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Typisch LKW Fahrer?

Themenstarteram 5. Januar 2010 um 18:20

Auf der B51 bei Bremen, hatt ein Kollege die Wechselbrücke auf der Bundesstrasse abgestellt Uhrzeit ca. 23.00,nur hinten an der Brücke ein Warndreick.Es kam wie es kommen musste ,ein Twingo fuhr mit ca, 100km/h unter der Brücke hindurch, Dach ab und sofort tot, Wagen fuhr noch ca.300 meter .

Also über soviel Leichtsinn kann ich nur mit den Kopf schütteln.:confused:

Beste Antwort im Thema

Das Problem der Sichtbarkeit einer Wechselbrücke bei Nacht ist, dass man beim Fahren das sieht, oder wahrnimmt, wass man zu sehen erwartet.

 

Man fährt auf der Landstrasse und das Abblendlicht leuchtet den Bereich vor dem Auto aus. Zusätzlich sieht man die reflektierenden Seitenpfosten um ein vielfaches weiter vorraus. Also ist alles frei. Ein Auto vor einem würde die Sicht auf die Seitenpfosten verstellen.

Die Wechselbrücke steht auf schmalen Beinen, also kann man drunter durch schauen. Man sieht weiterhin die Seitenpfosten reflektieren, es wird also eine freie Bahn suggestiert. Wenn der Aufbau im Scheinwerferlicht erkennbar wird, dann ist es schon zu spät.

Das Warndreieck... OK, es reflektiert. Normalerweise erwartet man so ein Dreieck am Boden stehend. Wenn so ein Dreieck ca. 1m in der Luft hängt, KANN man fälschlicherweise annehmen, dass es wesentlich weiter entfernt auf der Erde steht. Ich sage wohlweislich KANN. Das liegt alles im Bereich der Spekulation, eine wirkliche Auskunft darüber kann uns der Fahrer leider nicht mehr geben.

 

Fakt bleibt, dass eine unbeleuchtete Wechselbrücke fast unmöglich wahrzunehmen ist. Zumal man damit auf offener Strecke nun wirklich nicht rechnet. Da liegt das Augenmerk eher am Fahrbahnrand, um Wild frühzeitig zu erkennen.

 

 

Und das Argument "So ein Stützpfosten hätte auch ein Kind sein können" will ich so ganz auch nicht akzeptieren. Das menschliche Auge reagiert auf Bewegung. Im Gegensatz zum Kind steht der Pfeiler aber stocksteif da. Ausserdem: Was macht ein Kind mit dunkler Kleidung nachts alleine auf einer Landstrasse? (Aber diese theoretische Diskussion gleitet dann doch eher ins OT ab...)

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auf dem aktuellen Bild zum Unfall ist gut zu sehen dass die Straße nicht gerade schmal ist und recht übersichtlich scheint

mir stellt sich die Frage warum der Twingofahrer nicht wenigstens versucht hat auszuweichen

Ich meine Nachts mit Fernlicht im Wald muss man ja auch mit Wildwechsel rechnen

Dass er nun komplett drunter durchgesaust ist ohne die Stelzen zu verreissen lässt schon vermuten dass er überhaupt nicht bei der Sache war

Mein Beileid trotzdem aber NUR dem LKW-Fahrer die Schuld zu geben, ich weis ja auch nicht

http://www.bild.de/.../...Id=renderScaled,property=Bild,height=349.jpg

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

auf dem aktuellen Bild zum Unfall ist deutlich zu sehen dass die Straße nicht gerade schmal ist und recht übersichtlich scheint

mir stellt sich die Frage warum der Twingofahrer nicht wenigstens versucht hat auszuweichen

Ich meine Nachts mit Fernlicht im Wald muss man ja auch mit Wildwechsel rechnen

Dass er nun komplett drunter durchgesaust ist ohne die Stelzen zu verreissen lässt schon vermuten dass er überhaupt nicht bei der Sache war

Mein Beileid trotzdem aber NUR dem LKW-Fahrer die Schuld zu geben, ich weis ja auch nicht

http://www.bild.de/.../...Id=renderScaled,property=Bild,height=349.jpg

Hallo ich weis nicht ob der PKW Fahrer auch Schuld dafür gibt es Gerichte die sich damit herumschlagen werden.

Aber eins ist sicher ,wenn du Nachts als PKW Fahrer auf einer Bundesstrasse unterwegs bist rechnet man nicht mit einer Gefahr in 1-1,50meter Höhe wenn normal mit Abblendlicht gefahren wird ,werden die Beine der Wechselbrücke bestimmt nicht gesehen.Was der da gemacht hatt ist für mich Versuchter Mord ,und es soll jetzt keiner sagen ichhhh hätte das gesehen.

Es glaubt euch keiner.

Gruss Opa111

am 6. Januar 2010 um 18:07

Mein Beileid an die Familie des jungen Fahrers. So jemand leichtsinniges wie dieser "Kollege", hat hinter dem Steuer eines LKW nicht verloren.

Die Strafe für fahrlässige Tötung sollte hier ausgeschöpft werden.

Allerdings stört mich der Titel, was ist denn daran bitte "Typisch Lkw-Fahrer"?

Zitat:

Original geschrieben von Mezcalito

 

Allerdings stört mich der Titel, was ist denn daran bitte "Typisch Lkw-Fahrer"?

sehe ich auch so,ich würde den Threadtitel auch ändern....wenn mir der TE einen Vorschlag macht;)

mfg Andy

MT-Moderation

am 6. Januar 2010 um 19:59

Wie hirnlos muß man sein, eine schwarze Wechselbrücke bei Nacht mitten auf eine gut ausgebaute Bundesstraße zu stellen, wo klar ist, daß hier mindestens 100 gefahren wird. Und dann noch der halbherzige Versuch, daß Ding mit einem Warndreieck in 1,5 m zu sichern. Wenn er wenigstens die Warnleuchte aufgestellt hätte, könnte man sagen, der Typ hat weniger als 3,8 auf`n Kessel gehabt.

Es ist eine riesen Sauerei. Den Twingo-Fahrer trifft bestimmt keine Schuld. Es hätte auch jeden anderen treffen können, auch einen LKW. Man sollte den Typ für immer verknacken und die Spediteure sollten einmal überlegen, ob sie nicht lieber wieder mehr besser ausgebildete deutsche Fahrer einstellen. Wobei ich mich gerade frage, ob dieses Qualifikationsgedönse auch für ausländische Fahrer gilt, die bei einer deutschen Spedition fahren.

Das unterschreib ich glatt, aber......

Ein Bein des Wechselbehälters könnte auch ein durch die Nacht stromerndes Kind mit dunkler Bekleidung sein.

 

Ist dann das Kind schuld ???

am 6. Januar 2010 um 21:55

Der LKW Fahrer hat Schuld, keine Frage.....

Der Typ hat sich leider vorher keine Gedanken gemacht, was er mit seiner Aktion anrichten kann!

Der Twingo Fahrer wird nicht mehr lebendig, und seine Familie muss jetzt leider damit zurecht kommen!

Der LKW Fahrer aber auch.......!!!!!

Gruß

Eric

am 6. Januar 2010 um 23:26

Zitat:

Original geschrieben von binbin

Den Twingo-Fahrer trifft bestimmt keine Schuld.

"Außerorts ohne bauliche Trennung" und "mit 100 eingeschlagen"? Na ja.

am 7. Januar 2010 um 5:18

Jetzt erwarten den Leichtsinnigen Fahrer bis zu 5 Jahre Haft. Ich kann nur hoffen, dass der Richter das Strafmaß voll ausnutzt und ein lebenslanges Fahrverbot dazu gibt.

Es ist eine unglaubliche Dämlichkeit die Menschenleben gekostet hat!

am 7. Januar 2010 um 5:53

Also wer hier dem Twingo - Fahrer auch nur nen Winzel Schuld zuschreibt gehört echt weggesperrt :mad:

So hirnverbrannt kann man doch garnicht sein

Gehts noch ?

Wir hören so oft den Spruch:" Sie haben stets so zu fahren, daß Sie jederzeit gefahrlos anhalten können !"

Trifft das nur für LKW zu ?

am 7. Januar 2010 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Das unterschreib ich glatt, aber......

Ein Bein des Wechselbehälters könnte auch ein durch die Nacht stromerndes Kind mit dunkler Bekleidung sein.

 

Ist dann das Kind schuld ???

Ja!! Auch wenn ich es ungern schreibe.

MFG Thomas

am 7. Januar 2010 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Gehts noch ?

 

Wir hören so oft den Spruch:" Sie haben stets so zu fahren, daß Sie jederzeit gefahrlos anhalten können !"

Trifft das nur für LKW zu ?

Ich muss stets innerhalb der Sichtweite meiner Scheinwerfer anhalten konnen. Das gilt aber nur für Hindernisse, die ich erkennen kann. Was ich NICHT sehe, darauf kann ich nicht reagieren. Das sollter doch wohl logisch sein.

 

Was den LKW - Fahrer da geritten hat, wird wohl nur er selbst wissen. Ich selbst habe sowas noch nicht erlebt oder gesehen. In Industriegebieten hab ich das schon sehen können, tagsüber und besser abgesichert. Im Industriegebiet kann man aber auch mit sowas rechnen.

 

Wer rechnet auf einer Bundesstraße ausserorts mit so einem Hinderniss???

 

Das ist aber nicht " Typisch LKW-Fahrer"!!!!!!!!

 

MFG Thomas

am 7. Januar 2010 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Gehts noch ?

Wir hören so oft den Spruch:" Sie haben stets so zu fahren, daß Sie jederzeit gefahrlos anhalten können !"

Trifft das nur für LKW zu ?

Dann viel Spaß beim 30 fahren wenn es dunkel wird.

Wird hier eigentlich seit neuestem nur von 12 bis Mittag nachgedacht?

Warum sollte ich mit einer abgestellten Wechselbrücke auf einer Bundesstraße rechnen, die weder beleuchtet noch sonst was ist?!?! Auf eine Bundesstraße sind 100! und das ist der twingo nun mal gefahren. jetzt erzählt mir nicht ihr fahrt im dunkeln keine 100 mehr auf ner straße.

und jetzt fühlt euch nich wieder als lkw fahrer angegriffen. das hier geht nicht gegen lkw fahrer, sondern gegen diesen hirnverbrannten vollidioten der der meinung ist eine wechselbrücke auf ner bundesstrasse abstellen zu müssen. NEIN, das ist nicht typisch LKW Fahrer, das ist einfach nur behindert. Aber was wieder typisch LKW FORUM ist, ist das sich wieder alle persönlich in ihrer ehre als brummifahrer angegriffen fühlen, was ich absolut nicht verstehen kann.

wer hier dem twingofahrer schuld gibt gehört geohrfeigt. ende!

am 7. Januar 2010 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Das unterschreib ich glatt, aber......

Ein Bein des Wechselbehälters könnte auch ein durch die Nacht stromerndes Kind mit dunkler Bekleidung sein.

 

Ist dann das Kind schuld ???

Ja!! Auch wenn ich es ungern schreibe.

MFG Thomas

der vergleich hinkt, ein kind kann nachdenken und selber erkennen das es dumm ist mit dunkler bekleidung im dunklen auf ner bundesstraße umherzuwandern. ein bein des wechselbehälters kann das nicht

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