Über Autobahnparkplätze am Stau vorbei...

Hi zusammen!

Da eben auf RTL gerade eine kurze Reportage über das Thema kam und ich mich auch schon oft damit beschäftigt habe, gebe ich es mal hier zur Diskussion:

Wenn jemand einen Autobahnparkplatz nutzt, um an einem Stau vorbei zu fahren und er wird dabei von der Polizei erwischt, kann mit zwei Punkten rechnen und damit, 50€ ärmer zu werden. So viel kostet es nämlich, wenn man Verkehrsnebenwege missbräuchlich nutzt. Ähnliches gilt also auch, wenn man den Standstreifen nutzt, um früher zur Ausfahrt zu gelangen.

Was haltet Ihr von Leuten, die so etwas tun und was haltet Ihr von der Höhe der Strafe?

Im stuttgarter Raum hat die Polizei extra eine Sonderkommission gegründet, die sich mit der Observierung von Autobahnparkplätzen beschäftigt und die Verkehrssünder gleich an Ort und Stelle stoppt.

Interessant waren die Ausreden der Erwischten in der Reportage. Die einen wollten kurz im Rollen eine SMS lesen (was ja an sich auch schon verboten ist), die anderen gaben es auch einfach zu, dass sie sich einen Vorteil verschaffen wollten. Einer gab an, er wollte das Toilettenhäuschen nutzen, fuhr dann aber weiter, weil eine zu lange Schlange davor stand - wer will ihm das Gegenteil beweisen?

Jetzt interessiert mich eure Meinung 😉

Beste Antwort im Thema

15 Jahre nach dem letzten Beitrag.

So lange braucht nicht mal die Deutsche Justiz, um zu einem Urteil zu kommen - auch wenn das vermutlich milder ausfällt als Rübe ab! 😁

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Zitat:

Original geschrieben von x86


Also mir hat mein Fahrlehrer das folgendermaßen erklärt:
Wenn du auf 'ner Fahrspur stehst wo 'n Pfeil is MUSST du in die Richtung abbiegen (oder geradeausfahren) wo der Pfeil hinzeigt. Ist auf ner Spur kein Pfeil vor der Haltelinie darfst du hinfahren wo du magst.

MfG,
Stefan

@Chris:

Ich weiß das leider nur - genauso wie oben beschrieben - vom Fahrlehrer. Wenn man sich die Mühe macht und die entsprechende Gesetzesstelle sucht, wird man sie sicherlich auch finden. ;o)

Zitat:

Original geschrieben von HeikoHamm


@Chris:
Ich weiß das leider nur - genauso wie oben beschrieben - vom Fahrlehrer. Wenn man sich die Mühe macht und die entsprechende Gesetzesstelle sucht, wird man sie sicherlich auch finden. ;o)

Genau das dachte ich mir auch Heikohamm. Ich selbst habe auch schon geforscht und komme immer noch dazu, dass

ich keine Regelung in der STVO

gefunden habe, die das untersagt, solange man niemanden behindert oder durchgezogene Leitlinien überfährt.

Dass die Fahrlehrer die von Dir beschriebene Meinung an die Fahrschüler weitergeben ist sicherlich sinnvoll, aber hier ging es wirklich ja mal, wie so oft im Sicherheitsforum, um die tatsächlich verbindliche Regelung.

@X86:
Das ist nicht nur in München so. Es handelt sich hier um eine Lichtzeichenanlage, die pro Spur (und auf der A99 auch für den ehemaligen Standspurbereich) entweder einen grünen Pfeil anzeigt ("Fahren"😉, einen gelben Pfeil zur Seite ("Spur freimachen, endet bald"😉 oder ein rotes diagonales Kreuz ("befahren der Spur nicht zulässig"😉 anzeigt.

Grüßle
Chris

Zitat:

Original geschrieben von ChrisNoDiesel


Genau das dachte ich mir auch Heikohamm. Ich selbst habe auch schon geforscht und komme immer noch dazu, dass ich keine Regelung in der STVOgefunden habe, die das untersagt, solange man niemanden behindert oder durchgezogene Leitlinien überfährt.
Dass die Fahrlehrer die von Dir beschriebene Meinung an die Fahrschüler weitergeben ist sicherlich sinnvoll, aber hier ging es wirklich ja mal, wie so oft im Sicherheitsforum, um die tatsächlich verbindliche Regelung.

Grüßle
Chris

Das wird alleine deshalb schon verboten sein, weil nicht immer Links- und Geradeausspuren gleichzeitig grün haben. Wenn Du links abbiegen wolltest und Dich dann doch für Geradeaus entscheidest, könnten die Rot haben. Ich bleibe dabei, es ist untersagt. Und irgendwo wird sich das auch schriftlich wiederfinden. Werde auch mal schauen, ob ich irgendwie was rauskriege.

Noch etwas zu fahren auf dem Standstreifen:

In der CH gab es einen Unfall, weil ein korrekt fahrendes Auto im Stau auf den Fahrstreifen der Ausfahrt herüberzog und dabei mit einem Auto zusammenstiess, das auf dem Standstreifen heranfuhr.

Schuldig gesprochen wurde der Fahrer auf dem Standstreifen, da der normal eingespurte Fahrer nicht damit rechnen muss, dass Fahrzeuge auf dem Standstreifen am überholen / vorfahren sind.

Simon

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1 Fall = 6 Richter = 6 verschiedene Urteile und wenn es das Ausland war, dann sowieso schonmal pauschal

Also möglich wäre so ein Urteil in D auch, aber genauso gut auch 5 andere Varianten....😁

Zitat:

Das wird alleine deshalb schon verboten sein, weil nicht immer Links- und Geradeausspuren gleichzeitig grün haben. Wenn Du links abbiegen wolltest und Dich dann doch für Geradeaus entscheidest, könnten die Rot haben.

... in so einem Fall kann es sogar ziemlich teuer kommen.

Etwas älter, aber nichtsdestotrotz ja weiterhin aktuell:

Zitat:

Strafe für Spurwechsel über rote Ampel

Vorsicht bei der Einfahrt in eine Kreuzung.
Der kurzentschlossene Spurwechsel eines Linksabbiegers über eine rote Ampel auf eine Geradeaus-Fahrbahn mit "Grün", kann nämlich teuer werden.
Der vermeintliche "Kavalierstart" wird nicht als Kavaliersdelikt behandelt, sondern gilt als ernster Rotlicht-Verstoß.
Der Rotsünder muß mit einmonatigem Fahrverbot, vier Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von knapp 300,- Mark rechnen.
Kann dem Fahrer nachgewiesen werden, daß er vorsätzlich gehandelt hat, kann die Buße sogar verdoppelt werden.
So eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: 4 StR 647 / 96).

(Quelle:

http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/archiv/980203_6.html

)

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Was die Frage nach dem Spurwechsel im Kreuzungsbreich an sich angeht und wo das in der StvO stehen soll: schonmal über die Bedeutung des weißen Richtungpfeils nachgedacht?
Ist genausowenig aus Schönheitsgründen angebracht wie beispielsweise rundes blaues Schild mit Pfeil... sondern gleichwertiges Vorschriftszeichen 😉

Zitat:

Original geschrieben von OrcaDesign


Was die Frage nach dem Spurwechsel im Kreuzungsbreich an sich angeht: schonmal über die Bedeutung des weißen Richtungpfeils nachgedacht?
Ist genausowenig aus Schönheitsgründen da wie beispielsweise rundes blaues Schild mit Pfeil... 😉

Ja, mit allem bin ich einverstanden, nur dass ich die Stelle in der STVO einfach nicht GOOGLEN kann ... da stimmt doch was ned 😉 .

Grüßle
Chris - penetrant 😁😁

Googel mal nach "Richtungszeichen 297".

Dann kommt man beispielsweise auf diese Seite: [url]http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/index.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat297.htm[/url]

... oder dieser 😁 : http://www.vr-2000.de/Gesetze/stvo-3/body_stvo-3.html

Und dann kann man dieses unter §41 / Vorschriftzeichen lesen:

Zitat:

5. Pfeile

Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden.

Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert,

Zeichen 297 ... so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.

Anders gesagt: sind Pfeile auf einer deutlich erkennbaren Fahrspur (Linien - gestrichelt oder durchgezogen) und man befindet sich bereits an der Kreuzung, ist die angegebene Fahrtrichtung der Spur, auf der man sich befindet, für einen bindend (und damit dem blauen Schild vergleichbar).

Nur

wenn sich Pfeile allein auf der Fahrbahn befinden und keine Fahrspuren angezeichnet sind vor der Kreuzung, dann darf man immer noch in der Kreuzung seine Fahrtrichtung wechseln.

So, nun hoffentlich zufrieden 😁 - alles andere wäre auch reichlich seltsam gewesen.

@Orcadesign:

Vielen Dank, genau das habe ich gesucht ... keine Ahnung, warum das so schwer zu finden war.

Grüßle
Chris

Nachdem der Thread nun mal schon vom Thema abgedriftet ist:

Heute fuhr ich von einem Kundentermin in die Firma zurück und bog auf einer großen Kreuzung nach links ab. Dort verlaufen zwei Spuren für die Linksabbieger, die auch über eine entsprechende Ampel geregelt sind.

Ich kam aus einiger Entfernung auf die Kreuzung zugefahren, als die Ampel auf "Grün" umsprang.
Meine (linke) Spur war frei und auf der anderen Linksabbiegerspur standen vier Fahrzeuge. Die Fahrzeuge fuhren los und ich kam im Kreuzungsbereich neben den ersten Abbieger, der plötzlich auf der Kreuzung die Spur wechseln wollte und mich somit fast rammte (meine Scheinwerfer waren neben seinem Sitz). Zum Glück konnte ich noch vor der Verkehrsinsel ausweichen und abbremsen.

Ob er absichtlich die Spur wechselte, oder ob er nur die richtige Spur nicht mehr gefunden hatte, weiß ich nicht.

So viel also auch zum Thema (Spur in der Kreuzung wechseln)...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Nachdem der Thread nun mal schon vom Thema abgedriftet ist:

Sorry, dass ich Dir den Thread verlabert hab.

Grüßle
Chris

I hab mich bis jetzt aus der Diskussion rausgehalten aber findet ihr nicht, dass es doch verdammt logisch ist wo man hinfahren muss? Eben nur dorthin wo der Pfeil auf der Strasse hinzeigt oder das blaue Schild anzeigt. Die Beschilderung ist so gemacht, dass die Kreuzung möglichst wenig blockiert wird also sollte man sich daran halten. Wenn dauernd wer anderer die Spur wechselt oder auf die Idee kommt links abzubiegen wobei man nur geradeaus fahren darf, dann ist es doch klar, dass es mehr staut und dies führt wiederum zu Aggressionen und die wiederum zu Steit und das kan dan in einem Unfall enden nur weil jemand gemeint hat sich über die Verkehrszeichen hinwegsetzen zu können.

Hallo,

zum Thema: Ich fahre recht häufig auf der A99 (Münchner Umgehungsautobahn -> da wo alle Leute, die nördlich von M wohnen, immer pünktlich zum Ferienbeginn im Stau stehen). Dort gibt es am Dreieck München Ost die Raststätte Vaterstetten und ich habe es selbst schon gesehen, dass sich dort bei längeren Staus die Polizei aufbaut und "Raststätten-Durchfahrer" rauszieht. Was es für Strafen dafür gibt ist mir unbekannt.

Gruß

SWISS

Yo,

kenne das. Bei uns gibt es auch so eine Straßenecke, wo man, wenn man rechts fahren will, sich auch regulär an die Ampel stellen muss. Man kann aber auch über die Shell-Tankstelle fahren und umgeht damit die Ampel. Das ist genau das selbe. Da kenne ich nur die Ausreden von einigen Kollegen: Ich wollte mal eben nach den Spritpreisen schauen. Was für ein Schwachsinn. Also ich finde die Straße mit Punkten eigentlich ein wenig übertrieben. Ein normales Verwarnungsgeld von 35 Euro würde da auch ausreichen.

Zitat:

Original geschrieben von greenpolo6n


Ein normales Verwarnungsgeld von 35 Euro würde da auch ausreichen...

...zeigt aber leider bei den wenigsten uneinsichtigen Zeitgenossen die erhoffte Wirkung...

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