Twingo Bj. 1994 - Unfall
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Nun ist es schon mehr als 2 Monate her, und ich habe immer noch kein Geld von der gegnerischen Versicherung bekommen.
Zuerst hiess es, sie würden warten bis sich der Unfallgegner (Afghane) bei ihnen meldet. Leider geschah das wohl nicht oder erst spät. Nachdem mein Anwalt regen Schriftverkehr betrieb, und die gegnerische Versicherung nun endlich mal was tut, bekam ich vor 2 Tagen nen Brief vom Anwalt, wo drin stand, die gegnerische Versicherung möchte gerne eine Kopie des Fahrzeugscheins des neu angeschafften Fahrzeugs.
Jetzt frag ich mich (und euch 😉): WOZU braucht die gegnerische Versicherung den Fahrzeugschein meines neuen Wagens? Was geht die das an?
EDIT: Es ist natürlich der Fahrzeugschein, nicht -brief
Hat was mit den neuen Versicherungsbedingungen und einem Gerichtsurteil zu tun ...
Rechnest du auf Gutachten ab und reichst keine Reparaturrechnung ein, zahlt dir die generische Versicherung keine MwSt. mehr mit aus, d.h. du bekommst weniger Geld...
Selbes gilt für einen Totalschaden und keiner Neuanschaffung.
Kaufst du dir dagegen ein Nachfolgefahrzeug, bekommst du die MwSt. ausbezahlt, dafür wollen die aber einen Nachweis, dass wirklich ein anderes Auto angeschafft wurde...
Daher die Nachfrage nach der Kopie des Scheins...
So einfach, machs und du bekommst etwas doch mehr Geld 🙂
16% immerhin 🙂
Grüssle
S.
Jou, danke für deine Antwort, ich werds dann einfach mal machen, brauche das Geld dringend........
Hmm hatte gehofft, nie mit so Leuten einen Unfall zu haben (erst Deutsch können - nachher nix mehr verstehen)..... Ist jetzt nix gegen Ausländer, aber es ist meist nunmal so. Jeder vernünftige MEnsch hätte, das seiner Versicherung direkt gemeldet und gut is.
Aber da ich von vornerein wusste, dass der typ net ganz dicht is, hab ich Anwalt eingeschaltet, was jetzt auch gut so war........
hi allerseits ....erst mal grüße in den westerwald
zum unfallauto direkt .
die front ist soweit ich das sehe mal ziemlich komplett hinüber ( haube , stoßstange , kotflügel , lampen...) ausserdem hat es das schloßträgerblech auch mit gehimmelt ( da werden die lampen u.a. mit befestigt ) zu dem zustand unter der haube ( träger , halterungen , kühler , motor ..etc ) kann man jetzt mal nur spekulieren , das bringt nix.....
optisch den wagen wieder in schuss zu bringen , dürfte mit schloßträger , kotflügel , haube und stoßstange + lampen erst mal zu machen sein .....kleiner tipp ...die teile günstig besorgen z.b. auch bei ebay oder auf nem schrottplatz ( twingo mit heckschaden z.b. )
lackieren ( falls nicht die selbe farbe ) und so weiter ....dann denke ich ´kommst du mit arbeitslohn so bei ca 2000 taler raus .
vorne denke ich ist vielleicht noch ein kühler fällig und vielleicht ne lima und ne batterie .
für die km leistung würde ich den wagen noch mal ( möglichst günstig ) in schuss bringen .
und dann möglichst gut verkaufen .
ist an der radaufhängung alles ok ( das währe im falle des falles das teuerste ) .
ist die radaufhängung beim twingo krumm , ist meist der vorderbau auch komplett verzogen .....
dann am besten ausschlachten ! und in teilen verkaufen .
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Jo. der Beiträg hätte mir vor 2 Monaten weitergeholfen Edgar, tut mir leid... Aber leider anwortete damals keiner.
Der Wagen hatte laut Gutachten noch einen Zeitwert von 2750 €. War somit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Wert so wie er auf den Fotos ist, belief sich laut Gutachten auf 150€. Der Abschleppunternehmer hat mir den Wagen dann noch für 250 € abgekauft..........
Aber ich denke, wenn ich den für 2000€ wieder flott gemacht hätte, hätte ich wenn ich den verkauft hätte bestimmt aber keine 2750€ dafür bekommen. 1. Wer will schon nen pinken Unfall-Twingo. 2. wenn, dann nür für weniger geld als ich hätte reinstecken müssen.
So und jetzt warte ich aufs Geld .....
na dann viel glück mit der kohle !
Nun ja, wenn das Gutachten vorliegt, der Wagen verkauft, du die Kopie eingereicht hast, steht eigentlich nix mehr im Weg, ausser dass gerade viele Urlaub haben....
Ansonsten klag einfach Zinsen noch ein über deinen Anwalt, dann gehts schneller 🙂
S.
quasi mein lieblingsspruch aus der gerichtssendung im zdf
" nebst 4 % zinsen seit klageerhebung "
So, nun quasi nochmal ne Rückmeldung von mir, nachdem diese Woche die Schadensregulierung beendet ist. Ich habe den Verrechnungsscheck über die volle Summe erhalten und der Mietwagen wurde ebenfalls von der Versicherung bezahlt.
Nochmal zu der Aufforderung, den Fzg.Schein einzureichen: Diese Maßnahme diente lediglich dazu, um festzustellen, wann der neu angeschaffte Wagen zugelassen wurde. Die Versicherung hat daraufhin nämlich nicht nur den Mietwagen gezahlt (der einem bis zu 12 Tage zusteht) sondern auch noch die darauffolgende Woche ohne Auto mit einer Ausfallsentschädigung beglichen.....
Net schlecht, also das hatte ich eigentlich nicht erwartet, weil es so auch nicht vorgesehen ist.......
Nunja..... hätte ich mir aber damals keinen Anwalt genommen, säße ich warscheinlich heute noch ohne jegliche Regelung der gegn. Versicherung hier, denn diese hat sich in einem Schreiben nochmal für das Verhalten ihres Versicherungsnehmers entschuldigt (der hatte sich nicht bei der versicherung gemeldet und erst auf aufforderung meines Anwalts eine Aussage gemacht).
Cu, und einen Gruß an alle Franzosen-Flitzer fahrer...
bin ja (leider (?) 😉) zur Spaniel-Fraktion gewechselt 😉 😁
P.S.@ Edgar
Deine Diagnose zu dem Wagen war ja nicht schlecht, aber was ich noch lustiges anmerken will, ist, dass als ich den Wagen nach dem Unfall von der Straße schaffen wollte, der Wagen in allen (!) Gängen, bis auf den 4. nur Rückwärts fuhr 😁 Musste also im 4. Gang, der aber der 1. Gang war (weil man wie im 1. Anfuhr) von der Straße.
Naja, war eh alles ein wenig verschoben....
wow !
kaum einer meldet sich nochmal wenn er was hatte ......
wenigstens ne info ...
toll
stimmt auch wieder , aber die meisten hört /sieht man oft nie wieder ....
ist zwar der lauf der dinge , aber andere würde es oft auch interessieren was draus wurde.