Turbo defekt und Garantie?

Opel Astra J

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem bei meinem Astra J 1.6 CDTI 110 PS Baujahr 2015

Das Auto habe ich Mitte Dezember 2018 mit einer Laufleistung von 85500 km gekauft in Bremen bei einem Händler gekauft. Ich wohne in der Nähe von Kassel, also ist der Händler nicht gleich um die Ecke.

Gestern sind wir nach Erfurt gefahren und auf der Autobahn hätte ich auf einmal einen Leistungsverlust. Es ging dann gleich die gelbe Motorkontrollleuchte an und in der Bedienungsanleitung stand sofort Werkstatt aufsuchen. Dies haben wir dann auch gleich getan und sind in Erfurt zu einem Opel Händler gefahren. Gefahren bin ich mit dem Auto jetzt grad mal 1800 km und jetzt schon so ein Schaden.

Die haben dann den Fehler ausgelesen und gesagt, dass es wohl ein Turboschaden ist und dieser getauscht werden muss. Das Auto steht jetzt bei denen in der Werkstatt und ich habe über meine Versicherung einen Leihwagen bekommen. Morgen wollen sie mich dann anrufen um alles abzuklären.

Ich habe über den Händler zwar eine Gebrauchtwagengarantie GSG, aber muss wohl laut Unterlagen dann einen Eigenanteil von 40% selber tragen.

Nun frage ich mich, ob der Händler dann die Kosten übernehmen muss oder Opel das irgendwie aus Kulanz aufgrund des Km Standes übernehmen würde? Hat jemand eventuell auch solche Erfahrungen gemacht oder bei dieser Laufleistung einen Schaden am Turbo?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

[...]
Ich habe das Auto dort gekauft weil der Preis und Ausstattung gestimmt haben, hier bei mir hatte ich ein vergleichbares Angebot, was ca. 3500€ mehr und das bei weniger Ausstattung gekostet hätte.
[...]

Na dann hast Du bei Deinem günstigen Kauf ja den Lader schon gespart.

Scherz beiseite:
Innerhalb der Händlergewährleistung ist Dein Verkäufer - und nur der - Dein Ansprechpartner.
Entweder er repariert zu seinen Lasten oder gibt die Freigabe für eine Reparatur in Erfurt.
Deine Garantieversicherung hat damit nichts zu tun und sollte auch nicht behelligt werden, da innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung alles andere zumindest versuchter Versicherungsbetrug wäre.

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Noch ein kleiner Hinweis für andere:
Die Wahl ob Wandlung des Kaufvertrages (Rückgabe des Wagens) oder Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer, bzw. Kaufpreisminderung falls Mangel nicht zu beseitigen ist, trifft der Käufer und nicht der Verkäufer.

Hatte mal einen Fall, da wollte der Verkäufer den Wagen wieder zurückhaben, da ihm die Minderung zu hoch war. Habe aber die Kaufpreisminderung durchsetzen können. Die Wahl hat der Käufer.

Das kann der Verkäufer vielleicht noch bei den ersten beiden versuchen entscheiden, irgendwann entscheidet aber der Käufer.

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