Tuning bei Wetterauer in Koblenz
Hallo liebe Gemeinde,
wie ja bereits häufig und heiß diskutiert und wohl auch sehr gefragt beabsichtige ich innerhalb der nächsten Zeit ein Chiptuning für meinen A6 3,0 TDI. Hatte diesbezüglich bereits mit einem Mitarbeiter von WTA gesprochen und einen Rabattierung bei Teilnahme mehrerer Leute ausgehandelt . Nun wäre noch zu prüfen, wie viele von Euch das uch machen würden, denn umso mehr, desto höher der Rabatt für alle
Jetzt wollte ich mal hören, wer von den Teilnehmern in diesem Forum geneigt ist, sein Fahrzeug ebenfalls bei WTA machen zu lassen. Dann könnten wir überdies wie ja bereits Anfang des Frühjahres einmal geschehen einen Eventday im Hause WTA machen und uns gleich noch für jeden einen schönen Rabatt rauskitzeln.
Das könnte man natürlich auch als Anfrage an MTM oder B&B richten. Mal sehen, was sich dann tut.
Also wie denkt Ihr darüber und wer wäre dabei?
Gruß Eure Natter
603 Antworten
@ thbe:
"Ein solcher rechtswidriger Eingriff in das Fahrzeug führt selbstverständlich zum Erlischen jeglicher Ansprüche aus Garantie und Sachmängelhaftung."
D.h. wenn ich TV-während-der-Fahrt freischalten lasse, erlischt auch die Garantie auf den Motor?!
Merkwürdige Auslegung!
Und wieso eigentlich "selbstverständlich"?
Die urheberrechtliche Seite bezgl. der Veränderung der Software und rechtlichen Konsequenzen für den Anbieter und mich ist ein interessanter Aspekt!
Wieso tritt mit partieller Veränderung des Fahrzeugs (könnten ja z.B. auch andere Felgen sein, oder?!) eine Beweislastumkehr ein? Wo steht das?
Das Beispiel mit dem PC ist wohl formaljuristisch durchaus denkbar und gleichzeitig auf sämtliche Software anwendbar (auch legale Software kann schaden), allerdings widerspricht dies gängiger Rechtspraxis.
Aber, wie Du schon von Anfang an prädigst:
Theorie und Praxis sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. In der Theorie könnte ich schon nach Einmal-mit-quietschenden-Reifen-Anfahren ('unsachgemäß behandelt'😉die Garantie verlieren, in der Praxis ist die Werkstatt froh, auch mal mit 'nem chipgetunten Diesel fahren zu dürfen! 😉
THBE, wir sollten uns mal irgendwo gemütlich treffen, wir haben bestimmt genug zu bequatschen! 😉
@ toldtorock:
Da sehe ich das Problem aber eher darin, dass dem Kunden häufig kommuniziert wird, das bei Abt kein Audi-Garantieverlust (auf den Antrieb) erfolgt.
Somit glaubt der Kunde, im Recht zu sein und erwartet von Audi, dass die die ZKD austauschen, obwohl dass Abts Angelegenheit ist.
Wenn ich nach dem Chiptuning Probleme mit dem Motor bzw. Antrieb habe, ist mein Ansprechpartner ganz sicher nicht Audi! Ganz gleich, ob das Problem auch ohne Chiptuning aufgetreten wäre.
Deshalb höre ich, wenn ich von Chiptuning-Problemen höre, eigentlich immer: "Hilfe, Audi will meinen Motorschaden (o.ä.) nicht bezahlen, obwohl ich doch bei Abt habe chippen lassen!"
Auch mein 🙂 wollte mir vor fünf Jahren weißmachen, dass die Audi-Garantie bei Abt-Chiptuning erhalten bleibt. Mumpitz!
Re: Tuning
Zitat:
Original geschrieben von toldtorock
Fakt ist, daß Audi die Vertragswerkstätten angewiesen hat
Änderungen an der Motorsteuerung nach IN zu melden.
Richtig. Audi führt im Werkstattsystem eine Liste mit Fahrgestellnummern von Tuning-Autos bzw. Autos die nicht dem Serienstand entsprechen. Die Liste wird auch regelmäßig aktualisiert.
Ehrlich gesagt will ich nicht auf dieser Liste landen.
Gruß
PowerMike
@DQ1
Wir bekommen unsere 4Fs ja fast zeitgleich. Ich bin am 22.08. in Neckarsulm, um das neue Gefährt abzuholen. Dabei hast Du unbestritten das wertigere Modell. Bei mir wird es ein 2.7 TDI 6-Gang Limousine.
Übrigens: Ja, TV für Nutzung während der Fahrt freischalten lassen, ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber auch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Ein solcher Wagen ist für öffentliche deutsche Straßen nicht zugelassen. Wäre kein Problem für Audi, dann auch die Sachmängelhaftung beim Schiebedach zu verweigern. So ist das eben mit strafbaren Handlungen. Sie bringen nichts als Ärger.
Der Unterschied zum PC ist, dass hier dem Nutzer ein größerer Spielraum zugebilligt wird als es beim Auto der Fall ist. Anders gesprochen: Die Parameter, in denen der PC funktionieren muss, sind großzügiger gefasst. Für Felgen, Reifen, Öl usw. werden Vorgaben gemacht und solange diese eingehalten werden, bleibt die Sachmängelhaftung und Garantie erhalten. Außerhalb der Grenzen wirds problematisch. Nicht alles, was der TÜV abnimmt, muss auch der Hersteller bei der Sachmängelhaftung akzeptieren. Für die Garantie gilt dies umso mehr.
Bei der Steuerungselektronik besteht der Spielraum wie beim PC nicht. Eine Modifizierung ist nicht vorgesehen und mit seinen Folgen durch den Hersteller auch nicht vorzusehen. Beruft sich der Hersteller auf die rechtswidrige Handlung, ist der Fall damit bereits weitgehend gegessen. Allenfalls Fälle durch schuldhaftes Handeln seitens Hersteller/Werkstatt wären dann noch reklamierbar.
Komischerweise verbieten die Hersteller das Chiptuning aber nicht, obwohl sie das könnten. Bleibt dann die Frage der Kausalität. Ein Beispiel: Wie wirkt es sich auf das Schiebedach aus, wenn ein entregelter, auf 450 PS hochgechipter A6 (übertrieben, um es plastischer zu machen) mit Tempo 300 "offen" fährt? Wie verändert sich die Belastung auf die Elektromotoren durch die erhöhte Beschleunigung? Wer weiss, ob es in der Software Abhängigkeiten zwischen gechipten Bereich und Steuerungsbereich des Schiebedach gibt? Funktionieren die Sensoren noch unter den neuen Bedingungen? Können deren Werten weiterhin wie erforderlich umgesetzt werden?
Nein, es gibt einige Bereiche, da funktioniert selbst der Standard regelmäßig nicht (Keyless-go etc.). Wer soll da hinter Ursache und Wirkung bei Modifikationen steigen? Und welchen Aufwand würde dies verursachen?
Will aber kein Statement gegen Chiptuning halten. Soll von mir aus jeder machen wie er will. Ich verhalte mich auch nicht immer rechtsfonform (natürlich nie vorsätzlich...😉). Nur sind Chiptuning und Rechtssicherheit nicht vereinbar. Das reissen die AGB der Chiptuner auch nicht mehr raus. Aber wo gibt es Spaß ohne Risiko?
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@ thbe:
Schade, da würden wir uns ja fast in NSU treffen! Ich hole meinen aber in IN ab (Hinreise per Flugzeug), und wohl schon am 16. August oder so...
Warum ist das für Audi kein Problem, die Sachmängelhaftung (respektive Garantie) bei TV-frei zu verweigern?
Nur wegen der Strafbarkeit bzgl. der Softwareveränderung?
Ich werde mir vor dem Chiptuning die Daten geben lassen, die verändert werden, sodass man zumindest für sich selbst weiß, welches Bauteil da noch mit dranhängt.
Das mit den 450PS ist echt etwa hochgegriffen! 😉
Ich sprach das ja auch deshalb an, weil es z.B. den 4.2 gibt, der das gleiche Schiebedach hat. Und mehr Leistung.
Insofern sehe ich die Kausalität nicht gegeben. Bin aber kein Richter! (Wenn der Richter selbst Chiptuning fährt, hat man ja sowieso gewonnen... 😉)
Oje, was mir noch alles bevorsteht: Chiptuning, iPod-Anbindung, Tieferlegung der Luftfederung...
Muss ich ins Gefängnis? 😉
Ich werde aber auf jeden Fall damit bis zum Frühjahr warten, damit die ganzen Neuwagenwehwehchen raus sind...
Von wo kommst Du denn? Vielleicht trifft man sich ja wirklich mal auf'n Bier oder so... 🙂
Ich: nördlich von Hamburg (Kreis Pinneberg)
Re: Werksgarantie Audi
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
@ DQ1
Ich für meinen Teil werde den Chip zwar TÜVen lassen aber nicht in die Papiere übernehmen. Audi kann es wärend eines Routinechecks nicht nachprüfen. Und was niemand weiß.... Schlsfende Hunde muß man ja nicht wecken.
das könnte Audi ganz einfach über das Diagnosegerät nachprüfen, wenn sie es nur wollten, ob sie es auch machen steht auf einem anderen Blatt, weil es dem 🙂 als relativ freiem Unternehmer ja nicht unbedingt drauf ankommt den Sherriff zu spielen und ihm ist es letztlich egal, ob das Werk oder der Kunde die Rechnung bezahlt..,
aber willst du das Tuning der Versicherung eigentlich auch verschweigen??
Re: Re: Werksgarantie Audi
Zitat:
Original geschrieben von rufux
[...]
aber willst du das Tuning der Versicherung eigentlich auch verschweigen??
Das ist halt die Frage! Kann ich es der Versicherung melden, ohne meine Fahrzeugpapiere vorher zu "aktualisieren"?
Gilt die TÜV-Abnahme inkl. der Eintragungspapiere für's Straßenverkehrsamt genauso wie eine normale Eintragung?
Auch im Falle eines Unfalls?
Habe an meinem jetzigen A6 Avant 1.9tdi auch ein Chiptunning vor 3 Jahren vornehmen lassen. Ich habe auf 100.000km nie Probleme gehabt und kenne noch ca. 20 andere Fahrzeuge die auch gechipt sind und immer problemlos gelaufen sind. Alle Fahrzeuge wurden bei Nothelle getunt, der hier seltsamerweise nie genannt wird und für mich zu den absolut Besten gehört. Am Mittwoch bekomme ich meinen 2.7tdi und werde ihn auch wieder dort "optimieren lassen". Es werden übrigens 3 Leistungsstufen angeboten und wenn man sich zu mehreren zusammenschließt sind bestimmt 15-20% Rabatt drin(war auf jedenfall bei uns so).
Über die rechtlichen Konsequenzen sollte man sich natürlich im Klaren sein.
Zitat:
Original geschrieben von foreveraudi
Habe an meinem jetzigen A6 Avant 1.9tdi auch ein Chiptunning vor 3 Jahren vornehmen lassen. Ich habe auf 100.000km nie Probleme gehabt und kenne noch ca. 20 andere Fahrzeuge die auch gechipt sind und immer problemlos gelaufen sind. Alle Fahrzeuge wurden bei Nothelle getunt, der hier seltsamerweise nie genannt wird und für mich zu den absolut Besten gehört. Am Mittwoch bekomme ich meinen 2.7tdi und werde ihn auch wieder dort "optimieren lassen". Es werden übrigens 3 Leistungsstufen angeboten und wenn man sich zu mehreren zusammenschließt sind bestimmt 15-20% Rabatt drin(war auf jedenfall bei uns so).
Über die rechtlichen Konsequenzen sollte man sich natürlich im Klaren sein.
wieviel km haben diese 20 Fahrzeuge denn jeweils gelaufen
und war die Leistungssteigerung grösser oder kleiner 20%
Re: Re: Re: Werksgarantie Audi
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
Das ist halt die Frage! Kann ich es der Versicherung melden, ohne meine Fahrzeugpapiere vorher zu "aktualisieren"?
Gilt die TÜV-Abnahme inkl. der Eintragungspapiere für's Straßenverkehrsamt genauso wie eine normale Eintragung?
Auch im Falle eines Unfalls?
Bei mir ging es. Habe Kopie des Briefes und das DEKRA Gutachten über den Chip der Versicherung eingereicht und auch eine Bestätigung über den Versicherungsschutz bekommen. Aber so ganz "koscha" war das auch nicht, denn letztendlich kann eine Versicherung nur Fahrzeuge versichern die der Straßenverkehrsordnung entsprechen und wenn man den Chip nicht einträgt ist dieses nicht gegeben.
Zur Sicherheit habe ich bei meinem A6 3.0 TDI auf eine Box von kw-system zurückgegriffen da diese, im Gegensatz zum Chiptuning, nicht nachgewiesen werden kann, so zumindest mein Händler.
Man sollte sich aber, egal welches Tuning, darüber im Klaren sein das man ohne Eintragung schlechte Karten hat. Ich für meinen Teil war bereit das Risiko einzugehen und habe lediglich versucht es zu minimieren.
Tja, der Vergleich mit dem PC hinkt leider. Hat Vobis vor vielen Jahren schon erfahren müssen. Die hatten damals sogar den PC mit einem Siegel zugeklebt. Ein Kunde hat Speicher nachgerüstet und dann kam ein Garantiefall. Vobis (damals Martführend in D) wollte nicht zahlen hat aber vor Gericht verloren in beiden Instanzen (rechtsgültig). Aber mal ehrlich, mit dem PC Leute tot fahren ist schon schwieriger als mit einem Auto, darum ja auch TÜV, ABE etc.
Zusammenfassend kann man wohl sagen das wenn nichts passiert Tuning per Steuergerät eine interessante Sache ist. Es gibt viele Leute die glücklich damit fahren. Passiert doch was kann das sehr ärgerlich werden.
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
@ thbe:
Warum ist das für Audi kein Problem, die Sachmängelhaftung (respektive Garantie) bei TV-frei zu verweigern?
Nur wegen der Strafbarkeit bzgl. der Softwareveränderung?
wo steht eigentlich, dass es strafbar sei das TV freizuschalten?
das bezweifele ich ausdrücklich, genausowenig wie es strafbar ist die Vmax Sperre bei abgeregelten Fahrzeugen aufzuheben.
das sind (bisher) alles freiwillige Beschränkungen der Industrie ohne Gesetzesgrundlage und i.G. zum Chiptuning (was alleine auch erstmal keine Straftat ist) erlischt da aber auch nicht die Betriebserlaubniss oder der Garantieanspruch und selbst eine Urheberrechtsverletzung würde ich hier ausschliessen, wenn es das Auto mit diesen "Features" z.B. in USA zu kaufen gibt.
bleibt also hier (wenn überhaupt) eine Ordnungswidrigkeit nach StVO, wobei mir da auch kein wirklich passender § einfällt.
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
@ thbe:
Ich werde mir vor dem Chiptuning die Daten geben lassen, die verändert werden, sodass man zumindest für sich selbst weiß, welches Bauteil da noch mit dranhängt.
die wirst du nur garantiert nicht bekommen!
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
@ thbe:
Oje, was mir noch alles bevorsteht: Chiptuning, Tieferlegung der Luftfederung...
Muss ich ins Gefängnis? 😉
wenn du Bauteile und Parameter am Fahrzeug veränderst, die TÜV relevant sind und das nicht eintragen lässt, erlischt die Betriebserlaubniss und damit auch der Versicherungsschutz!
wenn du mit diesem Fahrzeug dann einen Personenschaden verursachst ist das allerdings eine Straftat und wenn dabei jemand zu tode kommt, dann gibts wohl auch keine Bewährung mehr!
Zitat:
Original geschrieben von rufux
[...]
wenn du Bauteile und Parameter am Fahrzeug veränderst, die TÜV relevant sind und das nicht eintragen lässt, erlischt die Betriebserlaubniss und damit auch der Versicherungsschutz !!
wenn du mit diesem Fahrzeug dann einen Personenschaden verursachst ist das allerdings eine Straftat und wenn dabei jemand zu tode kommt, dann gibts in der Tat auch keine Bewährung mehr !!
Vmax-Aufhebung zählt nicht dazu?
[Zitat rufux] "wo steht eigentlich, dass es strafbar sei das TV freizuschalten?
das bezweifele ich ausdrücklich, genausowenig wie es strafbar ist die Vmax Sperre bei abgeregelten Fahrzeugen aufzuheben."
Glaubst Du im Ernst, ich mache irgendetwas, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt?
Auch eine abgesenkte Luftfederung kann man eintragen lassen.
Übrigens, Deine [ ! ]-Taste prellt, außerdem plenkst Du.
Zitat:
Original geschrieben von rufux
wenn du Bauteile und Parameter am Fahrzeug veränderst, die TÜV relevant sind und das nicht eintragen lässt, erlischt die Betriebserlaubniss und damit auch der Versicherungsschutz !!
wenn du mit diesem Fahrzeug dann einen Personenschaden verursachst ist das allerdings eine Straftat und wenn dabei jemand zu tode kommt, dann gibts in der Tat auch keine Bewährung mehr !!
Das ist so nicht ganz richtig. Auch vor Gericht wird erst der kaulsale zusammenhang geprüft. Wenn es auch ohne Tunig zu einem Unfall gekommen wäre hat dieses keinen Einfluss auf das Urteil.
Und dieser kausale zusammenhang ist schwerlich herzustellen und vor allem zu Beweisen, so das die meißten wohl mit einem blauen Auge davon kommen würden.
Denke es ist auch ein Unterschied ob ich einen 10 Jahre alten Polo auf 200 Ps aufrüste so das Fahrwerk und Bremsen nicht dafür ausgelegt sind oder einen Audi A6 neuster Generation 50 Ps mehr gebe.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Das ist so nicht ganz richtig. Auch vor Gericht wird erst der kaulsale zusammenhang geprüft. Wenn es auch ohne Tunig zu einem Unfall gekommen wäre hat dieses keinen Einfluss auf das Urteil.
Und dieser kausale zusammenhang ist schwerlich herzustellen und vor allem zu Beweisen, so das die meißten wohl mit einem blauen Auge davon kommen würden.
ich würde das nicht unbedingt ausprobieren wollen und der Versicherung ist es in jedem Fall egal, die ist froh wenn sie nicht zahlen muss und das muss sie bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubniss auch nicht und damit hast du zumindest die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten in aller Konsequenz zu tragen.