übehollen bei durchgezogener linie in der probezeit...fahrerflucht wird zur last gelegt...waffe!

Audi A3 8L

hi mir ist heute abend geanu beim feiern da deutschland gewonnen hat was passiert...undzwar habe ich einen vor mir anfahrenden pkw da die ampel gerade umgeschaltet hatte überhollt innerorts mit ca 60kmh bei ner durchgezogenen linie und gleich die nächste rechtsrein da ich dort parken wollte bisschen ausserhalt von der innenstadt damit dem auto nichts passiert was mir später auffiel als es zu spät war die polizei hat es mitbekommen und kamm hinter mir her und auch direkt angehalten...der beamte gleich ausgestiegen und hat die waffe auf mich gerichtet ich solle aussteigen und meine hände auf den dach legen mit mir waren zwei freunde die im auto bleiben mussten...meine frage an euch...was kann mir passieren bin noch in der probezeit habe ne nachschulung schon gemacht?...der beamte will mir noch fahrerfliucht zur last legen obwohl ich es nicht mitbekommen hatte das die hinter mir her waren wie kann ich dagegen angehen?...und meine letzte frage lautet darf ein beamter bei ner autokontrollen einfach die waffe ziehen wenn für ihn kein lebensbedrohende situation darliegt?!...danke euch schon für eure antworten!

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Zitat:

Original geschrieben von zined


der andere musste nicht abbremsen...lol und ja ich habe rechtschutz und hab auch ein termin am montag geh ich zum anwalt...boah ihr seit ja alle richtige engel mensch als ob ihr in eurem leben nie was angestellt habt coole sache bin die teufel in person hammer^^...achja und ich habe nicht mitbekommen das die hinter mir her waren da ich schon rechtsreingebogen bin da waren die noch nicht mal auf der hauptstraße erst als ich zum parken ansetzte waren sie hinter mir...und das mit der aussage von wegen die polizei behandelt einen so wie man sie behandelt kann gut möglich sein...aber ich hatte ja nichtmal zeit ihnen doof zu kommen da er ja schon links neben mir stand mit gezogener waffe in der hand und brüllte ich solle keine hektischen bewegungen machen etc...deswegen ich würde ja verstehen wenn ich ihn irgendwie gedroht hätte oder so naja aufjedenfall ist es schön zu sehen das ihr alle engel seit...und nochmal diese behinderten kommntare könnt ihr euch schenken ich wollte nur ein paar kleine tipps falls ihr da erfahrung drinne habt oder so und keine dummen sprüche von euch...

Vielleicht hättest du mal ALLE Beiträge lesen sollen, bevor du ALLE über einen Kamm scherst..

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ich glaub mit dieser sache gehst du mal liebr zum anwalt !

das seh ich genau so.
Und zur Waffe: Wenn es ausschaut als wolltest du flüchten, kann es sein, dass du ja beispielsweise Drogen oder auch Waffen bei dir hast und dann darf er das sicher, du bist ja schließlich auffällig geworden. Warum sollte er das nicht dürfen? Er hat dich ja nicht angeschossen. 

Also prinzipiell würde ich sagen dass die Fakten nicht unbedingt für Dich sprechen,
aber ich würde Dir auch raten zum Anwalt gehen, kann gut sein dass Du den Lappen sonst ne längere Zeit nicht siehst 😉

Mit gezogener Waffe kontrollieren habe ich mittlerweile auch schon öfter mitbekommen.
Kommt drauf an wo Du unterwegs bist, bin viel in Duisburg. Hier müssen die Polizisten auch echt mit viel rechnen, von daher finde ich es ok. Trotzdem ist es nicht ein schönes Gefühl in den Lauf von ner Walther zu gucken 😉

Aber ok, die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Mittel sollte schon gewahrt sein ...

Guck Dir aber mal Länder wie Amerika oder Italien an, wenn Du da nicht die Hände am Lenkrad lässt haste sofort ein Problem, daher sind unsere Polizisten hier doch noch sehr zurückhaltend.

Fahrerflucht gibt es nicht, wenn überhaupt heißt das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (6 StGB §§69,142). Es fand aber kein Unfall statt. Was dir zur Last gelegt ist vielmehr die Weisung eines Polizeibeamten nicht beachtet zu haben (§36 Abs.1 Satz 1, Abs.3,5 Satz 4 §49 Abs.3 Nr.1 StVO). Grundtatbestand 20€. Dein Problem dürfte aber woanders liegen... Zu alle dem, was dir angelastet wird, kann noch eine Gefährdung kommen. In jedem Fall war der ganze Vorgang tateinheitlich, so daß nur die gesetzmäßig schwerste Tat geahnded wird. Welche das ist wird wohl ein Richter entscheiden. Ein Rechtsanwalt sei dir dringend angeraten. Die Beamten habn sich bei der Kontrolle korrekt verhalten, sie konnten nicht wissen, ob der Fahrer bewaffnet ist etc.

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danke für die infos...aber wieso kriege ich immer den rat das ich mir ein anwalt hollen soll...ich habe doch nur nen auto überhollt (durchgezogene linie) ist ja nicht so das ich jemanden mutwillig überfahren habe...so schlimm kann es doch nicht sein wenn ich ein auto überholle...aber naja das beste ist wohl doch erstmal zu warten was kommt (liebesbrief vom beamten)

Also normalerweise wird sowas mit 75€ und 3 Punkten bestraft.
Das ganze ist aber schon eine Straftat, daher musst du mit maßnahmen bei deiner Probezeit rechen. (Gott bin ich froh, dass ich die im Oktober rum hab)
Mit etwas pech laden die dich bei nem Wiederholungsfall auch mal zur MPU ein...

Ganz einfach.

1) Bei Überholen innerorts über eine Durchgezogene Lienie, an einer Ampel, die Pape ist da sicher weg, vorallem in der probezeit. Du hast dich damit verkersgefärdent verhalten. 😉

2) Wollen dir die Bullen evt, was abhängen, jetzt steht es aussage gegen aussage, Sofort zum Anwalt gehen, weil

3) eine Waffe gezogen wurde, was durch aus nicht unbedingt (jeh nach Situation) im Verhältnis dazu stand.

Zudem kann so ein Rechtsverdreher auch evt was für dich raus holen. so das du nicht ganz so lange auf die Pappe verzichten musst.

Im Straßenverkehr sollte man schon rücksicht nehmen, und solche Aktion vorallem dann nicht machen wenn man wissen müsste das nach einem deutschlandsieg die Stadt eh vill von Bullen ist. 😉

Du bist klar selber schuld.

noch in der Probezeit, ne Nachschulung schon hinter sich gebracht und immernoch kein bisschen gelernt?
Lass Dein Auto mal 1-3 Monate stehen. Durchgezogene Linien haben Ihren Sinn und wenn du eine Oma platt fährst die sich noch vor dem Auto befindet das du unbedingt überholen musstest wirst du deines Lebens auch nicht mehr froh.

ihr seit ja alle so schlau...vorallem die beiden letzten kommentare...ich wart nicht dabei ihr kennt die situation gar nicht...wo sich die ganzen leute befanden davon war ich ca 2km entfernt es war nichts los ich bin nicht einer der rücksichtslos fährt auf der straße war nur ich das auto das ich überhollt habe mit meiner mortzgeschwindigkeit -.- und halt der streifenwagen der rechts an der ampel stand der aber rote hatte...somit was ich nur zu beachten hatte war der gegenverkehr und da war nichts der nächste der ankam war mehr als 5km entfernt...

und zu meiner ersten nachschulung da hatte eigentlich der andere schuld rechts vor links abends zwölf uhr er ohne lincht und mehr als 60kmh in ner 30iger zone kam er angerauscht...das verfahren wurde eingestellt und wurde mir alles zur last gelegt aus dem grunde mangel an beweisen...also wenn man von nichts ne ahnung hat brauche ich diese kommentare von dir/euch auch nicht...

ich wollte nur wissen auf was ich mich einstellen muss...also bußgeld ca 50euro drei punkte nachschulung kostet 405euro...mpu muss ich nicht habe nachgefragt er meinte das kommt nur in betracht wenn du unter alkoholeinfluss oder drogeneinfluss gefahren wärst was nicht der fall war...und ja evtl lappen für paar monate weg kommt das so in etwa hin?...

ich will aber unbedingt wissen ob es gerechtfertigt war mit der waffe wenn nicht will ich dagegen angehen...ich seh es nicht ein das irgendein grüner witzbold mich anhält in einem ort wo es vielleicht einmal im monat zu ner schlägerei kommt und dan direkt die waffe zieht...sein kollege sass noch im auto stieg erst aus als sich der grüne beruhigt hatte lol...

zu der ersten nachschulung nochmal...er kamm von rechts deswegen wurde mir alles angehängt...

Erstmal Danke für das positiv bewerten, sowas kenne ich garnicht 😉
Daß du bei deinem ersten Vergehen keine Schuld hattest, ist egal, du wurdest rechtskräftig verurteilt. Eine zweite Nachschulung gibt es in diesem Falle nicht, wohl aner eine verkehspsychologische Beratung. Allerdings kenne ich deinen Punktestand nicht. Die Teilnahme an der Beratung ist freiwillig, nimmst du nicht dran teil und bist in der Probezeit auffällig, hast du ein Problem... Zu der Strafe kann ich dir Nichts sagen, da es Ermessenssache des Richters ist, hinzu kommt die genaue Verkehrslage etc. Du kannst ja mal ein Skitze posten.
Die Polizisten dürfen sicher eine Waffe ziehen, ob es angemessen ist, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, ich kenne die Situation nicht. Vielleicht war dein Verhalten wirklich für ihn bedrohlich. Versetz dich mal in seine Lage. Vielleicht hat der Polizist auch überreagiert. An deinem Strafmaß ändert es aber nichts. 

Ich würde dir schwerst raten einen Anwalt zur Hilfe zu ziehen. Für mich schaut das ganze bei ungünstiger Auslegung nach einem 315c (2 b und d)aus. Sollte dir das zur Last gelegt werden, würde es auf einen Strafrechtsprozess rauslaufen 8 hier ist ein Anwalt eh erforderlich).

Und die Aufgabe des Anwalts wäre nun erstmal genau dies abzuwenden.

Gruß
BB

Komisch dass solche Threads immer genau von den Leuten kommen, die schon eien Nachschulung hinter sich haben.

Anderes Beispiel im Sicherheitsforum.

Naja, gegen Lernresistenz ist eben kein Kraut gewachsen 🙄

Mfg Felix,
der noch ein altes Fahrrad abzugeben hat

Kannst du eventuell noch für die Nichtjuristen dazu schreiben, was ein "315c (2 b und d)" ist? Wär sehr nett. Danke

@TE
Was muss man eigentlich anstellen, dass die Polizei mit gezogener Waffe auf einen zugeht. Da muss man sich ja sonstwie auffällig gemacht haben um sowas zu provozieren. Normalerweise ham die vielleicht mal eine Hand am Colt, wenn die sich unsicher sind. Wir sind hier ja nicht in Amiland... Sehr krasse Geschichte auf jeden Fall und auch wenn du es nicht hören willst ... wer in der Probezeit mehrmals auffällig wird, der kann von mir aus gerne laufen und gehört nicht in den Straßenverkehr... Und heul jetzt nicht rum, dass das eine Antwort ist, die du nicht hören wolltestm das Strafmaß wird dir sicher bald vom örtlichen Polizeipräsidenten oder Richter mitgeteilt 😉.

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