über 3,5 to. kein Tempolimit auf Bundesstraßen?
Der Beitrag von Birscherl in dem Thread hat mich auf diese Frage gebracht
http://www.motor-talk.de/.../...r-sprinter-in-f-es-p-t5474618.html?...
Gefunden habe ich das:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Auszug aus dem Link
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
a)für
aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
60 Km/h
c)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h
bei aa) sind die PKW zwischen 3,5 und 7,5 t. eindeutig ausgenommen, unter
c) wird nur von PKW unter 3,5 t. geschrieben
Im Umkehrschluss bedeutet das doch, dass für PKW über 3,5 t. überhaupt kein Tempolimit auf der Bundesstraße gilt oder?
PKW über 3,5 t. scheint es ja zu geben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2015 um 20:23:00 Uhr:
Hattest du denn auf diese "Frage" nur ernsthafte Antworten erwartet? Millionen von Autofahrern kennen diese einfache Regel seit rund 40 Jahren - auch wenn sie oft genug nicht beachtet werden.
Dann kannst du ja sicher aus dem Stegreif sagen, wie schnell ein 4.6-Tonner Sprinter, zugelassen als Personenkraftwagen, aber mit abgetrenntem Ladebereich, fahren darf. Dass da selbst die Gerichte regelmäßig unterschiedlich urteilen, ist doch eher ein Hinweis darauf, dass es nicht so einfach ist wie du denkst …
37 Antworten
Zitat:
c) wird nur von PKW unter 3,5 t. geschrieben
Nein unter Punkt c wird von Personenkraftwagen geschrieben
SOWIEfür andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 24. Oktober 2015 um 01:04:36 Uhr:
Der Beitrag von Birscherl in dem Thread hat mich auf diese Frage gebrachthttp://www.motor-talk.de/.../...r-sprinter-in-f-es-p-t5474618.html?...
Gefunden habe ich das:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Auszug aus dem Link
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
a)für
aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
60 Km/h80 km/hc)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/hbei aa) sind die PKW zwischen 3,5 und 7,5 t. eindeutig ausgenommen, unter
c) wird nur von PKW unter 3,5 t. geschriebenIm Umkehrschluss bedeutet das doch, dass für PKW über 3,5 t. überhaupt kein Tempolimit auf der Bundesstraße gilt oder?
PKW über 3,5 t. scheint es ja zu geben.
Was ist das denn fürn Stuss?
Ein Zitat, völlig aus dem Zusammenhang gerissen und dann auch noch falsch. 🙁
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 24. Oktober 2015 um 01:04:36 Uhr:
…
c)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h
Das ist so zu lesen:
[Personenkraftwagen] sowie für [andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t]
Die 3,5 t beziehen sich ausschließlich auf die "anderen Fahrzeuge". Personenkraftwagen dürfen immer max. 100 fahren.
Richtige Klarheit bringt da nur der Selbstversuch: Nächste Radarkontrolle - mit Vollgas vorbei - abwarten. Nach kurzer Zeit kommt ein Brief, in dem dir ganz genau erklärt wird, gegen welche Vorschriften du verstoßen hast und warum dir min. ein Monat Gelegenheit zum Nachdenken gegeben wird.
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Danke an Birscherl und Kai 70 die die einzige Vernünftigen Antworten abgegeben hat.
Ich wusste nicht das man es Differenziert betrachten muss. Wenn ich es mit dem Hintergrund noch mal durchlese, sehe ich auch den Unterschied, bei den anderen steht ein "jeweils" dazwischen.
Hattest du denn auf diese "Frage" nur ernsthafte Antworten erwartet? Millionen von Autofahrern kennen diese einfache Regel seit rund 40 Jahren - auch wenn sie oft genug nicht beachtet werden.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2015 um 20:23:00 Uhr:
Hattest du denn auf diese "Frage" nur ernsthafte Antworten erwartet? Millionen von Autofahrern kennen diese einfache Regel seit rund 40 Jahren - auch wenn sie oft genug nicht beachtet werden.
Dann kannst du ja sicher aus dem Stegreif sagen, wie schnell ein 4.6-Tonner Sprinter, zugelassen als Personenkraftwagen, aber mit abgetrenntem Ladebereich, fahren darf. Dass da selbst die Gerichte regelmäßig unterschiedlich urteilen, ist doch eher ein Hinweis darauf, dass es nicht so einfach ist wie du denkst …
Die Frage war "Im Umkehrschluss bedeutet das doch, dass für PKW über 3,5 t. überhaupt kein Tempolimit auf der Bundesstraße gilt oder?"
Und auch für den 4,6 Tonnen-Sprinter gibt es eine Tempolimit auf der Bundesstrasse, oder? 80 km/h (EuGH, Urteil vom 13.07.2006).
Spannender sind doch etwaige PKW über 7,5t:
Nach §3 gelten für diese die Regeln für schwere LKW, in §18 werden keine abweichenden Regeln festgelegt.
Bedeutet nach meiner Lesart:
a.g.O. 60 km/h, auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
i.g.O. 50 km/h, jedoch dort auf Autobahnen kein Limit?!
Zitat:
@hk_do schrieb am 25. Oktober 2015 um 03:18:33 Uhr:
Spannender sind doch etwaige PKW über 7,5t:Nach §3 gelten für diese die Regeln für schwere LKW, in §18 werden keine abweichenden Regeln festgelegt.
Bedeutet nach meiner Lesart:
a.g.O. 60 km/h,auchnicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
dort gilt max. 80 km/h
Zitat:
i.g.O. 50 km/h, jedoch dort auf Autobahnen kein Limit?!
Diese Aussage kann meines Erachtens auch nicht richtig sein. Innerhalb geschlossener Ortschaft gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Fahrzeuge. Über die 80 km/h geht es aber nach meinem Wissen nicht hinaus. Habe auch noch keine AB innerhalb geschlossener Ortschaft gesehen.
Interessant wird es mit einem 13T Wohnmobil, zugelassen als PKW. <-ja gibts
Wie schnell darf dieses wohl ausser halb GO und auf der BAB?
Selbst die Polizei weiss es nicht, auch ein Richter hat aufgegeben und das Verfahren eingestellt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Oktober 2015 um 11:23:28 Uhr:
Über 7,5 Tonnen war das noch nie zweifelhaft, also 60 km/h agO und 80 km/h auf der BAB.
Stimmt nicht. Das gilt NUR für Lastkraftwagen = LKW...
Zitat:
@martinde001 schrieb am 25. Oktober 2015 um 11:01:27 Uhr:
Interessant wird es mit einem 13T Wohnmobil, zugelassen als PKW. <-ja gibtsdas kannste ja mal zeigen.
GrußWie schnell darf dieses wohl ausser halb GO und auf der BAB?
Selbst die Polizei weiss es nicht, auch ein Richter hat aufgegeben und das Verfahren eingestellt.