Überholen im Überholverbot oder auch nicht?
Mir ist gestern etwas "Dummes" passiert. Ich war auf der Landstraße unterwegs, es hat leicht geregnet und es war dunkel. Plötzlich taucht vor mir ein Polizeiauto auf und fährt mit konstant 60 km/h gemächlich dahin. Irgendwann wurde es mir zu "bunt". Ich setzte zum Überholen an und gerade als wir etwa auf gleicher Höhe sind erscheint ein Schild "Überholverbot" Ich wollte den Überholvorgang nicht abbrechen und habe das Gaspedal durchgetreten und bin eingeschert. Dabei bin ich dann auch die weiße durchgezogene Linie überfahren. Ich habe "Blut und Wasser " geschwitzt, aber die die Polizei hat sich nicht gerührt und ich habe Gas gegeben. Das lässt mir keine Ruhe. Meint Ihr , da kommt noch eine Verwarnung o. ä. auf mich zu?
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Ja, eine Denunzierung in diesem Forum.
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
evtl ist diese ganze Diskussion ja überflüssig ??
Das ist sie Garantiert😉
Nein, wenn ich mich nicht völlig irre, war der Überholvorgang noch nicht abgeschlossen, als sie auf Höhe des Schildes war.
Aber überflüssig ist die Diskussion wohl trotzdem... 😉
Sie schrieb selbst das sie beim Einscheeren ueber die Sperrlinie ist.
Oh das hatte ich gar nicht gesehen.
Das ist nicht zulässig. Das Überholverbotszeichen darf bei der Linie nicht angeordnet werden.
Macht nur kaum nen Unterschied, die StVO selbst kennt das Verbot nicht, nur die Verwaltung.
Allerdings wäre es was für die Bayern Aktion "Überflüssige Schilder".