Überholen Innerorts
Hallo,
Ich habe heute ein Pkw welches sehr langsam unterwegs war in einer 50 er Zone überholt.
Die Straße ist breit und es ist keine durchgezogene Linie vorhanden. Als ich dann nach dem Überholmanöver wieder eingeschert war mit großzügigen Abstand zum überholten Pkw, kamen wir an einer Ampel zum halten. Ich bemerkte ein Handy und dessen LED Licht von der Kamera im innenspiegel ( Fahrerin hatte Handy in der Hand) und die machte ein Foto.
Kann es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen und was kann sie alles mit dem Foto
machen? Es ist kein Riesen ding mit dem man zum Anwalt läuft.
Ich danke euch schon mal.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von aga94
Kann es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen und was kann sie alles mit dem Foto machen?
Das kann durchaus 1 Punkt und 60,-€ Bußgeld bringen wenn man das Handy während des Führens eines Fahrzeuges nutzt 😁
65 Antworten
Letztendlich, egal ob nun Aussage gegen Aussage, entscheidet der jeweilige Richter, und das können bei 3 verschiedenen Richtern und dem gleichen Fall, 3 verschiedene Urteile sein.
Das ist auch das schwere im Jurastudium, man kann keine "richtige" Arbeit abgeben, sie muss nur vom "richtigen" bewertet werden.
Zitat:
nein, wir sind nach wie vor im "jede Dumpfbacke darf hier rumlabern"-Forum - LOL
So, ich Dumpfbacke wollte auch mal labern.🙂
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
...Weil du einfach nix davon gehabt hättest zu lügen (kann dir ja egal sein wer die Poller bzw. das Auto bezahlt).
Das stimmt natürlich...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Letztendlich, egal ob nun Aussage gegen Aussage, entscheidet der jeweilige Richter, und das können bei 3 verschiedenen Richtern und dem gleichen Fall, 3 verschiedene Urteile sein.
Stimmt auch.
Hier werden ja wieder Straf-/OWi- und Zvzlverfahren wild durcheinander geworfen. Der Ampelfall war offenkundig ein Zivilverfahren ohne Zeugen, für den TE ginge es aber um ein OWi-Verfahren, das in weiten Teilen dem Strafverfahren entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Hier werden ja wieder Straf-/OWi- und Zvzlverfahren wild durcheinander geworfen. Der Ampelfall war offenkundig ein Zivilverfahren ohne Zeugen, für den TE ginge es aber um ein OWi-Verfahren, das in weiten Teilen dem Strafverfahren entspricht.
Meiner Meinung nach berechtigter Einwand, aber an der falschen Stelle...😉.
Für die allgemeine Diskussion über den "Aussage gegen Aussage"-Mythos spielt es keine große Rolle.
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Doch, schon, weil im Zivilverfahren ohne Zeugen sitzen sich zwei Parteien gegenüber, die jeweils etwas vortragen, ohne es beweisen zu können. Das ist der klassische Fall der "Aussage gegen Aussage", wobei mir bewusst ist, dass Parteien eines Zivilverfahrens im Regelfall natürlich gar keine Aussage machen (können).
Im Strafverfahren hingegen kann es zwischen dem Beschuldigten und einem Zeugen niemals zum Fall "Aussage gegen Aussage" kommen, weil der Zeuge eine Aussage macht und der Beschuldigte eine Einlassung abgibt.
Hinzu kommt, dass ein Beschuldigter lügen darf, der Zeuge hingegen nicht.
Ich gehe aber mal davon aus, dass ich das Dir eigentlich nicht erzählen muss. 😁
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Ich gehe aber mal davon aus, dass ich das Dir eigentlich nicht erzählen muss. 😁
Okay, dann sollte ich bezogen auf den Thread korrekterweise vom "Einlassungs-Aussage"-Mythos sprechen...äh...schreiben...😁