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Über Autobahnparkplätze am Stau vorbei...

Themenstarteram 3. August 2004 um 17:32

Hi zusammen!

Da eben auf RTL gerade eine kurze Reportage über das Thema kam und ich mich auch schon oft damit beschäftigt habe, gebe ich es mal hier zur Diskussion:

Wenn jemand einen Autobahnparkplatz nutzt, um an einem Stau vorbei zu fahren und er wird dabei von der Polizei erwischt, kann mit zwei Punkten rechnen und damit, 50€ ärmer zu werden. So viel kostet es nämlich, wenn man Verkehrsnebenwege missbräuchlich nutzt. Ähnliches gilt also auch, wenn man den Standstreifen nutzt, um früher zur Ausfahrt zu gelangen.

Was haltet Ihr von Leuten, die so etwas tun und was haltet Ihr von der Höhe der Strafe?

Im stuttgarter Raum hat die Polizei extra eine Sonderkommission gegründet, die sich mit der Observierung von Autobahnparkplätzen beschäftigt und die Verkehrssünder gleich an Ort und Stelle stoppt.

Interessant waren die Ausreden der Erwischten in der Reportage. Die einen wollten kurz im Rollen eine SMS lesen (was ja an sich auch schon verboten ist), die anderen gaben es auch einfach zu, dass sie sich einen Vorteil verschaffen wollten. Einer gab an, er wollte das Toilettenhäuschen nutzen, fuhr dann aber weiter, weil eine zu lange Schlange davor stand - wer will ihm das Gegenteil beweisen?

Jetzt interessiert mich eure Meinung ;)

Beste Antwort im Thema

15 Jahre nach dem letzten Beitrag.

 

So lange braucht nicht mal die Deutsche Justiz, um zu einem Urteil zu kommen - auch wenn das vermutlich milder ausfällt als Rübe ab! :D

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Ich hasse die Idioten die auf der Standspur vorbeifahren. Am meisten die die vorbeirasen. Wenn da jemand die Autotuer oeffnet weil es im Stau so heiss ist dann haben die gleich null Ausweichplatz und schon wieder haben wir einen Unfall mit Verletzten. Oder was ist wenn sich auch der Pannenstreifen staut und die Rettung kommen muss?

Wenn ich mal sehr gereizt bin lasse ich die Deppen nicht vorbei dann kochen die vor Wut :)

Ich habe vorhin mal nach der erwähnten Rechtsgrundlage gesucht, aber nichts gefunden.

Der Polizist hat zwar eine Formulierung genannt, aber diese hörte sich ein sehr zusammengesetzt an.

Ich finde nur den Tatbestand "Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt" der mit dem angegebenen Strafmaß übereinstimmt. Da steht aber nichts von einem Parkplatz.

Vielleicht wird ja noch jemand fündig.

am 3. August 2004 um 19:05

Hi LUPF,

2P und 50€ sind meiner Meinung nach viel zu wenig. 3P und 100€ wären schon besser.

Wegen Standstreifen, mir ist letztes Jahr so ein Standstreifenraser fast in die Beifahrertür reingefahren als ich auf die Verzögerungsspur wechseln wollte. ~3m neben mir mit quitschenden Reifen zum stehen gekommen beschwert der Fahrer sich auch noch warum ich nicht in den Spiegel schaue. Woher soll ich ahnen das auf dem STANDstreifen ein Auto "fährt"??

Schade eigentlich. Der Golf war eh schrottreif gewesen, hätte ich noch was rausholen können...

Für sowas müsste es min.1 Monat Fahrverbot geben.

Gruß

Ercan

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot

Wenn da jemand die Autotuer oeffnet weil es im Stau so heiss ist dann haben die gleich null Ausweichplatz und schon wieder haben wir einen Unfall mit Verletzten.

Die Tür hat ja auch geschlossen zu sein.... Damit muss ebenso wenig jemand rechnen, wie mit Standspurdriver....

Ich würde es als sinnvoll erachten, Standspuren "intelligent" freizugeben. Neulich z. B. staute es sich direkt in Höhe einer Ausfahrt. Wenn diejenigen, die dort rauswollen, schon mal über die Standspur abfahren dürften, wäre der Stau auch etwas kürzer. Ich spreche jetzt hier nur von ca. 200-300 m vor der Ausfahrt.

Rettungswege sind im übrigen zwischen der linken und der mittleren Spur und NICHT auf der Standspur zu bilden.... Denn dort könnte auch ein liegengebliebener Wagen (zurecht) stehen....

Trotzdem fahren die Abschleppwagen oder Leichenautos oft ueber den Pannenstreifen wenn sie dringend durch den Stau muessen. Klar haben die Tueren geschlossen zu sein aber wenns 40 grad hat und man 1 Stunde steht kann man keinem was verdenken der mal aussteigt. Ich stand mal im Winter 3 Stunden auf einer Autobahnbruecke weil ein Sattelschlepper quer lag und ein Spezialkran angefordert wurde, ... da stiegen auch alle aus und haben miteinander geredet.

am 3. August 2004 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot

Trotzdem fahren die Abschleppwagen oder Leichenautos oft ueber den Pannenstreifen wenn sie dringend durch den Stau muessen. Klar haben die Tueren geschlossen zu sein aber wenns 40 grad hat und man 1 Stunde steht kann man keinem was verdenken der mal aussteigt. Ich stand mal im Winter 3 Stunden auf einer Autobahnbruecke weil ein Sattelschlepper quer lag und ein Spezialkran angefordert wurde, ... da stiegen auch alle aus und haben miteinander geredet.

is ja auch verständlich. wenn dann n auto kommt das wirklich durch muss, hat das eh sondersignal, also türe schnell zu ;)

Themenstarteram 3. August 2004 um 20:35

Aha. Und was meint Ihr so zum Thema "Über Autobahnparkplätze am Stau vorbei..."? Das würde mich mal wirklich interessieren... ;)

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Aha. Und was meint Ihr so zum Thema "Über Autobahnparkplätze am Stau vorbei..."? Das würde mich mal wirklich interessieren... ;)

Oh ja, ist irgendwie unter gegangen, sorry... :D

Wofür gibts denn die Ahndung? Nur, weil man generell drüber fährt oder weil man evtl. zu schnell drüber fährt?

Themenstarteram 3. August 2004 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von HeikoHamm

Oh ja, ist irgendwie unter gegangen, sorry... :D

Wofür gibts denn die Ahndung? Nur, weil man generell drüber fährt oder weil man evtl. zu schnell drüber fährt?

Es ging in der Reportage darum, dass generell der Stau "umfahren" wird. Die Leute fuhren meistens sehr langsam über den Parkplatz. Die Begründung war, dass der Parkplatz nicht seiner Bestimmung entsprechend genutzt wird, sondern zweckentfremdet.

Zumindest im Beitrag wurde keiner der dort rastenden gefährdet. Es ging ums Prinzip.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Es ging in der Reportage darum, dass generell der Stau "umfahren" wird. Die Leute fuhren meistens sehr langsam über den Parkplatz. Die Begründung war, dass der Parkplatz nicht seiner Bestimmung entsprechend genutzt wird, sondern zweckentfremdet.

Zumindest im Beitrag wurde keiner der dort rastenden gefährdet. Es ging ums Prinzip.

Davon hat man meiner Meinung nach nichts. Ausserdem wenn es stark staut dann staut es auch bei der Ausfahrt vom Parkplatz und man ist schlussendlich 5 Autos weiter vorne... Was hat man davon?

Na gut, moralisch ist es sicherlich nicht "nett" den Stau so umfahren zu wollen und die Polizei will sicherlich verhindern, dass demnächst der Rastplatz mit einbezogen wird, wenn ein Stau sich bildet.

Aber rein rechtlich würde mich mal die Grundlage interessieren. Ich kann genausogut auf den Rastplatz abgebogen sein und es mir anders überlegt haben, weil ich nochmal auf die Uhr schaue, keine Zeit habe o. ä.

Die Polizei sollte sich mal auf die Punkte konzentrieren, die sie leider immernoch nicht im Griff haben, anstatt immer wieder neue Sachen ins Leben zu rufen, die sie eh kaum nachhalten können (z. B. Personalmangel).

Das Thema Handy am Steuer ist auch lange lange geduldet worden, bis es aufgrund besonderer Vorkommnisse entsprechende Vorschriften gab. Bisher dürfte diese Rastplatzgeschichte doch so ausgebreitet noch nicht sein, schließlich höre ich heute zum ersten Mal davon und ganz hinterm Mond leb ich auch nicht.

50 Euro für Standstreifenbenutzung und 2 Punkte sind zu billig. Es kommt beim Stau auch immer zu haarsträubenden Situationen, wenn viele schon mal 600 Meter vor der Abfahrt über den Standstreifen zur Ausfahrt rausfahren und dann vorne einer vorschriftsmäßig ausfährt.

Wie wäre es da eigentlich mit der Schuldfrage. Trotzdem Teilschuld des "Vorschriftsmäßigen"

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

50 Euro für Standstreifenbenutzung und 2 Punkte sind zu billig. Es kommt beim Stau auch immer zu haarsträubenden Situationen, wenn viele schon mal 600 Meter vor der Abfahrt über den Standstreifen zur Ausfahrt rausfahren und dann vorne einer vorschriftsmäßig ausfährt.

Wie wäre es da eigentlich mit der Schuldfrage. Trotzdem Teilschuld des "Vorschriftsmäßigen"

Na auf jeden Fall eine Teilschuld. Wer den Fahrbahnstreifen wechselt, muss rechtzeitig blinken und per Schulterblick überprüfen, ob ein Spurwechselt überhaupt möglich ist. Natürlich muss man im Normalfall nicht davon ausgehen, dass da jemand kommt, aber in diesem Zusammenhang fällt noch das Wort "Rumdumblick".

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot

Davon hat man meiner Meinung nach nichts. Ausserdem wenn es stark staut dann staut es auch bei der Ausfahrt vom Parkplatz und man ist schlussendlich 5 Autos weiter vorne... Was hat man davon?

Nicht unbedingt. Ich muss leider zugeben, dass ich sowas am letzten WE gemacht habe. Da hat es schon was gebracht. Mind. 100 Autos sollten es schon gewesen sein. Ich dachte auch erst, dass der Beschleunigungsstreifen voll wäre, aber bis auf zwei andere Autos war da nichts. Außerdem war es ein sehr langgezogener Parkplatz.

Nach dieser Reportage werde ich das in Zukunft natürlich lassen. Die Zeitersparnis ist mir dann doch keine 50 € und 2 Punkte wert.

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