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Turbolader ein wartungsrelevantes Bauteil ?

Themenstarteram 24. April 2007 um 12:18

hi leute,

ich habe ein riesenproblem, dass ich selber nicht beurteilen kann, weil ich ein auto-noob bin.

folgendes ist passiert: ich hatte neulich auf der autobahn einen schaden an meinem, im märz 2005 zugelassenen x-trail, der sich während der reparatur als defekter turbolader und einem defekten krümmer heraus stellte.

leider war ich so dumm und hatte die wartungsintervalle nicht eingehalten (mein erster neuwagen, ich hatte keine ahnung, dass es sowas gibt). aufgrund diese umstandes hiess es sofort, ich habe keinerlei anspruch auf garantieleistungen, da ich nicht die erforderliche inspektion habe durchführen lassen. nun habe ich als auto-noob gefragt, wo denn der zusammenhang zwischen einem defekten tubolader und einer inspektion besteht. so weit ich weiss, ist der turbolader nicht bestandteil einer inspektion.

als ich den schaden bezahlen sollte (insgesamt fast 3000 euro), habe ich die werkstatt darum gebeten, mir den zusammanhang zwischen der nicht erfolgten inspektion und dem defekten turbolader schriftlich zu bestätigen, da ich das von einem sachverständigen prüfen lassen wollte. die werkstatt hat sich geweigert dies zu tun.

anschliessend habe ich bei nissan einen kulanzantrag gestellt, in der hoffnung einen teil des geldes zurück zu bekommen. dieser kulanzantrag wurde negativ beschieden und ein anschliessender anruf bei nissan-europe brachte auch nichts. dort berief man sich ebenfalls auf den oben beschriebenen zusammen keine inspektion/defekter turbolader.

witzigerweise kann niemand ausmeinem bekanntenkreis (kein mechaniker dabei) mir den zusammenhang erklären und auch nissan europe hat sich geweigert mir diesen schriftlich zu bestätigen.

eigentlich hatte ich es schon aufgegeben etwas von meinem geld wieder zu sehen und wollte die sache auf sich beruhen lassen. doch heute rief mich meine werkstatt an und teilte mir mit, sie hätte etwas erreicht und mit der garantieabteilung von nissan geredet und erwirkt, dass ich 520 Euro wieder bekomme. ich finde das inzwischen sehr merkwürdig, dass plötzlich doch eine erstattung möglich ist, obwohl ich doch keinerlei anspruch auf das geld habe.

Meine fragen an euch lauten nun:

· Gibt es einen zusammenhang zwischen einer inspektion und einem defekten turbolader ?

· Welche möglichkeiten gibt es fürm ich prüfen zu lassen, ob ich eventuell anspruch auf mehr geld habe ?

Wäre toll, wenn mir einer helfen könnte !!

Danke euch

sven

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23 Antworten
am 24. April 2007 um 12:54

Moin,

erstmal mein Beileid zum Schaden am Ixi...

Zu Deiner Frage:

"· Gibt es einen zusammenhang zwischen einer inspektion und einem defekten turbolader ?"

Ja, den gibt es: Irgendwo bei den Garantiebedingungen wird im Kleingedruckten stehen, dass das Gewähren von Garantie bis zu drei Jahre nach Kauf des Neufahrzeugs geknüpft ist an bestimmte Bedingungen...hier wohl das EInhalten der Wartungsintervalle und die Durchführung selbiger bei einem Nissanhändler. Nicht getan --> Bedingung nicht erfüllt, egal, ob es einen mechanisch-, thermisch- und/oder aerodynamisch-kausalen (was ein Wort) Zusammenhang zwischen Inspektion und defektem Bauteil gibt oder nicht.

 

Zu Deiner Frage:

"· Welche möglichkeiten gibt es fürm ich prüfen zu lassen, ob ich eventuell anspruch auf mehr geld habe ?"

Du hast keinen Anspruch auf eine Leistung, deren Bedingung Du nicht erfüllt hast. Ebenso hast Du keinen Anspruch auf Kulanz, Du kannst (und hast ja auch) nur um Kulanz bitten.

Isso

Henrik

Themenstarteram 24. April 2007 um 12:59

erstmal danke für die antwort. leider habe ich mir das schon gedacht.

frage1: wenn ich meinen wagen nun in die inspektion schicke, erhalte ich dann wieder garantieleistungen oder ist diese nun für immer erloschen ?

frage2: warum bekomme ich nun doch, obwohl der kulanzantrag bereits abgelehnt wurde, trotzdem 520 Euro zurück ??

Moin,

Ob und in welcher Form erneute Garantieansprüche etc.pp. erhalten werden können kommt auf die Garantiebedingungen von Nissan an. Die wirst du wohl lesen müssen bzw. dich darüber mal mit deinem Autohaus beraten müssen.

Das was da passiert ist ... nennt man Kulanz. Während der Gesetzgeber vom Hersteller verlangt dir bei sachgemäßem Umgang mit einem Produkt eine Sachmängelhaftung (allg. Gewährleistung) zu gewähren ... kann der Hersteller an Bedingungen geknüpft FREIWILLIG mehr Leistungen in Form einer Garantie gewähren. Passiert etwas, das weder von Gewährleistung, noch von Garantie abgedeckt ist, oder das Produkt ist aus diesen Zeiträumen heraus, dann gibt es noch die Möglichkeit, das dir der Hersteller oder dein Autohaus Kulanz gewähren, sich also freiwillig an Reparaturkosten beteiligen, um dich als Kunde zu halten.

Der Grund warum dir bei der verschlampten Wartung bei einem Turboschaden keine Garantie auf das Teil gewährt wird ist ganz einfach, der Turbolader wird durch das Motoröl geschmiert (und einige auch durch Kühlwasser gekühlt). Und wenn du ein Wartungsintervall mit einem Ölwechsel versäumst leidet logischerweise die Qualität des Öles und damit kann es zu einem solchen Schaden wie du ihn hast, kommen.

Bei andere Bauteilen, die im Wartungsplan nicht beinhaltet sind ... z.B. ein Xenonscheinwerfer, verfällt dann auch die Gewährleistung nicht, lediglich die freiwillige Garantie kann verfallen, kommt aber auch auf die Garantiebedingungen an.

MFG Kester

Themenstarteram 24. April 2007 um 13:50

vielen dank für die infos.

was kulanz ist, ist mir schon klar, doch hätten die nach ablehnung meines antrages mir nichts mehr geben müssen und jetzt aus heiterem himmel kommt doch etwas.

ich denke ich freu mich einfach mal und hinterfrage nicht weiter. bin mal gespannt, was im begleitschreiben des schecks stehen wird.

ist es nur ein zufall, das ich gerade eben (vor 15 minuten) von nissan frankreich angerufen und befragt wurde, wie ich mit der reklamation durch die außenstelle von nissan in brühl zufrieden bin ? irgendwie ein seltsamer tag heute :):)

Zitat:

Original geschrieben von Rogardeh

vielen dank für die infos.

was kulanz ist, ist mir schon klar, doch hätten die nach ablehnung meines antrages mir nichts mehr geben müssen und jetzt aus heiterem himmel kommt doch etwas.

Das nennt man dann Kundenbindung. Mich interessiert nur, wo du deinen X-Trail gekauft hast und warum die dich da nicht vernünftig über die Wartungen aufgeklärt haben. Bei uns wird bei jeder Auslieferung das Serviceheft gezeigt und dem Kunden gesagt, wann er wieder kommen sollte. Außerdem werden alle Kunden angeschrieben, wenn der Wartungsdienst fällig ist. Hast du den T30 als Neuwagen gekauft?

wie kommt man auf die idee dass ein auto komplett wartungsfrei sei?

egal ob neuwagen oder gebraucht - natürlich sollte man sein auto warten (lassen), auch im eigenen interesse

am 24. April 2007 um 16:05

Hallo!

Beim x-Trail und Almera Tino mit 2,2l 100kw Motor gabs einen Rückruf wegen geplatzter Turbolader. Ladedrucksensor und Software waren wohl beteiligt und wurden geändert. Falls der Rückruf nicht zu Dir durchgedrungen ist (und Dein Fahrzeug überhaupt betroffen ist), wäre vielleicht doch etwas zu machen. Bin kein Anwalt, würde mich bei diesem Betrag aber schlau machen. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Vielleicht gibts bei den Automobilclubs auch Auskunft.

Vielleicht kann Dir auch jemand im Nissanboard helfen.

Gruß

Themenstarteram 25. April 2007 um 6:07

ich habe meinen wagen beim autohaus dirkes in köln gekauft.

warum ich mir über wartungsintervalle keine gedanken geamcht habe ? ganz einfach, ich hatte in meiner jugend- und studienzeit immer nur autos, mit denen man bei einem schadensfall und vorm tüv in die werkstatt gefahren ist, ansonsten gab es da keine rgelmäßigen kontrollen. ich weiss ja, dass es naiv von mir gedacht war, aber mein wagen war gerade mal 6 monate alt und gerade in der inspektion, als ich ihn gekauft habe. von daher - und weil auch bei dem autohaus es niemand für nötig befunden hat mich darüber aufzuklären - war ich mir der intervalle und prozesse nicht bewusst.

naja, ich habe eine rechtschutz und werde jetzt mal wegen der geplatzten turbolader nachforschen. vielleicht ist denen auch bewusst, dass ich eine chance hätte etwas zu erreichen und sie machen mir sozusagen ein lockangebot, damit ich ruhig bin. hoffen darf man ja ;);)

am 25. April 2007 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von Rogardeh

aber mein wagen war gerade mal 6 monate alt und gerade in der inspektion, als ich ihn gekauft habe. von daher - und weil auch bei dem autohaus es niemand für nötig befunden hat mich darüber aufzuklären - war ich mir der intervalle und prozesse nicht bewusst.

Moin!

Also hast Du den Wagen als "jungen Gebrauchten" gekauft innerhalb der dreijährigen Nissangarantie. Dann bist Du auch an die Nissan-Garantiebedingungen gebunden.

Du warst Dir der Wartungsintervalle nicht bewusst?????? Dich hat da keiner drauf aufmerksam gemacht?

Wo sind eigentlich all die mündigen Bürger in diesem Land geblieben? Hast Du jemals die Gebrauchsanweisung durchgelesen resp. das Serviceheft überschlagen? Das werden ja langsam amerikanische Verhältnisse hier! "Wie, ich kann in der Microwelle meinen Pudel nicht trocknen? Das hat mir keiner gesagt! Ich verklage den Hersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld!"...

Henrik

am 25. April 2007 um 10:22

Beim Autohaus? Dann hast du 1Jahr Gewährleistung vom Autohaus. Die ersten 6 Monate musst Du keine Unschuld am Schaden beweisen! Das Autohaus ist in der Pflicht.

Gruß

Moin,

Das ist zwar richtig ... aber ein Versäumen eines Wartungsintervalles ist eine PFLICHTVERLETZUNG seinerseits, wodurch das Autohaus von der Gewährleistungspflicht dadurch betroffener Teile entbunden wird. Wenn du mit einem Hammer auf deinen Motor einschlägst, erhälst du ja auch keine Gewährleistung auf den Motor (aber logischerweise auf die Achsen).

Bzgl. der Kulanz ... in der Regel werden erstmal fast alle Kulanzanträge abgelehnt, macht sich das Autohaus zusätzlich für einen Stark und übernimmt selbst einen Teil der Kulanzkosten, gibt es da schon noch manchmal ein Einlenken.

MFG Kester

Themenstarteram 26. April 2007 um 4:20

Zitat:

Original geschrieben von Henrik2

Moin!

Also hast Du den Wagen als "jungen Gebrauchten" gekauft innerhalb der dreijährigen Nissangarantie. Dann bist Du auch an die Nissan-Garantiebedingungen gebunden.

Du warst Dir der Wartungsintervalle nicht bewusst?????? Dich hat da keiner drauf aufmerksam gemacht?

Wo sind eigentlich all die mündigen Bürger in diesem Land geblieben? Hast Du jemals die Gebrauchsanweisung durchgelesen resp. das Serviceheft überschlagen? Das werden ja langsam amerikanische Verhältnisse hier! "Wie, ich kann in der Microwelle meinen Pudel nicht trocknen? Das hat mir keiner gesagt! Ich verklage den Hersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld!"...

Henrik

vielen dank für diesen kontruktiven beitrag^^

kommt von dir außer meckern auch etwas sinnvolles zum thema ? ich bin mir meiner schuld durchaus bewusst, was ich auch schon mehrfach angedeutet habe.

allen anderen danke ich vielmals für die auskünfte und die hilfe. der scheck ist übrigens inzwischen bei mir angekommen. witzigerweise steht im begleitschreiben, dass ich das geld aufgrund von garantiebedingungen bekomme. das macht für mich die sache noch undurchsichtiger, doch nehme ich an, dass man einfach einen grund brauchte die auszahlung zu rechtfertigen.

an der stelle muss man auch mal die einzelleistung des werkstattleiters loben, dem ich die unverhoffte auszahlung zu verdanken habe !

Hat so ein X- Trail keine Service- Anzeige im Cockpit?

Seltsam.

Gruß

Themenstarteram 26. April 2007 um 8:47

service anzeige ? wie gesagt ich bin ein auto-noob, ich kann es fahren, ansonsten habe ich wirklich null ahnung, was inzwischen jeder hier deutlich gemerkt haben dürfte :):)

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