TV Freischaltung beim fahren

VW Touareg 1 (7L)

Hallo hier im Forum,
Ich habe seit heute TV-Digital und DVD im Touareg.
Nun die Frage ..ist es möglich das Bild auch beim fahren zu empfangen?
Kann man dies über die Software freischalten oder muß ein Adapter für ca 150-250 Euro verbaut werden.
Mir ist bekannt daß es eigentlich nicht erwünscht oder sogar verboten ist, aber das sollte jeder für sich entscheiden ob und wie er so etwas einsetzt.
Wie gesagt man sagte mir es "soll" über die VAG Software gehen, die anderen sagen ,,geht nur mit gekauftem Adapter.

Für freundliche und hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon im voraus.
Gruß
Budy

17 Antworten

Zitat:

Allso...hinsetzen 6 minus

Hier ist wohl noch ein Trauma aus der Schulzeit vorhanden. ;-)

Das war aber kein guter Einstand im Board, beim zweiten Posting sooo ausflippen. :-(

Auch wenn's manchmal schwerfällt, es gibt nicht immer Zustimmung, auch negativ empfundene Antworten bringen einem im Leben weiter.

Übrigens, es gibt auch welche die weit mehr als 25 Jahre UNFALLFREI fahren und NULL Punkte in Flensburg haben.
ABER, man sollte nicht so vermessen sein und das alles dem eigene Verdienst zuzuschreiben. Nobody ist perfect! Hast nicht auch Du schon davon profitiert, dass andere aufgepasst haben wärend Du auch mal unaufmerksam warst?

Zitat:

Original geschrieben von Touareg_BB


Auch wenn's manchmal schwerfällt, es gibt nicht immer Zustimmung, auch negativ empfundene Antworten bringen einem im Leben weiter.

Eben. Zu diesem Ergebnis sollte man auch auf Grund der eigenen Lebenserfahrung kommen. Es sei denn, man umgibt sich nur mit Ja-Sagern.... womit man allerdings Gefahr läuft, sich von der Realität langsam, aber sicher abzukoppeln...

Noch ein Nachsatz zum zulassungsrechtlichen Aspekt der TV-Freischaltung:

Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dazu reicht es nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht , sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein. Dies setzt ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit voraus.

- Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)

Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären.

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