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Überholen bei durchgezogenen Mittelstreifen

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 14:18

Hallo

Unsere Gemeinde hat eine neue Straße bekommen.

Die befahre ich auf dem Heimweg meiner Fahrradtouren, das ist eine Straße mit durchgezogenem Mittelstreifen..

Jetzt hat mich ein Omnibus beim Überholen an gehupt und mir Zeichen gegeben ich solle weiter rechts fahren.

Ich bin mit dem rechten Lenkerende fast auf höhe des rechten Begrenzungsstreifens gewesen.

Mit 2 m Sicherheitsabstand hätte er den durchgezogenen .Mittelstreifen überfahren müßen.

Darf er das, darf er mich anhupen ? (bin natürlich erschrocken)

Wir waren die einzigen auf der Straße und es bestand weder (Gegen) Verkehr oder irgend eine Gefährdung.

Siehe Bild

Rad
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142 Antworten

Als Radfahrer würde ich rechts auf den Feldweg fahren und den Verkehr vorbeil lassen.

Anschließend meine Fahrt fortsetzen.

am 19. Januar 2023 um 15:48

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 19. Januar 2023 um 16:42:20 Uhr:

 

In der Mitte als Radfahrer? 2,75m eine Spur in D, Radfahrer 75cm, also links nach einen Meter + 2,75m Gegenspur, mein Auto ist gute 2 Meter breit, also nur 1,70m Abstand, ergo ich darf den Radler nicht mehr überholen.

"weiter zur Mitte" habe ich geschrieben und das ist ein Empfehlung. Wenn es eine legale Möglichkeit gibt, dann ist es auch richtig, das Überholen zu ermöglichen, wenn man sich selbst damit nicht in Gefahr begibt.

Zitat:

Der Radfahrer verursacht einen Stau, das ist schwerer Eingriff in den Straßenverkehr.

Starke Worte für etwas, was Autofahrer jeden Tag tausendfach machen...

am 19. Januar 2023 um 15:55

Zitat:

@pido schrieb am 19. Januar 2023 um 16:46:37 Uhr:

Als Radfahrer würde ich rechts auf den Feldweg fahren und den Verkehr vorbeil lassen.

Anschließend meine Fahrt fortsetzen.

Ich sehe da keinen Feldweg

Mein Selbsterhaltungstrieb als Radfahrer würde mich veranlassen, auf dem linken Weg zu fahren, vollkommen unabhängig von Frage, ob erlaubt oder verboten. Ein abgelenkter Kraftfahrer = ein verletzter/getöteter Radfahrer.

Und als Autofahrer würde ich den Radfahrer mit ausreichendem Abstand überholen.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 19. Januar 2023 um 16:37:00 Uhr:

 

Der Weg auf der linken Seite ist NICHT als Radweg ausgewiesen,

es ist dafür keine Beschilderung vorhanden.

Wenn dieser Weg nicht explizit als reiner Fussgängerweg ausgewiesen ist, dann darfst Du ihn als Radfahrer benutzen (musst es aber nicht). Ich würde es, wie schon von PeterBH geschrieben, aus Sorge um meine Gesundheit und aus Rücksicht auf die anderen, schnelleren Verkehrsteilnehmer tun.

TE ... wie breit ist denn der Lenker deines Fahrrads? Nach dem Foto bist du ziemlich mittig in der Spur unterwegs. Es wirkt zumindest so und sowas wird meist als behindernd empfunden.

Zitat:

@mattalf schrieb am 19. Januar 2023 um 16:55:34 Uhr:

Zitat:

@pido schrieb am 19. Januar 2023 um 16:46:37 Uhr:

Als Radfahrer würde ich rechts auf den Feldweg fahren und den Verkehr vorbeil lassen.

Anschließend meine Fahrt fortsetzen.

Ich sehe da keinen Feldweg

Augen auf im Straßenverkehr

Zumindest ist da ne Einmündung

Im Eröffnungsbeitrag ist zu lesen, dass es sich um eine neue Straße handelt. Es ist anzunehmen, dass der Weg daneben auch neu und daher noch unbeschildert ist. Ich wette, dass das ein Radweg für beide Richtungen wird. Ich täte den Weg schon jetzt benutzen.

Der Busfahrer wollte vermutlich nur freundlich sein, darum hat er gehupt.

Ich wäre ebenso freundlich gewesen und hätte ihm den ....finger gezeigt.

@Carlssonclk380

 

Warum fährst du mit dem Fahrrad nicht auf dem befestigten Weg, der links auf dem Foto zu erkennen ist?

 

Das würde dich entspannen, da du dir um überholende Fahrzeuge keine Sorgen machen musst, und es würde die Fahrer der KFZ nicht in Stress versetzen, bezüglich der durchgezogenen Linie und ggf Gegenverkehr.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2023 um 17:31:40 Uhr:

TE ... wie breit ist denn der Lenker deines Fahrrads? Nach dem Foto bist du ziemlich mittig in der Spur unnterwegs. Es wirkt zumindest so und sowas wird meist als behindernd empfunden.

Von Radfahrern wird oft erwartet, daß sie ganz scharf rechts am Fahrbahnrand fahren, damit die Autos auch bei Gegenverkehr noch überholen können. Dort sind aber oft tiefe Gully-Löcher und Teerbatzen, die das zügige Radfahren zur Qual machen. Wenn man deshalb nun gerade so eben auf der Fahrbahn radelt, haben die Autos sehr wenig Platz zum Überholen, tun es aber trotzdem. Es ist oft dann besser, eher mittig auf der Spur zu fahren, um ein Überholen zu verhindern. Beliebt macht man sich damit natürlich nicht.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 19. Januar 2023 um 17:55:12 Uhr:

@Carlssonclk380

Warum fährst du mit dem Fahrrad nicht auf dem befestigten Weg, der links auf dem Foto zu erkennen ist?

Das würde dich entspannen, da du dir um überholende Fahrzeuge keine Sorgen machen musst, und es würde die Fahrer der KFZ nicht in Stress versetzen, bezüglich der durchgezogenen Linie und ggf Gegenverkehr.

Als Radfahrer bevorzuge ich außerorts auch solche Wege neben der eigentl. Fahrbahn, auch wenn es keine Nutzungspflicht gibt. Fällt für mich unter gegenseitige Rücksichtnahme.

notting

Jetzt ist wieder der Radfahrer selbst Schuld, dass er angehupt wird. Es kann doch verschiedene Gründe haben warum er gerade in dieser Situation auf der Straße fährt. Gerade in dieser Situation ist das Wechseln auf die andere Seite mit zusätzlichen Gefahren verbunden und vielleicht war gerade viel Gegenverkehr und der Radfahrer hat sich für die legal mögliche Weiterfahrt auf der Straße entschieden. Dann muss es doch möglich sein, dass er das sicher machen kann. Wenn man im Verkehr nicht sichtbar ist, dann nimmt erst Recht keiner Rücksicht.

Ich würde da regelgerecht überholen. Kein Gegenverkehr, Abstand vom Radler, wenn beides vorhanden einfach vorsichtig vorbei. Hat sich noch niemand beschwert.

Ich bleibe dabei. Radfahrer, Trekker, Pferde und andere langsame Verkehrsteilnehmer dürfen auch bei durchgezogener Linie überholt werden.

Es gibt sogar Beschilderungen, wo das extra ausgewiesen wird.

durchgehende Linie

StVO Zeichen 295

amtliche Erläuterung

Fahrstreifenbegrenzung,

Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen

Ge- oder Verbot

1. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende

Linie auch nicht teilweise überfahren.

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