Überführung mit KzK oder abgemeldet bis Mitternacht?

Hallo zusammen 🙂

Ich beabsichtige, mir ein Auto zu kaufen. Der Wagen ist derzeit noch angemeldet... ich gehe aber mal davon aus, dass er am Kauftag abgemeldet werden soll.

Hier und da hatte ich gelesen, dass man den Wagen am Tag der Abmeldung noch bis Mitternacht fahren könnte. Heute ich dazu bei unserer Zulassungsstelle angerufen und dort teilte man mir mit, dass das nicht mehr ginge.

Ist das tatsächlich nicht mehr möglich und somit das Kurzzeitkennzeichen unumgänglich?

Viele Grüße Gonzo

49 Antworten

Zitat:

@PSIMic schrieb am 27. März 2019 um 10:03:11 Uhr:


Hab ich das so richtig verstanden das das wirklich so möglich ist? Das wäre für alle ja am einfachsten..

Ja.

Gruß Metalhead

Sehr schön,Danke.

Als Verkäufer bist du eh aus der Nummer raus. Wenn es dann zu einem Problem kommt, ist dies einzig und alleine Sache des Käufers.

Im Kaufvertrag steht ja auch drin wann und um wieviel Uhr Übergabe war...

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Ja Fahrzeug ist bis 23:59 Versteuert und Versichert. Damit du nicht demseine % killst solltest du mit deiner Vers. reden ob die da ne Idee haben.

In dem Fall isses egal denk ich weil er das Auto erst in ein oder zwei Wochen später neu anmeldet...

Pismic : Wenn der auf dem Heimweg einen Baut sind die % vom Vorbesitzer weg, und er muss dem dafür geradestehen, oder ?

nein

Kann ich mir kaum vorstellen weil die in der zulassungsstelle ja das ok dafür gegeben haben. Allerdings nur auf direktem Weg nach Hause und nicht noch irgendwo zwischendurch einkaufen gehen...

... und bei uns kommt noch die Auflage hinzu, dass man nur im bisherigen Zulassungsbezirk und in den direkt angrenzenden Zulassungsbezirken das Fahrzeug mit den entstempelten Kennzeichen überführen darf.
Jede Zulassungsstelle kocht ihr eigenes Süppchen...🙄

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Zitat:
"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Ich kann keine Rückfahrt erkennen, wenn der Verkäufer das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle abmeldet und der Käufer mit dem Fahrzeug zu seinem 180 km entfernten Wohnsitz fährt.

Ich würde mir das schriftlich geben lassen oder zumindest einige andere Zulassungsstellen bzw. die Polizei anrufen.

Ich sehe bei der Methode auch ein Risiko für den SFR des Verkäufer. Es entsteht mMn nur ein neuer Versicherungsvertrag wenn angemeldet übergeben wird.

Siehst Du mal was der Angestellte der Stadt weiß. Es ist zulässig im eigenen Landkreis nach Hause zu fahren, bzw. einmal über die Grenze des Landkreises in den benachbarten Kreis.
Weiter zu fahren darf man nicht.
Vergiss nicht, einen Kaufvertrag zu machen und diesen *Vor* Abfahrt des Käufers in seine Heimat an Deine Versicherung zu schicken. Baut er dann beim Losfahren einen Unfall, haftest Du nicht. Eine Meldung des Verkaufs muss immer vor einer Unfallmeldung bei der Versicherung eintreffen.

Man könnte ja den Passus in den AKB
Zitat:
Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde,
nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Das bisher zugeteilte
Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das
Fahrzeug nur bis zum Ablauf des Abmeldetages fahren. Für Rückfahrten
besteht Versicherungsschutz in Deutschland

auch anders interpretieren.

Da ja der Vertrag bei Verkauf auf den Käufer übergeht, gilt die AKB auch für ihn.
Er könnte also das Auto bei der Zulassungsstelle des Verkäufers abmelden und mit dem entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug
nach hause fahren, natürlich nur innerhalb von Deutschland

Zitat:

@motorina schrieb am 27. März 2019 um 20:44:53 Uhr:


... und bei uns kommt noch die Auflage hinzu, dass man nur im bisherigen Zulassungsbezirk und in den direkt angrenzenden Zulassungsbezirken das Fahrzeug mit den entstempelten Kennzeichen überführen darf.
Jede Zulassungsstelle kocht ihr eigenes Süppchen...🙄

Nö, das gilt nur wenn mit reservierten und ungesiegelten Kennzeichen zur Zulassung gefahren wird. Mit der Rückfahrt hat das nix zu tun.

Gruß Metalhead

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