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Überführung mit KzK oder abgemeldet bis Mitternacht?

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 10:42

Hallo zusammen :)

Ich beabsichtige, mir ein Auto zu kaufen. Der Wagen ist derzeit noch angemeldet... ich gehe aber mal davon aus, dass er am Kauftag abgemeldet werden soll.

Hier und da hatte ich gelesen, dass man den Wagen am Tag der Abmeldung noch bis Mitternacht fahren könnte. Heute ich dazu bei unserer Zulassungsstelle angerufen und dort teilte man mir mit, dass das nicht mehr ginge.

Ist das tatsächlich nicht mehr möglich und somit das Kurzzeitkennzeichen unumgänglich?

Viele Grüße Gonzo

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49 Antworten

2 weitere Möglichkeiten:

Fahrzeug Ummeldung gemeinsam mit dem Verkäufer durchführen (insbesondere wenn es nicht weit weg ist)

 

Fahrzeug mit Kennzeichen des Verkäufers überführen und umgehend ummelden. Übergabezeitpunkt im Kaufvertrag festhalten. Versicherung des VK und Zulassungsstelle informieren.

 

Habe ich beides schon so gemacht und hatte keine Probleme.

am 11. Juli 2017 um 11:35

1. Wenn das FZG angemeldet ist kannst Du damit bis zur Ummeldung fahren.

Normal wird im Kaufvertrag vereinbart, dass das FZG binnen 3 Werktagen umgemeldet werden muss.

2. Ist das Fahrzeug abgemeldet gibt es zwei Möglichkeiten:

a.) Du hast eine eVB und das entstempelte Kennzeichen und das FZG befindet sich in Deinem Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden, dann kannst Du auf direktem Weg zur Zulassungsstelle/TÜV/ASU fahren.

b.) Willst Du erst nach Hause, oder ist es weiter weg, muss Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen zulegen.

Hoffe es hilft Dir.

Fahrzeug ist zwar Abgemeldet aber Steuer und Vers. laufen bis Nachts 0:00 Uhr.

am 11. Juli 2017 um 12:03

Wie geschrieben Kurzzeitkennzeichen oder mit gültiger eVB + entstempeltem Kennzeichen auf direktem Weg zur Zulassungsstelle. Egal ob Heute oder in 1 Woche!

Abgemeldet ist abgemeldet. Egal um wie viel Uhr, die Versicherung und Steuer erlischt mit Abmeldung. Man kann höchstens nach der Abmeldung mit entstempelten Kennzeichen auf direkten Weg nach Hause bzw. zu einem Abstellplatz innerhalb des Zulassungsbezirks.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 11. Juli 2017 um 13:35:41 Uhr:

a.) Du hast eine eVB und das entstempelte Kennzeichen und das FZG befindet sich in Deinem Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden, dann kannst Du auf direktem Weg zur Zulassungsstelle/TÜV/ASU fahren.

b.) Willst Du erst nach Hause, oder ist es weiter weg, muss Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen zulegen.

Das mit dem (angrenzenden) Zulassungsbezirk gilt IMHO nur für vorab reservierte Kennzeichen.

Mit dem entsiegelten Kennzeichen darfst du bis 00:00 Uhr noch deutschlandweit fahren (wenn da was geändert wurde, ist es an mir vorüber gegangen).

Gruß Metalhead

Man kann im Zulassungskreis oder den benachbarten Kreis auch mit entstempelten Kennzeichen fahren (ggf sogar wieder zur Neuanmeldung am Tag der Neuanmeldung). Jedoch nur eine Fahrt, die direkte Fahrt, nach Hause. Wenn das Zuhause des neuen Besitzers ist, ist doch alles regelkonform und gut übergibt man die Dokumente und den Schlüssel des Verkaufs alles an der Zulassungsstelle. Notiert man hier die Zeit ist alles perfekt.

In wieweit die neuen Kreise und die alten... und die wieder neuen Regelungen der Kennzeichen der alten Kreisgrenzen zulässig ist, weiß ich leider nicht.

 

metalhead79 war schneller. Mit bundesweiter "Überfühung" weiß ich leider nicht.

Soweit ich weiß darfst du nach dem abmelden nur noch im gleichem Bezirk von der Zulassungsstelle nach Hause fahren bis 00:00 Uhr. Aber eine Überführung ist nicht mehr möglich wenn es außerhalb des Zulassungbezirkes ist.

MfG

Mike

Zitat:

@Gonzo5 schrieb am 11. Juli 2017 um 12:42:04 Uhr:

 

...

Hier und da hatte ich gelesen, dass man den Wagen am Tag der Abmeldung noch bis Mitternacht fahren könnte. Heute ich dazu bei unserer Zulassungsstelle angerufen und dort teilte man mir mit, dass das nicht mehr ginge.

...

Eine Überführungsfahrt ist keine Rückfahrt, die am selben Tag bundesweit zulässig wäre.

Siehe Absatz 4. FZV

Eine bundesweite Verbringung zum Wohnort des Erwerbers ist keine Rückfahrt.

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2017 um 07:41:01 Uhr:

 

Siehe Absatz 4. FZV

Eine bundesweite Verbringung zum Wohnort des Erwerbers ist keine Rückfahrt.

Steht wo? In dem Link jedenfalls nicht

Zitat:

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gruß Metalhead

am 13. Juli 2017 um 7:14

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ja, und wo steht jetzt das Bundesweite Rückfahrt nicht möglich ist?

Jetzt bin ich gespannt.

Gruß Metalhead

Ich lese und verstehe die Passagen im Zusammenhang.

Rosinenpickerei könnte ins Auge gehen.

Abgesehen davon, hat die Zulassungsstelle die Frage des TE abschlägig beantwortet.

Wenn einzelne Zulassungsstellen das anders handhaben, würde ich mir das schriftlich geben lassen, damit man bei einer Kontrolle nicht zittern muß.

am 13. Juli 2017 um 7:53

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2017 um 09:15:47 Uhr:

Ja, und wo steht jetzt das Bundesweite Rückfahrt nicht möglich ist?

Jetzt bin ich gespannt.

Gruß Metalhead

Das Fahrzeug wird abgemeldet und von da ist die Heimfahrt (also innerhalb des Zulassungsbezirks des bisherigen Halters) gedeckt. Ich melde mein Fahrzeug auch nur dort ab, wo ich wohne.

Eine Fahrt durch Deutschland oder in einen anderen Zulassungsbezirk ist nicht gedeckt.

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