Typisch LKW Fahrer?
Auf der B51 bei Bremen, hatt ein Kollege die Wechselbrücke auf der Bundesstrasse abgestellt Uhrzeit ca. 23.00,nur hinten an der Brücke ein Warndreick.Es kam wie es kommen musste ,ein Twingo fuhr mit ca, 100km/h unter der Brücke hindurch, Dach ab und sofort tot, Wagen fuhr noch ca.300 meter .
Also über soviel Leichtsinn kann ich nur mit den Kopf schütteln.😕
Beste Antwort im Thema
Das Problem der Sichtbarkeit einer Wechselbrücke bei Nacht ist, dass man beim Fahren das sieht, oder wahrnimmt, wass man zu sehen erwartet.
Man fährt auf der Landstrasse und das Abblendlicht leuchtet den Bereich vor dem Auto aus. Zusätzlich sieht man die reflektierenden Seitenpfosten um ein vielfaches weiter vorraus. Also ist alles frei. Ein Auto vor einem würde die Sicht auf die Seitenpfosten verstellen.
Die Wechselbrücke steht auf schmalen Beinen, also kann man drunter durch schauen. Man sieht weiterhin die Seitenpfosten reflektieren, es wird also eine freie Bahn suggestiert. Wenn der Aufbau im Scheinwerferlicht erkennbar wird, dann ist es schon zu spät.
Das Warndreieck... OK, es reflektiert. Normalerweise erwartet man so ein Dreieck am Boden stehend. Wenn so ein Dreieck ca. 1m in der Luft hängt, KANN man fälschlicherweise annehmen, dass es wesentlich weiter entfernt auf der Erde steht. Ich sage wohlweislich KANN. Das liegt alles im Bereich der Spekulation, eine wirkliche Auskunft darüber kann uns der Fahrer leider nicht mehr geben.
Fakt bleibt, dass eine unbeleuchtete Wechselbrücke fast unmöglich wahrzunehmen ist. Zumal man damit auf offener Strecke nun wirklich nicht rechnet. Da liegt das Augenmerk eher am Fahrbahnrand, um Wild frühzeitig zu erkennen.
Und das Argument "So ein Stützpfosten hätte auch ein Kind sein können" will ich so ganz auch nicht akzeptieren. Das menschliche Auge reagiert auf Bewegung. Im Gegensatz zum Kind steht der Pfeiler aber stocksteif da. Ausserdem: Was macht ein Kind mit dunkler Kleidung nachts alleine auf einer Landstrasse? (Aber diese theoretische Diskussion gleitet dann doch eher ins OT ab...)
74 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Und bevor jetzt wieder das Thema "Pkw gegen Lkw" wieder aufgewärmt wird (ist die alte Suppe denn immer noch da??) wird,
... machst du lieber das Thema "LKW gegen PKW" auf - sehr hilfreich, besonders in diesem speziellen Fall 🙄
zu deinem edit:
"irgendwas rot refklektierendes Etwas" braucht Licht, um reflektieren zu können. Wenn dein Scheinwerferlicht da nicht hinleuchtet, oder das Teil verdreckt ist, ist es einfach nur rot und relativ klein, egal in welcher Höhe es oberhalb des Scheinwerferlichtes hängt. Da ist selbst ein völlig ungesicherter PKW leichter zu erkennen, weil der auf dem Boden steht und irgendwann auch angeleuchtet wird, aber nur die Stelzen?
Aber es ist schon interessant zu erfahren, wie Leute eine solche Situation gemeistert hätten, ohne bisher in eine solche Situation gekommen zu sein.
Ich hatte im Jahr 2008 eine nächtliche Begegnung mit einer ungesicherten Wechselbrücke auf einer Nebenstrasse in ländlicher Gegend.
Ich habe das Ding nur deshalb nicht getroffen, weil ich zufällig nur 30 km/h fuhr und niemand entgegen kam.
Trotzdem rechne ich auch weiterhin nicht mit abgestellten Wechselbrücken in Gegenden, wo diese normalerweise nix zu suchen haben, sonst dürfte ich nachts auf unbeleuchteten Strassen nicht schneller als 30 fahren, wie diese eine Erfahrung mich gelehrt hat.
Aber ich bin ja alt (56), meine Reflexe sind schlecht, meine Augen ebenfalls, und meine 37 Jahre Fahrpraxis haben mir da auch nicht geholfen - nur der Zufall, 30 gefahren zu sein, wo ich am Tage mit 80 langbretter, solange keiner entgegenkommt, was man des nachts anhand des Lichtes noch eher sehen würde ... ist eben ne ländliche Nebenstrasse in der Einöde mit wenig Verkehr.
Ich glaub alle meinen das gleiche, sprechen aber aneinander vorbei.
Eine Wechselbrücke auf der Bundesstrasse im Dunkeln zu erkennen kann schwierig sein. Wenn das Warndreieck schon älter ist, davon kann ausgegangen werden wenn der Typ das öfters so macht, reflektiert es auch weniger bis gar nicht mehr.
Wenn der jetzt mit 100km/h kommt macht er ~33m/s. Ein Abblendlicht darf max. 50 bzw. 75m weit Leuchten. Nachher muss die Hell-/Dunkelgrenze kommen. Man fährt jetzt im dunkeln von A nach B ohne Böses ahnend.
WER RECHNET JETZT DAMIT, DASS ETWAS AUF DER BUNDESSTRASSE STILL STEHT UND UNBEAUFSICHTIGT IST?????
Der Bremsweg eines normalen PKW's beträgt ca. 35-40m. Somit bleiben noch ~25m Zeit für Reaktion und Bremsen. Innerhalb von einer Sekunde erkennen zu können das ein stehendes Objekt auf der Strasse steht und ich jetzt eine Vollbremsung machen muss und dann diese auch einleite. Dafür bleiben mir weniger als 1 Sekunden -> also unmöglich das auszuführen, keine Chance!
Klar steht im Gesetzt das man immer auf Sichtweite anhalten können muss. Aber Theorie u. Praxis...... 😉
Rein gesetzlich gesehen könnte der tote Twingofahrer noch verurteilt werden, bzw. eine kleine Mitschuld tragen müssen. Praxistechnisch gesehen dürfte der Fall aber einiges klarer sein.
Aber ab ca. 2013 könnte es sein das auch Wechselbrückencontainer mit reflektierende Bänder versehen sein müssen. Ab ~2013 gelten zwingende Vorschriften, dass reflektierende Konturmarkierungen vorhanden sein müssen. Ich habe in einem Zeitungsartikel von diesem "Gesetz" gelesen.
Für den Twingofahrer kommt das alles zu spät.....
Aber ich glaub kurz könnte man sagen:
Der Fehler liegt klar beim LKW Fahrer. Der Twingofahrer hätte so fahren müssen das er auf Sichtweite anhälten hätte können. Wer kann das aber immer? Wer rechnet nachts mit einem Container auf der 100ter Strasse?
Der Twingofahrer trifft eine ganz kleine Schuld aber der Haupttäter ist der Fahrer des LKW's.
@peach82 und alle anderen, die meinen, man muss in Sichtweite halten kkönnen
Er hätte vielleicht auf SICHTWEITE anhälten können oder weit herunterbremsen können. Das setzt aber vorraus, das man was SIEHT und das ist der Knackpunkt. Die Stützen siehst du nicht. Dann kommt noch dazu, das der normale Autofahrer viele Dinge kennt, die auf der Fahrbahn rumstehen können wie Wild, Personen, Pannenfahrzeuge, Kühe, Pferde, Schafe, etc. Eine Wechselbrücke gehört definitiv nicht dazu.
Wenn er sieht, was da steht und vor Schreck realisiert hat, was das überhaupt ist, dann ist er wie der Twingo-Fahrer schon unten durch und mausetot.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
@peach82 und alle anderen, die meinen, man muss in Sichtweite halten kkönnenEr hätte vielleicht auf SICHTWEITE anhälten können oder weit herunterbremsen können. Das setzt aber vorraus, das man was SIEHT und das ist der Knackpunkt. Die Stützen siehst du nicht. Dann kommt noch dazu, das der normale Autofahrer viele Dinge kennt, die auf der Fahrbahn rumstehen können wie Wild, Personen, Pannenfahrzeuge, Kühe, Pferde, Schafe, etc. Eine Wechselbrücke gehört definitiv nicht dazu.
Wenn er sieht, was da steht und vor Schreck realisiert hat, was das überhaupt ist, dann ist er wie der Twingo-Fahrer schon unten durch und mausetot.
MFG Thomas
Das habe ich ja oben schon gesagt.....
In der Fahrschule hiess es man müsse mit allem rechnen und auf Sichtweite anhalten können. THEORETISCH!!!
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Eine Wechselbrücke auf der Bundesstrasse im Dunkeln zu erkennen kann schwierig sein. Wenn das Warndreieck schon älter ist, davon kann ausgegangen werden wenn der Typ das öfters so macht, reflektiert es auch weniger bis gar nicht mehr.
Wenn der jetzt mit 100km/h kommt macht er ~33m/s. Ein Abblendlicht darf max. 50 bzw. 75m weit Leuchten. Nachher muss die Hell-/Dunkelgrenze kommen. Man fährt jetzt im dunkeln von A nach B ohne Böses ahnend.
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Was aber wahrsch. auch dazukommt, ist die Routine.
Der T-Fahrer kam ja angeblich von der Arbeit, also wird er die Strecke öfters fahren. Dann kann es gefährlich werden obwohl man aber durch die Streckenkenntnis Veränderungen sofort bemerken sollte.
In diesem Fall hat aber der Lkw-Kutscher klar die Torte im Gesicht.
Ich habe gerade gelesen im TruckOnline-Blog
Anfang Januar stirbt in der Nähe von Bremen ein junger Mann, als er mit seinem Pkw frontal unter eine auf der Bundesstraße 51 abgestellten Wechselbrücke, die ein polnischer Lkw - Fahrer dort verbotenerweise abgestellt hatte, fuhr.
Das Amtsgericht Syke schloß das Verfahren nun ab - mit einem Strafbefehl über 720 Euro, die der Lkw - Fahrer zahlen muß.
Kopfschüttel ,2Tage Tachoscheiben vergessen ist teurer
Ich Finde sowas echt nicht witzig Wegen sowas hat mein schwager
am 02.03.10 sein leben opfern müssen solche leute sollten nicht lkw fahren.
Zitat:
Original geschrieben von sax715
Das ganze wird vermutlich in Verbindung mit einem nicht geräumten Speditionshof liegen. In einer Seitenstraße o.k. Wer hat da noch nicht seinen Trailer oder WAB zwischengeparkt. Aber das auf einer Bundesstraße zu machen ist wirklich saudumm. Wobei das in Osteuropa teilweise wirklich gang und gäbe ist. Ich stand in Tschechien und in Polen auch schon vor abgestellten Trailern und Anhängern die mitten in der Pampa auf der Bundesstraße, oder wie das jeweilige Äquivalent in den jeweiligen Ländern genannt wird, geparkt waren ohne das da weit und breit einen Spedition oder einen andere Firma ist.
Du wirst lachen, ne kollege von mir hat nen auflieger in einer beleuchteten, 50 km/h zugelassenen Nebenstraße im industriegebiet einen auflieger auf der falschen seite abgestellt. den hat ne ford-fahrer nicht gesehen. beleuchtet wohlbemerkt und nur für 50 km/h zugelassen (innerorts). glaub, die sind immer noch dran wer das bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von opa111
Ich habe gerade gelesen im TruckOnline-BlogAnfang Januar stirbt in der Nähe von Bremen ein junger Mann, als er mit seinem Pkw frontal unter eine auf der Bundesstraße 51 abgestellten Wechselbrücke, die ein polnischer Lkw - Fahrer dort verbotenerweise abgestellt hatte, fuhr.
Das Amtsgericht Syke schloß das Verfahren nun ab - mit einem Strafbefehl über 720 Euro, die der Lkw - Fahrer zahlen muß.
Kopfschüttel ,2Tage Tachoscheiben vergessen ist teurer
mautgerät ausgefallen und nicht bemerkt (einfach stromlos ausgegangen nachts) 100 € + 23 € gebühr. wo ist da die verhältnismäßigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von U2-Didi
mautgerät ausgefallen und nicht bemerkt (einfach stromlos ausgegangen nachts) 100 € + 23 € gebühr. wo ist da die verhältnismäßigkeit.
Diese Frage hätte wohl in der Verhandlung zum o.g. Fall gestellt werden müssen. Ich frage mich jetzt noch, warum es da keine Revision von Seiten der Staatsanwaltschaft gegeben hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Frage hätte wohl in der Verhandlung zum o.g. Fall gestellt werden müssen. Ich frage mich jetzt noch, warum es da keine Revision von Seiten der Staatsanwaltschaft gegeben hat.Zitat:
Original geschrieben von U2-Didi
mautgerät ausgefallen und nicht bemerkt (einfach stromlos ausgegangen nachts) 100 € + 23 € gebühr. wo ist da die verhältnismäßigkeit.
Während der Fahrt ausgegangen?? Dann auf den Nächsten Parkplatz bzw von der Autobahn raus und Cheffe anrufen.
Im Stand nur die Batterie im inneren Leer? dann kommt von TC ein Schreiben über unregelmäßigkeiten und das man in die Werkstatt soll.
Ein Kontrollblick über alle Geräte sollte immer stattfinden und ist auch von einem BKF zu erwarten! ob alles funktioniert. Es kann ja auch mal sein das der Tachograph ausfällt und manche merken das noch nicht mal! Und da hat meiner meinung nach der Fahrer die volle Schuldt!
Genauso wenn man sich in sein Lkw setzt und am Wochenende nen Kollege den Lkw solo über die Autobahn geprügelt hat und die Achszahl verstellt hat hat der Fahrer schuldt der den Lkw dann montags übernommen hat und es nicht kontrolliert hat ob sie stimmt.
aber um mal wieder auf thema zu kommen:
Wechselbrücken haben überhaupt nichts auf garkeiner Straße verloren.
Mehr gibt es doch dazu überhaupt nichts zu sagen .... außer daß man solche "Menschen" gleich am nächsten Baum als Mahnung aufhängen sollte
zu dem Thema Wechselbrücke auf Straße wurde ansich schon genug geschrieben. Heute war jedoch in der Zeitung ein Bericht über einen Doppelstock-Busfahrer der meinte unter einer 3,4 Meter Brücke durchfahren zu können. Mit dem Erfolg das 15 Schüler im Oberdeck verletzt wurden.
Immer diese Brummi-Fahrer!
😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
zu dem Thema Wechselbrücke auf Straße wurde ansich schon genug geschrieben. Heute war jedoch in der Zeitung ein Bericht über einen Doppelstock-Busfahrer der meinte unter einer 3,4 Meter Brücke durchfahren zu können. Mit dem Erfolg das 15 Schüler im Oberdeck verletzt wurden.
ich kenne die Unterführung (München Mossach Bahnunterführung), die wird wirklich schon kilometerweit vorher DEUTLICH beschildert ist, aber vielleicht sitzt man als Fahrer in nem Doppelstockbus so niedrig, daß man meint man kommt durch.
Dachte auch letztens ich komm durch ne 3,6m Unterführung mitten aufm land, irgendwo hinter altötting durch , nen baustoffauflieger hinten dran (der ja wirklich keine höhe hat ^^), hab dann doch gezweifelt, im fahrzeugbreif ( renault Magnum ) nachgeschaut .... ja fahrzeug kann 3.5 bis 4.o m hoch sein O_o. ausgestiegn und nachgeschaut ... das wendemanöver hatte es dann wieder in sich , Autofahrer sei dank ^^