Typisch LKW Fahrer?
Auf der B51 bei Bremen, hatt ein Kollege die Wechselbrücke auf der Bundesstrasse abgestellt Uhrzeit ca. 23.00,nur hinten an der Brücke ein Warndreick.Es kam wie es kommen musste ,ein Twingo fuhr mit ca, 100km/h unter der Brücke hindurch, Dach ab und sofort tot, Wagen fuhr noch ca.300 meter .
Also über soviel Leichtsinn kann ich nur mit den Kopf schütteln.😕
Beste Antwort im Thema
Das Problem der Sichtbarkeit einer Wechselbrücke bei Nacht ist, dass man beim Fahren das sieht, oder wahrnimmt, wass man zu sehen erwartet.
Man fährt auf der Landstrasse und das Abblendlicht leuchtet den Bereich vor dem Auto aus. Zusätzlich sieht man die reflektierenden Seitenpfosten um ein vielfaches weiter vorraus. Also ist alles frei. Ein Auto vor einem würde die Sicht auf die Seitenpfosten verstellen.
Die Wechselbrücke steht auf schmalen Beinen, also kann man drunter durch schauen. Man sieht weiterhin die Seitenpfosten reflektieren, es wird also eine freie Bahn suggestiert. Wenn der Aufbau im Scheinwerferlicht erkennbar wird, dann ist es schon zu spät.
Das Warndreieck... OK, es reflektiert. Normalerweise erwartet man so ein Dreieck am Boden stehend. Wenn so ein Dreieck ca. 1m in der Luft hängt, KANN man fälschlicherweise annehmen, dass es wesentlich weiter entfernt auf der Erde steht. Ich sage wohlweislich KANN. Das liegt alles im Bereich der Spekulation, eine wirkliche Auskunft darüber kann uns der Fahrer leider nicht mehr geben.
Fakt bleibt, dass eine unbeleuchtete Wechselbrücke fast unmöglich wahrzunehmen ist. Zumal man damit auf offener Strecke nun wirklich nicht rechnet. Da liegt das Augenmerk eher am Fahrbahnrand, um Wild frühzeitig zu erkennen.
Und das Argument "So ein Stützpfosten hätte auch ein Kind sein können" will ich so ganz auch nicht akzeptieren. Das menschliche Auge reagiert auf Bewegung. Im Gegensatz zum Kind steht der Pfeiler aber stocksteif da. Ausserdem: Was macht ein Kind mit dunkler Kleidung nachts alleine auf einer Landstrasse? (Aber diese theoretische Diskussion gleitet dann doch eher ins OT ab...)
74 Antworten
Die STVO sagt dazu:
Zitat:
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Dazu gibt es auch einige interessante Urteile, z.B. dieses hier:
Zitat:
LG Köln v. 18.04.2008 :
Von einem Verkehrsteilnehmer kann erwartet werden, dass er bei Dunkelheit und diesigem Wetter aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit fährt und sich auch auf unbeleuchtete Hindernisse einstellt. Gerät er bei solchen Sichtverhältnissen gegen einen entgegen der Fahrtrichtung und ohne Reflektoren abgestellten Anhänger, so trifft ihn eine Mithaftung von einem Viertel des ersatzfähigen Schadens.
Aber ich weiss schon, hier wird nach Mainstream geurteilt und nicht nach Rechtslage.
Der LKW-Fahrer hat sich doch auch falsch verhalten, ganz klar, indem er ein unbeleuchtetes Hindernis auf die Strasse verbracht hat.
Hier sagt die STVO:
Zitat:
§32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Wie immer haben sich mehrere (!!!) Fehlverhalten aufaddiert zu einem so tragischen Ereignis.
Boah, pack deine Aktentasche wieder zusammen, jedes kleine Kind weiß das Theorie und Praxis bei der STVO in einigen Fällen meileinweit auseinanderliegen. übrigens, tu mir nen Gefallen und installier ne Videokamera in deinen LKW, damit ich dir zeigen kann das auch du Mr. Gesetzestext nachts nicht so schnell fährst daß du innerhalb der übersehbaren Strecke halten kannst. Oder wie willst du der Dispo erklären das du nur 30 auf der Landstraße fahren konntest weil dein Fernlicht kaputt ist.
Natürlich machts keiner.
Man sieht aber ganz deutlich, welche Verantwortlichkeiten da entstehen. Der Richter und der Staatsanwalt werden ihre Taschen erst richtig auspacken, wenn (!!!) es denn erstmal zu einem Ereignis gekommen ist.
Dann können sie ja den geköpften Twingofahrer mit auf die Anklagebank setzen, ihr habts ja schon gemacht. 😮
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Es ist immer bedauerlich, wenn ein Mensch im Straßenverkehr umkommt.
Vielleicht sollte man es als Mahnung betrachten, an alle Verkehrsteilnehmer, daß Kraftfahrzeuge und deren Teile kein Spielzeug sind und Gefahren überall lauern.
Das Problem der Sichtbarkeit einer Wechselbrücke bei Nacht ist, dass man beim Fahren das sieht, oder wahrnimmt, wass man zu sehen erwartet.
Man fährt auf der Landstrasse und das Abblendlicht leuchtet den Bereich vor dem Auto aus. Zusätzlich sieht man die reflektierenden Seitenpfosten um ein vielfaches weiter vorraus. Also ist alles frei. Ein Auto vor einem würde die Sicht auf die Seitenpfosten verstellen.
Die Wechselbrücke steht auf schmalen Beinen, also kann man drunter durch schauen. Man sieht weiterhin die Seitenpfosten reflektieren, es wird also eine freie Bahn suggestiert. Wenn der Aufbau im Scheinwerferlicht erkennbar wird, dann ist es schon zu spät.
Das Warndreieck... OK, es reflektiert. Normalerweise erwartet man so ein Dreieck am Boden stehend. Wenn so ein Dreieck ca. 1m in der Luft hängt, KANN man fälschlicherweise annehmen, dass es wesentlich weiter entfernt auf der Erde steht. Ich sage wohlweislich KANN. Das liegt alles im Bereich der Spekulation, eine wirkliche Auskunft darüber kann uns der Fahrer leider nicht mehr geben.
Fakt bleibt, dass eine unbeleuchtete Wechselbrücke fast unmöglich wahrzunehmen ist. Zumal man damit auf offener Strecke nun wirklich nicht rechnet. Da liegt das Augenmerk eher am Fahrbahnrand, um Wild frühzeitig zu erkennen.
Und das Argument "So ein Stützpfosten hätte auch ein Kind sein können" will ich so ganz auch nicht akzeptieren. Das menschliche Auge reagiert auf Bewegung. Im Gegensatz zum Kind steht der Pfeiler aber stocksteif da. Ausserdem: Was macht ein Kind mit dunkler Kleidung nachts alleine auf einer Landstrasse? (Aber diese theoretische Diskussion gleitet dann doch eher ins OT ab...)
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
Natürlich machts keiner.Man sieht aber ganz deutlich, welche Verantwortlichkeiten da entstehen. Der Richter und der Staatsanwalt werden ihre Taschen erst richtig auspacken, wenn (!!!) es denn erstmal zu einem Ereignis gekommen ist.
Hallo,
unser gesamtes zusammen leben beruht doch Stillschweigend darauf das sich alle "halbwegs" an die Regeln halten.
Jeder Vertraut darauf, ist einfach so!. Besonders auch im Straßenverkehr.
Das unsere Gerichte gerne mal eine Teilschuld verteilen, entschärft die Sache in meinen Augen nicht unbedingt, ermöglicht sie doch dem "Hauptverursacher" sein Gewissen (falls vorhanden) mit "hätte der andere sich Richtigverhalten..." etwas zu beruhigen. Die Versicherungen sparen natürlich auch.
Im übrigen ist auf Bundesstrassen sogar das wenden verboten außerhalb, gibt sogar ein Fahrverbot.
Parken außerhalb auf der Fahrbahn sowieso, nur mal zur Anmerkung!.
Das er die Brücke da abgestellt hat u. dann noch nicht mal richtig abgesichert hat, unverständlich!.
Es gibt allerdings auch gestörte Autofahrer; Ich habe selber mal gesehen wie ein Autofahrer auf einer Dreispurigen Autobahn, im fließenden Verkehr, auf der mittleren Fahrspur einen Rad gewechselt hat!.
MfG Günter
Meiner Meinung nach hatte der Twingo fahrer absolut null Chance die WAB Nachts auf der Strasse rechtzeitig zu erkennen, jeder WAB-Zug Fahrer der schonmal Nachts ohne Rangierlicht eine WAB aufnehmen musste wird mir echt geben.
Ausserdem wird mir wohl jeder halbwegs vernünftige Mensch recht geben wenn ich sage das eine WAB NIEMALS auf einer Bundesstrasse abgestellt werden darf nicht mal tagsüber geschweige denn Nachts im Industriegebiet in einer Seitenstrasse wo sonst auch LKW`s,Auflieger und Anhänger abgestellt werden ok aber Niemals auf einer Bundesstraße!
ich frag mich eher wie so einer überhaupt auf nen lkw darf.......oder den schein dafür machen durfte....😕🙂😠
Zitat:
Original geschrieben von Glatze wolle
ich frag mich eher wie so einer überhaupt auf nen lkw darf.......oder den schein dafür machen durfte....😕🙂😠
Ich kann Dir genau erzählen, wie das passiert ist. Der Fahrer hat beim Kunden keinen Platz gefunden, wo er umbrücken kann - aus welchen Gründen auch immer. Da hat er mit dem Disponenten diskutiert, was zu tun ist. Die Dispo hat dem Fahrer gesagt: "Stell das Ding irgendwo ab, und wenn es auf der Strasse ist." Und da hat der Fahrer leider die verkehrte Strasse erwischt. Solche Dinge passieren im Streß, bei Unsicherheiten und im Streit. Keiner weiß, was kurz vorher gewesen ist. Vielleicht hat da die Angst um den Arbeitsplatz über die Vernunft gesiegt. Das werden wir nie erfahren...
Das sind natürlich nur Mutmaßungen meinerseits, nicht das einer auf die Idee kommt, ich würde irgendeinen Beteiligten diskreditieren wollen.
Nur bevor ich den Container auf ner 100er Strasse abstelle, positioniere ich den auf dem Areal irgendwo. Wenn ich nicht 100% rein komme auf dem Areal, stelle ich den mitten ein die Einfahrt. Wenn keiner mehr reinkommt -> dann wird endlich mal das Hauptproblem gelöst und nicht das Symptom "kein Platz" behandelt....
Solange ich den Kopf für etwas hinhalten muss bestimme auch ich was wo. Wenn etwas am LKW defekt ist, dann entscheidet der Chef wie was wo. Ist die Bremsanlage defekt und der Chef sagt fahren, dann sage ich nein. Weil wenn etwas passiert, dann bin ich der Arsch und der Chef sagt, ich weiss von nichts. Wenn der Chef sagt auf der Strasse abstellen sage ich nein. Wenn er mir mit der Kündigung droht dann soll er das tun. Kündigung und Arbeitslosengeld ist immer noch besser u. billiger als ein Leben lang zu wissen das man einen Mord begangen hat und das noch auf Kommando. Der Kommandogeber wird dann später eh von nichts gewusst haben und alles abstreiten. Dann bist Du noch für etwas schuld wovon Du nur wenig kannst.
dazu dann noch vorher 15 Stunden lang gefahren und schon kann man sagen, dass man nicht mehr klar denken konnte und vom Chef genötigt wurde
vieleicht noch dazu ein fahranfänger der nur sehr sehr sehr sehr schwer rangieren kann
oder
oder
oder
es gibt viele möglichkeiten was die Beweggründe gewesen sein können
Vergessen wir bitte nicht: Sicherheit kostet Zeit und Geld und wenn schon kaum einer bei der Ladungssicherung sich die Zeit nehmen will und kann dann geht das halt mit so was weiter
Und bevor jetzt wieder das Thema "Pkw gegen Lkw" wieder aufgewärmt wird (ist die alte Suppe denn immer noch da??) wird,
hier noch ein Hinweis zu einem Vorfall für die Pkw-Fraktion.
http://www.nonstopnews.de/meldung/10336
Wieder mal einen Lkw-Zug beim Abfahren geschnitten und zur Vollbremsung gezwungen.
Was wäre wohl passiert, wenn der Kampfmitteldienst eine scharfe Bombe abtransportiert hätte und durch den Aufprall diese umgesetzt bzw. die verrotteten Zünder evtl. doch ausgelöst hätten???
Nun, in diesem Fall war der Zug zwar leer, aber es gehört anscheinend zum guten Ton, nach einem selbst verschuldeten Unfall dann noch zu flüchten!!!!
ALso Rücksicht auf beiden Seiten (der WB-Kutscher war hier in der Verantwortung seine abgesetzte Brücke besser zu sichern, der Twingofahrer hätte mal besser die Augen geöffnet beim Fahren)!!!!!
edit:
Wenn da vor mir irgendwas rot reflektierendes Etwas auftaucht, auch in unüblicher Lage, heißt es bei mir "Fahrt rausnehmen und aufpassen". Wäre nicht das erstemal, daß da bspw. ein unbeleuchtetes Pannenfahrzeug oder andere Hindernisse steht/stehen und der Vorgänger beim Ausweichen bzw. aus Dusselei das Warndreieck über den haufen gefahren hat.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Und bevor jetzt wieder das Thema "Pkw gegen Lkw" wieder aufgewärmt wird (ist die alte Suppe denn immer noch da??) wird,hier noch ein Hinweis zu einem Vorfall für die Pkw-Fraktion.
www.nonstopnews.de/meldung/10336Wieder mal einen Lkw-Zug beim Abfahren geschnitten und zur Vollbremsung gezwungen.
Was wäre wohl passiert, wenn der Kampfmitteldienst eine scharfe Bombe abtransportiert hätte und durch den Aufprall diese umgesetzt bzw. die verrotteten Zünder evtl. doch ausgelöst hätten???
Nun, in diesem Fall war der Zug zwar leer, aber es gehört anscheinend zum guten Ton, nach einem selbst verschuldeten Unfall dann noch zu flüchten!!!!ALso Rücksicht auf beiden Seiten (der WB-Kutscher war hier in der Verantwortung seine abgesetzte Brücke besser zu sichern, der Twingofahrer hätte mal besser die Augen geöffnet beim Fahren)!!!!!
edit:
Wenn da vor mir irgendwas rot reflektierendes Etwas auftaucht, auch in unüblicher Lage, heißt es bei mir "Fahrt rausnehmen und aufpassen". Wäre nicht das erstemal, daß da bspw. ein unbeleuchtetes Pannenfahrzeug oder andere Hindernisse steht/stehen und der Vorgänger beim Ausweichen bzw. aus Dusselei das Warndreieck über den haufen gefahren hat.
Ich kann dich da absolut beruhigen. Deins ist der erste Beitrag, der in die von dir befürchtete Richtung ziehlt. Dein Link,den ich nur deiner Beschreibung nach kenne, hat nun wirklich gar nichts mit dem Thema zu tun.
Wie hier schon zig mal, auch von Fahrern geschrieben, der Twingofahrer hatte nicht den hauch einer Chance!
Warndreiecke umfahren und auf Pannenfahrzeuge fahren, ist kein PKW-ABO und hat immer noch nichts mit dieser Sache zu tun!
@gesperrt
Der von dir aufgeführte Fall ist der alltägliche Wahnsinn auf Deutschlands Straßen. Das passiert mehrfach täglich. Oftmals holt der LKW-Fahrer unbemerkt die Kohlen aus dem Feuer durch Bremsen oder vorrausschauendes Fahren. Aber hier ist nicht das Thema LKW vs. PKW oder PKW vs. LKW, sondern es geht hier um eine Wechselbrücke, die auf einer BUNDESSTRAßE abgestellt wurde. Ohne Lafette darunter. Quasi UNSICHTBAR.
Das ist in dieser Form fast einzigartig. Mir persönlich ist nichts vergleichbares bekannt. Und meine Beziehung zum Verkehr allgemein hat auch bald Silberhochzeit.
Was muss den LKW-Fahrer dazu getrieben haben??? Stress, Gedankenlosigkeit, Übermüdung, Schei**-Egal-Haltung............wir werden es wohl nie erfahren. Er hat nur eins geschafft, er hat sich in der Hitliste der Kuriosesten Unfälle Bundesweit an die Spitze geschossen.
MFG Thomas