Über rot gefahren hilfe!!!
Hallo leute, ich hatte vor 4 Woche ca. einen Unfall gehabt, es war leider meine Schuld. Ich bin über Rot gefahren, doch leider habe ich ein Auto "Knapp" getroffen 🙁 das Auto hatte nichts doch mein Hyundai i30 war ziemlich kapput vorne. Das Problem ist das ich noch in der Probezeit bin und wirklich angst habe von den Folgen was ich jetzt kriegen kann. Klar renne ich nicht weg und werde auch die Verantwortung tragen aber ich kann nicht ohne Fürerschein bleiben da ich ein kleines Kind habe. Ich brauche nicht jetzt leute die mich zu sau machen und mich runter ziehen ich möchte nur erfahren was mir passieren kann. Denkt ihr ein Monat Fahrverbot oder Führerschein komplett weg? Habt ihr da erfahreng? Ich bedanke mich scjon mal.
Beste Antwort im Thema
Natürlich bekommst Du auch zwei Punkte. Deine Straftat ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Deine Fahrerlaubnis ist nicht in Gefahr (letztes Mal).
73 Antworten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 18. September 2019 um 10:33:33 Uhr:
Solange es keine Beweise oder Zeugen gibt, die belegen können, dass die Ampel wirklich 4 Sekunden rot war, würde ich da keine Aussage dazu machen.
Hoffentlich hast Du das nicht irgendwo rumerzählt....ausser hier im Forum.
Du siehst ja jetzt was Du davon hast. Kriegst gleich wieder eine mit von den 100% igen.Wenn Dich das alles so belastet, dann geh doch mal zu Deinem zuständigen Amtsgericht und frage einfach mal nach, ob Ermittlungen gegen Dich wegen dieses Unfalls laufen!
So hast Du wenigstens mal etwas mehr Gewissheit was im Gange ist und musst nicht jeden Tag aufs Neue mit banger Erwartung zum Briefkasten gehen.
Mach das bitte!
Das hat mit 100 % nichts zu tun! Auf der BAB kann m. M. n. jeder die Sau rauslassen, in der Stadt hat das zu bleiben. Das Risiko von (Kollateral-)Schäden ist einfach groß. Wärst du immer noch so entspannt, wenn der Unfall mit Personenschaden einhergegangen oder du vielleicht Unfallgegner gewesen wärest?
Ich habe gerade mit einem befreundeten Beamten gesprochen. Bei 4 Sek. Rotlichtverstoß ist der FS sehr wahrscheinlich weg. Über Probezeit, Bußgeld und Punkte brauchen wir wohl nicht zu reden.
„Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, machen sich eines schwerwiegenden A-Verstoßes schuldig. Handelte es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit müssen Sie neben der jeweiligen Strafe mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Außerdem wird sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern.“
Und weiter:
„Thematisiert werden in dem (umgangssprachlich fälschlicherweise auch Nachschulung genannten) Aufbauseminar insbesondere auch die Verstöße des jeweiligen Teilnehmers unter die Lupe genommen, die zur Teilnahme an dem Kurs führten. Die Teilnehmer besprechen gemeinsam mit dem Gruppenleiter mögliche Wege, um solche Verstöße zukünftig zu vermeiden. Haben die Teilnehmer das Aufbauseminars beendigt, erhalten sie eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Verweigert der Führerscheininhaber die Teilnahme am Aufbauseminar, kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Erst wenn die erfolgreiche Seminar-Teilnahme nachgewiesen werden kann, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten und der Betroffene tritt in die verlängerte Probezeit ein.“
Ich glaube hier steht alles drin, was Du wissen musst.
Hast Du das nicht längst selbst im Netz ergoogelt?
Quelle ist: https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 18. September 2019 um 10:41:37 Uhr:
„Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, machen sich eines schwerwiegenden A-Verstoßes schuldig. Handelte es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit müssen Sie neben der jeweiligen Strafe mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Außerdem wird sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern.“
Richtig, aber die Strafe wird hier nicht definiert, oder?
Habe ich eben nachgereicht.
Und weiter oben schon geschrieben....
360€ 2 Punkte, 1 Monat....
Gut, dass wäre die OWI.
Ob bei der Straftatsgeschichte was rumkommt weiß man aktuell noch nicht.
Edith: Ob BAB oder Stadt macht meiner Meinung nach keinen Unterschied!
Auf BAB die Sau rauslassen , wie Du es nennst, finde ich noch viel schlimmer...
Darunter verstehe ich: mit 150 überholen und wenn dann einer entgegekommt in den Graben oder voll draufhalten. Meinst Du die Insassen sehen danach besser aus als bei einem SeitenaufprallCrash mit 50 kmh in der Stadt?
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Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 18. September 2019 um 10:45:03 Uhr:
Habe ich eben nachgereicht.
Und weiter oben schon geschrieben....
360€ 2 Punkte, 1 Monat....
Gut, dass wäre die OWI.
Ob bei der Straftatsgeschichte was rumkommt weiß man aktuell noch nicht.
1 Monat und je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich...
Ich wünsche niemanden was schlechtes, aber wie soll die Rechtfertigung der TE aussehen? Alleine die Rekonstruktion des Unfalls wird ergeben, dass das Rotlicht länger als 1 Sek. Rot geschaltet war/gewesen sein muss. Ich denke auch, dass aus dem Unfallhergang mindestens grobe Fahrlässigkeit hervorgehen wird.
Wegen des Euphemismus, das war keinesfalls so ernst gemeint ;-) Das Unfallrisiko ist auf einer BAB m. M. n. bedeutend geringer als im städtischen Verkehr.
Gut, warten wir mal ab was rauskommt und lassen wir das andere lieber mal.
Ich bin ja auch weder Kläger noch Richter.
Hab ja schon vorher geschrieben was ich dazu denke. Stichwort: Amokfahrt, Wiederholungstäter usw.
Ja, ich überlege es mir ob ich mich schlau mache und nachfrage wie es aussieht oder ib ich einfach warte. Wenn näheres weiss, schreib ich hier rein. Es gab Zeugen. Es ist auch schon alles erledigt worden ich habe mein Auto wieder die andere Person hat das Fahrzeug ebenfalls repariert. Mit der Versicherung lief alles reibungslos. Jetzt fehlt nur noch die "Strafe". Ich gehe wie gesagt vom schlimmsten aus, allein schon das es bald 5 Monate vorbei sind also da muss was faul sein. Wäre das ein OWI dann wäre die Geschichte gegessen. Danke an alle für die Antwort und hilfe.
Bin ich froh dass die meisten hier nicht Staatsanwälte ind Richter sind.
Obwohl die Straßen wären leer und die Gefängnisse .....
Und an die Themenerstellerin
Es gibt nicht umsonst die Straßenverkehrsordnung, wenn man sich daran hält benötigt man keinen Bußgeldkatalog.
Ich hoffe Du lernst daraus, wegen 4 Sekunden seit Monaten in der Ungewissheit leben, lohnt sich einfach nicht. Wenn das damals durchgegangen wäre, sind es beim nächsten Mal 6 Sekunden.....
Zitat:
@Oyby17 schrieb am 18. September 2019 um 11:51:59 Uhr:
Ja, ich überlege es mir ob ich mich schlau mache und nachfrage wie es aussieht oder ib ich einfach warte.
Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken. 😉
Auch eine Straftat wäre nach 3 Jahren verjährt und 1/6 hast du schon. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
Bin ich froh dass die meisten hier nicht Staatsanwälte ind Richter sind.
Obwohl die Straßen wären leer und die Gefängnisse .....Und an die Themenerstellerin
Es gibt nicht umsonst die Straßenverkehrsordnung, wenn man sich daran hält benötigt man keinen Bußgeldkatalog.
Ich hoffe Du lernst daraus, wegen 4 Sekunden seit Monaten in der Ungewissheit leben, lohnt sich einfach nicht. Wenn das damals durchgegangen wäre, sind es beim nächsten Mal 6 Sekunden.....
Ich würde nicht sagen, dass sich das nicht "lohnt". Wir reden von einem selbstverschuldeten Unfall infolge eines schweren Rotlichtsverstoßes durch grobe Fahrlässigkeit. Das ist absolut kein Kavaliersdelikt mehr und für mich Grund genug, dass in DE der Bußgeldkatalog entsprechend angepasst werden muss. In anderen Ländern Europas wird das richtig richtig teuer, da traut sich das keiner, egal wie wichtig die Prüfung ist. Und ich habe noch keinen Prüfer erlebt, der einen Prüfling nicht mehr zum Prüfen zulässt, weil er fünf Minuten zu spät kommt.
Die Prüfung dürfte ohnehin nach dem Unfall gelaufen sein...
Was sagt denn die Versicherung überhaupt dazu? Die dürfte doch kaum einen Pfennig zahlen, da grob fahrlässig. Ich würde mir eher Gedanken darüber machen, wie ich die Schäden selbst regulieren soll...
macht die Rumspekuliererei Sinn? Vor allem könnte man vorher mal den Thread lesen:
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 18. September 2019 um 15:48:12 Uhr:
Was sagt denn die Versicherung überhaupt dazu? Die dürfte doch kaum einen Pfennig zahlen, da grob fahrlässig.
}>
Zitat:
@Oyby17 schrieb am 18. September 2019 um 11:51:59 Uhr:
Mit der Versicherung lief alles reibungslos.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. September 2019 um 15:55:18 Uhr:
macht die Rumspekuliererei Sinn? Vor allem könnte man vorher mal den Thread lesen:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. September 2019 um 15:55:18 Uhr:
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 18. September 2019 um 15:48:12 Uhr:
Was sagt denn die Versicherung überhaupt dazu? Die dürfte doch kaum einen Pfennig zahlen, da grob fahrlässig.
}>
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. September 2019 um 15:55:18 Uhr:
Zitat:
@Oyby17 schrieb am 18. September 2019 um 11:51:59 Uhr:
Mit der Versicherung lief alles reibungslos.
Da staune ich...gelesen habe ich es auch, aber ich dachte da kommt noch was.
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 18. September 2019 um 15:48:12 Uhr:
Ich würde nicht sagen, dass sich das nicht "lohnt". Wir reden von einem selbstverschuldeten Unfall infolge eines schweren Rotlichtsverstoßes durch grobe Fahrlässigkeit. Das ist absolut kein Kavaliersdelikt mehr und für mich Grund genug, dass in DE der Bußgeldkatalog entsprechend angepasst werden muss. In anderen Ländern Europas wird das richtig richtig teuer, da traut sich das keiner, egal wie wichtig die Prüfung ist.
360€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Was willst du da noch sinnvoll an Strafe erhöhen? Guillotine? Ich mein, wenn DAS schon nicht abschreckend genug ist, über rot zu fahren.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 18. September 2019 um 16:17:33 Uhr:
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 18. September 2019 um 15:48:12 Uhr:
Ich würde nicht sagen, dass sich das nicht "lohnt". Wir reden von einem selbstverschuldeten Unfall infolge eines schweren Rotlichtsverstoßes durch grobe Fahrlässigkeit. Das ist absolut kein Kavaliersdelikt mehr und für mich Grund genug, dass in DE der Bußgeldkatalog entsprechend angepasst werden muss. In anderen Ländern Europas wird das richtig richtig teuer, da traut sich das keiner, egal wie wichtig die Prüfung ist.360€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Was willst du da noch sinnvoll an Strafe erhöhen? Guillotine? Ich mein, wenn DAS schon nicht abschreckend genug ist, über rot zu fahren.
In Norwegen kostet dich das über 600 Euro, in England sogar über 1000 Euro...Für mich wären auch die Konsequenzen in DE abschreckend genug (in diesem Fall). Andere Delikte werden in meinen Augen vergleichsweise zu milde bestraft wie z. B. Parken auf der Busspur, zweiter Reihe oder oder...selbst Blitzerfotos sind vergleichsweise günstig. In Frankreich bist du richtig schnell hart dran, was Geschwindigkeitsübergrenzungen anbelangt.
In obigem Fall würde ich nicht ausschließen, dass vor dem Passieren der ohnehin roten Ampel-Kreuzung noch ordentlich beschleunigt wurde.
Der Unfall hätte auch ähnliche Konsequenzen haben können wie in Berlin...von daher, sehe ich bei sowas wortwörtlich "rot".
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 18. September 2019 um 16:17:33 Uhr:
360€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Was willst du da noch sinnvoll an Strafe erhöhen? Guillotine? Ich mein, wenn DAS schon nicht abschreckend genug ist, über rot zu fahren.
das wäre das Resultat einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Dazu wird es aber nicht mehr kommen, weil die Owi verjährt ist.