Überführung mit KzK oder abgemeldet bis Mitternacht?

Hallo zusammen 🙂

Ich beabsichtige, mir ein Auto zu kaufen. Der Wagen ist derzeit noch angemeldet... ich gehe aber mal davon aus, dass er am Kauftag abgemeldet werden soll.

Hier und da hatte ich gelesen, dass man den Wagen am Tag der Abmeldung noch bis Mitternacht fahren könnte. Heute ich dazu bei unserer Zulassungsstelle angerufen und dort teilte man mir mit, dass das nicht mehr ginge.

Ist das tatsächlich nicht mehr möglich und somit das Kurzzeitkennzeichen unumgänglich?

Viele Grüße Gonzo

49 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Juli 2017 um 09:36:19 Uhr:



Wenn einzelne Zulassungsstellen das anders handhaben, würde ich mir das schriftlich geben lassen, damit man bei einer Kontrolle nicht zittern muß.

Was soll eine Zulassungsstelle da handhaben?
Die meldet den Wagen ab, kontrolliert die entsiegelten Kennzeichen und vermerkt die AußerBetriebSetzung auf der ZB 1.

Schriftlich wird Dir das kein Mitarbeiter einer ZulassungsStelle geben,dass man mit außer Betrieb gesetzten Fahrzeug und entSiegelten Kennzeichen noch durch die Republik fahren darf,um das Fahrzeug zum Erwerber zu bringen, und das vermutlich noch vom Erwerber selbst.

Und Grundvoraussetzung, dass man ohne Siegel zum Anmelden bzw vom Abmelden fahren darf,ist das die Versicherung das auch deckt. (Siehe letzter Satz im Absatz).
Steht auf der ausgedruckten eVB teilweise auch drauf. (Die meisten haben aber nur die 7stellige eVB und könnten nicht feststellen,was diese hergibt
Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2017 um 12:25:52 Uhr:



Und Grundvoraussetzung, dass man ohne Siegel zum Anmelden bzw vom Abmelden fahren darf,ist das die Versicherung das auch deckt. (Siehe letzter Satz im Absatz).

... und dass ein Kennzeichen zugeteilt ist - vor allem bei Fahrten zum Zwecke der Anmeldung / Zulassung. Einfach ein altes Kennzeichen dranschrauben reicht nicht, und eine Kennzeichenreservierung auch nicht.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Juli 2017 um 14:41:27 Uhr:



Zitat:

... und dass ein Kennzeichen zugeteilt ist - vor allem bei Fahrten zum Zwecke der Anmeldung / Zulassung. Einfach ein altes Kennzeichen dranschrauben reicht nicht, und eine Kennzeichenreservierung auch nicht.


Ein altes Kennzeichen reicht nicht, es muss schon einen Bezug zum FZG haben. Also das alte Kennzeichen vom FZG reicht. Ist nur falls man einen Schaden oder eine Straftat/Ordnungswidrigkeit begeht, dann muss anhand vom Kennzeichen der Halter ermittelt werden können. 😉

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Juli 2017 um 09:36:19 Uhr:


Ich lese und verstehe die Passagen im Zusammenhang.

Ich nicht.

Zitat:

Abgesehen davon, hat die Zulassungsstelle die Frage des TE abschlägig beantwortet.
Wenn einzelne Zulassungsstellen das anders handhaben, würde ich mir das schriftlich geben lassen, damit man bei einer Kontrolle nicht zittern muß.

Naja, je nachdem wie motiviert der Beamte da halt war kurz nachzudenken (macht vielleicht Arbeit).

Das kann ja nicht jeder Bezirk extra handhaben, das muß Bundesweit einheitlich sein.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Juli 2017 um 14:41:27 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2017 um 12:25:52 Uhr:



Und Grundvoraussetzung, dass man ohne Siegel zum Anmelden bzw vom Abmelden fahren darf,ist das die Versicherung das auch deckt. (Siehe letzter Satz im Absatz).

... und dass ein Kennzeichen zugeteilt ist - vor allem bei Fahrten zum Zwecke der Anmeldung / Zulassung. Einfach ein altes Kennzeichen dranschrauben reicht nicht, und eine Kennzeichenreservierung auch nicht.

Das abgemeldete Kennzeichen wird nicht am selben Tag neu vergeben und die Versicherung läuft auch für den Rest des Tages.

Das sind alles keine Hindernisse für das Zurückfahren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Juli 2017 um 14:41:27 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2017 um 12:25:52 Uhr:



Und Grundvoraussetzung, dass man ohne Siegel zum Anmelden bzw vom Abmelden fahren darf,ist das die Versicherung das auch deckt. (Siehe letzter Satz im Absatz).

... und dass ein Kennzeichen zugeteilt ist - vor allem bei Fahrten zum Zwecke der Anmeldung / Zulassung. Einfach ein altes Kennzeichen dranschrauben reicht nicht, und eine Kennzeichenreservierung auch nicht.

Genau
Und das erkläre mal einen Bürger am Telefon,der seine karre bei mir im nördlichen Brandenburg abmelden will und dann das Fahrzeug zwecks InZahlungnahme nach München bringen will.
Führt immer zu endlosen Diskussionen und Unzufriedenheit.

Gruß Martin

Hallo,
hatte auch ein Problem mit einen Käufer der meinte das er noch mit meinem abgemeldeten Auto fahren kann.Laut unsere Zulassungsstelle hat der Käufer keine Versicherungsschutz mehr sobald das Auto abgemeldet ist.Ausser er hat die alten Kennzeichen da könnte noch bis 23,59Uhr fahren.Deshalb hat er das Auto ohne Kennzeichen bekommen.

Zitat:

@Xslkx schrieb am 13. Juli 2017 um 22:28:06 Uhr:


Laut unsere Zulassungsstelle hat der Käufer keine Versicherungsschutz mehr sobald das Auto abgemeldet ist.Ausser er hat die alten Kennzeichen da könnte noch bis 23,59Uhr fahren.

Na also, das sag ich doch die ganze Zeit.

Zitat:

Deshalb hat er das Auto ohne Kennzeichen bekommen.

Warum machst du es deinem Käufer denn unnötig schwer??

Gruß Metalhead

weil ich im einfach nicht vetraut habe.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2017 um 16:49:29 Uhr:



Das abgemeldete Kennzeichen wird nicht am selben Tag neu vergeben und die Versicherung läuft auch für den Rest des Tages.
Das sind alles keine Hindernisse für das Zurückfahren.

Gruß Metalhead

Richtig, darum sprach ich explizit von Fahrten zum Zwecke der (Wieder-)Zulassung.

Zitat:

@Xslkx schrieb am 14. Juli 2017 um 10:27:50 Uhr:


weil ich im einfach nicht vetraut habe.

Was hätter er im Rest des Tages schlimmes anstellen können?

Knöllchen schickst du mit Angaben zum Käufer zurück.

Wenn die Polizei dich wegen eines Banküberfalls mit deinem Auto befragt gibst denen seine Personummer.

Nicht abmelden kann er nicht mehr (ist er ja schon).

Versicherung geht mit dem Verkauf auf ihn über (also sind deine Prozente sicher).

Gut, kann alles Arbeit machen, ist aber nix dramatisches und wenn ich jemandem soo arg misstraue, dann kriegt der mein Auto erst gar nicht. 😉

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Juli 2017 um 10:53:20 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2017 um 16:49:29 Uhr:



Das abgemeldete Kennzeichen wird nicht am selben Tag neu vergeben und die Versicherung läuft auch für den Rest des Tages.
Das sind alles keine Hindernisse für das Zurückfahren.

Gruß Metalhead

Richtig, darum sprach ich explizit von Fahrten zum Zwecke der (Wieder-)Zulassung.

Aber hier geht's doch um die Abmeldung (falls es da einen Themenwechsel gab, ist der an mir vorüber gegangen).

Gruß Metalhead

https://www.motor-talk.de/.../...-vorbesitzer-versichert-t6088628.html

Und wer bezahlt da den Schaden?
Deswegen am besten abgemeldet verkaufen

Schwarze Schaafe gibt es immer.

Ich habe die letzten 2 Jahrzehnte meine Autos fast immer angemeldet
verkauft und gekauft und nie damit Probleme gehabt.
So wird die ganze Angelegenheit vereinfacht.

Kaufvertrag von den gelben Engeln benutzen und den zuständiger
Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerungsanzeige (Seite 4)
zukommen lassen. Thema erledigt.

Gruß
spook

PS: in den 90ern klingelte schon mal die Polizei bei mir, weil mein Auto
in einen Unfall in Polen beteiligt ist. Kaufvertrag vorgelegt und keine
Probleme mit der Vers. oder sonst jemanden gehabt.
Aber ob das heute noch so ist.....

Zitat:

@Xslkx schrieb am 15. Juli 2017 um 11:29:22 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...-vorbesitzer-versichert-t6088628.html

Und wer bezahlt da den Schaden?
Deswegen am besten abgemeldet verkaufen

Wurde sowohl in dem verlinkten Thread, als auch hier bereits beantwortet. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Juli 2017 um 12:19:48 Uhr:



Zitat:

@Xslkx schrieb am 14. Juli 2017 um 10:27:50 Uhr:


weil ich im einfach nicht vetraut habe.

Was hätter er im Rest des Tages schlimmes anstellen können?
Knöllchen schickst du mit Angaben zum Käufer zurück.
Wenn die Polizei dich wegen eines Banküberfalls mit deinem Auto befragt gibst denen seine Personummer.
Nicht abmelden kann er nicht mehr (ist er ja schon).
Versicherung geht mit dem Verkauf auf ihn über (also sind deine Prozente sicher).
Gut, kann alles Arbeit machen, ist aber nix dramatisches und wenn ich jemandem soo arg misstraue, dann kriegt der mein Auto erst gar nicht. 😉

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Juli 2017 um 12:19:48 Uhr:



Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Juli 2017 um 10:53:20 Uhr:


Richtig, darum sprach ich explizit von Fahrten zum Zwecke der (Wieder-)Zulassung.


Aber hier geht's doch um die Abmeldung (falls es da einen Themenwechsel gab, ist der an mir vorüber gegangen).

Gruß Metalhead

Hallo,
ich kram das hier nochmal vor. Freitag wird mein Focus abgeholt. Der Mann in der Zulassungsstelle sagte mir grad am Telefon das ich den Wagen Freitag abmelden kann,die entwerteten Nummerschilder mitnehmen kann und das der Käufer das Auto dann mit den entwerteten Schildern nach HH(ca 180 km) überführen dürfe bis max. 23:59 Uhr. So spart man sich die Kzk's . Hab ich das so richtig verstanden das das wirklich so möglich ist? Das wäre für alle ja am einfachsten..
Gruß Micha

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