1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Renault
  5. Twingo & Wind
  6. Twingo Bj. 2003 - Zahnriemen gerissen, wie noch loswerden :-)

Twingo Bj. 2003 - Zahnriemen gerissen, wie noch loswerden :-)

Renault Twingo I ( C06)

Hallo Ihr Lieben !

Habe mir vor 3 Monaten einen Twingo (von Privat) zugelegt - hatte 2 Jahre TÜV - ansonsten noch Top-Zustand - jetzt ist mir am WE der Zahnriemen gerissen - hatte ihn mit 125.000 km gekauft - und lt. Hersteller müsste bei 120.000 km der Zahnriemen gewechselt werden. Hat der Vorbesitzer - ob bewusst oder unbewusst nicht gemacht - und jetzt habe ich den Salat, weils rechtlich vermutlich auch keine Grundlage gibt, den Vorbesitzer haftbar zu machen !

Ist lt. meiner Werkstatt aufgrund des Alters des PKW ein wirtschaftlicher Totalschaden - wie kann ich dieses Fahrzeug jetzt noch irgendwie loswerden - und für welchen Preis ??

Freue mich auf aufschlussreiche Antworten :-))

Vampirin ..... die einfach sauer ist ..... :-)

Img-20160615-wa0000
14 Antworten

Hallo, dass der Zahnriemen nicht gewechselt wurde hätte der Vorbesitzer sagen müssen!!!
Außerdem der Wagen ist von 2003, somit hätte der ZR schon 2x gewechselt werden müssen. Ein ZR soll nämlich nicht nur alle ca 100.000km gewechselt werden, sondern unabhängig von den gefahrerenen KM alle 5-6 Jahre, der erste ZR sollte außerdem wesentlich vorher bei ca 75tsd km gewechselt werden.
Dann, welchen Schaden hat der Riß angerichtet???
Das der ZR gerissen ist, ist ja nicht automatisch ein Todesurteil für den Wagen

Also
1. wenn der Vorbesitzer dir verschwiegen hat, das noch der original ZR drauf ist ist das zumindest grobfahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich und er kann für den Schaden haftbar gemacht werden.
2. Lass von einem neutralen Meister oder aber bei Renault schauen, welchen Schaden hat der Riss angerichtet und was würde ne Reparatur kosten
3. Nach Kostenvoranschlag geh auf den Vorbesitzer zu und berede die Sache

Hoffe ich konnt dir ein wenig helfen
PS: Wenn Du beim ADAC bist, kannst du dich auch an den wenden

Zitat:

@det-Silvi schrieb am 26. September 2016 um 18:56:47 Uhr:


Hallo, dass der Zahnriemen nicht gewechselt wurde hätte der Vorbesitzer sagen müssen!!!
Außerdem der Wagen ist von 2003, somit hätte der ZR schon 2x gewechselt werden müssen. Ein ZR soll nämlich nicht nur alle ca 100.000km gewechselt werden, sondern unabhängig von den gefahrerenen KM alle 5-6 Jahre, der erste ZR sollte außerdem wesentlich vorher bei ca 75tsd km gewechselt werden.
Dann, welchen Schaden hat der Riß angerichtet???
Das der ZR gerissen ist, ist ja nicht automatisch ein Todesurteil für den Wagen

Also
1. wenn der Vorbesitzer dir verschwiegen hat, das noch der original ZR drauf ist ist das zumindest grobfahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich und er kann für den Schaden haftbar gemacht werden.
2. Lass von einem neutralen Meister oder aber bei Renault schauen, welchen Schaden hat der Riss angerichtet und was würde ne Reparatur kosten
3. Nach Kostenvoranschlag geh auf den Vorbesitzer zu und berede die Sache

Hoffe ich konnt dir ein wenig helfen
PS: Wenn Du beim ADAC bist, kannst du dich auch an den wenden

hi det-silvi ....
Danke für deine Antwort -
also, hier ist ein Motorschaden entstanden - hatte ja immer noch gehofft, dass der Twingo ein sogenannter "Freiläufer" wäre, also die Ventile keinen Schaden genommen haben beim Abreißen und man ggf. nur Zahnriemen, Wasserpumpe ersetzen müsste .... leider ist dies nicht so - und eine Reparatur würde lt. meiner Werkstatt (neuer Motor, etc. etc.) über 2.000 € kosten, was beim Alter des Fahrzeugs eben unrentabel wäre .... und auf meine Leib- und Magenwerkstatt kann man sich verlassen bei dieser Aussage ...

Bin leider nicht beim ADAC - habe zwar einen Schutzbrief bei meiner Versicherung - die dann wenigstens das Abschleppen zahlt ...

Habe aber trotzdem den Vorbesitzer angeschrieben und um Rücksprache gebeten .... und dass er ggf. Schadenersatz leisten müßte -bleibt abzuwarten, was hier erfolgt ...

Liebe Grüße - Vampirin

Zitat:

@Vampirin schrieb am 26. September 2016 um 20:06:44 Uhr:


Habe aber trotzdem den Vorbesitzer angeschrieben und um Rücksprache gebeten .... und dass er ggf. Schadenersatz leisten müßte -bleibt abzuwarten, was hier erfolgt ...

Hinweis am Rande: Wenn die Gewährleistung nicht _schriftl._ ausgeschlossen wurde (nur bei privat an privat möglich), kannst du dich eben darauf berufen. Ansonsten gäbe es da noch die arglistige Täuschung, da sind aber die Hürden wesentlich höher, dass man den Verkäufer deswegen rankriegt.
Stand im Angebot oder Kaufvertrag was von "Scheckheft gepflegt" etc.? Das wäre evtl. ein Punkt, wo man ansetzen könnte. Aber diese Sache ist nicht so einfach, d.h. im Zweifelsfall brauchst du einen Anwalt.

notting

Ähnliche Themen

Zitat:

@det-Silvi schrieb am 26. September 2016 um 18:56:47 Uhr:


1. wenn der Vorbesitzer dir verschwiegen hat, das noch der original ZR drauf ist ist das zumindest grobfahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich und er kann für den Schaden haftbar gemacht werden.

Das halte ich für Quatsch und Gerichte entscheiden auch regelmässig anders.
Der Zahnriemen gilt als Verschleißteil und es liegt somit kein Sachmangel vor!

Wenn der Wagen - wie beschrieben - mit TÜV und "top Zustand" ist, dann würde ich den Motor reparieren lassen oder einen ATM einbauen lassen. Das gibt es bestimmt auch schon für weniger als 1500 EUR.

so einen twingo motor bekommst du für ein paar hundert € in der bucht.

Wenn dein Twingo außer dem Motorschaden sonst noch Top ist, dann lass ihn reparieren. Einen gebrauchten Motor bekommst Du für wenig Geld, und für den Motorwechsel frag verschiedene Werkstätten. Damit sollte eine Reparatur für deutlich weniger als 1.000 EUR machbar sein.
Die meisten Autoverwerter haben eine Werkstatt dabei. Frag dort nach einem Motor mit WEchsel desselben.

Zitat:

@börna schrieb am 26. September 2016 um 20:58:48 Uhr:



Zitat:

@det-Silvi schrieb am 26. September 2016 um 18:56:47 Uhr:


1. wenn der Vorbesitzer dir verschwiegen hat, das noch der original ZR drauf ist ist das zumindest grobfahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich und er kann für den Schaden haftbar gemacht werden.

Das halte ich für Quatsch und Gerichte entscheiden auch regelmässig anders.
Der Zahnriemen gilt als Verschleißteil und es liegt somit kein Sachmangel vor!

Voll Unsinn, ich könnt dir zig Fälle nennen, wo Gerichte entschieden haben, das ein Zahnriemen ein kaufrelevantes Teil ist und somit über den Zustand bzw Wann wo gewechselt Informiert werden muss

Vorsatz, Arglist und was man da noch unterstellen könnte ...
Der Sachschaden, der unserer Vampirin entstanden ist, liegt deutlich unter 1 TEUR. Und wenn sie damit nun Anwälte und Gerichte beschäftigt, ohne dass dieses durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, dann meine ich jedenfalls, das zusätzliche Kostenrisiko ist damit deutlich höher und damit riskanter, als sich mit dem Pech abzufinden und versuchen, das Beste daraus zu machen. Den Vorbesitzer angeschrieben hat sie ja bereits, abwarten, was der antwortet. Das ist doch OK.
Kann ja sein, der Vorbesitzer wusste selbst nicht von dem Risiko. Wie will sie Vorsatz und dgl. nachweisen ???
Der Anwalt verdient immer, egal wie es ausgeht. Und einer muss das bezahlen.
Kein Anwalt schickt jemanden weg, der einen Rechtsstreit sucht.

Zitat:

@det-Silvi schrieb am 27. September 2016 um 14:40:08 Uhr:



Das halte ich für Quatsch und Gerichte entscheiden auch regelmässig anders.
Der Zahnriemen gilt als Verschleißteil und es liegt somit kein Sachmangel vor!

Voll Unsinn, ich könnt dir zig Fälle nennen, wo Gerichte entschieden haben, das ein Zahnriemen ein kaufrelevantes Teil ist und somit über den Zustand bzw Wann wo gewechselt Informiert werden muss

Dann mach doch mal.

Zitat:

@det-Silvi schrieb am 27. September 2016 um 14:40:08 Uhr:



Zitat:

@börna schrieb am 26. September 2016 um 20:58:48 Uhr:


Das halte ich für Quatsch und Gerichte entscheiden auch regelmässig anders.
Der Zahnriemen gilt als Verschleißteil und es liegt somit kein Sachmangel vor!

Voll Unsinn, ich könnt dir zig Fälle nennen, wo Gerichte entschieden haben, das ein Zahnriemen ein kaufrelevantes Teil ist und somit über den Zustand bzw Wann wo gewechselt Informiert werden muss

Es gilt aber auch: Vor Gericht und auf hoher See sowie Vor Gericht und nach der Jagd...

Auf jeden Fall kostet ein solches Verfahren außer viel Nerven mehr als eine Reparatur

schrauber

Wenn der Riemen bei niedriger Drehzal gerissen ist, sind vermutlich 2 Ventile krumm geschlagen und müssen getauscht werden.

Aber ich habe in einer Werkstatt einen sochen Schaden gesehen und der Riemen war erst bei 170.000 gerissen und entsprechend zerfasert.

Man weiß nicht welchen Riemen der Vorbesitzer oder seine Werkstatt wann eingebaut hat.
Es gibt Riemen in "Werkstattqualität" zum halben Preis.

Ein völliger Schwachsinn solche Teile zu verkaufen, wenn dabei 30 Euro gespart werden aber eine erneute Montage für 300 € früher erforderlich ist.

Irgend jemand muß diesen Schrott aber kaufen. Ich vermute nicht daß es der normale Hobbyschrauber ist.
Dem Kunden wird man das nicht sagen.
Dann kann man aber beim Vorbesitzer ganz bestimmt nichts holen.

Und wenn er es wußte, daß so ein Schrott verbaut wurde, wird er es nicht zugeben.

Es könnte natürlich ganz anders sein und vielleicht hat jemand, ohne es zu merken, nur Öl auf den Riemen gekippt.
Auf jeden Fall lohnt es sich nicht Anwälte einzuschalten!!

schrauber

PS
Ich wechsele übrigens meine Zahnriemen erst nach 6 Jahren statt der vorgeschreibenen 5 Jahre. Aber das ist mein persöhnliches Risiko und die bisherigen Riemen sahen beim Wechsel immer noch sehr gut aus.

Ich hab gerade den ZR beim Megane 3 meiner Frau gewechselt (1,6/16V, 2009). Der war dementsprechend 7 Jahre (90000 km) alt und sah nicht so aus als hätte der gewechselt werden müssen...
Früher wurden die grundsätzlich immer erst nach 10 Jahren gewechselt, und es gab selten Probleme. Dann aber kamen die Plastik Spann- und Umlenkrollen (fast immer in China gefertigt) sowie die 16V Technik, und damit die Probleme.
Die Riemen selbst sind heutzutage eher besser als vor 25 Jahren, qualitativ.

Der Verkäufer wird sich weigern was dazu zugeben.
Du hättest das bei den preisverhandlung mit einbeziehen müssen.
Der Wechselintervall liegt bei 120000 km oder 5 jahre. Erst beim twingo 2 haben die es auf 6 jahre erhöht.
Hast du irgendwelche Aufkleber oder nachweisen im Serviceheft?
Wenn ja herausfinden wer den gewechselt hat.
Ansonsten beim schrott einen anderen motor holen oder den Zylinderkopf runter machen, neue Dichtung und Ventile, auch die Wasserpumpe erneuern.
Beide Varianten sollten unter 1000 Euro kosten in einer freien werkstatt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen