Über rot gefahren hilfe!!!

Hyundai i30 3 (PDE)

Hallo leute, ich hatte vor 4 Woche ca. einen Unfall gehabt, es war leider meine Schuld. Ich bin über Rot gefahren, doch leider habe ich ein Auto "Knapp" getroffen 🙁 das Auto hatte nichts doch mein Hyundai i30 war ziemlich kapput vorne. Das Problem ist das ich noch in der Probezeit bin und wirklich angst habe von den Folgen was ich jetzt kriegen kann. Klar renne ich nicht weg und werde auch die Verantwortung tragen aber ich kann nicht ohne Fürerschein bleiben da ich ein kleines Kind habe. Ich brauche nicht jetzt leute die mich zu sau machen und mich runter ziehen ich möchte nur erfahren was mir passieren kann. Denkt ihr ein Monat Fahrverbot oder Führerschein komplett weg? Habt ihr da erfahreng? Ich bedanke mich scjon mal.

Beste Antwort im Thema

Natürlich bekommst Du auch zwei Punkte. Deine Straftat ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Deine Fahrerlaubnis ist nicht in Gefahr (letztes Mal).

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Juni 2019 um 20:02:20 Uhr:


Hallo, Fastback01,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Juni 2019 um 20:02:20 Uhr:



Zitat:

@Fastback01 schrieb am 11. Juni 2019 um 15:47:59 Uhr:


Die Polizisten durften Dir nicht sagen ob Du den Schein abgeben musst für eine bestimmte Zeit oder nicht, denn sie sind die Exekutive und nicht die Legislative.

das stimmt so nicht ganz.

Wenn bei einem Unfall, z. B. aufgrund einer Rotlichtfahrt, der begründete Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung gegeben ist, wird in den meisten Fällen gleich vor Ort der Führerschein einkassiert (meist nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt).

Und selbst, wenn dem nicht so sein sollte: Die Beamten dürfen aus ihrer Erfahrung heraus ohne Angst vor einem Rüffel eine Prognose abgeben, ob ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu,

natürlich können Polizeibeamte sogar ohne Rücksparache mit der Staatsanwaltschaft eingreifen. Die berühmte "Gefahr im Verzug" Situation. Was ich mehr im Kopf habe ist, dass einige Personen vor Gericht evtl klagen mit der Begründung: "Der Beamte hatte mir aber gesagt, dass...." oder "ich das so so gemacht weil der Beamte mir gesagt hatte, dass..." Wenn ein paar Beamte schlechte Erfahrungen damit gemacht haben, dann halten sie sich sehr zurück bzgl. Informationen/Aussagen. Es hängt ganz von dem Polizisten ab. Ich wollte eigentlich sagen, dass sie nicht aus "Bosheit" oder "Unwillen" desweilen auf (für uns wichtige/dringende) Fragen keine Auskunft geben.

Mir ist jemand von links ins in die Fahrertür gefahren (normale Kreuzung, ich war auf der Vorfahrt berechtigten Straße)). Als die Polizei kam, schimpfte die Fahrerin rum und meinte, dass ich Schuld sei. Er hatte ihr dann das Wort abgeschnitten, weil ich nicht einmal einen Satz zu Ende sprechen konnte ohne, dass sie dazwischen geredet hatte. Nachdem er alles aufgenommen hatte, sagte er zu mir leise, dass die Sache doch recht eindeutig sei, wer denn hier die schuldige Person sei....

Viele Grüße

Hallo, Fastback01,

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 12. Juni 2019 um 12:31:52 Uhr:


Nachdem er alles aufgenommen hatte, sagte er zu mir leise, dass die Sache doch recht eindeutig sei, wer denn hier die schuldige Person sei....

der Kollege hat vermutlich nur unnötige Diskussionen mit Deiner Unfallgegnerin vermeiden wollen, denn seine Einschätzung hätte er ansonsten auch ruhig laut äußern können.

Es wird hier oft übersehen, dass es bei einem Unfall zwei Komponenten gibt: Die polizeiliche und die zivilrechtliche.

Der Polizeibeamte schaut, ob es eine vorwerfbare Handlung gegeben hat, wer aus seiner Sicht etwas falsch gemacht hat und was der oder die Beteiligten falsch gemacht haben, bzw. was man ihm oder ihnen vorzuwerfen hat.

Dementsprechend folgt dann die Unfallanzeige bzw. die Verwarnung und in aller Regel wird der Tatvorwurf, den der Beamte festgestellt hat, auch so von der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft zunächst einmal übernommen.

Je nach Sachlage kann es im Nachhinein sein, dass z. B. durch einen geschickten Anwalt die Strafe (ich nehme diesen Begriff einfach mal so pauschal) gemindert wird, es kann aber, wie schon geschrieben, auch sein, dass ein Richter ein höherwertiges Delikt feststellt und dieses dann aburteilt.

Zurückhalten sollte man sich dagegen als Polizeibeamter mit Prognosen, was den zivilrechtlichen Bereich angeht, denn da kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen, aber auch Gerichte, auch den Unfallbeteiligten eine Mitschuld zusprechen, denen aus polizeilicher Sicht kein Vorwurf gemacht wurde.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo leute, ich wollte euch auf dem laufenden zu halten. Ich habe bis heute immer noch nichts gehört. Ich werde langsam verrückt, also vald 5 Monate und immer noch nichts gehört. Ich weiss nur das der andere Fahrer am nächsten Tag bei ser Polizei angegeben hat das er Schleudertrauma hatte, hat aber auf eine Anzeige verzichtet mit der Begründung ds er mir nicht böses will. Ich frag mich wirklich warum es so lang dauert. Wie bereits erwähnt mit eine Geldstrafe, verlängerung der Probezeit und Fahrverbot kann ich gut leben. Meine angst ist mein Lappen abgeben zu müssen und ich muss sagen mittlerweile stinkt es mir extrem. 5 Monate, findet ihr es normal?

Zitat:

@Oyby17 schrieb am 12. September 2019 um 20:53:51 Uhr:


Hallo leute, ich wollte euch auf dem laufenden zu halten. Ich habe bis heute immer noch nichts gehört. Ich werde langsam verrückt, also vald 5 Monate und immer noch nichts gehört. Ich weiss nur das der andere Fahrer am nächsten Tag bei ser Polizei angegeben hat das er Schleudertrauma hatte, hat aber auf eine Anzeige verzichtet mit der Begründung ds er mir nicht böses will. Ich frag mich wirklich warum es so lang dauert. Wie bereits erwähnt mit eine Geldstrafe, verlängerung der Probezeit und Fahrverbot kann ich gut leben. Meine angst ist mein Lappen abgeben zu müssen und ich muss sagen mittlerweile stinkt es mir extrem. 5 Monate, findet ihr es normal?

Zuerst ein Danke dafür, dass du dich nochmal meldest. Entspann dich, der Brief wird schon ankommen. Aber die Fahrerlaubnis wirst du nicht dauerhaft verlieren. Der deutsche Staat ist sehr "milde", wenn es um Bestrafungen geht. Da müsstest schon du mit 160 km/h in der Innenstadt fahren. Selbst da bin ich mir nicht 100% sicher, ob die Fahrerlaubnis dauerhaft einkassiert wird.

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Nach 5 Monaten ist die Owi verjährt. Nur als Straftat könnte es noch geahndet werden, das ist aber eher unwahrscheinlich. Dein Führerschein ist nicht in Gefahr und Probezeitfolgen werden auch nicht entstehen.

Zitat:

Nach 5 Monaten ist die Owi verjährt. Nur als Straftat könnte es noch geahndet werden, das ist aber eher unwahrscheinlich. Dein Führerschein ist nicht in Gefahr und Probezeitfolgen werden auch nicht entstehen.

Danke für deine Antwort. Ich mache mir schon gedanken, es ist seltsam, die Stadt läast ja nichts durchgehen, ich frag mich schon ob die ea nicht als straftat gesehen haben. Mache mir echt ein Kopf. Ich kann mir nicht vorstwllen das sie sie 3 Monaten frist vergessen falls die es als owi gesehen hätten. Danke nochmal für deine schnelle Anwtort und hilfe.

erst wird ja wegen der Straftat ermittelt und so lange kann es als Owi gar nicht verfolgt werden. Wenn die Straftat eingestellt wird, wird es an die Bußgeldstelle abgegeben, aber es ist keinesfalls unüblich, dass es dann bereits verjährt ist und als Owi nicht mehr verfolgt werden kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2019 um 14:48:06 Uhr:


erst wird ja wegen der Straftat ermittelt und so lange kann es als Owi gar nicht verfolgt werden. Wenn die Straftat eingestellt wird, wird es an die Bußgeldstelle abgegeben, aber es ist keinesfalls unüblich, dass es dann bereits verjährt ist und als Owi nicht mehr verfolgt werden kann.

Gut zu wissen, das habe ich gar nicht gewusst. Na dann habe ich ja mal noch hoffnung wo bei ich ganz genau weiss das die deutsche staat nicht scherz. Wie gesagt es ist extrem seltsam 5 Monate....

Ich kenne 3 Fälle von Ermittlungen zu Straftaten von der Münchner St.At. und alle dauerten ca.7 Monate .
Dann bekam der/die betreffende Person einen Einstellungsbescheid, respektive Strafbefehl.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 17. September 2019 um 21:02:31 Uhr:


Ich kenne 3 Fälle von Ermittlungen zu Straftaten von der Münchner St.At. und alle dauerten ca.7 Monate .
Dann bekam der/die betreffende Person einen Einstellungsbescheid, respektive Strafbefehl.

Ok heftig, ich rechne auch langsam mit was schlimmes, den sollte ein owi sein wäre es schon längst da. Ich bruch mein Führerschein unbedingt aber ich glaune scjon langsam wirklich das die es mir weg nehmen wollen. Ich kan nur abwarten. Wenn was kommt berichte ich hier. Danke an alle für die antworten.

Wieso wegnehmen?
Dazu besteht nach allem was Du eingangs berichtet hast keine Veranlassung.
Mach Dich nicht so verrückt und beruhige Dich wieder.
Wie schon anfangs gesagt und im Bußgeld Katalog zu lesen:
Schlimmstenfalls, wenn Ampel länger als 1Sek.Rot und
­Sachschaden verursacht:
360 € 2 Punkte
1 Monat Fahrverbot & je nach Tatbe­gehung Geld­strafe, Führer­schein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.

Das mit der Geldstrafe und Entzug kommt doch garantiert bloß für vorsätzliche Amokfahrten in Betracht oder Intensiv Mehrfachtäter.
Nicht bei „Schusseligkeit“ wie bei Dir.
Gibt es Aussagen oder Zeugen wie lange die Ampel rot zeigte?
Hast Du gar nichts schriftlich bekommen?
Wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, wird einem daß in solchen Fällen meines Wissens nach auch irgendwie kundgetan.
Viel Glück.

Zitat:

Wieso wegnehmen?
Dazu besteht nach allem was Du eingangs berichtet hast keine Veranlassung.
Mach Dich nicht so verrückt und beruhige Dich wieder.
Wie schon anfangs gesagt und im Bußgeld Katalog zu lesen:
Schlimmstenfalls, wenn Ampel länger als 1Sek.Rot und
­Sachschaden verursacht:
360 € 2 Punkte
1 Monat Fahrverbot & je nach Tatbe­gehung Geld­strafe, Führer­schein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.

Das mit der Geldstrafe und Entzug kommt doch garantiert bloß für vorsätzliche Amokfahrten in Betracht oder Intensiv Mehrfachtäter.
Nicht bei „Schusseligkeit“ wie bei Dir.
Gibt es Aussagen oder Zeugen wie lange die Ampel rot zeigte?
Hast Du gar nichts schriftlich bekommen?
Wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, wird einem daß in solchen Fällen meines Wissens nach auch irgendwie kundgetan.
Viel Glück.

Ich bin noch in der Probezeit, wenn sie es nicht als owi anerkennen dann ist das ein straftat und da bekomme ich soviel ich weiss den Lappen weg. Es ist schon so lange ehr es ist sicher schon ei der staatsanwaltschaft oder noch schlimmer. Ja es gab zeugen aber wie esagt das andere Auto hatte kaum was, der Typ hat sich am nächsgen Gag bei der Polizei gemeldet und meinte schleudertrauma gehabt zu haben wollte mich aber nicht anzeigen. Mein Auto war am meisten betroffen aber weder ich noch meine freunsin hatgen iwas. Wie gesagt seit dem fast 5 Monate ehr. Ich Wohne in eine kleine Stadt 150.000 einwohner in der Nähe von Stuttgart. Je mehr Zeit vergeht desto mehr habe ich das gefühl das die es als straftat bewerten was weiss ich warum. Danke für die Antworten und hilfe.

nein, Deine Fahrerlaubnis ist nicht in Gefahr. Selbst wenn es einen Strafbefehl geben würde, dann wären das moderate 20 Tagessätze oder so. Wahrscheinlicher ist aber eine Einstellung gegen Geldauflage oder es wird komplett eingestellt.

Zitat:

Ich habe nichts konsumiert, es wurden auch keine Tests durchgeführt, die waren sich wohl sicher das ivh nichts konsumiert habe, was auch der Warheit entspricht. Es war 7 Uhr morgens und wollte meine Freundin in die Schule bringen da Sie deutsch Prüfung hatte. Es war um die 4 sek rot wo ich drüber gefahren bin ich habe ca 40 meter vorher noch auf die Ampel geschaut und da nichts los war bin ich weiter gefahren ohne nochmal auf die Ampel geschaut zu haben. Ich weiss leute blöd, ich kann es mir auch nicht erklären. Es war eine lehre fürs Leben.

Ich will ja nichts sagen, aber das alleine ist m. M. n. schon Vorsatz. Der TE hat billigend die Gefährdung sich und anderer Verkehrsteilnehmer auf sich genommen, um seine Begleitung rechtzeitig zu einer Prüfung zu fahren. Bei 4 Sek. Rotlicht ist das kein Kavaliersdelikt mehr.

Ich denke auch, dass da ein Anwalt wenig ausrichten kann. Für so etwas habe ich - sorry - insbesondere in der Probezeit absolut kein Verständnis.

Zitat:

Ja es gab zeugen aber wie esagt das andere Auto hatte kaum was, der Typ hat sich am nächsgen Gag bei der Polizei gemeldet und meinte schleudertrauma gehabt zu haben wollte mich aber nicht anzeigen

Und woher willst du das wissen, bist du ein Gutachter? Ich hatte mal eine Parkschaden mit einem VW T7 aufgrund defekter PDC. Zu sehen war bis auf ein defektes Rücklicht und Lackkratzer nichts. Kostenpunkt waren aber stolze 1.500 Euro...

Solange es keine Beweise oder Zeugen gibt, die belegen können, dass die Ampel wirklich 4 Sekunden rot war, würde ich da keine Aussage dazu machen.
Hoffentlich hast Du das nicht irgendwo rumerzählt....ausser hier im Forum.
Du siehst ja jetzt was Du davon hast. Kriegst gleich wieder eine mit von den 100% igen.

Wenn Dich das alles so belastet, dann geh doch mal zu Deinem zuständigen Amtsgericht und frage einfach mal nach, ob Ermittlungen gegen Dich wegen dieses Unfalls laufen!
So hast Du wenigstens mal etwas mehr Gewissheit was im Gange ist und musst nicht jeden Tag aufs Neue mit banger Erwartung zum Briefkasten gehen.
Mach das bitte!

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