Tuning bei Wetterauer in Koblenz

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Gemeinde,

wie ja bereits häufig und heiß diskutiert und wohl auch sehr gefragt beabsichtige ich innerhalb der nächsten Zeit ein Chiptuning für meinen A6 3,0 TDI. Hatte diesbezüglich bereits mit einem Mitarbeiter von WTA gesprochen und einen Rabattierung bei Teilnahme mehrerer Leute ausgehandelt . Nun wäre noch zu prüfen, wie viele von Euch das uch machen würden, denn umso mehr, desto höher der Rabatt für alle

Jetzt wollte ich mal hören, wer von den Teilnehmern in diesem Forum geneigt ist, sein Fahrzeug ebenfalls bei WTA machen zu lassen. Dann könnten wir überdies wie ja bereits Anfang des Frühjahres einmal geschehen einen Eventday im Hause WTA machen und uns gleich noch für jeden einen schönen Rabatt rauskitzeln.

Das könnte man natürlich auch als Anfrage an MTM oder B&B richten. Mal sehen, was sich dann tut.

Also wie denkt Ihr darüber und wer wäre dabei?

Gruß Eure Natter

603 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Bei Privatkunden. Nicht bei Geschäftskunden. Und der Nachweis muss auch bei Privatkunden nicht derart erfolgen, dass eine Kausalität zwischen Chiptuning und Fehler vorliegt, sondern dass der Fehler nicht auf einen Mangel beruht, der bereits bei der Übergabe der Ware vorlag.

Und das beweise mal. Es gibt von jedem Audi der vom Band rollt ein Protokoll über die erledigten Arbeiten - will meinen eine schriftliche Niederlegung, dass der Wagen in einwandfreiem Zustand das Werk verlassen hat. Danach wird der Käufer den Wagen in Empfang nehmen - und wenn er zwischen diesem Zeitpunkt und dem Chiptuning keine Mängel reklamiert, dann wird deren Beweis im Nachhinein sehr schwierig. Das heißt streng genommen, dass sich Audi in jedem Fall exkulpieren könnte, wenn sie es drauf anlegen. Das haben sie bisher nicht immer gemacht, aber ich denke diese Linie wird bald vorbei sein, denn die von Tunern verursachten Kosten bei Audi (und anderen Herstellern), die bisher in einem umkämpften Markt aus Kundenbindungs-Gesichtspunkten kulanterweise übernommen wurden, nehmen langsam überhand.

Ich habe letztens mal Kulanz- und Garantie-Anträge gesehen, die gegenüber Audi geltend gemacht werden. Darin schwören Leute Stein und Bein, dass der Wagen nicht gechippt wurde, dabei kann Audi aus verschiedenen Daten und anhand der Schadensbilder IMMER genau erkennen und nachweisen dass dies der Fall war.

Also, wie hier schon mal jemand geschrieben hat: Chippen kann ja jeder wie er will, ich geh nur durch die Decke wenn hinterher wieder über Audi geschimpft wird wenn die Kiste mit zuviel Drehmoment das Getriebe auseinanderreißt. Und wenn nun vier von Euch zu Wetterauer fahren und chippen, geb ich Brief und Siegel darauf dass zumindest bei einem von Euch genau das innerhalb der nächsten 60-100.000 km passieren wird.

Zitat:

Original geschrieben von rufux


Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist in der Praxis oft schwer zu ziehen und hängt auch wie thbe schon sagt davon ab ob das Fahrzeug privat oder B2B gekauft oder geleast wurde.

die Garantie ist aber eindeutig die bessere Absicherung für jeden Kunden und zumindest was die Zuständigkeit anbelangt, da muss sich der Käufer erstmal an seinen Händler wenden.

bei Privatkunden kann der übrigens theoretisch auf eine Freigabe bestehen, wenn der Kunde für die Garantieabwicklung zu einem andern Händler will, weil es da offenbar eine Kundenschutzvereinbarung unter den Vertragshändlern gibt.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und daher in der Praxis überhaupt nicht schwer zu ziehen.

Re: Gerichtsentscheide

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


Das von Dir an angeführte Urteil war offenkundig nicht das, welches ich meinte. Überdies stellt sich wohl auch jedem Laien die Frage was einen solchen Fall betreffend denn ein Betrugsmoment erfüllen sollte.

welches dann, wenn es das gibt muss das ja irgendwo aufzutreiben sein?

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


Das betreffende Fahrzeug wird deshalb nicht schlechter oder besser sein, als zuvor. Darüberhinaus gilt ohnehin bei Gebrauchtfhrzeugen der Grundsatz : "gekauft wie gesehen".

eindeutig schlechter und das war ja gerade der Grund warum der Käufer den Kaufvertrag anfechten wollte und was den zitierten Grundsatz anbelangt, das glaub mal weiterhin, aber das führt echt zu weit weg...

Re: Re: Re: Gerichtsentscheide

Zitat:

Original geschrieben von mtbo


Dann macht doch bitte euren eigenen Thread auf, wo ihr die Leute vor dem Chiptuning warnen könnt.
Für die Tuning-Willigen, die sich an diesem Thread beteiligen und die positiven und negativen Seiten des Tunings bereits abgewogen haben, nervt es einfach nur noch, wenn ständig eine Grundsatzdiskussion begonnen wird. Es muß doch jeder selbst wissen, ob er Haltbarkeit gegen Leistung tauschen möchte oder eben nicht.

der "eigene" thread wurde aber leider geschlossen weil sich da bestimmte Leute unbedingt profilieren mussten...

wie auch immer aber wem "gehört" denn ein thread, gibts dazu auch AGB 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Und das beweise mal. Es gibt von jedem Audi der vom Band rollt ein Protokoll über die erledigten Arbeiten - will meinen eine schriftliche Niederlegung, dass der Wagen in einwandfreiem Zustand das Werk verlassen hat. Danach wird der Käufer den Wagen in Empfang nehmen - und wenn er zwischen diesem Zeitpunkt und dem Chiptuning keine Mängel reklamiert, dann wird deren Beweis im Nachhinein sehr schwierig. Das heißt streng genommen, dass sich Audi in jedem Fall exkulpieren könnte, wenn sie es drauf anlegen. Das haben sie bisher nicht immer gemacht, aber ich denke diese Linie wird bald vorbei sein, denn die von Tunern verursachten Kosten bei Audi (und anderen Herstellern), die bisher in einem umkämpften Markt aus Kundenbindungs-Gesichtspunkten kulanterweise übernommen wurden, nehmen langsam überhand.

Ich habe letztens mal Kulanz- und Garantie-Anträge gesehen, die gegenüber Audi geltend gemacht werden. Darin schwören Leute Stein und Bein, dass der Wagen nicht gechippt wurde, dabei kann Audi aus verschiedenen Daten und anhand der Schadensbilder IMMER genau erkennen und nachweisen dass dies der Fall war.

Ganz genau. Der einzige irritierende Faktor ist, dass Audi bisher die Füße still hält. Daraus wird hier geschlossen, Audi hätte keine rechtliche Handhabe. Das ist aber schlichtweg falsch.

Audi kann nicht nur Gewährleistung und Garantie verweigern, sondern sogar Chiptuner rechtlich verfolgen und Chiptuning an ihren Fahrzeugen untersagen. Kein Hersteller muss es akzeptieren, dass andere Gewerbetreibende außerhalb des bestimmungsgerechten Rahmens eines Produkts an der urheberrechtlich geschützten Software Änderungen vornehmen.

Warum Audi beide Augen zudrückt, dafür dürfte es marktbezogene Gründe geben. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig und wird in weniger kulanten Produktumfeldern auch genau so praktiziert.

Chippen soll jeder, der will und sich der Risiken bewußt ist. Leider suggerieren manche Forumsteilnehmern anderen, darin unerfahrenen Interessenten, es gäbe diese Risiken gar nicht oder die Risiken wären vernachlässigbar. Das ist nicht in Ordnung! Ein Privatmann, der chippt, geht ein kalkulierbares Risiko ein, ein Gewerbetreibender, der chippt, ein teilweise unkalkulierbares und ein Angestellter, der den Firmenwagen chippt, ein vollkommen unkalkulierbares. Je nach Vorgehensweise ist bei letzterem von fristloser Kündigung über zivilrechtlicher bis zur strafrechtlicher Verfolgung alles drin. Ziel muss es da sein, die risikoärmste Vorgehensweise zu wählen oder ganz aufs Chiptuning zu verzichten. Herunterspielen der Problematik ist da nicht zielführend.

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Ich habe letztens mal Kulanz- und Garantie-Anträge gesehen, die gegenüber Audi geltend gemacht werden. Darin schwören Leute Stein und Bein, dass der Wagen nicht gechippt wurde, dabei kann Audi aus verschiedenen Daten und anhand der Schadensbilder IMMER genau erkennen und nachweisen dass dies der Fall war.

aha wird da etwa einer von Audi bezahlt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Chippen soll jeder, der will und sich der Risiken bewußt ist. Leider suggerieren manche Forumsteilnehmern anderen, darin unerfahrenen Interessenten, es gäbe diese Risiken gar nicht oder die Risiken wären vernachlässigbar. Das ist nicht in Ordnung! Ein Privatmann, der chippt, geht ein kalkulierbares Risiko ein, ein Gewerbetreibender, der chippt, ein teilweise unkalkulierbares und ein Angestellter, der den Firmenwagen chippt, ein vollkommen unkalkulierbares. Je nach Vorgehensweise ist bei letzterem von fristloser Kündigung über zivilrechtlicher bis zur strafrechtlicher Verfolgung alles drin. Ziel muss es da sein, die risikoärmste Vorgehensweise zu wählen oder ganz aufs Chiptuning zu verzichten. Herunterspielen der Problematik ist da nicht zielführend.

zumal aus welchen Gründen auch immer hier sogar versucht wird Neukunden anzuwerben!

Zitat:

Original geschrieben von rufux


aha wird da etwa einer von Audi bezahlt 🙂

Nein, auch nicht ansatzweise...😁 Aber wer mich hier im Forum persönlich kennt weiß woher ich die Infos habe und warum ich den Mund darüber halte...😁

Re: Re: Re: Re: Gerichtsentscheide

Zitat:

Original geschrieben von rufux


der "eigene" thread wurde aber leider geschlossen weil sich da bestimmte Leute unbedingt profilieren mussten...

wie auch immer aber wem "gehört" denn ein thread, gibts dazu auch AGB 😁

In dem Thread hier gehts, wie der Titel schon sagt, um ein Tuning bei Wetterauer in Koblenz. 🙂 Sollte doch jedem Einleuchten ?

Zitat:

Original geschrieben von rufux


zumal aus welchen Gründen auch immer hier sogar versucht wird Neukunden anzuwerben!

Wer wirbt hier Neukunden an ? Ist mir noch garnicht aufgefallen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Warum Audi beide Augen zudrückt, dafür dürfte es marktbezogene Gründe geben. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig und wird in weniger kulanten Produktumfeldern auch genau so praktiziert.

Ich bin zwar maximal an Öko-Tuning interessiert (ob dazu ein Eingriff ins Steuergerät erfolgen muss/wird, das ist noch offen), aber diesen Punkt sehe ich anders:

Das Tuning bezieht sich erst mal "nur" auf die Kennfelder. Und die sind erstens "Mototeninduviduell", und zweitens sicher nicht "urheberrechtlich geschützt".
Vielmehr ist es so, dass nach einem Tuning mit anderen Kennfeldern nicht mehr AUDI der Hersteller des Motors ist, sondern der Tuner (rechtlich). Folglich muss der Tuner das Motorenmodell "in Verkehr bringen" und dafür nötige Gutachten vorweisen... (Abgas, ...) - schweineteuer. Wie das aber in der Praxis aussieht weiß ich nicht.

Klar darf ich aus der geschützten Software eines Fahrzeugs sicher keinen Profit schalgen, indem ich es rekompiliere und auf dieser Basis was bei BMW verkaufe 😉 - Änderungen daran nur zum eigenen Nutzen kann mir aber kaum jemand verwehren. Ein EULA gibt es von Audi noch nicht 😁
Einzig das unrechtmäßige Aktivieren eines bewusst deaktivierten und kostenpflichtigen Features könnte mir da wohl abgelastet werden, nicht aber eine Erweiterung bzw. reine Fehlerkorrektur.

Zitat:

Original geschrieben von ITler


Klar darf ich aus der geschützten Software eines Fahrzeugs sicher keinen Profit schalgen, indem ich es rekompiliere und auf dieser Basis was bei BMW verkaufe 😉 - Änderungen daran nur zum eigenen Nutzen kann mir aber kaum jemand verwehren. Ein EULA gibt es von Audi noch nicht 😁
Einzig das unrechtmäßige Aktivieren eines bewusst deaktivierten und kostenpflichtigen Features könnte mir da wohl abgelastet werden, nicht aber eine Erweiterung bzw. reine Fehlerkorrektur.

Die Diskussion hatten wir schonmal und ich akzeptiere, dass es in diesem Punkt andere Meinungen gibt. Ich bleibe gleichwohl bei meiner.

Frage mal jemanden, der (als Privatmann!) Linux auf seine Premiere-Box gespielt hat, auch ohne Leistungserschleichung. Oder der gewerbliche Einsatz von veränderten Herstellertreibern. Es gibt immer eine Grenze, was geändert werden darf und was nicht. Ausschlaggebend ist die bestimmungsgrechte Nutzung eines Produktes. Chiptuning ist mit Sicherheit nicht bestimmungsgerecht. Das Produkt wird verändert. Die Veränderungen sind software-seitig und schon ist der Konflikt mit dem Urheberrecht da. Das Recht zur Veränderung wäre ein ausdrücklich zu übertragenes einfaches Nutzungsrecht. Gäbe es eine EULA, könnte dies darin geregelt werden. Rechte, die nicht gereglt sind, bestehen nicht. Selbst das Auslesen, wenn es mit einer Dekodierung verbunden wäre, ist rechtswidrig.

Die Lösung wäre, dass Audi den Chiptunern das Verändern der Software erlaubt. Doch nicht einmal ABT hat diese Erlaubnis. Warum sollte Audi eine solche auch erteilen? Die Leute chippen trotzdem und es ist immer beruhigend das Recht derart auf seiner Seite zu haben, dass man nach Lust und Laune entscheiden kann, inwieweit man kulant ist.

Ich gehe schon davon aus, dass die Hersteller in den nächsten Jahren gegen die Chiptunern vorgehen. Die Schwarze-Schafe-Quote ist zu hoch und die Umsätze steigen. Vor ein paar Jahren haben nur Kenner Chiptuning gemacht, heute macht es Hinz und Kunz. Weshalb sollte man da einen 3.0 TDI kaufen, wenn ein gechippter 2.7 TDI mehr Leistung bringt? Wozu einen 3.0 Biturbo, wenn man den 3.0 chippen kann? Nein, das Chippen stört die Hersteller zunehmend im Konzept, deshalb werden sie in absehbarer Zeit ihre Rechte wahrnehmen. Das ist natürlich auch nur meine persönliche Ansicht.

thbe,

wenn Du Dir in ein "analoges" Cockpit eine weitere LED einbaust, dann ist das faktisch dasselbe wie eine weitere Statusanzeige in das FIS einzubauen.

Die Hardware, die Du erworben hast, kannst Du nach belieben verändern. Und selbst wenn nun Audi in unsere 3.0TDI aus "Faulheit" einen zweiten Turbolader eingebaut hätte, der aber nicht in der Abgasführung wäre, dann könnten wir den aktivieren indem wie die Abgasführung ändern. Und das wäre nicht rechtswidrig (Zulassungsfragen mal ausgeschlossen).

Was ein Hersteller dinglich ausliefert kann ich nach einem Kauf manipulieren wie ich will. Ohne eine Einschränkung...

Warum bitte sollte sich das bei Software anders verhalten - vor allem wenn wir von "Firmware"* oder gar nur von Kennfeldern sprechen? Ich habe nicht das Recht zur Nutzung meines 4F erworben, sondern den 4F an sich.

______
*) ich will damit zum Einsatz der Hardware nötige Software von reinen (und installierbaren) Softwareprodukten differenzieren

Zitat:

Original geschrieben von ITler


thbe,

wenn Du Dir in ein "analoges" Cockpit eine weitere LED einbaust, dann ist das faktisch dasselbe wie eine weitere Statusanzeige in das FIS einzubauen.

Die Hardware, die Du erworben hast, kannst Du nach belieben verändern. Und selbst wenn nun Audi in unsere 3.0TDI aus "Faulheit" einen zweiten Turbolader eingebaut hätte, der aber nicht in der Abgasführung wäre, dann könnten wir den aktivieren indem wie die Abgasführung ändern. Und das wäre nicht rechtswidrig (Zulassungsfragen mal ausgeschlossen).

Was ein Hersteller dinglich ausliefert kann ich nach einem Kauf manipulieren wie ich will. Ohne eine Einschränkung...

Warum bitte sollte sich das bei Software anders verhalten - vor allem wenn wir von "Firmware"* oder gar nur von Kennfeldern sprechen? Ich habe nicht das Recht zur Nutzung meines 4F erworben, sondern den 4F an sich.

______
*) ich will damit zum Einsatz der Hardware nötige Software von reinen (und installierbaren) Softwareprodukten differenzieren

Ja, was ein Hersteller dinglich ausliefert, kannst Du nach dem Kauf manipulieren. Zumindest kollidiert das nicht mit dem Urheberrecht. Garantie-, Gewährleistungs- und Zulassungsfrgaen sind natürlich betroffen, diese hattest Du ja auch aus der Betrachtung ausgeklammert.

Dein Cockpit unterliegt nämlich gar nicht dem Urheberrecht, sondern allenfalls einem Gebrauchsmusterschutz oder Patent. Privatpersonen brauchen für den privaten Bedarf keinerlei Rücksicht auf Patente oder Gebrauchsmuster nehmen und auch gewerbliche "Veredler" haben einen großen Spielraum. Du darfst als Privatmann eine A6-Karosserie nachhämmern und auf ein Opel-Chassis setzen. Kein Problem. Du darfst auch ein Audi-MMI einbauen. Aber das MMI durch Umprogrammierung anpassen, das darfst Du nicht.

Software ist nämlich kein Ding, sondern geistiges Eigentum und unterliegt dem Urheberrecht. Das Urheberrecht gilt im Gegensatz zum Patent- und Gebrauchsmusterschutzrecht für Privatpersonen und Gewerbetreibende und ist weitaus strenger gestaltet.

Software wird sehr häufig als eine Komponente im System ausgeliefert. Ob nun bei Fertigungsanlagen, Meßsystemen oder eben Autos. Das Urheberrecht gilt auch bei Systemen für die Software-Komponenten. Fürs Ändern, Kopieren, Dekodieren etc. benötigst Du das entsprechende ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht. Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt sind, bestehen nicht.

Der einzig mögliche Ansatzpunkt beim Chiptuning wäre, dass man argumentiert, der veränderte Bereich sei vom Urheber genereisch gestaltet und zum Verändern vorgesehen. Ich halte das allerdings für abenteuerlich! Letztlich klären kann das nur ein Gericht.

Gerichte entscheiden regelmäßig über solche Dinge. Und wenn - gerade auf Grundlage des modifizierten Urheberrechts - Softwarekomponenten verändert wurden, ohne dass ein entsprechendes Nutzungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, dann lwird eine rechtswidrige Handlung festgestellt. Wurde die Handlung gewerblich vorgenommen, dann wird es richtig ernst.

Ich hatte ja das Beispiel Premiere-Box genannt. Das Aufspielen von Linux ist rechtswidrig, auch wenn Du die Box gekauft hast und sie nicht fürs Schwarzsehen geeignet ist. Und auch die Box ist ja ein System, wo die Software nur eine Komponente darstellt.

Die Zukunft wird zeigen, ob die Hersteller ihre Rechte zukünftig wahrnehmen. In anderen Bereichen sind sie ja weitaus weniger zimperlich. Derzeit wagt kein einzelner Hersteller, den ersten Schritt zu machen, aber vielleicht kommt es mal zu einer Absprache und dann dauert es nur kurze Zeit, bis die entsprechenden Angebote und Anbieter verschwunden sind. Die Datenbanken, indenen die Autohersteller Daten über chiptunende Kunden sammeln, sind der Anfang.

Fragt doch mal Microsoft oder SAP, was sie davon halten wenn Ihr die ausgelieferte Software verändert und damit "mehr" zu erreichen. Wenn also jemand MS Office um einige Programmierzeilen erweitert und das dann als "eigenes Produkt" vertreibt und sich dafür entlohnen lässt.

Und dann stellt Euch alle die nett diskutierten Fragen noch mal. Vielleicht kommt Ihr dann zu einem anderen Ergebnis.

Hat aber nicht direkt was mit Wetterauer zu tun, sonder mit Chippen im Allgemeinen...😁

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