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Überführung von D nach Ö welches Kennzeichen??????

Themenstarteram 15. März 2010 um 16:14

Ich möchte meinen Wagen(abgemeldet) verkaufen und der Interessent kommt aus Österreich.

Gibt es in Österreich auch solch eine Regelung, dass man sich dort ein Überführungskennzeichen holt und dann nach Deuts. fliegt und mit den Kennzeichen nach Österr. zurück fährt?

Wenn nicht, welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TURBO B5

Soweit so gut - aber er kann in Ö kein Überstellungskennzeichen beantragen, weil er keinen Kaufvertrag hat.

...

Was nu???

lesen und verstehen sind offensichtlich noch immer 2 paar (unterschiedliche) schuhe. ;)

Oder was ist an diesem Satz nicht zu verstehen:

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

das Ausfuhrkennzeichen muss hier geholt werden

diese roten ausfuhrkennzeichen werden hier in deutschland direkt vor ort bei der zulassungsstelle zugeteilt, damit kann er dann ganz bequem nach AT fahren.

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das Ausfuhrkennzeichen muss hier geholt werden

du darfst auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Auto aus dem Auto holen

und speziell für den Österreicher hier der Linkk zum ÖAMTC zum Thema Eigenimport nach Österreich

Zitat: Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!

Themenstarteram 15. März 2010 um 21:13

Soweit so gut - aber er kann in Ö kein Überstellungskennzeichen beantragen, weil er keinen Kaufvertrag hat. Der wird hier in D vor Ort geschlossen und auch erfüllt(bezahlt). Ich werde bestimmt keinen unterschriebenen Kaufvertrag nach Ö schicken. Er könnte dann das Auto einklagen und ich habe am Ende keine Auto und kein Geld.

Was nu???

Zitat:

Original geschrieben von TURBO B5

Soweit so gut - aber er kann in Ö kein Überstellungskennzeichen beantragen, weil er keinen Kaufvertrag hat.

...

Was nu???

lesen und verstehen sind offensichtlich noch immer 2 paar (unterschiedliche) schuhe. ;)

Oder was ist an diesem Satz nicht zu verstehen:

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

das Ausfuhrkennzeichen muss hier geholt werden

diese roten ausfuhrkennzeichen werden hier in deutschland direkt vor ort bei der zulassungsstelle zugeteilt, damit kann er dann ganz bequem nach AT fahren.

Zitat:

Original geschrieben von TURBO B5

Soweit so gut - aber er kann in Ö kein Überstellungskennzeichen beantragen, weil er keinen Kaufvertrag hat. Der wird hier in D vor Ort geschlossen und auch erfüllt(bezahlt). Ich werde bestimmt keinen unterschriebenen Kaufvertrag nach Ö schicken. Er könnte dann das Auto einklagen und ich habe am Ende keine Auto und kein Geld.

Was nu???

:rolleyes:

du solltest lieber keine rechtsgeschäfte tätigen;)

Themenstarteram 16. März 2010 um 11:38

Lesen geht gerade noch so :-)

Ist schon klar, dass du mit hier Deutschland meinst. Nur er kommt am Samstag Nachmittag und fährt am Sonntag Vormittag(KVA in B/HVL haben da nicht geöffnet)!!

Also müsste ich mir persönlich die (roten) Ausfuhrkennzeichen holen und ihn dann damit nach Hause fahren lassen - richtig?

Darf er das mit meinen Kennzeichen und meiner Versicherung(für das Ausfuhrkennzeichen)?

ja darf er wenn dies so in dem Versicherungsbedingungen erlaubt ist (musst du halt vergleichen welche das ausschließt) aber du haftest unter Umständen für seine Scheiße

Es gibt auch Zulassungsstellen die Samstags auf haben, ist egal wo in D er sich das Ding holt also hat er die freie Wahl

Oder mal schauen wo in eurer Nähe ein Wochenendsautomarkt ist, da sind auch "Zulassungsstellen" vor Ort die Ü-Kennzeichen ausgeben

Zitat:

Original geschrieben von TURBO B5

Darf er das mit meinen Kennzeichen und meiner Versicherung(für das Ausfuhrkennzeichen)?

das kann ich dir nicht genau sagen, vermutlich ja.

aber die frage ist: willst du dieses risiko eingehen?

muss ja auch kein Unfall passieren, aber stell dir vor der fährt komplett durch mit 200, drängt in Baustellen LKW und sonst was ab, parkt falsch und alle haben DEIN Kennzeichen. viel spaß beim permanenten erklären dass du das nicht warst

am 16. März 2010 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

muss ja auch kein Unfall passieren, aber stell dir vor der fährt komplett durch mit 200, drängt in Baustellen LKW und sonst was ab, parkt falsch und alle haben DEIN Kennzeichen. viel spaß beim permanenten erklären dass du das nicht warst

Kopie vom Kaufvertrag mit:

- Anschrift des Käufers

- Datum/Uhrzeit der Fahrzeug/Schlüsselübergabe an den Käufer.

vereinfacht die Erklärungen

Gruß

Frank, der auch noch die Nr. des "gültigen" Führerschein notieren würde. ;)

klar vereinfachts das aber wenn du jede Woche Post bekommst und das teils noch nach Monaten und hast die Rennerei und das Porto an der Backe machts eben keinen Spaß

am 16. März 2010 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von TURBO B5

Lesen geht gerade noch so :-)

Ist schon klar, dass du mit hier Deutschland meinst. Nur er kommt am Samstag Nachmittag und fährt am Sonntag Vormittag(KVA in B/HVL haben da nicht geöffnet)!!

Also müsste ich mir persönlich die (roten) Ausfuhrkennzeichen holen und ihn dann damit nach Hause fahren lassen - richtig?

Darf er das mit meinen Kennzeichen und meiner Versicherung(für das Ausfuhrkennzeichen)?

Frag einfach auf eurer Zulassung nach, ob du in seinem Auftrag (mit Vollmacht) Ausfuhrkennzeichen holen kannst!

Wenn dies möglich sein sollte faxt er eine Vollmacht mit allen weiteren wichtigen Unterlagen (auch erfragen) direkt an die Zulassungsstelle und du holst ihm seine Ausfuhrkennzeichen!

(Etwas nachdenken kann doch auch in Deutschland nicht so schwer sein, oder?!)

Themenstarteram 16. März 2010 um 15:33

Zitat:

Frag einfach auf eurer Zulassung nach, ob du in seinem Auftrag (mit Vollmacht) Ausfuhrkennzeichen holen kannst!

Wenn dies möglich sein sollte faxt er eine Vollmacht mit allen weiteren wichtigen Unterlagen (auch erfragen) direkt an die Zulassungsstelle und du holst ihm seine Ausfuhrkennzeichen!

(Etwas nachdenken kann doch auch in Deutschland nicht so schwer sein, oder?!)

Ich kann sogar telefonieren!!Natürlich habe ich nachgefragt.

In HVL ist die Aussage; nur der Versicherungsnehmer darf fahren - und in B kann fahren wer will. Vollmacht klappt nicht da "Ausländer". KVA haben hier im großen Umkreis nicht am WE geöffnet - auch nicht auf Automarkt.

Bin aber nun schon vorwärts gekommen. Ich kann mir Ausfuhrkennzeichen holen und den Käufer als 2.Fahrer eintragen - Kaufvertrag mit allen wichtigen Daten(ist klar).

@all(mehr oder weniger) --> Toll, dass man hier gleich als "Dussel" abgeschrieben wird!!!!

Mehrere Meinungen einzuholen ist bestimmt besser(denke aber scheinbar nur ich).

Ich dachte, dass hier schon Jemand Erfahrung bei einem solchen Fall hat.

überleg dir das gut ob du das machen willst mit der Zulassung, lass den doch lieber einen tag früher oder später fahren

am 16. März 2010 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von TURBO B5

@all(mehr oder weniger) --> Toll, dass man hier gleich als "Dussel" abgeschrieben wird!!!!

Mehrere Meinungen einzuholen ist bestimmt besser(denke aber scheinbar nur ich).

Starker Tobac. Wer hat dich denn hier als Dussel abgeschrieben?

Dein Eingangspost ist so allgemein gehalten, dass hier niemand, ohne funktionierende Glaskugel, deinen Wissenstand kennt.

Gruß

Frank, der auch "nett" bleibt wenn er mal keine so netten Antworten bekommt. ;)

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