reden wir hier? 😕 PENG!

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


... und der Vorteil bei so einer Nummer liegt ganz klar auf der Seite der Tusnelda.

Wie kommst du darauf?

- Im Zweifel für den Angeklagten

- Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Ihr nehmt das alle so auf die lockere Art.

Was wäre denn nun, wenn die Gute zufällig Anwältin ist und dem TE eine Anzeige wegen Nötigung mit Überholen, Schneiden, ggf. noch ausbremsen und Bedrohung (aussteigen, zum Auto kommen) usw. antexten würde?

Ich denke zwar ebenfalls, dass sie den TE einfach etwas einschüchtern wollte aber wer kann das schon als Außenstehender mit Sicherheit sagen?

Eventuell ist sie auch von den Klingonen, eine Siuox-Indianerin, Puppenspielerin oder Fleischereifachverkäuferin. Und? Die dürfen genauso anzeigen wie Anwälte ...

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


...eine Siuox-Indianerin...

Nee, von einem Pferd war nicht die Rede. Definitiv keine Indianerin...😁

Hier wird doch unglaublich viel vom Pferd erzählt. Ist das wirklich nicht das Ponyforum? Dann entschuldige ich mich in aller Form! Alle Posts von mir seit 2006 ignorieren, bin im falschen Forum unterwegs gewesen - sorry! Hätte mir ja auch mal jemand sagen können ... tzztzztzz ...  

Grüße
Superpony 

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Aussage gegen Aussage

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


- Im Zweifel für den Angeklagten
- Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist

noch jemand mit weiteren Mythen und Legenden?

Fakt ist: Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Es kann zwei unterschiedliche Aussagen geben. In dem Fall ist aber der Anzeigende ein Zeuge und zur Wahrheit verpflichtet. Der Beschuldigte hingegen darf Lügen, dass sich die Balken biegen. Der Richter muss entscheiden, welche Aussage glaubwürdiger ist. Merkt Ihr was?

Anders als viele Annehmen, ist auch eine Aussage ein Beweis. Und nur wenn es wirkliche Zweifel an der Aussage einer Zeugin gibt wirkt das für den Angeklagten/Beschuldigten.

Was laienhaft ausgedrückt eben doch wieder "Aussage gegen Aussage" bedeutet.

Zeugenaussagen sind gerade im Verkehrsgeschehen immer mit Vorsicht zu geniessen. Jemanden nicht gesehen, plötzlich war der da, also war der vieeeel zu schnell. Die typischen Fälle bei den sog. "Knallzeugen", ...

Am Ende liegt es am Richter "Aussage gegen Aussage" zu werten, was ist plausibel, reicht die eine Aussage für eine eindeutige Schuldfeststellung, ...

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Der Richter muss entscheiden, welche Aussage glaubwürdiger ist. Merkt Ihr was?

Aha, live erlebe Gerichtsverhandlung:

Crash an der Ampel, beide Parteien behaupten sie hatten grün.
Technische prüfung gab daß es ausgeschlossen ist, daß beide Fahrtrichtungen grün angezeigt haben.

Richter: Welches Signal zeigte die Ampel als Sie gefahren sind?
Fahrer 1: Grün!
Richter: War die die ganze Zeit grün?
Fahrer 1: Nein ich fuhr langsam an die rote Ampel und als sie auf grün umschaltete habe ich beschleunigt.

Richter: Welches Signal zeigte die Ampel als Sie gefahren sind?
Fahrer 2: Grün!
Richter: War die die ganze Zeit grün?
Fahrer 2: Die war grün!
Richter: War die Ampel die ganze Zeit als Sie sie beobachteten schon grün?
Fahrer 2: Die war grün!

Quizfragen:
Wer ist glaubwürdiger? Wie lautete das Urteil?

PS. Da hab ich eigentlich beschlossen daß man 'ne Dashcam braucht (ist aber schon Jahre her und ich hab immer noch keine).

Gruß Metalhead

Nicht alle "Aussage gegen Aussage" haben eine solche klassische Pattsituation. Da hätte ich auch einige gegenteilige Live-Erfahrungen beizusteuern, wo eine Zeugenaussage einfach vom Richter im Wahrheitsgehalt höher bewertet wurde, als die Gegenaussage. 😉

Ein generelles "Aussage gegen Aussage" Konstrukt gibt es nicht. Es kommt immer auf alle Umstände an...

Was ist bei dieser Verhandlung rausgekommen? Schadensteilung, weil Verursacher nicht feststellbar?

Löl, ich wurde schon zig mal von erbosten VT aufgeschrieben und mit dem Handy am Ohr "bedroht" 🙂 gekommen ist nie was, warum auch Hab ja nie was gemacht, außer Schnarchnasen überholt was gerade älteren Leuten meist überhaupt nicht passt. Erst am Sonntag wieder jemanden der meinte 30 zu fahren obwohl nur von Mo-Fr 30 an dieser Stelle ist

. Ich kann ja nix für die Dummheit der Leute und besser zügig Überholen also das mir jemand kilometerlang am Heck klebt weil er sich nicht traut vorbei zu fahren.

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