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Überholen bei durchgezogenen Mittelstreifen

Hallo

Unsere Gemeinde hat eine neue Straße bekommen.

Die befahre ich auf dem Heimweg meiner Fahrradtouren, das ist eine Straße mit durchgezogenem Mittelstreifen..

Jetzt hat mich ein Omnibus beim Überholen an gehupt und mir Zeichen gegeben ich solle weiter rechts fahren.

Ich bin mit dem rechten Lenkerende fast auf höhe des rechten Begrenzungsstreifens gewesen.

Mit 2 m Sicherheitsabstand hätte er den durchgezogenen .Mittelstreifen überfahren müßen.

Darf er das, darf er mich anhupen ? (bin natürlich erschrocken)

Wir waren die einzigen auf der Straße und es bestand weder (Gegen) Verkehr oder irgend eine Gefährdung.

Siehe Bild

Rad
142 Antworten

Dann liefere bitte die Fundstelle in der StVO.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Januar 2023 um 10:16:50 Uhr:


Dann weißt du aber auch, dass die relevante Vorschrift nur bei Linienbussen und Schulbussen gilt, nicht aber bei Reisebussen.

Ganz klar, - und auch Du bist gut informiert 🙂

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 21. Januar 2023 um 10:26:43 Uhr:


Glaube, beim Überholen macht der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen "Einspur und Mehrspur Fahrzeugen"

Beim „normalen“ Überholverbotszeichen (ohne durchgezogene Linie) ist das so. Man darf einspurige Fahrzeuge überholen. Also mit dem PKW ein Motorrad. Aber nicht mit dem Motorrad einen PKW, was aber irgendwie unlogisch ist.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Januar 2023 um 09:33:51 Uhr:



Zitat:

@Rigero schrieb am 21. Januar 2023 um 08:45:10 Uhr:


Und? Dann wartet man eben bis zur Abfahrt des Schul-/Linienbus. Man muss ja nicht an allem Stehenden auf "Teufel komm raus" vorbeifahren, wenn offensichtlich ist, dass Menschen (Fahrgäste, Schüler) unvorsichtig die Fahrbahn betreten können. Gerade angesichts einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung.

Was hat die Markierung denn nun wieder mit der Gefährdung von Menschen zu tun? Es gibt zahlreiche Situationen, da ist die Markierung nicht dazu da, das Vorbeifahren an einem haltenden Bus zu unterbinden, sondern allein um auf der Strecke ein indirektes Überholverbot zu erwirken. Wenn die Behörde kein Überholverbot erwirken will, dann ist da eine Leitliene und der Bus hält (inkl. Gefährdung von Menschen beim Vorbeifahren).

Ist es denn wirklich so schwer zu akzeptieren, dass das verbotene Überfahren der durchgezogenen Linie, völlig normal bzw. praxisüblich ist, weil ansonsten der Verkehr immer und überall zum Erliegen kommen würde? Oder fahrt ihr außerorts tatsächlich einem Radfahrer 5km hinterher, weil da eine durchgezogene Linie ist?

...wahlweise auch einem Fahrzeug der Straßenmeisterei, das den Randstreifen mäht.

Genau so siehts aus.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2023 um 09:23:42 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 21. Januar 2023 um 03:28:10 Uhr:


Ein Fahrzeug was steht muss auch mindestens 3 Meter zur durchgezogen Linie Platz lassen, ansonsten ist da Parkverbot.

Müllabfuhr hat Sonderrechte nach Paragraph 35.

Das Müllauto parkt ja auch nicht sondern hält

Ist auch egal was das Müllauto macht oder darf, wenn da eine durchgezogene Linie ist:

- steht es kurz, um eine Mülltonne zu leeren, darf ich nicht vorbeifahren.
- fährt es weiter zur nächsten Mülltonne, darf ich es nicht überholen.
- steht es lange, weil ein großer Sperrmüllhaufen eingeladen wird, darf ich nicht vorbeifahren.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Januar 2023 um 11:37:59 Uhr:


Ist auch egal was das Müllauto macht oder darf, wenn da eine durchgezogene Linie ist:

- steht es kurz, um eine Mülltonne zu leeren, darf ich nicht vorbeifahren.
- fährt es weiter zur nächsten Mülltonne, darf ich es nicht überholen.
- steht es lange, weil ein großer Sperrmüllhaufen eingeladen wird, darf ich nicht vorbeifahren.

Glaube nicht, dass das genau so stimmt wie du schreibst. Meine mir sehr sicher zu sein, dass es Ausnahmen gibt. Bin mir sicher z. B. bei Grundstücken/Parkplätzen die nicht anders erreichbar sind, wg. Panne/Unfall blockierte Fahrbahn und wenn die Linie die Straße komplett unpassierbar machen würde obwohl genau Platz ist (hatten wir jahrelang auf einer Vorfahrtsstr. wo die Parkplätze am Straßenrand umplatziert wurden, aber die Linie zwischen den Fahrtrichtungen nicht angepasst wurde).
Vor allem das mit dem größeren Sperrmüllhaufen könnte ein Grenzfall sein.

notting

Dafür wirst du aber keine Regelung in der StVO finden. Die gibt es nur bei der Fahrbahnbegrenzung (Fahrbahnrandmarkierung), jedoch nicht bei der Fahrstreifenbegrenzung (Fahrbahnmitte). Aus diesem Grund müssen diese Linien (Fahrbahnmitte) lt. den Markierungsvorschriften unterbrochen werden (Grundstück, Parkplatz, Tankstelle usw.), damit sie legal überfahren werden dürfen.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Januar 2023 um 13:27:50 Uhr:


Dafür wirst du aber keine Regelung in der StVO finden. Die gibt es nur bei der Fahrbahnbegrenzung (Fahrbahnrandmarkierung), jedoch nicht bei der Fahrstreifenbegrenzung (Fahrbahnmitte). Aus diesem Grund müssen diese Linien (Fahrbahnmitte) lt. den Markierungsvorschriften unterbrochen werden (Grundstück, Parkplatz, Tankstelle usw.), damit sie legal überfahren werden dürfen.

Und? Bzgl. Nötigung im Straßenverkehr gibt's schließlich auch keine StVO-Regelung. Genauso wird das mit dem legalen überfahren durchgezogener Linien in Fällen die nicht in der StVO definiert sind sein.

notting

Was hat das denn nun wieder mit Nötigung zu tun?

Die StVO sagt "Die Linie darf nicht überfahren werden" und enthält dazu keine Ausnahme. Also darf man nicht drüber fahren - Punkt.

Das ist wie bei einem Stop-Schild an einer übersichtlichen Kreuzung, mitten in der Nacht, ohne andere Verkehrsteilnehmer weit und breit. Dort muss man halten, auch wenn niemand da ist, dem man Vorfahrt gewähren könnte. Mancht man es nicht, ist das eine Owi im Sinne der StVO. Und ist doch die Polizei in der Nähe, geht auf einmal hinter dir das Blaulicht an. Hatte ich vor etwa 20 Jahren schon mal, darum dieses Beispiel. ;-)

Dann darf da aber auch keiner parken,um den Sperrmüll zu verladen

Der Umzugslaster oder der Paketdienst nicht (letzterer bringt ja den Sperrmüll von morgen ;-)), die Müllabfuhr unter Wahrnehmung von Sonderrechten nach §35 Abs. 6 und 8 StVO aber schon. Genau wie das Fahrzeug der Straßenmeisterei, dass außerorts den Randstreifen mäht oder die Kehrmaschine. Die dürfen da zwar fahren/stehen, aber die durchgezogene Linie oder Sperrfläche darf vom Verkehrsteilnehmer formell trotzdem nicht überfahren werden. An Unfallstellen müsste man warten bis die Polizei den Verkehr regelt. Die darf gemäß § 36 StVO entsprechende Weisungen erteilen.

Und nein, ich bin nicht verrückt, ich möchte nur verdeutlichen, dass die StVO solche Fälle schlichtweg nicht vorsieht. Die Missachtung der durchgezogenen Linie ist in solchen und ähnlichen Fällen praxisüblich und im Regelfall auch nicht zu beanstanden. Während der Fahrschulprüfung und wenn die Polizei in der Nähe ist sollte man sich allerdings überlegen, eine solche Linie zu überfahren.

...interessant finde ich aber, dass viele Teilnehmer in diesem Thread sich offenbar strickt an die StVO halten, oder glauben, es gäbe in der StVO definierte Ausnahmen.

Ich bedanke mich für alle Beiträge.

Sollte ich dort mal wieder von einem gestressten Verkehrsteilnehmer angehupt werden ,
weis ich jetzt wenigstens dass ich nichts falsch gemacht habe. 😁

Gruß

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 19. Januar 2023 um 15:18:48 Uhr:


Ich bin mit dem rechten Lenkerende fast auf höhe des rechten Begrenzungsstreifens gewesen.

Ich fahre in solchen Verhältnissen quasi "auf Linie" - zumindest mit dem Rad nah dran ... und wenn rechts davon 2 hand breit Aspahlt geworfen wurde fahre ich auch rechts von der Linie.

Zitat:

Mit 2 m Sicherheitsabstand hätte er den durchgezogenen .Mittelstreifen überfahren müßen.

Darf er das, darf er mich anhupen ? (bin natürlich erschrocken)

Frage: Der Weg auf der Gegenseite ist nicht zufällig auch als Radspur deklariert?

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 21. Januar 2023 um 18:18:29 Uhr:


Sollte ich dort mal wieder von einem gestressten Verkehrsteilnehmer angehupt werden, weis ich jetzt wenigstens dass ich nichts falsch gemacht habe.

Das ist generell so. Gehupt wird fast nur noch von Leuten, die gerade Mist gebaut haben und darüber hinweg täuschen wollen.

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