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TV Freischaltung während der Fahrt

BMW X6 E71
Themenstarteram 26. Januar 2011 um 20:07

Hallo Leute,

habe einen X& mit TV Modul und überlege dieses freischalten zu lassen, so das ich auch während der Fahrt gucken kann.

Hat jemand das schon bei seinem X6/ X5 gemacht ?

Wie siehts dann eigentlich mit der Garantie bei BMW aus, verfällt diese dann (BMW ist ja immer sehr empfindlich) ?

Ach so, noch eine Frage. Weiß jemand welche Formate das DVD Laufwerk im X6 abspielt ?

Danke

Gruß

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10 Antworten

Die Funktion ist nicht umsonst gesperrt.

Befindet sich der Monitor im Blickbereich des Fahrers, darf der TV-Empfang währen der Fahrt nicht freigeschaltet sein.

am 26. Januar 2011 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Funktion ist nicht umsonst gesperrt.

Befindet sich der Monitor im Blickbereich des Fahrers, darf der TV-Empfang währen der Fahrt nicht freigeschaltet sein.

Drahkke, das wusst der TE wahrscheinlich schon. ;)

Prinzipiell ja schon richtig, über den Sicherheitsaspekt kann man streiten. Aber die Beifahrerin sieht ja auch auf den Bildschirm und will evtl. fernsehen und als Fahrer kann man ja freiwillig woanders hinschauen. ;)

Was eine TV Funktion, die nur im Stand funktioniert in einem "FAHR"zeug soll hab ich mich bei meinem Vorgänger (einem 5er) damals auch gefragt und freigeschaltet. Ich bin noch NIE im STEHENDEN Auto gesessen um fernzusehen. Es war ein kleines Kästchen, das man an einen Stecker unter der Blende angeschlossen hat. Relativ problemlos. Inzwischen gibt es ja auch reine Softwarelösungen, die über ein spezielles Gerät über den Diagnosestecker einfach eingespielt werden. Mit einem Softwareupdate bei BMW wird das allerdings überschrieben und muß dann neu freigeschaltet werden. Ich kann mir keine Begründung vorstellen, warum es wegen der Garantie Probleme geben sollte. Hab ich auch noch nie was davon gehört. Eher schon ein Veto von der Versicherung wenn man bei einem Unfall wirklich nachweisen kann, dass der Fahrer per TV abgelenkt war.

Der Empfang war bei mir damals nur so bescheiden, dass ich fast immer lieber Radio gehört habe. Die TV-Funktion würde ich mit oder ohne Freischaltung nicht mehr nehmen. Inzwischen soll das mit dem Empfang aber auch besser geworden sein.

Hi,

ich fahre schon seit Jahren mit freigeschaltetem TV in verschiedenen Autos. Nun auch im X6. Bin da aber recht anspruchsvoll, weshalb ich mich gegen den Werks TV von BMW entschieden habe und das mit einem DVBT Tuner meiner Wahl umrüsten lies. Ist zwar etwas teurer, aber der Empfang ist sehr gut (habe nun aber auch 4 Antennen verbaut).

Hinsichtlich der Freischaltung gibt es wie hier bereits berichtet Software und Hardwarelösungen. Ich habe eine Softwarelösung (mein TV und DVD-Player ist in Idrive integriert), allerdings wird die seltsamerweise nicht bei einem Softwareupdate überspielt (das hatte ich beim Service vor ein paar Wochen). Ich weiss aber auch nicht wie die das eingebaut haben.

Der Umrüster der das bei mir gemacht hat meinte allerdings das es beim X6 bei TV Freischaltungen zu problemen kommen kann wenn im X6 das Topview System verbaut ist. Da kommt es bei vielen Freischaltmodulen zu Fehlermeldungen. Ob das stimmt kann ich nicht sagen, wenn du kein Topview hast ist das dann aber auch wurscht.

Betreffend des Verbots habe ich im übrigen verschiedene Meinungen gehört. In vielen Foren hieß es, das TV während der Fahrt nicht verboten ist. Es gäbe hierzu keinen § in der STVO oder STVZO. Bewegbilder seien im Auto nicht verboten, sonst wäre auch ein Navi verboten. Im Falle eines Unfalls kann es aber sein, das man wegen grober Fahrlässigkeit den Unfall aus eigener Tasche zahlen muss. Aber vielleicht ist das ja nicht mehr der aktuelle Stand. Von denen die hier behaupten das es verboten ist wäre ich dankbar wenn diese das mit einem kurzen Hinweis auf das Gesetz indem das Verbot steht, belegen könnten.

Gruß

Stefan

am 27. Januar 2011 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von stefan2707

Betreffend des Verbots habe ich im übrigen verschiedene Meinungen gehört. In vielen Foren hieß es, das TV während der Fahrt nicht verboten ist. Es gäbe hierzu keinen § in der STVO oder STVZO. Bewegbilder seien im Auto nicht verboten, sonst wäre auch ein Navi verboten. Im Falle eines Unfalls kann es aber sein, das man wegen grober Fahrlässigkeit den Unfall aus eigener Tasche zahlen muss. Aber vielleicht ist das ja nicht mehr der aktuelle Stand. Von denen die hier behaupten das es verboten ist wäre ich dankbar wenn diese das mit einem kurzen Hinweis auf das Gesetz indem das Verbot steht, belegen könnten.

Ich hab mal irgendwo sinngemäß gelesen, es sei genauso wie Geigespielen, Zeitunglesen oder Onanieren während der Fahrt zwar nicht explizit verboten, aber es fiele unter irgendeinen generellen Sicherheitsaspekt- paragraphen.

Zitat:

Ich hab mal irgendwo sinngemäß gelesen, es sei genauso wie Geigespielen, Zeitunglesen oder Onanieren während der Fahrt zwar nicht explizit verboten, aber es fiele unter irgendeinen generellen Sicherheitsaspekt- paragraphen.

Ja Mist und jetzt? Nichtmal in Ruhe Zeitunglesen darf man mehr, das ist ja ätzend. Und was ist mit Nasebohren während der Fahrt? ;-) Ja, die allgemeinen Paragraphen werden gerne zitiert:

§23 I StVO: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

§1 StVO : "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Nach diesen Gesetzten ist TV Freischaltung nicht verboten, wenn ich mich nicht ablenken lasse dann dürfte das auch STVO konform sein. Ich muss ja z.B. nicht hinschauen sondern kann ja auch nur zuhören und Radiohören ist ja auch erlaubt. Wobei Radiohören, Hörspielhören oder mit Freisprechanlage telefonieren in meinen Augen genauso ablenken kann.

Die BMW Online Funktionen finde ich z.b. noch viel ablenkender und die kann man auch ab Werk während der Fahrt bedienen. Hier noch während der Fahrt News zu lesen ist doch deutlich ablenkender und das müsste dann ja auch verboten sein wenn eine TV Freischaltung verboten ist. Also für mich Fazit: TV Freischaltung ist erlaubt, aber ablenken lassen in welcher Form auch immer ist verboten.

Nur um das klarzustellen, ich fahre nicht mit 240 über die Bahn und schaue dabei Sexy Sportclips ;-) Der TV läuft eigentlich immer im Hintergrund wenn ich alleine Fahre (z.B. N24) und als Bild habe ich meist den Navi Schirm an (wegen Verkehrsmeldungen). Auf dem Weg zur Arbeit ist das für mich informativer als z.B. HR-INFO und wenn ich im Stau stehe schaue ich auf auf das Bild oder eben wenn noch jemand im Auto sitzt oder ich z.B. Beifahrer bin.

Gruß

Stefan

 

am 27. Januar 2011 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von stefan2707

Zitat:

Ich hab mal irgendwo sinngemäß gelesen, es sei genauso wie Geigespielen, Zeitunglesen oder Onanieren während der Fahrt zwar nicht explizit verboten, aber es fiele unter irgendeinen generellen Sicherheitsaspekt- paragraphen.

Ja Mist und jetzt? Nichtmal in Ruhe Zeitunglesen darf man mehr, das ist ja ätzend. Und was ist mit Nasebohren während der Fahrt? ;-) Ja, die allgemeinen Paragraphen werden gerne zitiert:

§23 I StVO: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

§1 StVO : "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Nach diesen Gesetzten ist TV Freischaltung nicht verboten, wenn ich mich nicht ablenken lasse dann dürfte das auch STVO konform sein....

Nasebohren könnte je nach Auslegung evtl. unter sexuelle Handlungen fallen - z.B. wenn's nicht die eigene ist. ;) Wenn es z.B. nach einem Unfall wirklich darauf ankommt und ein Zeuge (Beifahrer) bestätigt, dass das TV gelaufen ist, wird man sich wahrscheinlich schwer tun mit dem Nachweis nicht abgelenkt gewesen zu sein.

Wie sich die Polizei verhält wenn sie einen mit laufendem TV erwischt, kann ich nicht sagen. Müsste einen ja dann auch wirklich während der Fahrt überführen, im Stand an der Ampel ist es ja auf jeden Fall erlaubt. Ich habe trotzdem vor Kontrollen oder wenn man an der Ampel mal neben einem Streifenwagen steht, jedenfalls immer vorsichtshalber auf den Navi-Schirm gewechselt.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Wie sich die Polizei verhält wenn sie einen mit laufendem TV erwischt, kann ich nicht sagen.

die freischaltung der tv-funktion ist, wie bereits beschreiben NICHT verboten! wer das gegenteil behauptet, soll bitte erst dann posten, wenn er den entsprechenden § in der stvzo gefunden hat!

und solange man keine "auffälligkeiten" zeigt, kann einem die polizei reingarnichts....

man sollte sich allerdings darüber im klaren sein, das die vers. im falle eines unfalles einem einen strick daraus drehen wird, unabhängig davon ob man abgelenkt war oder nicht.....

am 28. Januar 2011 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Wie sich die Polizei verhält wenn sie einen mit laufendem TV erwischt, kann ich nicht sagen.

die freischaltung der tv-funktion ist, wie bereits beschreiben NICHT verboten! wer das gegenteil behauptet, soll bitte erst dann posten, wenn er den entsprechenden § in der stvzo gefunden hat!

Ich hab fleissig gesucht, aber auch keinen Paragraphen gegen entspannende Yoga-Meditationspraktiken wie z.B. Kopfstand bei offenem Schiebedach gefunden. Aber natürlich ein ganz wichtiger Hinweis, dass man vor experimentalen Geschäftsreisen mit Sekretärin, immer die STVO nach einem Verbot der Kamasutra-Stellung der Woche durchsuchen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Ich hab fleissig gesucht, aber auch keinen Paragraphen gegen entspannende Yoga-Meditationspraktiken wie z.B. Kopfstand bei offenem Schiebedach gefunden. Aber natürlich ein ganz wichtiger Hinweis, dass man vor experimentalen Geschäftsreisen mit Sekretärin, immer die STVO nach einem Verbot der Kamasutra-Stellung der Woche durchsuchen sollte.

Raser, verstehe verstehe ;) Du sprichst von den sogenannten Geschlechtsreisen :D Wusste gar nicht, dass die STVO darüber auch was aussagt, sollte das Büchlein auch mal wieder lesen. :p

Grüße

Dirk

am 28. Januar 2011 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von MEI-FI

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Ich hab fleissig gesucht, aber auch keinen Paragraphen gegen entspannende Yoga-Meditationspraktiken wie z.B. Kopfstand bei offenem Schiebedach gefunden. Aber natürlich ein ganz wichtiger Hinweis, dass man vor experimentalen Geschäftsreisen mit Sekretärin, immer die STVO nach einem Verbot der Kamasutra-Stellung der Woche durchsuchen sollte.

Raser, verstehe verstehe ;) Du sprichst von den sogenannten Geschlechtsreisen :D Wusste gar nicht, dass die STVO darüber auch was aussagt, sollte das Büchlein auch mal wieder lesen. :p

Grüße

Dirk

Dirk: Tempomat auf 120 und Komfortsitz auf Liegeposition. Zu Missionarsstellung und Doggiestyle steht jedenfalls nichts Gegenteiliges drin und von einer Ablenkung vom "Verkehr" kann ja wohl keine Rede sein...;)

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