Turbo Schaden????

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem: Hab mir vor einer Woche bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Audi A6 2.7 T Bj 2000 gekauft. Seit gestern pfeift es im Innenraum sehr laut beim Beschleunigen. Es klingt so als wenn einer der Turbolader an irgendetwas schleift. Das pfeiffen legt ab 1500 U/min an,also in dem Zeitraum wo die Lader Druck aufbauen.Subjektiv verspüre ich auch weniger Leistung beim Beschleunigen!Wenn ich das Gaspedal durchdrücke kommt zwar was, ich merke das es langsamer ist und das Pfeiffen hört nicht auf. Könnte das ein Anzeichen für einen Turboschaden sein??Hab ich Chancen das über die Gewährleistung des Händlers abzuwickeln???Wie würdet ihr weiter vorgehen? Bin über jeden Tip dankbar.
Gruß Juji

Beste Antwort im Thema

Oder über die AUDI Mobi Abschleppen lassen, allerdings geht das nur bis zum nächsten Händler, und auch nur wenn der Bi Turbo den letzten Service bei Audi hatte mit Mobi.

Aber in Sachen Gewährleistung hier mal ein Tipp:

Da ich nun schon einige wiedersprüchliche Aussagen bezüglich des Themas erhalten habe stelle ich es nun mal hier rein.

Zum Ende des letzten Jahres hat ja der Bundesgerichtshof lt. Aktenzeichen VIII ZR 265/07 entschieden, dass ein Käufer eines Gebrauchten bei einem Händler die ersten 6 Monate vor Reparaturkosten geschützt ist. In dem spezifischen Fall ging es um einen Herren, der sich nach 2 Monaten die Reparatur seines Automatikgetriebes hatte aufschwatzen lassen.

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Ich glaube die zwei Wochen sind hier das Stichwort. Beide Parteien eines Kaufvertrages können innerhalb von 14 Tagen von diesem zurücktreten. Ich glaube sogar ohne einen Grund zu nennen. Ich würde allerdings auch mal zu einem Anwalt gehen. Falls keine Rechtschutz vorhanden, eine Beratung kostet nicht die Welt.

Zitat:

Original geschrieben von realdag


Ich glaube die zwei Wochen sind hier das Stichwort. Beide Parteien eines Kaufvertrages können innerhalb von 14 Tagen von diesem zurücktreten. Ich glaube sogar ohne einen Grund zu nennen. Ich würde allerdings auch mal zu einem Anwalt gehen. Falls keine Rechtschutz vorhanden, eine Beratung kostet nicht die Welt.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer....

Wenn du den Wagen schweren Herzens doch zurück gibst dann würd ich aber auf ne Aufwandsentschädigung bestehen !

Weil du hattest ja die rennerei den Ärger, die Fahrtkosten und womöglich auch noch die Zulassungskosten !!

Würd mich da nicht lumpen lassen !!

Gruss Dennis

Das Rücktrittsrecht existiert nur bei Internetgeschäften oder bei vertraglicher Vereinbarung, das war schon immer ein Ammenmärchen. Steht nirgends im Gesetz.

Lies Dir noch einmal durch, was der Nachtvogel geschrieben hat und gehe dann über los, behalte das Auto und ziehe xxxx,-- € ein.😁

Viel Erfolg!

PS: Sprich mit ihm, nur das Nötigste und erwähne den Rechtsweg, höflich, aber bestimmt.
Rückgabe nur, wenn zu Deinen Gunsten, ansonsten: Nüscht is mit Rückgabe und reparieren lassen!

Was es doch für Händler gibt🙁

Eine Hurrenwelt😠Gell Staubi🙄

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